Rücktrittsrecht bei fehlendem Grundstückskauf

Diskutiere Rücktrittsrecht bei fehlendem Grundstückskauf im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Unter Grundstückservice vertehe ich das euer BT oder GU das Grundstück liefern muss. Es steht doch bestimmt nirgenwo geschrieben das, wenn ihr...

  1. #21 Gast82596, 15.04.2021
    Gast82596

    Gast82596 Gast

    Unter Grundstückservice vertehe ich das euer BT oder GU das Grundstück liefern muss. Es steht doch bestimmt nirgenwo geschrieben das, wenn ihr zufällig ein Grundstück findet dieses zum bauen mit dem BT oder GU benutzt werden muss.
    Könnte ja sein, das ihr ein weiteres Haus bauen wollt.
     
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  2. BaUT

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    ...weil jeder zur Geburt gleich eine Visitenkarte eines Notars in die Wiege gelegt bekommt. Faktisch ist es so, dass zwar der Käufer einen Notar bestimmen darf, aber oft durch den Makler oder den Finanzierungsberater oder den gewerblichen Verkäufer ein Notar vorgeschagen wird. Es ist also alles möglich.
     
  3. #23 MJanssen, 15.04.2021
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    Diese Verträge mit der Pflicht, dass man mit dem GU baut kenne ich nur zu gut. Auch uns wollten die damals so ein Teil andrehen. Wir haben dankend abgelehnt.

    Ergebnis: Uns wurde trotzdem ein Tipp für ein Grundstück gegeben und wir haben trotzdem mit dem GU gebaut....

    Das Problem bei diesen "Rücktrittsrechten" ist nun mal, dass die (so wäre es bei uns gewesen) sehr mehrdeutig ausgedrückt werden. Sowas wie "Wenn keine Finanzierung zustande kommt" kann auch heißen: Wenn für die Finanzierung eigentlich die Bonität nicht gegeben ist, kann der GU mit einer Bank um die Ecke kommen, die einem einen Vertrag mit 15% Zinsen gibt und kann dann argumentieren "gibt ja doch eine Bank!". Da muss man echt aufpassen!

    Ähnlich wird es sicherlich beim Grundstück sein, oder? Ich glaube - aus Erfahrung - nicht, dass hier wirklich eindeutig und präzise geschrieben wurde, wann der Rücktritt ohne Grundstück möglich ist.

    Bei uns hätte es "Rücktritt nach einem Jahr möglich, wenn kein Grundstück vorhanden ist oder keine Finanzierung möglich."

    Man sollte da sehr aufpassen und gerade bei diesen Rücktrittsrechten einen Anwalt hinzuziehen, der daraus sehr eindeutige Aussagen machen kann (z.B. "keine Finanzierung über eine Bank ermöglicht wird, während die Ablehnung einer einzelnen Bank reicht und Rate X nicht überschritten wird." oder so ähnlich, bin ja kein Anwalt ;) )
     
  4. SvenvH

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    Inwiefern hat der GU euch denn eigentlich hintergangen? Wenn der zwölf Monate Zeit hat ein Grundstück zu suchen, ist ja gerade erst ein Drittel verstrichen.
     
  5. #25 MJanssen, 15.04.2021
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    Das kommt natürlich dazu. In der heutigen Zeit ist es allgemein schwer ein Grundstück zu finden. Wie man da erwartet, dass man nach Abschluss SOFORT ein Grundstück angeboten bekommt, weiß ich auch nicht...

    Wenn ich einen "normalen" Makler engagiere (haben wir übrigens damals gemacht), dauert es auch ewig, bis man ein passenden Grundstück angeboten bekommt (wir haben übrigens nach etwa 7 Monaten mal angerufen und gesagt, dass wir keines mehr suchen und hatten bis dahin auch keins angeboten bekommen...)

    Vermutlich habt ihr auch irgendwelche Vorgaben gemacht (größe, Ort, Lage usw.). Da kann man wohl kaum erwarten, dass die dann auch noch das Grundstück finden, welches du von Bekannten von Bekannten bekommen hast, was auch nie öffentlich angeboten wurde ;)
     
  6. BaUT

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    Über die Rechtmäßigkeit und die Verbindlichkeit solcher Koppelgeschäfte klärt sie nach Durchsicht der genauen Vertragsbedingungen sicher gern ein Baufachanwalt auf, denn es dürfte von der genauen Formulierung der Klauseln abhängen, ob der Bauvertrag ohne Vermittlung eines Grundstücks überhaupt verbindlich zustande kommt oder ob man diesen wegen fehlender Vermittlungsleistungen wieder kündigen kann.
     
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  7. #27 Gast99787, 15.04.2021
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    Das ist die nächste Überlegung. Ist ein Anwalt für Baurecht oder Vertragsrecht die bessere Wahl?
     
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  8. #28 driver55, 15.04.2021
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    Klappt aber nur, wenn der Input stimmt!

    Noch Meilenweit vom Spatenstich weg, aber schon Anwälte beschäftigen. Herrlich.
     
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  9. #29 Gast99787, 15.04.2021
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    Das stimmt so ja nicht. Noch haben wir das Grundstück nicht gekauft, auch wenn wir weiterhin dahin tendieren.
    Kein Grundstück, kein Problem, deswegen bin ich ja vorher hier.
    Aber Informationsbeschaffung und -austausch hilft uns hier weiter. Alle anderen Kommentare eben nicht...
     
  10. SvenvH

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    Was wäre eigentlich wenn der GU nach vier Monaten gesagt hätte "so hab kein Bock mehr zu suchen, ich kündige den Vertrag jetzt einfach? Hättet ihr der Kündigung anstandslos zugestimmt, wenn ihr sonst keine Chance hättet ein Grundstück zu finden?
     
  11. #31 jodler2014, 15.04.2021
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    Natürlich!
    Schon aus "Sicherheitsgründen " aufgrund der Unklarheiten sollte man einen Termin vereinbaren.
    Die paar Kröten sollte man investieren und gewinnt damit noch Lebenserfahrung dazu.
    Schönes WE
     
  12. #32 Kriminelle, 15.04.2021
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    Das ist so nicht richtig. Man schließt keinen Vertrag über einen Grundstücksservice. Die Häuslebauer können ja keine schnitzen.
    Man schließt einen Werkvertrag ab, mit dem Hinweis, „wenn bis dahin kein Grundstück gefunden wurde...“ oder/und „wenn keine Finanzierung zustande kommt, dann“ .., kann man den Vertrag beidseitig kündigen.
    Der Bauherr verspricht sich von der Aktivität des Häuslebauers, dass er ein Grundstück liefern kann, und zwar exklusiv, weil man ja unterschrieben hat.
    Letztendlich kann der AN auch nur Fühler ausstrecken und auf diejenigen Grundstücke hinweisen, die man auch ohne diese Firma finden kann. Die Firma hat aber eine bessere Kauftaktik. Der private Verkäufer fühlt sich oft bei einer Firma als „Käufer“, zumindest als Vermittler, besser aufgehoben. Deshalb gehen Bauherren, wie hier die TE, (ich vermute noch einen versprochenen Bonus) diesen Vertrag ein und binden sich unbewusst mit der Häuslebauerfirma. Wie hier beschrieben. Das Erwachen kostet meist 10% der Vertragssumme, wenn man vorab aussteigen will.
     
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  13. #33 MJanssen, 16.04.2021
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    Genau so ist es. Es wird auch oft damit argumentiert, dass die Hauspreise ja immer weiter steigen und man sich, wenn man den Vertrag jetzt schon unterschreibt, den Preis sichern kann.

    Aber auch hier gibt es dann nach einer gewissen Zeit das Erwachen, denn meistens gilt die Preisbindung nur eine bestimmte Zeit (meistens ein Jahr). Wenn dann nach 11 1/2 Monaten erst das Grundstück gefunden wird, ist die Preissicherung auch wieder Geschichte...
     
  14. #34 klappradl, 16.04.2021
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    Worum geht es denn überhaupt? Euer Grundstück ist deutlich teruerer als in dem Kombiangebot angeommen. Wenn also jetzt gebaut wird, sind euch die verbleibenden Baukosten nur fürs Haus zu hoch. War der Grundstückspreis nicht an ortsüblche Bodenrichtwerte gebunden oder ist euer Grundstück größer oder eben nur teurer? Und gibt es denn jemanden, der das Haus billiger bauen könnte?
     
  15. #35 Kriminelle, 16.04.2021
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    Hab ich auch schon gefragt... kam keine Antwort.
    Wahrscheinlich wird jetzt ein Billigheimer genommen, weil TE ja enttäuscht über das Nichtstun des versprochenen „Grundstücksservice“ ist.
     
  16. #36 MJanssen, 16.04.2021
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    Und am Ende gibt es hier dann Themen mit Baupfusch, weil man einen Billigabnehmer genommen hat, oder man hat den IBG-Haus Effekt....

    Wenn man sich das Grundstück nun mal nicht leisten kann, weil es zu teuer wird, sollte man einfach weiter suchen... Nicht am falschen Ende sparen, das rächt sich am Ende! Oder man muss halt mit dem GU sprechen, dass das Haus abgespeckter werden soll...
     
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  17. #37 Gast99787, 16.04.2021
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    Er hat ja anscheinend keine Lust. Mich stört ja am meisten das machen falscher Versprechungen. Sobald die Widerrufsfrist abgelaufen sei, könne der GU uns Grundstücke anbieten. Da fühle ich mich schon in den Vertrag "gequatscht". Lässt sich ja alles nicht belegen, aber das Vertrauen ist auf jeden Fall hin. Ob ein anderer besser oder schlechter ist, weiß man immer erst hinterher.
     
  18. #38 Gast99787, 16.04.2021
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    Gast99787 Gast

    Die Frage war nicht ob, sondern ob besser Richtung Vertragsrecht oder Baurecht?
     
  19. BaUT

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    Ein Baufachanwalt sollte sich auch mit dem zugehörigen Vertragsrecht bei Bauträger-, Grundstücksvermittlungs- und ähnlichen Koppelgeschäften auskennen.
     
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  20. #40 K a t j a, 16.04.2021
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    Erstaunlich, dass Bauherren immernoch auf diese "Grundstücksvermittlungs"- Lüge reinfallen. Tut mir ja leid für Euch, aber das Netz ist voll mit Warnungen vor dieser Verkaufstaktik.
     
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Thema: Rücktrittsrecht bei fehlendem Grundstückskauf
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