Baubeginn

Diskutiere Baubeginn im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, in unserem Vertrag ist festhalten, das der Baubeginn (Einbau Bodenplatte) binnen 8 Wochen nach Baugenehmigung erfolgt. Die...

  1. Tine19

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    Hallo zusammen,

    in unserem Vertrag ist festhalten, das der Baubeginn (Einbau Bodenplatte) binnen 8 Wochen nach Baugenehmigung erfolgt. Die Bauzeit beträgt ab diesem Zeitpunkt 8 Monate.

    Die Bodenplatte wurde leider 4 Wochen später als vereinbart fertiggestellt (das Wetter war zu dieser Zeit definitiv nicht der Grund für eine Verspätung). Kann ich nun vom vereinbarten Fertigstellungstermin der Bodenplatte oder vom wirklichen Fertigstellungstermin der Bodenplatte 8 Monate rechnen?

    Versteht mich bitte nicht falsch. Dass wir 4 Wochen später als vereinbart einziehen würden, würde für mich absolut kein Problem darstellen, aber das Bauunternehmen hat seit der Vertragsunterzeichnung immer andere Ausreden.

    Die Bauantragsunterlagen sollten nach 4 Wochen fertig sein, daraus wurden 2 1/2 Monate und der Entwässerungsantrag wurde quasi blanko weggeschickt, so dass sich die Genehmigung dann noch einmal um 6 Wochen verzögert hat.

    Die Bodenplatte sollte dann ja nach 8 Wochen fertig sein, daraus wurden dann 12 Wochen.

    Anschließend gab es (angeblich) 2 Wochen lang Probleme mit dem Baustromkasten und jetzt warten wir seit fast zwei Monaten auf die Lieferung der Betondecke fürs Erdgeschoss.

    Diese wurde uns letzte Woche für den 4. oder 5. Mai versprochen, gestern hieß es dann, dass die Decke FRÜHESTENS dann geliefert wird. Einen genauen Termin weiß man plötzlich nicht mehr!
     
  2. #2 Fred Astair, 24.04.2021
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    Womit Du rechnen kannst, sagt Dir der Bauunternehmer, womit Du rechnen darfst Dein Anwalt und wer richtig gerechnet hat die Zukunft.
     
  3. #3 simon84, 24.04.2021
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    Ausgehen würde ich davon, dass es noch mindestens ein Jahr dauert
     
  4. Tine19

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    Nach 8 Monaten zahlen sie für jede Woche, die es länger dauert, eine Strafe. Ich hoffe, dass Sie darauf nicht unbedingt scharf sind. Meine Frage war ja auch nicht, wie lange es noch dauert, sondern wann rechtlich gesehen der Baubeginn gewesen ist...
     
  5. Mok

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    Wenn ich dich richtig verstehe, gehst du davon aus, dass der Baubeginn mit Fertigstellung der Bodenplatte angesetzt wird. Ist das tatsächlich so vereinbart? Kommt mir seltsam vor. Sinnvoll wäre doch ein Baubeginn mit Beginn der Bauarbeiten ...
     
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  6. #6 simon84, 25.04.2021
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    Vermute mal das ist so eine Pseudo „Fertighaus“ Firma.....

    Da gehts meist erst nach bodenplatte los, da sie aus ihrer Sicht ja nur ein Haus aufstellen ;)

    Und die bodenplatte macht wahlweise der Bauherr selbst oder liefert eine andere (ggf unterbeauftragte) Firma.

    deshalb dauert doch das auch alles so lang, wenn die Boden Platte von deren sub gemacht wird,weil die erstmal wieder warten müssen bis die billigste Bodenplattenfirma Zeit hat die in den PLZ Bereich kommt....

    wie es vertraglich vereinbart ist. Wenn bei euch der Baubeginn definiert ist als Einbau der bodenplatte mit Vorgänger/Bedingung Genehmigung, dann geht es erst nach der Genehmigung los. Das heißt über die Verzögerungen bis zur Genehmigung müsst ihr anders streiten. !

    Wenn also zb 2 Wochen zu spät angefangen wurde wegen später Genehmigung und die Platte 4 Wochen länger gedauert hat, dann kannst du bei der Bauzeit 4 Wochen ansetzten nicht 6!

    abgesehen davon wird jeglicher Verzögerung garantiert nichts automatisch vom Vertragspartner überwiesen :)

    ich glaube ihr geht da bisschen naiv ran.

    das Ding wird 12+Monate dauern
    Der Vertragspartner wird ausreden ranziehen usw
    Er wird nichts ohne Rechtsstreit zahlen
    Ihr müsst euch dann während dem Umzug überlegen ob es sich lohnt zu klagen :)
     
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  7. #7 Fabian Weber, 25.04.2021
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    8 Monate nach Baugenehmigung...dabei bleibt es.
     
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  8. #8 Osnabruecker, 26.04.2021
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    Bitte zitieren Wort für Wort deinen Vertrag.
    Fabian interpretiert es z.B. anscheinend so, daß "dieser" Zeitpunkt die Erteilung der Baugenehmigung ist.
    Ich lese deinen Text 8 Monate Bauzeit ist nach Beginn Bodenplatte, und diese Frist ist mit einer Strafe besetzt.
    Die Frist von 8 Wochen Baubeginn ist "nur ein nett gemeinter Hinweis" (überspitzt gesagt) ergibt aber keine vertraglichen Konsequenzen die man als Laie durchdrücken kann.

    Schon mit der Firma gesprochen?
     
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  9. #9 msfox30, 26.04.2021
    Zuletzt bearbeitet: 26.04.2021
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    Klar. Bei uns stand auch drin Baubeginn 4 Wochen nach Baugenehmigung Bauzeit 9 Monate. Und wenn die Bodenplatte im Vertrag steht und diese vom Auftragnehmer mit geleistet wird. Somit haben wir unsere Baufirma 9 Monate + 4 Wochen + 1 Tag nach Erteilung der Baugenehmigung in Verzug gesetzt. Kurz vor Bauabnahme (also vor der letzten Raten) unseren Schaden geltend gemacht, welcher bezahlt wurde. Wichtig ist, dass man das vorher geltend macht und die Baufirma aus Kulanz es gleich von der letzten Rate abzieht. Offziell ist der Schadenersatz nämlich separat zu betrachten und ggf. einzuklagen.
    Im Fall von @Tine19 ist es die Strafzahlung oder auch der Schaden, wenn der Schaden höher ist als die Strafzahlung.
    Wichtig ist, dass man den Auftragnehmer nach Ablauf der Frist in Verzug setzt.
    Es gibt hier auch Urteil/Artikel(?/BSB), dass man den Aufragnehmer schon vor Ablauf der Frist darauf hinweisen muss. Man hat also ein gewisse Mitwirkungspflicht. Aber letztlich ist es für den Auftragegeber egal, ob der Auftragnehmer 7 Monate wartet und in einem Monat das Haus fertig hinstellt/einfliegt. Damit hat er seinen Vertrag auch erfüllt.
     
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  10. #10 simon84, 26.04.2021
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    Dass man den Vertragspartner darauf hinweist, dass aus eigener Ansicht der ursprüngliche Zeitplan vermutlich nicht mehr funktioniert, würde ich auf jeden Fall tun!
    Schliesslich gibt es noch mehr als genug Möglichkeiten wertvolle Zeit zu sparen ohne Qualitätseinbußen, z.B. Estrichbeschleuniger usw.

    Und wenn es mit der Firma am Anfang schon so holprig losgeht wird es am Ende sicher nicht besser !
     
  11. #11 msfox30, 26.04.2021
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    Bei uns begann man auch erst 4 Wochen später und am Ende hatten wir 6 Monate Bauverzug. Zum Glück hat der GU alles anerkannt und den Schaden anstandslos von der Schlussrate abgezogen. Das kann aber auch schief laufen. Dann sollte man im Vorfeld schon einige Dinge protokolliert haben - falls es dann hart auf hart kommt. z.B. mit Bautagebuch und ggf. Wetter. Auch sollte man sich im Vorfeld einen Zeitplan geben lassen. War bei uns nicht. Wenn der AG diesen schon nicht vorweisen kann, weißt du, dass dein Bau zeitlich planlos verläuft.
     
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  12. Piofan

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    und der ging bei uns sehr gut auf. Wir fingen zwar auch ein paar Tage später an,aber am Ende passte wieder alles und die Übergabe lag voll im Zeitlimit.
     
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