Schimmelbildung in sanierter Wohnung Bj1960

Diskutiere Schimmelbildung in sanierter Wohnung Bj1960 im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Die sind auch ziemlich wirkungslos, wenn nicht für eine ordentliche Druckdifferenz gesorgt wird. Wie bzw. durch was wird denn die notwendige...

  1. #21 DonkeyKong2021, 22.03.2021
    Zuletzt bearbeitet: 23.03.2021
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    Wie bzw. durch was wird denn die notwendige Druckdifferenz sichergestellt?
    Ich bin kein Bauingenieur oder Experte wie Sie sicherlich festgestellt haben und deshalb auch hier im Forum.
    Daher wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie Ihre Ausführen so präzisieren könnten, das auch ein Laie, der hier Hilfe sucht, damit etwas anfangen kann. Vielen Dank.
     
  2. #22 simon84, 22.03.2021
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    Das problem ist Gott sei dank mit vertretbarem Aufwand lösbar
    Wurde ja schon erwähnt.
    Ablüfter in Bad, ggf WC und Küche und fensterschlitze, teildämmung an den kritischen Stellen
     
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  3. BaUT

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    Hier wird schon viel zu viel über (Nicht-)Wirksamkeit von ALDs bzw. Fensterfalzlüftern diskutiert ohne dass hier jemand die Wohnungsgrundrisse und die bauliche Umgebungssituation des Objektes kennen würde.

    Fensterfalzlüfter sollen nur etwa 40% der täglichen Nennlüftung übernehmen und das schaffen sie bei entsprechender Berechnung und passenden Randbedingungen sicher auch.

    Vielleicht sollte ja erstmal jemand die Lüftungskonzepte der Wohnungen durchrechnen bevor man hier alles verurteilt. Diese Ingenieurleistung schuldet die WEG ihren Einzeleigentümern.

    Wenn die Fenster Sondereigentum sind, kann nach Vorlage der Lüftungskonzepte jeder Eigentümer selbst entscheiden ob er entsprechende Lüftungselemente in seinen Fenstern nachrüsten lässt.
     
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  4. #24 Fred Astair, 23.03.2021
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    ...dann hat nicht die WEG die Ursache für die Erfordernis eines Lüftungskonzepts gesetzt, sondern jeder Eigentümer selbst. Betroffen ist ja auch nur er.
     
  5. #25 simon84, 23.03.2021
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    Rechtlich interessantes Thema :) der Schaden entsteht ja an der Außenwand die sicherlich Gemeinschaftseigentum ist
     
  6. #26 BaUT, 23.03.2021
    Zuletzt bearbeitet: 23.03.2021
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    Nein.
    Der Mangel (fehlendes Lüftungskonzept = fehlende Planung) betrifft die damalige Bauleistung der gesamten Gebäudesanierung inkl. Einbau neuer Fenster. Diese wurde vom damaligen Eigentümer (egal ob Einzeleigentümer oder WEG) beauftragt und bezieht sich auf das Gesamtgebäude. Aus dem Planungsdefizit (Planungsmangel) hat sich dann auch ein Baumangel ergeben = "zu dichte Gebäudehülle mit unzureichender Infiltration und daraus resultierend zu hohem Schimmelpilzrisiko".

    Der damalige Auftraggeber hat es versäumt diese Planung erstellen zu lassen oder vom ausführenden Unternehmen einzufordern. Er hat sich sowohl die Planung erspart als auch die bauliche Umsetzung eines Lüftungskonzeptes. Nun schuldet die WEG als Rechtsnachfolgerin des damaligen Eigentümers/Bauherrn die nachträgliche Erstellung dieser Planung jedem einzelnen Eigentümer gegenüber. Wenn 3 Eigentümer auf ein Lüftungskonzept und dessen Umsetzung verzichten (um Kosten zu sparen) müssen Sie trotzdem alle 4 zusammen das Lüftungskonzept für die eine schadensbetroffene Wohnung beauftragen und gemeinsam bezahlen (und eigentlich auch den nachträglichen Einbau der lüftungstechnischen Maßnahmen nach Lüftungskonzept!!!).

    So funktioniert WEG-Recht.
     
  7. #27 Fred Astair, 23.03.2021
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    Fröhliches Durchsetzen durch drei Instanzen!

    Ja Simon, der Schaden ent- oder besteht an der Außenwand, also dem Gemeinschaftseigentum. Daraus könnte u.U. eine Schadensersatzpflicht des Eigentümers ggü. der WEG erwachsen.
     
  8. BaUT

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    Da zäumt aber einer das Pferd von hinten auf!

    Ursache des Schimmelschadens liegt in unzureichender Belüftung der Wohn und zu dichter Wohnung infolge fehlender Erstellung und Umsetzung eines Lüftungskonzeptes. Hinzu kommt schwache Dämmung der thermischen Gebäudehülle im Deckenixel über den Außenwänden.

    Somit liegt ein baulicher Mangel als Ursache des Schimmelschadens vor.

    Mitverantwortung durch Lüftungsfehler des Nutzers sind für die meisten Gerichte dann nebensächlich (sagt mir mehr als 20 Jahre Erfahrung).

    Also schuldet die WEG als Rechtsnachfolgerin des damaligen Bauherrn die Beseitigung der baulichen Schwachstellen (also mindestens Lüftungskonzept und dessen Umsetzung für die schadensbetroffene Wohnung).
     
  9. #29 Fred Astair, 23.03.2021
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    Juristen lecken sich nach solch Fragestellungen die Finger:
    Wem gehört die Kugel, die im Opfer steckengeblieben ist?
     
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  10. #30 simon84, 23.03.2021
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    Hochinteressant aber sprengt den Rahmen für dieses Forum :)
     
  11. BaUT

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    Kann dazu auch nur so viel klugscheißern weil ich seit über 20 Jahren u.a. genau in diesem Gebiet in privatem und gerichtlichem Auftrag gutachterlich tätig bin.
    Aber egal wie viel man bereits gesehen hat - man sieht immer wieder neue unerwartete Sachen.
    Insofern mag Fred genau so viel Recht haben wie ich. Man weiß nie wie es der jeweilige Richter beurteilt wenn die Sache vor Gericht landet.
    Der Richter ist auch nur ein Mensch und wenn er zudem selbst Hausbesitzer und Vermieter ist und grad selbst mit Schimmelpilz in einer seiner Mietwohnungen zu tun hat, dann kann das Urteil auch mal heißen "Der Nutzer soll mehr lüften dann schimmelt es auch nicht!"

    Vor Gericht und auf hoher See...

    Deshalb meine Empfehlung:
    Die WEG zahlt die Kosten für den Gutachter gemeinsam.
    Der betroffene Eigentümer zahlt die Schimmelpilzbeseitigung alleine, weil er nicht beweisen kann dass hinreichend gelüftet wurde.
    Die WEG zahlt die Erstellung eines Lüftungskonzeptes für alle 4 Wohnungen (oder jeder einzelne Eigentümer für seine eigene Wohnung) und jeder Eigentümer kann danach selbst entscheiden ob er die darin enthaltenen "lüftungstechnischen Maßnahmen" in seiner Wohnung auch wirklich umsetzen will oder nur als Empfehlung ins Schubfach legt.

    Habe übrigens in vielen Fällen sehr gute Erfahrungen gemacht bei Nachkriegsbauten wo ventilatorgestützte Badabluft fensterloser Bäder mit Flügelfalzlüftern in den Fenstern kombiniert wurde (Bemessung nach DIN 1946-6 und DIN 18017-3). Danach war Ruhe - keine Anzeigen wegen Schimmelpilz mehr.

    Freie Lüftung (ohne Ventilatoren) nur über Falzlüfterelemente sollte auch funktionieren, wenn die Wohnung 2 gegenüberliegende Fassadenflächen mit Fenstern hat, also wenn echte Querlüftung möglich ist.
     
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  12. #32 Fred Astair, 23.03.2021
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    Na da sind wir uns doch einig.
    Und wenn dann die Badablüfter nicht nur lichtschaltergesteuert sind sondern feuchte- und zeitabhängig geschaltet werden, ist alles gut.
     
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  13. #33 DonkeyKong2021, 23.03.2021
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    Ist das auch so, wenn der damalige Käufer/Eigentümer diese Tatsache (Baumangel) kannte (fehlende Dämmung) und die Einheit trotz dessen bewusst (günstig) erworben hat?
    "Der Bauunternehmer ist pleite, ich kaufe mir die Wohnung trotzdem und lasse im Anschluss die kpl. WEG für mögliche Schäden in meiner Einheit aufkommen!"
    Der Eigentümer/Investor hat die Wohnung vermietet und nach ca. 2-3 Jahren verkauft. Hätte denn der neue Käufer/Eigentümer die Unterlagen prüfen und die fehlende Dämmung, die lt. Sanierungsplan ja Bestandteil war, vor dem Kauf ansprechen/prüfen/reklamieren müssen?!
     
  14. #34 Fabian Weber, 23.03.2021
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    Wenn ich mich recht erinnere gibt es nach DIN 1946-6 gar kein falsches Lüftungsverhalten, denn das die Grundlüftung muss ja nutzerunabhängig, also ohne menschliches Zutun, funktionieren.

    Daher ist die Aussage des Gutachters, dass falsches Lüftungsverhalten nicht ausgeschlossen werden kann, einfach kompletter Unsinn.
     
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  15. #35 DonkeyKong2021, 24.03.2021
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    Es gibt aktuell doch gar kein DIN 1946-6 Lüftungskonzept, geschweige denn irgendwelchen Anpassungen, die sich daran richten, für das Objekt. Daher kann ein falsches Lüft- und Heizverhalten nicht ausgeschlossen werden. Der SV hat das aber anders genannt, er konnte zum Zeitpunkt der Begutachtung kein fehlerhaftes Heiz- und Lüftverhalten feststellen.
     
  16. #36 Fabian Weber, 24.03.2021
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    Doch die DIN gilt doch auch für Euch. Es fehlt doch nur das geforderte Lüftungskonzept.

    Daher liegt ein Baumangel vor bzw. mindestens ein Planungsmangel.

    Wenn der Leidensdruck größer wird, würde ich das für meine Wohnung selbst umsetzen.

    Kostet ja jetzt nicht die Welt, Geld vom Osterurlaub sparst Du eh gerade.
     
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  17. #37 DonkeyKong2021, 24.03.2021
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    :D Das stimmt, die Kohle haben wir schonmal sicher in der Tasche.
     
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