Lose Fliesen und Änderung der Herstellervorschriften

Diskutiere Lose Fliesen und Änderung der Herstellervorschriften im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, wir haben ein Haus gebaut. Neubau aus 2018 Bodenbelag: Fliesen Format 60x60cm Untergrund: Calciumsulfatestisch beheizt...

  1. #1 Spongebob79, 31.03.2021
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    Hallo zusammen,

    wir haben ein Haus gebaut.

    Neubau aus 2018
    Bodenbelag: Fliesen
    Format 60x60cm
    Untergrund: Calciumsulfatestisch beheizt
    Funktionsheizen durchgeführt

    Fliesen + Kleber + Grundierung alles aus einer Hand in einem Fliesenfachhandelt gekauft

    Nach circa 1 Jahr haben sich die ersten Fliesen beim drüber laufen mit Knackgeräuschen gemeldet.
    Zeitnah einen Ortstermin mit einem Fachberater der verwendeten Produkte vereinbart.

    Der Fachberater hat die verwendete Produktkombi auf Calciumsulfat für i.O. bestätigt..
    Danach war still ruht der See. Auf jegliche Nachfrage keine Reaktion.

    Aufgrund dessen habe ich einen Gutachter beauftragt, der folgendes herausgefunden hat:

    Produktkombi: Classic Flexkleber + Dispersionsgrundierung DG´s auf Calciumsulfat zur Zeit der Verlegung i.O. (gemäß Produktdatenblätter des Herstellers)

    Produktkombi: Flexkleber + Dispersionsgrundierung auf Calciumsulfat ca. 3 Monate nach der Verlegung nicht mehr i.O. (gemäß Produktdatenblätter des Herstellers)

    Gutachter spricht von Irreführung, Widersprüchen und falschen Vorgaben in den Produktdatenblättern.
    Wahrend der Recherche des Gutachter gab es seitens des Produktherstellers wieder die Aussage:

    Kombination der Produkte i.O. (obwohl es zu diesem Zeitpunkt schon anders in der Produktdatenblättern stand).

    Fliesenfachmarkt und der Hersteller der Produkte weisen jede Schuld von sich.

    Hat hier jemand mal etwas ähnliches erlebt?
    Ist jemand vielleicht in einer vergleichbaren Lage?

    Rückfragen gerne :-)

    Grüße

    Sponge
     
  2. #2 Lexmaul, 31.03.2021
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    Aber Du hast die Fiesen selbst verbaut? Bist Du ausgebildeter Flisör?
     
  3. #3 Spongebob79, 31.03.2021
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    Ich habe gehandlangert und ein Freund von mir, der auch Fliesenleger ist, hat gelegt. Unwichtige Räume habe ich selber gemacht.
     
  4. #4 simon84, 31.03.2021
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    Was war das Ergebnis der CM Messung vor dem Fliesen ?

    wenn der Hersteller sein OK für die Kombination gibt ist doch super !
     
  5. #5 Spongebob79, 31.03.2021
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    Ich habe die Feuchte elektronisch gemessen. Ein CM-Messung habe ich nicht gemacht, bzw. machen lassen.
    Drei Monate nach der Fliesenlegung war die Produktkombi gemäß den Datenblättern nicht mehr ok.
     
  6. #6 simon84, 31.03.2021
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    aber laut Hersteller ist sie doch konkret für dein Vorhaben ok, was genau ist jetzt das Problem ?
    Du hast doch eine individuelle Antwort bekommen
     
  7. #7 Spongebob79, 31.03.2021
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    Mein Problem ist, dass der Hersteller sich keiner schuld bewusst ist. Ich stehe jetzt an dem Punkt wo es nur noch gerichtlich weitergeht.
    Leider ist es alleine sehr schwierig die Industrie zu verklagen.
    Mein Ansatz ist es, andere Bauherren aus der Zeit zu finden die ein ähnliches Problem haben.
     
  8. #8 Blackpiazza, 31.03.2021
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    Selber Schwarz gefliest kann der Hersteller nichts für und wird jegliche Haftung ablehnen da keiner sagen kann ob ihr die Produkte richtig verarbeitet habt ?
     
  9. #9 Lexmaul, 31.03.2021
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    Und dann kommt die fehlende CM-Messung - auch wieder Laienmeinung, aber was sollst da für Erfolgsausssichten haben? Ist doch in den allgemeinen Richtlinien mit der Messung verankert...

    Und fehlende Rechnung macht es nicht besser, wenn das auch eher sekundär zu sehen wäre.

    Verstehe aber den Ärger....
     
  10. #10 simon84, 31.03.2021
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    Der Hersteller sagt falsch verarbeitet, kein fachbetrieb, Boden war noch zu feucht

    kannst du oder dein Gutachter das widerlegen?

    welche Beweise bzw Erkenntnisse habt ihr die die Produkt Kombination als Ursache belegen ?

    es kann verschiedene Gründe geben warum ein Hersteller eine Produkt Kombination nicht mehr freigibt .
    Zum Beispiel wenn er ein neues, teuereres Produkt an den Markt bringt :)
     
  11. #11 Spongebob79, 31.03.2021
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    Die richtige Verarbeitung der Produkte ist im Gutachten bestätigt. Der Hersteller hat sogar eine Kleberprobe von mir bekommen und im Labor ausgewertet. Ergebnis ist, dass die Produktkombi so nicht verwendet werden darf laut Hersteller. Zum Zeitpunkt meines Kaufs war die Grundierung beispielsweise für alle Einsatzzwecke anwendbar. Es gab keinerlei Einschränkung. Lag wohl auch daran, dass die Grundierung gerade erst auf den Markt gekommen war.
    3 Monate später ist das Format 60x60 auf Anhydrit im Produktdatenblatt der Grundierung nicht mehr i.O.
    Entringitbildung ist das Stichwort.
     
  12. #12 simon84, 31.03.2021
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    die zwei aussagen passen irgendwie nicht zusammen oder ich hab es falsch verstanden.
     
  13. SvenvH

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    Mag ja sein dass die Produktkombi passt, allerdings passt der Kleber aber scheinbar nicht zu den Fliesen. Classic ist in der Regel nur für kleinformatige Fliesen geeignet. Die Fuge gleicht dann die Spannungen aus. Für solche Formate gibt es extra Großformatkleber. Das Problem mit den abscherenden Fliesen und dem Clasdic Kleber ist mir durchaus bekannt.
     
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  14. #14 Fabian Weber, 31.03.2021
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    Wenn es nicht explizit zum Zeitpunkt des Einbaus vom Hersteller ausgeschlossen war, dann hat der Hersteller jetzt theoretisch ein Problem.

    Praktisch hat er die besseren Anwälte.
     
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  15. #15 Fred Astair, 31.03.2021
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    Aber nur sehr akademisch.
    Dem TE durfte schwerfallen zu beweisen, dass er, der Heimwerker, korrekt und fachgerecht gearbeitet hat.
     
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  16. #16 simon84, 01.04.2021
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    Was argumentiert denn der Hersteller woher das Problem kommen soll ?
     
  17. #17 Spongebob79, 01.04.2021
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    Die Produkte wurden mir für meinen Anwendungsfall in einem Fliesenfachgeschäft verkauft.
    Zitat vom GF des Ladens: Mir der Grundierung können Sie das ganze Haus grundieren.
    Nach meiner Reklamation wusste der GF des Ladens von nix mehr und hat mich an den Hersteller der Produkte vermittelt.
    Ein Fachberater des Herstellers war dann bei uns vor Ort (Jan. 2019) und hat die verwendeten Produkte vor Zeugen für i.O. erklärt. Auf meine Nachfragen, warum es in den heutigen Produktdatenblättern anders steht sagte er: Egal, es funktioniert aber!

    Zur Info
    Ich habe die Produkte Anfang 2018 erworben und im Juli 2018 wurde gefliest. Die für mich gültigen Produktdatenblätter sind Stand 12.2017.
    Geändert haben sich die Produktdatenblätter ab Aug. 2018.
    Der Ortstermin bei uns im Haus war im Jan. 2019.

    Der Hersteller sagt heute, dass die Kombi aus Grundierung, Kleber und Anhydritestrich nicht funktioniert.
    Die Grundierung hatte zum damaligen Zeitpunkt in Bezug auf einen Kleber, Untergrund oder Fliesengröße keine Einschränkungen.
    Lediglich vom Kleber aus gibt es einen Hinweis zur Verlegung auf Anhydrit.

    Heute ist das Produktdatenblatt der Grundierung voll mit Einschränkungen und Verarbeitungshinweisen.

    Aus Sicht des Herstellers und des Fliesenfachgeschäftes ist der Fliesenleger schuld. Also bin ich selbst schuld :-)
    Wenn ich das anders sehen würde, dann soll ich sie verklagen und es beweisen.

    Vielleicht helfen die Datenblätter fürs Verständnis weiter!?
     
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  18. #18 Blackpiazza, 01.04.2021
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    Aber was soll hier das Forum jetzt leisten ?! Dir bleibt nur der Weg zum Anwalt und der wird dir sagen : Wir können gerne Klagen aber die wahrscheinlichkeit zu gewinnen liegt bei 10-20% .
     
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  19. #19 simon84, 01.04.2021
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    Denke auch das ist der einzige Weg.

    deine Argumente sind ja:


    Vielleicht wird der Hersteller dann auch noch argumentieren dass zwischen Januar und Juli bereits bekannt wurde dass die Produkte nicht funktionieren und ein Fliesenleger fachbetrieb das gewusst hätte.

    Oder er sagt auch Juli war die Änderung bereits bekannt und fachbetriebe wurden angeschrieben auch wenn es erst im August veröffentlicht wurde.

    die etwaige fehlberatung durch den Außendienst Mitarbeiter wird kein allzu großes Gewicht haben da sie erst getätigt wurde nachdem bereits gefliest war und nicht auf Basis dieser Aussage gefliest wurde.

    meiner Meinung nach ein spannender Fall für einen RA
    Denke ein paar Jahre und ein paar Tausender solltest du für die Kosten schon einplanen.

    ob neu Fliesen mehr oder weniger dem prozessrisiko entspricht und wie du versichert bist weißt nur du selber.

    dieses Forum kann eine Rechtsberatung hier nicht abbilden, also entweder RA beauftragen oder in einem Rechts Forum / Portal versuchen
     
  20. #20 simon84, 01.04.2021
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    Oder 50%
    Oder es kommt ein Vergleich raus ?
    Und dann ?
    Richtig, dieses Forum kann das nicht leisten
     
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