Bauvertrag nach VOB'16 Preiserhöhung

Diskutiere Bauvertrag nach VOB'16 Preiserhöhung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hi Leute, ich habe mal wieder ein kleines Anliegen. Der ein oder andere weiß sicher noch, dass das bei uns mit dem Grundstück so eine Sache war....

  1. #1 Gast56382, 12.05.2021
    Gast56382

    Gast56382 Gast

    Hi Leute,

    ich habe mal wieder ein kleines Anliegen.
    Der ein oder andere weiß sicher noch, dass das bei uns mit dem Grundstück so eine Sache war. Die Baugenehmigung ist erteilt und es kann losgehen.


    Grundlage. Bauvertrag mit GU nach VOB 2016
    Preisgestaltung: Festpreis/ Pauschalpreis

    Am 11.11.2020 haben wir, um die Voraussetzungen für den Baukredit zu schaffen, einen Errichtungsvertrag mit einem GU geschlossen. Es sollte ein erweiterter Rohbau werden. BPLA, Hintermauerwerk, Klinker, Dachstuhl als Nagelbrettbinder, Dacheindeckung, Innenputz und Estrich zzgl 65m2 BPLA Garage.

    Im Vertrag stand Baustart Q-IV. 20 / Q-I.21 und die Errichtungsadresse des ersten Grundstückes.

    In der Zwischenzeit mussten wir das Grundstück wechseln. Beim alten war die Gründung kostenspielig und die Gemeinde hat uns da etwas hinters Licht geführt. Baustart sollte lt. notariellen Vorvertrag plötzlich auch erst gegen Q-IV.21 sein...

    Auf dem neuen Grundstück, haben wir, wie oben dargelegt, die Baugenehmigung am 30.04.2021 erhalten. Die Gründung ist doch wesentlich einfacher, weil der Boden brauchbarer ist und in meinen Nachrichten an den GU immer vom April gesprochen.

    Bisher hatte sich der GU nie bei mir gemeldet. Ab und an habe ich Mails geschickt, wo wir gerade stehen und dass ich am 16.03.2021 am neuen Grundstück den Bauvertrag eingereicht habe. Kam nie was, erst im April mal 1,2 Telefonate (26.04.2021/ 02.05.21), dass die Baupreise gestiegen seien und alles so schlimm sei. Am 30.04.2021 habe ich zu ihm gesagt, in einer Mail, dass es losgehen kann, weil die Baugenehmigung vorliegt.
    Mit einem Mal fällt ihm ein, dass man ein gemeinsames Gespräch abhalten soll, weil alles so teuer geworden sei und er nicht noch 60.000€ mit zur Baustelle bringen werde. Auch stand bei ihm im Vertrag, dass er Q-IV.20 anfangen wollte und da hätter die Preise halten können. Jetzt habe er seine Leute für Mai eingeplant und ich müsse wohl die Mehrkosten tragen.

    Der Einwand mag durchaus berechtigt sein, aber als die Preissteigerung absehbar waren, hätte er als klug kalkulieren Unternehmer sich ja schon bei seinen nachrangigen Unternehmen die passenden Menge einkaufen können. Ich habe Verständnis dafür, dass er nicht noch Geld mit zu Baustelle mitbringen möchte.

    Mir geht es in erster Linie aber nicht darum dem Unternehmer eins auszuwischen. Ich möchte mich nur vom Vertrag trennen, das Vertrauen ist dahin. Wir wurden sehr unter Druck gesetzt und ich kann mir keine weitere Zusammenarbeit vorstellen. Es geht jetzt nur noch darum nicht Unterzugehen. Die Errichtung mache ich als Forumsbau mit meinem Vaddi zusammen, gelernter Blechner, Dachdecker und lane als GaLA und Maurer unterwegs.

    Nach meiner Auffassung hätte der Unternehmer uns unter Fristsetzung in Verzug nehmen müssen. Dies blieb aus, er kann diese Obliegenheitsverletzung ja noch heilen. Nach meinem Dafürhalten gibt es dann 2 Optionen. Konkludent handeln, also durch nichts tun zustimmen oder die Ausstiegsklausel nehmen?

    Wie sind eurer Erfahrungen da?
    Ich weiß ja, dass hier auch viele Unternehmer mitlesen und Wissende.

    LG,
    Sciro80
     
  2. #2 Fabian Weber, 12.05.2021
    Fabian Weber

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    Kannst Du den finalen Vertragstermin für das neue Grundstück nochmal in einem Satz sagen?

    Ansonsten gilt:

    Wenn der GU 3 Monate nicht leistet, dann kannst Du kündigen.

    Der GU kann nur Bauzeitverlängerungskosten geltend machen, wenn er vorher die Behinderung angezeigt hat.
     
  3. #3 Gast56382, 12.05.2021
    Gast56382

    Gast56382 Gast

    Morgen,

    gerne. Die Grundstücke bewegen sich alle im Dunstkreis 10km um eine größere Stadt im Osten Deutschlands

    09/20 - Reservierungsbestätigung für Grundstück P. - Notartermin unscharf auf Q1-21
    11.11.20 - Bauvertrag nach VOB'16 mit Errichtungszeitraum QIV'20 - QI'21 / mit Festpreis, Pauschalpreis
    02/21 - Kaufpreissteigerung des Grundstückes in P. um ca. 23.000€, Baustart lt. Vorvertrag auf 08/21
    - Kredit läuft seit 06.02.2021
    25.02.21 - Angebot Stadt B. / Geheimes Bieterverfahren im 2. Nachrang gewonnen
    16.03.21 - Bauantrag nach §35 Abs. 2 BauGB für Grundstück Stadt B.
    30.03.21 - notatrieller Kaufvertrag für Grundstück Stadt B / Grundstück in P. abgesagt.

    Auch bis jetzt keine Bedenkenanzeige oder Verzugsanzeige vom GU bekommen. Weder mündl. noch schriftlich.
     
  4. #4 Gast56382, 12.05.2021
    Gast56382

    Gast56382 Gast

    Meinst, ich kann jetzt einfach kündigen? Zum RA gehe ich eh noch, aber erst nächste Woche einen Termin. Mit ist das Thema halt sehr witzig und daher frage ich...
     
  5. #5 Fabian Weber, 12.05.2021
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    Also wenn ich es richtig verstehe dann gibt’s ja nun 2 unterschiedliche Daten zum Baustart, die im Raum stehen.

    Das ältere davon ist QIV'20 - QI'21.

    Das jüngere ist 08.21.

    Du müsstest also erstmal klären, was da jetzt aktuell vertraglich vereinbart ist.

    Wenn 08.21 der aktuelle Baustart ist, dann gibt es natürlich noch gar keinen Verzug.

    Bei dem anderen Termin könnte natürlich Annahmeverzug gemäß Paragraph 642 vorliegen.

    Schwierige Kiste das ganze.
     
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  6. #6 driver55, 12.05.2021
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    Dann ist doch alles im grünen Bereich. Oder sehe ich das falsch.

    Der GU konnte (wegen euch / dem Grundstück) nicht wie geplant anfangen und jetzt müsst ihr (leider) etwas warten. Es haben alle die Auftragsbücher voll!
     
  7. #7 K a t j a, 12.05.2021
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    Weiß denn der GU schon von seinem Glück? Vielleicht ist er ja auch froh, aus dem Vertrag raus zu kommen und alle gehen friedlich Ihrer Wege...
     
  8. #8 simon84, 12.05.2021
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    Bei nem anderen GU wirds auch nicht billiger :)

    Kennst du den Advokat des Teufels? Der würde vielleicht schreiben:

    Bisher hat sich der Auftraggeber nie gemeldet (Wenn er was von uns wollte, würde er sich ja melden - Wir bauen 100 Häuser pro Jahr und laufen doch nicht den Bauherrn hinterher die 12 Monate später als geplant bauen wollen und können uns nicht um deren Grundstückprobleme kümmern). Ab und an hat er Mails geschickt, wo er gerade steht und dass er nach langer Verzögerung am 16.03.2021 für ein komplett anderes Grundstück einen Bauantrag eingereicht hat. Trotz mehrerer Anrufe zur Vorwarnung (26.04.2021/ 02.05.21), dass es aufgrund der Marktlage jetzt deutlich teurer wird, konnten wir keine Einigung finden. (Unsere Mischkalkulation mit ca. 60K Aufpreis haben wir mal gemacht, aber eigentlich wäre uns am liebsten, der sucht sich nen anderen, auf den Problemkunden können wir locker verzichten, wir sind eh schon total überlastet).

    Wie wäre es denn, erstmal Alternativangebote zum aktuellen Stand einzuholen und dann zu entscheiden, ob es sich überhaupt lohnt (auch in Anbetracht weiterer entstehender Verzögerungen und Aufpreise) mit einem anderen Anbieter zu bauen?

    Die Sichtweise, dass der Auftragnehmer vollumfänglich verpflichtet ist jegliche Verzögerungen und Marktänderungen in Kauf zu nehmen ist schon etwas einseitig.
    Wegen solchen Marktpreisänderungen und Preisbindung gehen Auftragnehmer auch gerne mal pleite, dann stehst du ganz blöd da. Zwar nicht deine Verantwortung, aber du bist der Hauptbetroffene.

    Kann mir schwer vorstellen, dass dich der Auftragnehmer nicht "rauslässt". Komplett für lau natürlich nicht. Wenn er Leistungen bereits erbracht hat, z.B. die Genehmigungsplanung also LPH0-4, dann ist das natürlich zu bezahlen. Da hat er vor Gericht auch durchaus einen guten Stich.

    Für alle rechtlichen Fragen kann nur der RA helfen. Das ist schon eine gute Idee.
     
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  9. Reifi

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    Selbst wenn Du einfach kündigen könntest, bist Du der Meinung, dass ein neuer GU preiswerter wäre als der bisherige GU mit Preiserhöhung? Die Preissteigerung trifft ja alle.
     
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