Dachdecker verstorben

Diskutiere Dachdecker verstorben im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir sanieren unser Haus unter eigener Bauleitung (mein Mann ist Handwerker). In diesem Zuge wird auch unser Dach saniert, d.h....

  1. #1 Archangel, 12.04.2021
    Archangel

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    Hallo zusammen,

    wir sanieren unser Haus unter eigener Bauleitung (mein Mann ist Handwerker).

    In diesem Zuge wird auch unser Dach saniert, d.h. Dachstuhl bleibt bestehen, aber ansonsten kommt alles neu: Aufdopplung, neue Dämmung, Eindeckung, vier große neue Dachflächenfenster, neue Bleche, Rinnen, Rohre, Bestands-Gaube neu gedämmt etc. Es ist kostentechnisch unser größtes Einzelgewerk.

    Das Dach wurde im März begonnen, und sollte in ca. zwei Wochen fertig sein.
    Jetzt ist leider der Dachdeckermeister (Inhaber) verstorben, keine GmbH, und der Geselle hat uns informiert, dass das Dach durch sie (zwei Gesellen) nicht weiterbearbeitet wird, da der Betrieb durch die Erbin (Mutter) verkauft wird. Es wird sich dann jemand bei uns melden - wann genau, wer, wie es weitergeht, alles unklar.

    Auf der Habenseite: das Dach ist gerade zu, d.h. Dachhaut ist drauf und dicht. Aber wir haben einen festen Zeitplan inkl. Umzugsdatum, und wollen natürlich das Gerüst auch nicht noch wochen-/monatelang stehen lassen, bis sich alles geklärt und gefunden hat.

    Es gibt mehrere Angebote und mailverkehr und mündliche Absprachen (ja, ich weiß...), auf dessen Basis mündlich beauftragt wurde.

    Ich habe das hier gefunden:
    Handwerker gestorben - Gewerk halb fertig - Was nun?
    .. das hat schon geholfen.

    Ich denke, um einen Termin beim Anwalt kommen wir wohl nicht herum, um uns beraten zu lassen.

    Gibt es noch andere Tips, was wir jetzt am Besten tun können?
     
  2. #2 simon84, 12.04.2021
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    Was habt ihr denn bis jetzt schon bezahlt? Entsprich das ungefähr dem Baufortschritt?
    Idealerweise noch Luft drin für Kosten die durch längere Mietdauer vom Gerüst und finden eines anderen Auftragnehmers entstehen?

    Ich würde bis zur Klärung erstmal keine weiteren Zahlungen leisten.

    Wenn ihr schriftlich eine Kündigung des Auftrags habt, könnt ihr jemand anderen beauftragen.
    In der Zwischenzeit könnt ihr schon Angebote einholen.

    Einen toten Mann bzw. den Rest einer 3 Mann Firma zu zwingen, euer Dach fertig zu machen wird nicht klappen.

    Ich weiss nicht in welcher Region ihr seid, aber bei mir in der Gegend (ländlicher Raum), waren in solchen (Gott sei Dank seltenen) Situationen die anderen Betriebe in der Region meist recht hilfsbereit !

    Zur Rechtsberatung hilft nur ein Anwalt, das ist absolut richtig. Schliesslich geht es ja auch darum, etwaige Schadensersatzansprüche durchzusetzen.
    Masse (Erbe) scheint ja da zu sein.
     
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  3. #3 Fabian Weber, 12.04.2021
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    Also erstmal existiert die Firma ja noch oder sind die Gesellen jetzt arbeitslos?
     
  4. Alex88

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    Besser als Ralf Wortmann kann man es nicht beantworten,
    R. Wortmann ist / war ein excellenter Baufachanwalt, er hat verschiedene Prozesse für uns geführt u gewonnen
     
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  5. #5 Archangel, 12.04.2021
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    Hallo und danke für die Antworten, wir haben jetzt am Mittwoch einen Termin beim Fachanwalt.

    Wir haben bisher nichts bezahlt, aber einen Tag vor seinem Tode hat der Dachdecker eine Abschlagsrechnung geschrieben. Diese ist a) teilweise falsch, b) teilweise anders als besprochen und c) die Leistung nicht abgeschlossen.

    Wir warten jetzt erstmal ab, ob sich jemand bei uns meldet und was der Anwalt sagt.

    Und ja, die Gesellen sind jetzt arbeitslos und wurden nicht "mitverkauft", aber auf eigenen Wunsch nicht.

    Junge, junge, junge... als ob eine Kernsanierung während Corona mit zwei kleinen Kindern nicht schon genug Streß wäre.

    Und trotzt allem ist es natürlich eine schlimme und traurige Situation.
     
  6. #6 Fabian Weber, 12.04.2021
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    Und was ist, wenn die Gesellen das Werk in Deinem Auftrag zuende bringen?

    Übrigens nicht zahlen geht nicht, Du musst schon den unstrittigen Betrag zahlen.
     
  7. Alex88

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    da gibt es zum einen das Problem des nicht vorhandenen Meisterbriefes und zum anderen die Gewährleistung
     
  8. #8 Fred Astair, 13.04.2021
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    Fabian empfiehlt Schwarzarbeit?
     
  9. #9 Fabian Weber, 13.04.2021
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    Nee wo habe ich was von Schwarzarbeit geschrieben? Dass mit dem Meistertitel hatte ich tatsächlich nicht bedacht.
     
  10. Alex88

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    und somit wird es als Schwarzarbeit geahndet
     
  11. #11 Fred Astair, 13.04.2021
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    Aufforderung, Arbeitslose zum Dachdecken anzustiften, ist genau was?
    Es ist nicht nur der Meistertitel, det da fehlt.
     
  12. Domski

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    Doch, erstmal schon. So schnell schießen die Preussen nicht und nur weil der Inhaber stirbt, enden nicht automatisch alle (Arbeits)Verträge. Die Erbin tritt dann erstmal die Nachfolge an und hat bis zu einem Jahr Zeit, in dem Fall einen neuen Meister zu organisieren oder den Laden zuzumachen bzw zu verkaufen.

    Ob man bei der Aussicht sein Dach von der Firma noch fertig gemacht haben will, sei mal dahingestellt.
     
  13. #13 Fred Astair, 13.04.2021
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    Nicht gelesen?:
     
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  14. #14 MJanssen, 13.04.2021
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    Habt ihr noch Kontakt zu den Gesellen? Vielleicht sind diese nun bei einem anderen Dachdecker angestellt, über den man dann (wenn alles weitere geklärt ist natürlich) den Auftrag vollenden lassen könnte.
     
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  15. Alex88

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    noch ist ja die Erbin in der Pflicht, denn im Eingangspost heisst es:
    da der Betrieb durch die Erbin (Mutter) verkauft wird.
    also noch nicht verkauft IST
     
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  16. #16 Archangel, 13.04.2021
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    Hallo, und wieder Danke für eure Rückmeldungen.

    Es strukturiert sich langsam etwas, der Betrieb ist noch nicht verkauft, soll aber bald passieren (so schnell das halt geht, wenn man erst den Wert ermitteln muss, etc). Der Betrieb ist aber eingestellt, die Gesellen sind / haben gekündigt.

    Wahrscheinlich werden wir versuchen,
    1. mit einem Bausachverständigen den aktuellen Stand zu dokumentieren,
    2. uns mit der Erbin zu einigen (bezüglich der Abschlagsrechnung),
    3. den Vertrag zu kündigen und
    4. einen Dachdecker suchen, der für uns das Dach fertig stellt.

    Die Erbin hat wohl auch schon das Gespräch mit anderen Dachdeckern gesucht, da sie das Thema auch gern so schnell wie möglich abschließen möchte. Die Frage ist, wer wie schnell zu welchen Konditionen unser Dach nun fertig stellt und wieviel wir 'draufzahlen. :-/

    Die ganzen Fragen rund um Gewährleistung, Haftung, etc. sind für mich allerdings noch unklar, aber eins nach dem anderen - morgen nachmittag sprech ich mit dem Fachanwalt.
     
  17. #17 Fabian Weber, 13.04.2021
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    Naja es gibt ja schon die Möglichkeit der Solo-Selbstständigen.

    Den Schuh hier für Schwarzarbeit geworben zu haben, ziehe ich mir nicht an.
     
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  18. Domski

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    Das "auf eigenen Wunsch" hatte ich überlesen.
     
  19. #19 Fred Astair, 13.04.2021
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    Aber dass sie arbeitslos sind schon?
     
  20. Domski

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    Das habe ich nicht auf die Goldwaage gelegt. In der aktuellen Situation (Corona, Fachkräftemangel) ist das nicht glaubhaft. Die sind normalerweise schneller wieder in Lohn und Brot als man schauen kann. Davon ab, wenn das im März passiert ist, haben auch Gesellen eine Kündigungsfrist einzuhalten, auf die der AG in Zweifelsfall bestehen kann.
     
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