Baufeld zu Nahe an Grundstücksgrenze / Abstandsfläche

Diskutiere Baufeld zu Nahe an Grundstücksgrenze / Abstandsfläche im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe eine Frage zum Thema Baufeld und Abstandsflächen. In unserem Bebauungsplan war vorgesehen, dass mehrere Flurstücke zu einem...

  1. Eistee

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    Hallo,

    ich habe eine Frage zum Thema Baufeld und Abstandsflächen.
    In unserem Bebauungsplan war vorgesehen, dass mehrere Flurstücke zu einem großen Bebauungsplan zusammengefügt werden.
    Jedoch haben nicht alle Flurstückbesitzer an den Erschließungsträger verkauft, sodass nur ein Teil des ursprünglichen Bebauungsplans umgesetzt werden kann.
    Das führt jetzt zu dem besonderen Umstand, dass unser Baugrundstück mit eingezeichneten Baufeld sehr Nahe an das Nachbargrundstück (geringster Abstand ca. 2m) ran reicht, da dieser nicht verkauft hat und somit die Parzellierung dort abgeschnitten wurde.

    Die theoretische Abstandsfläche reicht also über die Grenze hinaus.
    Jetzt ist die Frage:
    Darf ich das Haus trotzdem im vorgeschriebenen Baufeld so Nahe an die Grenze bauen, oder muss ich die Abstandsfläche einhalten?

    Vielen Dank, an alle die mir ihre Meinung und Erfahrung mitteilen würden!

    P.S.: Ich habe eine kleine Zeichnung zum besseren Verständis hier mit angehangen

    export.png
     
  2. #2 Fabian Weber, 05.04.2021
    Fabian Weber

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    Der Nachbar kann die Zustimmung wahrscheinlich verweigern, denn es müsste ja die Abstandsfläche auf seinem Grundstück als Last ins Grundbuch eingetragen werden.

    Einfach mal den Nachbarn fragen.
     
  3. Eistee

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    Ja, den Nachbarn fragen, bleibt als Option.

    Wie wäre die Abstandsfläche, wenn man eine Ecke ins Haus macht (siehe Bild)?
    Ist grau oder grün dann für die Abstandsfläche geltend?
    Ist soetwas irgendwo beschrieben?

    export1.png
     
  4. Dimeto

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    Die tatsächliche auch.
    Ja.
    Ohne Angabe des Bundeslandes nicht zu beantworten.
    Für alle Bundesländer: weder grau noch grün, es sei denn, die dritte Dimension des Baukörpers offenbart andere Erkenntnisse.
    Ja, in der Landesbauordnung und / oder im Bebauungsplan und / oder in einer anderen Ortssatzung.
     
    simon84 und Kriminelle gefällt das.
  5. Eistee

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    In meinem Fall ist es Sachsen.

    Die dritte Dimension ist ein Satteldach mit einer Traufhöhe von 7m. Die eingezeichneten Abstandsflächen sind vor der Giebelseite.

    Wenn ich hier die Verordnung bei amt24.sachsen zu Abstandsflaechen und Abstaende richtig lese,
    dann würde ich sagen, muss die Abstandsfläche ein Rechteck vor dem Giebel (und allen anderen Wänden auch) mit entweder einer fixen Tiefe von 3m (für Gebäudeklasse I und II) oder T = 0,4*H (in diesem Fall: 2,8m) sein.

    Wie kommst du darauf, dass meine eingezeichneten Flächen (weder grau noch grün) für alle Bundesländer falsch sind?
     
  6. Dimeto

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    Wenn Du eine Ecke abschneidest, erzeugst Du eine weitere Außenwand, vor der wiederum eine Abstandsfläche freizuhalten ist.
    Lageplan.png
     
    Jo Bauherr und simon84 gefällt das.
  7. Eistee

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    Oh ha, ja das ergibt reichlich Sinn und hilft mir sehr. Danke!
     
  8. #8 JohnBirlo, 08.04.2021
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    In Hessen kannste u.U. die Abstandsfläche auf 2,50m reduzieren, vielleicht geht das in Sachsen auch.

    Wenn das ein rechtsgültiger Baubauungsplan ist, kannst auch mal so nach einer Ausnahme beim Bauamt nachfragen. Ansonsten kannste das Haus auch einfach "drehen"?
     
  9. larry

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    In NRW sind Abstandsflächen der heilige Gral. Da ginge es mit Zustimmung des Nachbarn auch nur dann, wenn er bei sich entsprechend mehr Abstand zum eigenen Haus hat. Selbst wenn es genehmigt wird, muss er bei der Umsetzung mitspielen, denn wenn Du unterkellerst, brauchst Du ja allein wegen der Erdarbeiten (Böschungswinkeln) einen gewissen Abstand.
     
  10. Dimeto

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    Welche Umstände sind das denn?
    Hier vermischt Du aber kräftig die Begriffe und Gesetze. Der Bebauungsplan ist eine kommunale Satzung. Dieser kann Ausnahmen definieren, die dann auf Antrag zugelassen werden können (§31, Abs. 1 BauGB). Oder man beantragt eine Befreiung von einzelnen Festsetzungen (§31, Abs. 2 BauGB). Dass ein BPlan Abstandsflächen festsetzt, kommt nur sehr sehr selten vor. Daher kommt auch keine Ausnahme oder Befreiung in Betracht, sondern allenfalls die bauordnungsrechtliche Abweichung, die ohne Nachbarzustimmung niemals erteilt wird.
     
  11. #11 JohnBirlo, 08.04.2021
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    Nach §33 (2) Nr. 1 HBO sind Brandwände erst bei einer Unterschreitung von 2,50m notwendig. Deshalb haben wir ne Abweichung nach §73HBO bekommen weil das Bauamt meint, damit sei das widersprüchlich zu §6 HBO. Nachbar musste zustimmen, aber keine Baulast o.ä. eintragen. Geht natürlich nur, wenn der Nachbar keine Grenzbebauung oder ähnliches hat.

    Ich habe, damit es einfacher zu lesen ist, nicht die korrekte Bezeichnung genannt. Aber es scheint verständlich, was ich meinte: Man soll das Bauamt fragen ob im konkreten Fall irgendwas möglich ist.
     
  12. Eistee

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    Ich würde nochmal kurz das Thema zum Hausdrehen ansprechen.
    Ist auch eine sehr gute Idee die wir auch schon hatten.
    Jedoch würden wir dann mit Sicherheit das im B-Plan festgelegte Baufeld überschreiten.

    Hat da jemand Erfahrung, ob hier eine Befreiung dafür statt gegeben werden kann?!
     
  13. #13 simon84, 10.04.2021
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    Ja. Und wesentlich leichter meiner Meinung nach da es in erster Linie nur dein Grundstück betrifft
     
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  14. #14 JohnBirlo, 13.04.2021
    JohnBirlo

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    Hast in deinem Fall ja schon ne gute Begründung für deinen "Drehwunsch". Einfach beim Bauamt mal anfragen
     
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  1. abstandsflächen paralel zum haus oder grenze

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