Baufirma schließt Abwasser und Regenwasser verkehrt an

Diskutiere Baufirma schließt Abwasser und Regenwasser verkehrt an im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich bin neu hier im Forum und habe mich angemeldet, weil mir dieses Forum bereits als Nicht-Mitglied in den letzten Jahren oftmals...

  1. #1 Stephan83, 07.04.2021
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    Hallo,
    ich bin neu hier im Forum und habe mich angemeldet, weil mir dieses Forum bereits als Nicht-Mitglied in den letzten Jahren oftmals fachkundige Hilfe war :)

    Zu meinem aktuellen Problem:
    2013 haben wir neu gebaut mit einem Bauträger, genauer gesagt mit Favorit-Massivhaus, die die Ausführung an ein Hoch-Tiefbau Unternehmen aus der Nähe hier abgegeben haben.
    Jetzt, 2021 wurde festgestellt, dass wohl die Regenwasserableitung des Hauses ins Abwasser-System geleitet wird und das Abwasser ins Regenwasser und somit in die Natur, in einen Bach 70 Meter weiter. Das darf so nicht sein und ist Umweltverschmutzung. Festgestellt wurde das übrigens vom Grundstückseigentümer, der immer wieder "Dinge" bei sich im Bach findet, ihr wisst schon. Der Milch-Klo-Warten-Gucken Test hat seine Vermutung bestätigt.

    Und natürlich wollen wir das auch gerne ändern lassen. Nur jetzt meine Frage: wer kommt dafür auf? Muss ich die Arbeiten bezahlen oder muss die Firma, die auch die Anschlüsse gemacht hat, diese Arbeiten kostenlos durchführen/bezahlen? Wie soll ich als Laie wissen, was diese Firma im Erdreich damals gemacht hat. Meiner Meinung nach haftet also der Tiefbauer. ABER wir leben ja in Deutschland, daher hier meine freundliche Nachfrage.

    Vielen Dank vorab für eure Hilfe. Ich beantworte gerne weitere Fragen, sowie sie offen sind.
     
  2. #2 MJanssen, 07.04.2021
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    Ich würde sagen, dass nach 8 Jahren hier kein Anspruch mehr auf Nachbesserung besteht und ihr da leider selbst bezahlen müsst... Oder habt ihr über den Bauträger eine weiterführende Gewährleistung als die üblichen 2 Jahre?
     
  3. #3 Lexmaul, 07.04.2021
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    Laie: Das ist ja ein versteckter Sachmangel, keine Gewährleistung - 20 oder 30 Jahre Haftung?

    Bin mal gespannt, was versierte User antworten, aber davon ab würde ich die Baufirma darauf anhauen - ist ja schon peinlich.

    Gab es damals noch vorgeschriebene keine Dichtigkeitsprüfung bei Euch? Dann wäre es nämlich Betrug...
     
  4. #4 Dachs Doedel, 07.04.2021
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    Üblich wären 4 bzw. 5 Jahre. Verlängert werden kann dies nur, wenn man dem Bauunternehmer, in diesem Falle wäre das die Fertighausfirma, da die ja den Auftrag an den Tiefbauer vergeben haben, Arglist oder ein Organisationsverschulden vorweisen kann. Sowas würde dann ein Gericht entscheiden.

    Versteckte Baumängel gibt es nicht.
     
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  5. #5 Fred Astair, 07.04.2021
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    Hier geht es nicht um eine schiefe Fußleiste oder Beulen im Putz sondern um eine Umweltstraftat.
    Wenn es die Firma noch gibt, würde ich den Chef mal fragen, ob er das ohne großes Murren in Ordnung bringt oder ob eine Anzeige bei der Polizei notwendig ist.
     
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  6. #6 Dachs Doedel, 07.04.2021
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    Ist die Frage, ob sich der Bauherr da nicht ins eigene Knie schießt. Ist schließlich sein Kanalanschluss, der da die Umwelt verseucht.
     
  7. #7 Lexmaul, 07.04.2021
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    Ne, stimmt - sind verdeckte Mängel. Und die gibt es sehr wohl - nur die 30-Jahres-Frist ncht mehr, sondern bis zu 10 Jahre. Und gerade die Leitungen sind solche verdeckten Mängel.

    Würde aber wie gesagt einfach die Firma anhauen, denn sie haben es verschuldet. Ist ja nichts kaputt gegangen oder schleichend defekt - es ist ein Sachmangel von Anfang an!
     
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  8. #8 Dachs Doedel, 07.04.2021
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    Bei Arglist oder Organisationsverschulden. Und das wird im Einzelfall entschieden. Alles andere ist ein Märchen.
     
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  9. #9 Lexmaul, 07.04.2021
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    Klar Einzelfallentscheidung, aber es ist nun mal kein Märchen. Sorry, aber gehört nicht sogar eine Prüfung eines Anschlusses für den AN zu seine Tätigkeiten (damit meine ich nicht die Dichtigkeitsprüfung)? Wenn ja, dann haste da ja die Arglist...

    Früher gab es mal Handwerkerehre, vielleicht hat der Unternehmer sowas ja auch :)
     
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  10. #10 klappradl, 07.04.2021
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    Straftaten verjähren auch. Also immer "Vorsicht" mit dem, was hier geschrieben wird.
    Leider kan ich die Situation auch nicht rechtich beurteilen.
    Der Hausbsesitzer sollte den Zustand nur möglichst schnell beheben, denn das Einleiten des Abwassers, von dem er jetzt sogar Kennnis hat, ist tatsächlich eine Staftat.
     
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  11. #11 Fred Astair, 07.04.2021
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    Richtig.
    Darum würde ich die Anzeige bei der Polizei auch nur erwägen, wenn es die Firma noch gibt und noch Masse da ist.
    Wenn der Chef aber nicht völlig verblödet ist, sollte die Ankündigung reichen.
     
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  12. Mok

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    Sehe das wie Dachs Doedel. Wäre sicher eine interessante Frage für einen Anwalt, aber nach meinem Verständnis dürfte das an euch hängen bleiben. Übrigens ist der Ansprechpartner hier auch nicht die ortsansässige Baufirma (gibt's die überhaupt noch?) sondern der Fertighaushersteller. Auch eine Straftat von der Baufirma sehe ich hier eigentlich keine. Das versehentliche Vertauschen von zwei Anschlüssen ist ja nicht strafbar, nur dämlich. Arglist nachzuweisen dürfte auch schwer sein, selbst wenn es Unterlagen über eine Prüfung geben sollte. Dann war die eben schlampig, der mittlerweile längst gegangen wordene Mitarbeiter hat eh schon immer schlecht bsi gar nicht gearbeitet, was auch immer, was soll's, verjährt ... Strafbar wäre es wohl eher nun von euch, wenn ihr trotz Kenntnis des Mangels weiter Abwasser in den Bach einleitet.

    Besonders peinlich ist so ein Fehler natürlich schon und vielleicht bessert die Firma deshalb auf eigene Kosten nach. Dann aber aus Kulanz und zur Abwendung von Imageschäden (für die orstansässige Baufirma. Weiß ja nicht wo ihr wohnt, aber auf dem Dorf ist das sicher ein gutes Gesprächsthema).
     
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  13. #13 Lexmaul, 07.04.2021
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    @Mok : Das ist aber schon eine sehr wohlwollende Auslegung von Recht :D.

    Seit wann schützt Unwissenheit vor Strafe nicht? Wenn es geprüft wurde, dann würde Arglist vorliegen - gehört das zum Leistungumfang, ist es eine klasscihe Zwickmühle - für den AN! Und wieso verjährt? 10 Jahre als Maximum, die sind noch nicht erreicht...

    Aber alles ungelegte Eier: Der Unternehmer weiß ja noch gar nix von seine (Un)Gück). Mit viel Glcük ist die SItuation auch mit nicht sonderlich hohen Kosten zu beheben - wenn es den Tiefbauer noch gibt, sind der Schaden nur Arbeitsstunden plus paar Muffen/Rohre, warum sollte der sich da groß sperren. Soll ja kein neues Dach bezahlen...
     
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  14. #14 Mok, 07.04.2021
    Zuletzt bearbeitet: 07.04.2021
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    Eher Resignation als Wohlwollen. Ich bin mit einer Anwältin liiert, da hört man öfter mal Dinge bei denen man vom Glauben abfällt :fleen.

    Wenn es geprüft wurde, dann liegt erstmal eine fehlerhafte Prüfung vor, bei der wiederum nachgewiesen werden muss, dass die vorsätzlich falsch dokumentiert wurde. Und dann muss nachgewiesen werden, dass sie vorsätzlich falsch dokumentiert wurde, um einen Mangel arglistig zu verschweigen. Das halte ich für praktisch ausgeschlossen, wenn keiner der Beteiligten sagt "Ja, stimmt so". Vorher wird es nach ewig langem Rechtsstreit auf einen Vergleich hinauslaufen, am Ende zahlen möglicherweise beide mehr als die Kosten für die Behebung. Wenn es schlecht läuft wird festgestellt, dass Arglist nicht nachgewiesen werden kann und der Kläger zahlt alles (Behebung + Anwalts- und Gerichtskosten), weil die reguläre Mängelhaftung ja längst durch ist.

    Edit: Auch wenn die Prüfung zum Leistungsumfang gehören sollte: Wurde die nicht gemacht, dann lässt sich daraus auch nicht ableiten, dass die deshalb nicht gemacht wurde, weil sonst der Mangel aufgefallen wäre. Und Geld zurückfordern wegen einer nicht durchgeführten Prüfung geht über 7 Jahre nach Abnahme auch nicht mehr. Also eine Zwickmühle sehe ich da für den Unternehmer nicht wirklich.
     
  15. #15 Stephan83, 07.04.2021
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    Was Mok schreibt, so etwas habe ich mir schon gedacht. Wie gesagt, wir leben in Deutschland. Recht hat hier kaum etwas mit Logik, Gerechtigkeit oder gesundem Menschenverstand zu tun.

    Gut, dann werde ich mich zunächst noch einmal von meiner Rechtsschutz beraten und werde dann auf den Bauträger zukommen.
    Das ausführende Unternehmen ist glaube ich tatsächlich schon weg vom Markt, was die Sache nicht einfacher machen dürfte.
    Hier bleibt die Frage, ob wir zunächst an die Wasserbehörde melden sollen oder alles "ohne Druck" direkt mit dem Bauträger regeln.

    Edit: Danke an alle für die rege Beteiligung. :)
     
  16. #16 Lexmaul, 07.04.2021
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    Das ist dann ein Organisationsverschulden ;). Ich sehe es schon ähnlich wie Du, dass vor Gericht seltsame Entscheidungen gefällt werden, aber so easy wegwischen würde ich es selbst im Vorgespräch nicht.

    Sehr blöde ist aber, dass es das Unternehmen nicht mehr gibt - auch, wenn der BT Vertragspartner ist.

    Nochmal an den TE: Gab es bei Euch früher schon die Pflicht zur Dichtigkeitsprüfung?
     
  17. Mok

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    Wenn ich das zu easy weggewischt habe, machst du da aber zu easy ein Organisationsverschulden draus :D.

    Was erhoffst du dir denn von der Wasserbehörde? Und wie regelt ihr das denn im Moment? Nicht mehr auf's Klo gehen wird ja eher keine Option sein.
     
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  18. #18 Stephan83, 07.04.2021
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    @Lexmaul: daran kann ich mich nicht entsinnen. Ich weiß nur noch vom Blower Door Test wegen KfW.

    @Mok: das wäre keine Option, zumindest nicht länger als 24 Stunden.:P
    Hintergedanke war nur, dass der Fall jetzt also offiziell aufgefallen ist und Habdlungsbedarf besteht, statt das irgendein alter Kunde rum meckert und man ihm auf die lange Bank schiebt.
    Weiter oben stehen natürlich Gegenargumente, warum er schnell reagieren sollte, aber wir alle wissen glaube ich wie Firmen mit etlichen Dingen durchkommen, ohne dass man eine rechtliche Hanfhabe hat.
     
  19. #19 Fred Astair, 07.04.2021
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    Wenn er gleich gesagt hätte, dass es den Tiefbauer nicht mehr gibt, hätte ich mir die Mühe zu schreiben gespart. Die Tippeltappeltour mit dem GU ist sinnlos.
     
  20. #20 simon84, 07.04.2021
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    Gut ist jedenfalls dass es jetzt aufgefallen ist und ihr zumindest die Chance habt euch zu informieren, ggf. Rechtlich vorzugehen oder verschiedene Firmen anzuschreiben usw.

    wenn man vom Amt eine sehr kurze Frist zur Behebung gesetzt bekommt schaut es anders aus.

    also irgendwas positives ist an der Sache doch
     
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