Erfüllungspflicht BGB-Vertrag Handwerkerleistung

Diskutiere Erfüllungspflicht BGB-Vertrag Handwerkerleistung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe bei einem kleinen Handwerksbetrieb eine Fassadensanierung und Dämmung mit Holzfaser beauftragt. Das Angebot wurde im Februar von...

  1. #1 Horst3000, 03.05.2021
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    Hallo,

    ich habe bei einem kleinen Handwerksbetrieb eine Fassadensanierung und Dämmung mit Holzfaser beauftragt. Das Angebot wurde im Februar von mir unterschrieben und an den Handwerker zurückgeschickt.

    Da kein Verweis auf die VOB enthalten ist habe ich meiner Meinung nach einen Vertrag nach BGB geschlossen.

    Seit zwei Wochen versuche ich den Handwerker nun davon zu überzeugen asap das Material zu bestellen oder zumindest mit dem Hersteller in Kontakt zu treten um eine mögliche Lieferzusage zu bekommen (bedingt durch die aktuellen Lieferprobleme von Holz und Holzfaser). Der Handwerker ignoriert das aber und bleibt bei seiner Aussage "Dämmung wird immer spätestens vier Wochen nach Bestellung geliefert..". Mehrmalige Telefonate änderten daran nichts, auch dass ich ihm entsprechende Onlineartikel per Mail zugeschickt habe hat er ignoriert.

    Wie gehe ich nun weiter vor?
    Meiner Ansicht nach hat der Handwerker eine Erfüllungspflicht, welche ich ggf. sogar einklagen könnte. Aber erst wenn er wirklich mit der Ausführung in Verzug gekommen ist...
    Vom Vertrag zurücktreten möchte ich aber im Moment auch nicht da ich auf Grund der aktuellen Situation auch nicht da ich sicher keinen anderen Handwerker finde der den Auftrag ausführen würde.

    Danke! :)
     
  2. #2 JohnBirlo, 03.05.2021
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    Wann soll die Fassade denn aus Sicht des Handwerkers gemacht werden? Also wann will er beginnen?
     
  3. #3 simon84, 03.05.2021
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    Was habt ihr denn als Ausführungstermin vereinbart?
     
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  4. #4 Horst3000, 03.05.2021
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    Ich habe in der Auftragsbestätigung "Ausführung ab XX.10.2021" reingeschrieben. Die Abstimmung dazu lief per Telefon und Email...
     
  5. #5 simon84, 03.05.2021
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    Ist es ein echtes Festpreisangebot?

    Naja das heißt ja nur dass er vor Oktober nicht anfangen muss...

    Warum sollte der Auftragnehmer sich Anfang Mai schon um Materialbeschaffung für diesen Auftrag kümmern, wenn er gerade mit anderen Baustellen voll ausgelastet ist? Nur damit für dich das Material dann billiger wird ?

    Wäre denn überhaupt eine Lagermöglichkeit auf deiner Baustelle für 6 Monate gegeben?
    Wer übernimmt die Haftung bei Schäden oder Diebstahl ?

    Zielt deine Anfrage in Richtung Schadensminderungspflicht hin ?

    Schwieriges Thema, ich glaube da ziehst du kein Ass aus dem Kartenstapel.
     
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  6. #6 JohnBirlo, 03.05.2021
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    Also geht der Handwerker auch selbst davon aus, dass er es im Oktober machen will?

    Du willst jetzt vom Vertrag zurücktreten, weil der nicht jetzt schon die Materialien bestellt? Geht dich doch im Vorfeld gar nichts an, wann und wo er bestellt.
     
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  7. #7 Osnabruecker, 03.05.2021
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    Und mit dem Zusatz in der Auftragsbestätigung kannst du dir ein Eigentor geschossen haben...
    Weil so hast du das Angebot nur unter Bedingungen angenommen und die Firma ist nicht gebunden... Dazu mehr Infos vllt vom rechtlichen Part hier einholen...

    Also als Firma würde ich das vermeiden mit jemandem zusammen zu arbeiten, der mir meint zu erklären, wie ich Material bestelle, dessen Preise in meinem Risikobereich liegen...
     
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  8. #8 Fabian Weber, 03.05.2021
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    Es wird für Dich doch überhaupt nicht teurer, wenn er das Material später bestellt.

    Ist Holzfaser jetzt das neue Klopapier?
     
  9. #9 simon84, 03.05.2021
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    das ist doch überhaupt nicht klar ob überhaupt verbindliche Festpreise vereinbart sind.

    wenn das Material teurer wird, dann wird auch die Rechnung teurer

    nicht umsonst ist bei vielen Angeboten sogar tagespreisabhängigkeit Hinterlegt

    niemand außer dem TE hat das Angebot gesehen, deshalb kann man dazu wohl auch nix sagen
     
  10. #10 Horst3000, 03.05.2021
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    Hallo,

    Was vereinbart ist:
    - Liefern und Montieren von ***** Protect XYZ; 999m² --- XX€/m² --- 12345€
    - Armierung, Oberputz, Anstrich, Anputzleisten etc jew. mit Einzelpreis und Gesamtmenge.
    - Kein Hinweis auf Preisanpassung, Tagespreise, o.Ä.
    - Mündlich und per Mail vereinbarter Durchführungszeitraum, auf der Auftragsbestätigung schriftlich notiert.

    Was ich gerne hatte:
    - Die Fassade wird im Oktober saniert und gedämmt
    - zum Preis wie im Angebot steht (wobei ich den Mehrpreis durch Preissteigerung des Materials ggf. freiwillig zahlen würde wenn er sich um eine termingerechte Ausführung kümmert)

    Was ich versucht habe:
    - Den Handwerker auf die aktuelle Situation hinzuweisen welche ihm derzeit (warum auch immer) nicht bekannt ist. Er verbaut wohl fast ausschließlich EPS und bekommt deswegen von den Holzfasern nichts mit vermute ich...

    Was ich befürchte:
    - Er wird den Auftrag nicht ausführen können, ich habe einen weiteren Winter ein Haus ohne Dämmung (und dann zu kleiner Heizung) und laufe zusätzlich Gefahr die Durchführungsfrist für meine KfW-Förderung (Ende im April) zu überschreiten (Geht um 46.000€...).

    Was ich mich frage:
    - Ist der Handwerker grundsätzlich zur Leistungserbringung verpflichtet?
    - Wann und wie könnte er (ggf durch Materialmangel, evtl auch verursacht durch zu späte Bestellung) aus dem Vertrag austreten?
    - Habe ich ein Recht auf den vereinbarten Preis (auch bei gestiegenen Rohstoffpreisen)?


    PS: Ich halte mich generell aus den Abläufen von beauftragten Handwerkern heraus. Hier glaube ich aber dass die beauftragte 2-Mann-Firma die Tragweite der aktuellen Situation nicht verstanden hat und wollte mit ihnen gemeinsam einen Weg finden wie wir das hinbekommen. Dass ich durch meine Hinweise unter Umständen die Türe für Preisanpassungen o.Ä. aufstoße war mir bekannt. Diese würde ich auch übernehmen wenn alles gut läuft, mir ist es bei einem (für mich) großem Umfang lieber ich bezahle 1000€ mehr und habe dafür zwei zufriedene und motivierte Handwerker welche ggf. dann auch später kleinere Aufträge zu einem fairen Preis durchführen als um den letzten Euro zu kämpfen...
     
  11. #11 Fabian Weber, 03.05.2021
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    Ja hast Du, darum kannst Du Dich auch erstmal entspannen.

    Wenn die Ausführungszeit noch nicht einmal begonnen hat, dann kannst Du vertraglich da gar keinen Druck machen.

    Es war gut, dass Du den Hinweis zu den Lieferengpässen gegeben hast, der Rest kommt später.
     
  12. #12 Fred Astair, 03.05.2021
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    Das hättest Du gern. Vereinbart hast Du aber nur, dass er im Oktober beginnt.
     
  13. #13 Horst3000, 04.05.2021
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    Das stimmt. Im Mailverkehr gibt's noch die Aussage dass es 4-6 Wochen dauert.


    Was mich aber interessiert:
    Wie würde der Handwerker aus dem Vertrag rauskommen?
    Kann er im September anrufen und mir sagen dass es kein Material gibt und er den Auftrag deshalb storniert? Oder sagen er führt den Auftrag nur gegen xxx€ Mehrkosten aus?
     
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  14. #14 Fred Astair, 04.05.2021
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    Das kann Dir nur ein Anwalt einigermaßen rechtssicher beantworten. Ich hatte den Fall in meinem Berufsleben zweimal und da hat die Firma jeweils Insolvenz angemeldet.
     
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  15. #15 simon84, 04.05.2021
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    In der Praxis wird es einfach so sein, dass der Betrieb nicht liefert.
    Natürlich kann er anrufen, stornieren oder Mehrkosten in Aussicht stellen.

    Ob das rechtlich haltbar ist, steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt.
    In anbetracht des Gegenstandswerts (vermutlich ca 46000 EUR) wird das aber eine teure Nummer, da du da erstinstanzlich schon anwaltlich vertreten sein musst.

    Und ein monate- bzw. jahrelanger Rechtsstreit ist ja auch nicht in deinem Interesse.

    Würde daher erstmal vorschlagen Alternativangebote einzuholen und dann weiterschauen.
     
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  16. #16 Fabian Weber, 04.05.2021
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    Normalerweise nicht.
     
  17. #17 Gast85808, 04.05.2021
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    § 275 BGB - Einzelnorm

    Im Februar herrschten noch relativ "normale" Verhältnisse. Dem ist mittlerweile nicht mehr so. Aus rein kaufmännischer Sicht legt man sich als kleiner Handwerksbetrieb kein Material für nen Haufen Geld auf Lager, zumal die Ausführung zu 10/2021 bestimmt war/ist.
     
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  18. Berndt

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    Und das mal 15 solcher Baustellen im Jahr, 1. wo Lagern ? 2. Betrieb Pleite vor lauter Vorfinanzierung !!
    Solche Kundschaft wünscht sich doch jeder Betrieb :fleen
     
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  19. #19 Fabian Weber, 04.05.2021
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    Naja die Einzelnorm greift ja hier wohl nicht.

    Der Bauherr kann doch das Material schon auf die Baustelle liefern lassen und entsprechend bezahlen.

    Abtretungserklärungen sind vollkommen üblich.
     
  20. #20 Gast85808, 04.05.2021
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    Gast85808 Gast

    Das sagst Du, ich behaupte das Gegenteil. Schon verdienen die Anwälte.

    Warum sollte der Bauunternehmer das machen? Wer übernimmt das Risiko? Der Bauherr zahlt nach Leistung (vermutlich).

    Was hat jetzt eine Abtretung da zu suchen? Wer tritt was ab?
     
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Erfüllungspflicht BGB-Vertrag Handwerkerleistung

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