Behördliche Bauabnahme vor Fertigstellung

Diskutiere Behördliche Bauabnahme vor Fertigstellung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, unser Bauvorhaben wurde - ohne unser Zutun - nach einem unangemeldeten Besuch eines Baukontrolleurs vom Bauamt als abgeschlossen...

  1. #1 Hugo Hase, 11.05.2021
    Hugo Hase

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    Hallo,

    unser Bauvorhaben wurde - ohne unser Zutun - nach einem unangemeldeten Besuch eines Baukontrolleurs vom Bauamt als abgeschlossen betrachtet. Wir haben danach ein Schlussabnahmeschreiben vom Bauamt erhalten. Demnach ist alles OK und fertiggestellt.

    Das Problem: wir haben zu keinem Zeitpunkt die Fertigstellung gemeldet und unser Bauvorhaben ist noch garnicht beendet. Verschiedene Auflagen aus der Baugenehmigung konnten wir bisher aus Zeitgründen noch nicht umsetzen. Die Baustelle ruhte jedoch zu keinem Zeitpunkt. Da wir alles selber machen, dauert es eben etwas länger.

    Frage: müssen wir die noch nicht umgesetzten Auflagen gemäß Bauantrag jetzt überhaupt noch umsetzen oder spielen diese Abweichungen zur Baugenehmigung nun überhaupt keine Rolle mehr, da die Schlussabnahme uns ja quasi bescheinigt, dass alles ordnungsgemäß umgesetzt wurde? Es handelt sich um noch nicht umgesetzte Auflagen an der Gebäudeaussenseite, also um Auflagen, die kein Baukontrolleur übersehen kann.

    Mfg
     
  2. #2 simon84, 12.05.2021
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    ja, die Bebauung muss dem genehmigten Antrag entsprechen

    Spielt für euch später keine Rolle.

    genauso gut wärt ihr später in der Situation wenn erst nach Antrag gebaut wurde und später umgebaut ! Dann entspricht das Haus eben zum Zeitpunkt X den Vorgaben und zum Zeitpunkt X+Y nicht mehr.

    seid doch froh dass ihr keinen Zeitdruck habt

    natürlich könnt ihr euch beschweren, dass etwas übersehen wurde, damit ihr schneller nachbessern müsst, dann wird sicher auch ganz genau hingeschaut.

    Aber nur weil bei einer Abnahme etwas übersehen wurde ist doch keine Abweichung oder Ausnahmegenehmigung erteilt.

    da stehen teilweise ganze Häuser 3m falsch oder auf dem Nachbargrundstück , nur weil das jemand übersieht wird es doch dadurch nicht legal
     
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  3. #3 Hugo Hase, 12.05.2021
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    Vielen Dank für die Antwort!

    Die Baugenehmigung schreibt eine feuerbeständige Grenzwand mit einem Garagentor in T90-Ausführung vor. Dass ein amtlicher Bauprüfer eine Schlussabnahme macht und dabei eine durchgehende, uralte, verwitterte Bretterwand mit einer neuen, feuerbeständigen Ziegelwand inkl. T90-Garagentor verwechselt, halten wir für ausgeschlossen. Evtl. hat der Prüfer ja das Problem erkannt. Denn:

    sowas scheint absolut unüblich zu sein und wir konnten bisher in ganz D keine Firma finden, welche bereit wäre, für unser Privatgebäude ein T90-Garagentor, noch dazu als Aussentor, anzubieten. Nur für Gewerbebetriebe zum Mittelklassewagenpreis und im Gebäudeinneren scheint es dafür Lösungen zu geben.

    Laut LBO wird eine feuerbeständige Wand bzw. T90-Tor nicht benötigt, wenn sichergestellt ist, dass im Abstand von 5m kein Gebäude ist und künftig auch nicht gebaut werden darf.

    Derzeit ist im fraglichen Bereich kein Gebäude vorhanden und da eine Baulast zugunsten eines weiteren Nachbarn vorliegt, darf in dieser Zone auch nichts gebaut werden.

    Frage: müssen wir nun weiterhin nach einem ein T90-Garagentor suchen oder dürfen wir ein normales Garagentor einbauen?

    Zur Ehrenrettung des Bauantes müssen wir noch hinzufügen, dass wir diese Garage bauen wollten und nicht das Bauamt und dass - abgesehen von einer Brandwand - laut LBO dort überhaupt nichts gebaut werden darf.

    Frage: angenommen, wir machen alles exakt wie in der Baugenehmigung vorgeschrieben, bauen jedoch statt T90-Tor ein ganz normales Garagentor ein, welche Konsequenzen kann dies für und schlimmstenfalls nach sich ziehen - immer vorausgesetzt, es befindet sich kein Gebäude in der 5m-Zone? Brandschutztechnisch können wir laut LBO hier keinerlei Konsequenzen ableiten, da die Ausnahmeregelung (im 5m-Bereich kein Nachbargebäude vorhanden) zutrifft.

    Viele Grüße
     
  4. #4 Jo Bauherr, 12.05.2021
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    Schlage vor, einen Abweichungsantrag zu stellen - Begründung wie oben schon selber genannt - und alles ist legal.
     
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  5. #5 simon84, 12.05.2021
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    Gute Idee vom @Jo Bauherr .

    @Hugo Hase ich verstehe, dass du als Bauherr die Vorgänge in deinem Kopf anders verbindest, aber das hat doch überhaupt keine Auswirkungen, nur weil eine "Abnahme" erfolgt ist und etwas "offensichtlich" ist, hast du doch nicht implizit eine genehmigte Abweichung vom Amt!

    Wenn der Bau (zu einem beliebigem Zeitpunkt) nicht dem genehmigten Antrag entspricht ist es ein Schwarzbau.
    Folgen Strafe, Rückbau, Nachbesserung oder Heilung durch nachträgliche Abweichung.
    Das kann in 3 Tagen passieren, in 30 Jahren oder nie.

    Wird hauptsächlich im Schadensfall relevant. Wenn es mal brennt, kannst du garantiert jahrelang vor Gericht mit Versicherung etc. streiten.
    Wenn du denkst du kannst das belastbar einschätzen, dass nicht notwendig und BA hat dir eine unverhältnismässige Auflage gegeben, dann mach das so.
    Ansonsten streite ich z.B. äußerst ungern mit Leistungsabteilungen von Versicherungen bei denen es um Leben und kritische Beträge (Wiederaufbau Immobilie etc.) geht.

    Ansonsten, siehe Tip von @Jo Bauherr , das hätte man bei der Genehmigung eigentlich gleich schon klären sollen und nicht abweichend bauen.
     
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