Kosten für Erdaushub um 160% höher als im Angebot

Diskutiere Kosten für Erdaushub um 160% höher als im Angebot im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Tag, wir haben ein Problem bei unseren Erdarbeiten. Das Bauunternehmen, welches für uns die Pläne erstellt hat, die Erdarbeiten, Rohbau...

  1. #1 NicoleS, 05.04.2021
    Zuletzt bearbeitet: 05.04.2021
    NicoleS

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    Guten Tag,

    wir haben ein Problem bei unseren Erdarbeiten. Das Bauunternehmen, welches für uns die Pläne erstellt hat, die Erdarbeiten, Rohbau sowie Dachdeckerarbeiten ausführen wird, hat uns nun eine Rechnung für den Erdaushub und dessen Abtransport gestellt, die über 160% über dem Angebotspreis liegt.

    Für die Arbeiten haben wir einen Festpreis. Für Abfuhr und Entsorgung des Erdaushubes gab es eine Zusatzvereinbarung. In dieser steht "Abfuhr und Entsorgung unbelastetes Aushubmaterial in Steinbruch (Abrechnung erfolgt nach tatsl. Mengen) ca. 500t x 12,50€ und dann der Gesamtpreis für diese Position von 6250€.

    Unser Bauvertrag mit dieser Firma wurde nach VOB geschlossen. Diese wurde uns auch vorgelegt.

    Nun haben wir die Rechnung erhalten, mit 1300t Aushub statt den 500t. Also 16.261€ netto statt 6250€ netto.
    Über diese enorme Mengenmehrung wurden wir nicht informiert.

    Das Unternehmen hat die Pläne ja selbst erstellt, hat die Baugrube berechnet und es lag ein aktuelles Bodengutachten vor, welches besagt, dass der Boden recht felsig ist. Daher kamen auch Kosten für Stemmarbeiten in dieser Zusatzvereinbarung hinzu. Hier wurde jedoch nur die Hälfte der angebotetenen Zeit benötigt.

    Der Bauleiter meinte am Telefon zu meinem Partner (als die Rechnung erstellt wurde), dass sich hier sein Kollege wohl etwas verkalkuliert hat.

    Eine gewisse Abweichung zum Angebot ist ja völlig verständlich aber ist es denn rechtens, sich so zu verkalkulieren und uns dies weiterzuberechnen, auch wenn das Angebot zum Nachweis ist?

    Wir sind selbst Handwerker aber ich schreibe ja auch nicht bei einem Angebot für die Sanitärinstalltion für einen 300m² Neubau lediglich 50m Rohr, Abrechnung zum Nachweis und am Ende werden es 500m.

    Die Baugrube hat sich in der Größe nicht verändert, diese wurde selbst von denen berechnet. Das Bodengutachten liegt vor. Wie kann es dann zu einem so großen Unterschied kommen und sind wir verpflichtet dies zu zahlen? Lieferscheine des Abtransports liegen vor, also die abgerechnete Menge fiel tatsächlich an. Jedoch haben wir schon zu Beginn gemeint, dass wir auch Aushub auf dem Grundstück lagern können (es ist fast 3000m² groß). Bzw. hätten wir diese Mehrkosten vorher gewusst, hätten wir eventuell den Kredit aufgestockt oder eben einen Teil auf unserem GS gelagert. Aber so wurden wir ja nicht informiert.

    Ich habe im Internet schon verschiedene Dinge gelesen, doch irritiert mich eben der Satz mit der Abrechnung zum Nachweis.
     
  2. #2 simon84, 05.04.2021
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    ich denke mal es waren dann eher 1300 t, denn 13000 wäre ja fast das 26-fache von 500 t

    Argumentieren versuchen könnte man vielleicht dass der einheitspreis bei einer größeren Menge niedriger sein sollte .... aber auch das geht vermutlich vor Gericht

    Beispiel:

    Mengenmehrung über 10 Prozent: Setzt neuer Einheitspreis keine Kostenänderung voraus?

    § 2 Abs. 3 VOB/B – Mengenabweichung unter oder über 10% der Menge


    was ich nicht ganz verstehe hier ist die Beauftragung.
    Du sagst die Firma wurde mit der Planung des Aushubs beauftragt. Inwiefern ? Hat die Firma Pläne erstellt für LPH 1-4 ? Oder gibt es dazu einen separaten Posten auf Angebot oder Rechnung ?

    Und wer macht die Bauleitung, bzw. wer beauftragt und bezahlt den Bauleiter? Ich hoffe ihr selbst denn ein „Bauleiter“ des Auftragnehmers vertritt in erster Linie dessen Interessen.
    Wo wart ihr und der Bauleiter beim aushub denn ? Verschlafen ?

    ob 15 oder 30 LKWs fahren sollte man doch merken
    Bei Fels kann das durchaus schwieriger zu schätzen zu sein da kann man nicht unbedingt einfach L*B*H rechnen

    aus Beauftragungssicht sehe ich da keine Angriffsfläche.
    Schließlich macht man einen Einheitspreis statt Festpreis als Auftragnehmer immer genau dann wenn man etwas nicht abschätzen kann um das mengenrisiko auf den Auftraggeber abzuwälzen.
    Dass man bei einer Verdopplung der Menge nicht Bescheid sagt ist nicht schön aber ob man da rechtlich auf Schadensersatz klagen kann und Erfolg haben wird steht in den Sternen.
    Der Auftragnehmer wird dann vermutlich argumentieren dass ein Baustopp bis Klärung mehr Schaden verursacht hätte und in der Regel nach seiner Erfahrung niemand das Gesamtprojekt wegen Mengenmehrungen im tiefbau für die Grube abbricht und er deshalb weitergemacht hat.
    Zum lagern auf dem Grundstück wird er behaupten das wurde nie (auch nicht als optional position) besprochen oder angeboten


    Die genannten Preise finde ich übrigens eher günstig !
     
  3. #3 Osnabruecker, 05.04.2021
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    Es sind doch Kosten, die euch sowieso entstanden wären. Auch bei einer anderen Firma hättet ihr 1300 Tonnen wegfahren lassen müssen.

    Was ihr nach VOB jetzt machen könnt: verlangt für die über 110% hinausgehende Menge einen geänderten Preis. Viel Erfolg kann ich nicht erwarten, da die Entsorgung von Boden eher Fixpreise sind, auf einen LKW gehen ja nicht mehr Tonnen drauf und die Kosten /Tonne bei der Deponie sind auch fix.
    Über die Mengenänderung hättet ihr laut VOB informiert werden müssen. Nutzt dies als weiteren Handlungsspielraum.

    Zum felsigen Boden:
    War Fels Bestandteil des Angebots? Nur weil ihr ihm das Gutachten schickt, ist es kein Vertragsbestandteil. Wenn im Angebot drin steht: (veraltet): "Bodenklasse 3-5" und es wurde nun Fels vorgefunden sind Mehrkosten gerechtfertigt.
     
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  4. #4 NicoleS, 05.04.2021
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    Der Bauleiter gehört zu der beauftragten Baufirma. Beim Erdaushub waren wir nur Abends, nach den Arbeiten vor Ort. Wir haben also nicht gesehen, wieviele LKWs fuhren.

    Bestandteil des Angebotes war bereits der felsige Boden, daher auch die Stemmarbeiten.

    Ja, die Preise sind an sich okay. Und die Firma ist auch keine deutschlandweite Firma, bei der wir nur irgendein Kunde sind. Es ist eine kleinere, ortsansässige Baufirma die hier ja auch irgendwie einen Ruf zu verlieren hat.
     
  5. #5 simon84, 05.04.2021
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    dann braucht ihr dringend eine eigene bauüberwachung
     
  6. #6 Fabian Weber, 05.04.2021
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    Hier genau liegt der Fehler der Baufirma.

    Du wurdest nicht in die Lage versetzt als Bauherr einzuschreiten.

    Es muss doch eine Mehrkostenanmeldung vorgelegen haben.

    Du kannst aber eigentlich nur versuchen den EP der Mehrmenge über 110% nachzuverhandeln.
     
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    Die Preisanpassung nach VOB könnt ihr fordern, da sind aber keine großen Sprünge drin. Die Preise für's Abfahren und Kippen sind fest, Geschäfts- und Gemeinkosten können auf die größere Menge umgelegt werden. Das reduziert den Einheitspreis dann etwas. Bei 12,50 € glaube ich aber eher, dass der Unternehmer da die Preise annähernd weiter gibt, der Einheitspreis scheint mir mehr als angemessen zu sein.

    Der Bauunternehmer hätte euch allerdings über die Mehrmengen informieren müssen. Dann hättet ihr theoretisch darauf reagieren können. Aber welche Optionen hättet ihr gehabt? Das fällt hauptsächlich unter Sowieso-Kosten und "alternativlos".

    Ihr werdet kaum glaubhaft machen können, dass ihr bei Kenntnis der Massen nicht trotzdem so gebaut hättet. Auch die Lagerung auf dem Grundstück, die auch nur eine temporäre Lösung sein kann, ändert daran nicht viel. Dann hättet ihr später bezahlen müssen und da es dann nur um Abfuhr geht, sehr wahrscheinlich zu schlechteren Konditionen.

    Zwar könnte man argumentieren, dass wenn man im Vorfeld Kenntnis über die anfallenden Massen gehabt hätte, zum Beispiel eine Geländemodellierung mit dem Aushub vorgenommen hätte. Dann muss man aber die Kosten für die Modellierung gegenhalten und dann bleibt auch nicht mehr viel oder vielleicht auch gar nichts mehr übrig. Wenn euch Kosten z.B. für eine Erhöhung des Kreditrahmens anfallen, die ihr sonst nicht gehabt hättet, dann kann man das ansetzen. Viel mehr fällt mir da aber auch nicht ein, unterm Strich wird das meiste bei euch hängen bleiben.
     
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  8. #8 Fabian Weber, 05.04.2021
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    Hast Du denn mal nachgerechnet, die Menge überhaupt plausibel ist?
     
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    Das solltet ihr natürlich auf jeden Fall machen. Wiegescheine sind aber ja anscheinend vorhanden. Wenn die dann nicht passen, dann geht es aber ja eher in Richtung Betrug statt Einheitspreisanpassung und Schadenersatz. Davon wollen wir mal nicht ausgehen.
     
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  10. #10 Fabian Weber, 05.04.2021
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    Hatte ich schon, LKW woanders fertig beladen.
     
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    Wenn man aber Planer und Ausführender in einem ist, man das Massengerüst selber in der Hand hat und dann durch Beschiss auf 160% kommt, wäre das zumindest ein guter Anwärter für den Darwin-Award der Unternehmer. Aber ja, denkbar ist es.
     
  12. #12 Osnabruecker, 05.04.2021
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    160 % klingt auch vllt einfach nach nem Rechenfehler?
    Faktor "Wichte " vergessen?

    Aber hängt auch mit dem Boden zusammen... Mutterboden hat vllt. 1.4 Tonnen, Felsigen mal 2.0 Tonnen. Dann am besten noch nass... und abgerechnet wird nach Tonnen.
     
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  13. #13 simon84, 05.04.2021
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    darauf zielt meine Frage ab ob und welche planungsleistungen beauftragt waren

    nur weil es keinen externen Planer gibt, heißt nicht dass die Firma automatisch und vollumfänglich zum Planer wird.

    dass sie einen Bauleiter stellt ist aber schonmal ein Hinweis in die Richtung
     
  14. #14 driver55, 05.04.2021
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    Den Eindruck habe ich auch. Angeboten in m³, abgerechnet in Tonnen?

    Evtl. mal rückwärts rechnen? Wie groß ist denn die Baugrube? Gehen wir nun von den 1300 t und 2 t/m³ aus, wären es 650 m³.
    Baugrube ca. 14,5 x 14,5 x 3 m?

    Oder ihr nehmt eure Baugrube und rechnet WorstCase mit 2,5 t/m³. Wenn ihr dann (deutlich) unter 1300t seid, ist was faul.
     
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