Wie hoch darf die Kellerdecke sein?

Diskutiere Wie hoch darf die Kellerdecke sein? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo allerseits, da es Grundstücke in Großstädten kaum noch gibt und die Preise teilweise unermesslich sind ist der Gedanke nicht abwegig einen...

  1. #1 guriter, 29.05.2021
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    Hallo allerseits,

    da es Grundstücke in Großstädten kaum noch gibt und die Preise teilweise unermesslich sind ist der Gedanke nicht abwegig einen Keller zu bauen, der fast wie ein Vollgeschoss ist, aber rechtlich noch kein Vollgeschoss ist.

    Da wo ich theoretisch bauen könnte gilt folgendes:
    1. Ausweisung W1o, sprich eine Bebauung von 2/10. Also ein Vollgeschoss in offener Bauweise.
    2. Geschosse sind oberirdische Geschosse, wenn ihre Deckenoberkanten im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragen; im Übrigen sind sie Kellergeschosse. Vollgeschosse sind Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragt und die eine lichte Höhe von mindestens 2,3 m haben.

    Da so ein Keller möglichst große möglichst überirdische Fenster haben sollte, habe ich überlegt, ob folgendes ginge:

    Die Deckenoberkante schaut dann 1.35m aus der Erde heraus, so dass man einigermassen große Fenster einbauen kann und die 1,40 nicht überschreitet.

    Deckenhöhe ab Fliese 2,50m, also wie in gewöhnlichen oberirdischen Räumen.

    Wäre das möglich oder habe ich es missverstanden? Kann ich also die Kellerdecke so hoch machen, wie ich will, solange ich die 1.4m aus der Erde nicht überschreite?
     
  2. #2 JohnBirlo, 29.05.2021
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    Etwas wirr geschrieben. Meinst du, dass Haus einfach "tiefer" einzugraben?

    Du kannst im Prinzip die Deckenhöhe im Keller auch z.B. 8m hoch machen, dafür musste halt sehr tief baggern.....

    Bei deiner Betrachtungsweise musste halt auch an die maximale Gebäudehöhe denken (ab Geländeoberkante), falls du den Keller 1,40m aus der Erde rausgucken lässt.

    Außerdem haste dann in der Regel eine Treppe vorm Haus und heute bauen ja viele, dass der Eingang ebenerdig ist...
     
  3. #3 guriter, 30.05.2021
    Zuletzt bearbeitet: 30.05.2021
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    Hi JohnBirlo,
    mir ging es mehr darum, ob ich den Keller 2,50m ab Fliese machen kann, ohne dass es zum Vollgeschoss wird.
    Wenn das problemlos geht, verstehe ich nicht, warum denn überhaupt 2,20m oder 2,30m gebaut wird bei Wohnkellern, denn auf die 20cm-30cm kommt es doch bei den Baukosten nicht an und man bekommt wirklich ein besseres Wohngefühl.
     
  4. #4 JohnBirlo, 30.05.2021
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    Wird nicht zum Vollgeschoss, solange unter den 1,40m bleibt.....

    Umso höher die Deckenhöhe im Keller umso mehr Erdaushub, längere Strom- und sonstige Versorgungsleitungen, mehr Putz, mehr Farbe, mehr Mauersteine, etc.

    Umso geringer die Deckenhöhe desto günstiger und wohnlich muss es nicht sein, da man im Keller normalerweise nicht "wohnt".

    Ich hab in meinem Neubau übrigens 2,50m Deckenhöhe gemacht. Ich liebe es, aber die Baugrube is schon sehr tief geworden
     
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  5. #5 K a t j a, 31.05.2021
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    Das Wohngefühl bleibt beschissen, egal, wie tief Du gräbst, da niemand im Keller wohnen will.
     
  6. #6 Kriminelle, 31.05.2021
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    Man bekommt genau DAS Wohngefühl zu dem, was es ist und bleibt: einen Keller.
    Je tiefer Du gräbst und je höher die Deckenhöhe, desto höher wandert bautechnisch und optisch (1,40 in Höhe über der Geländeoberfläche) das Fenster. Bedeutet: Bei einer Deckenhöhe von 2,20 hat man ein Fenster mit recht angenehmer und zumutbarer Brüstungshöhe, bei 2,50 Kellerraumhöhe wandert das Fenster entsprechend höher mit der Brüstung. Das kommt einem Gefühl einer Gefängniszelle gleich.
     
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  7. JPtm

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    Wird das dann deine Wohnung oder soll hier ein Mietshaus gebaut werden und du willst auch noch den Keller für Gewinnmaximierung vermieten?
     
  8. BaUT

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    Viel zu viel Drama. Es gibt tausende Schlaf- und Kinderzimmer in solchen Wohnkellern, wo man vor den Fenstern ja großformatige Böschungen oder Lichtschächte mit Pflanzsteinen anlegen kann. Unser Sohn schaut auch nie aus dem Fenster. Der ist froh dass er im Untergeschoss sein eigenes Refugium hat. Und wenn er dann mittags aufsteht und doch mal die Gardine bewegt sieht er bunte Blumen. Er übernachtet mit seiner Freundin lieber bei uns im Keller als bei ihr im Dachgeschoss, wo im haus ihrer Eltern alles so hellhörig ist...
     
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  9. #9 K a t j a, 01.06.2021
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    Wir schrecklich. Aber ok, wenn man im Zentrum von München 200m² Bauland erwerben konnte, kann ich verstehen, dass man seine Kinder in den Keller sperren muss.
    Ja, wo soll er auch hin schauen wenn er im Keller wohnt? :mega_lol:
    Es geht nicht primär darum, die Aussicht zu geniessen. Es geht darum, natürliches Licht im Raum zu haben und nicht nur an der Decke. Jetzt kannst Du darüber streiten, ab wieviel Zentimeter das Licht nur an der Decke klebt, aber irgendwann wird es zwangsläufig ein Gefängnisgefühl.
    Das man mit seiner Freundin des Nachts nicht von den künftigen Schwiegereltern belauscht werden will, ist klar. Das ist aber eher ein Problem des Schallschutzes im anderen Haus bzw. ist der Sohn dann wohl bald soweit, seine eigene Bude einzurichten.

    Das man bei aktuem Platzmangel auch Untergeschosse als Wohnraum nutzt, ist als vorübergehende Lösung ja nicht dramatisch. Aber bei einem Neubau die Räume unten als Wohnräume zu planen, ist schon sehr fragwürdig.
     
  10. BaUT

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    Man sollte da nutzungsabhängig differenzieren statt das Kind mit dem Bade auszuschütten.
    Wenn man nur einen Bungalow bauen darf dann sind solche Überlegungen doch legitim
    Schlafzimmer im UG - warum nicht?
    Gästezimmer im UG - warum nicht?
    Arbeitszimmer/Nähzimmer/Bügelzimmer im UG - warum nicht?
    Hobbyraum im UG - warum nicht?
    2.Badezimmer im UG - warum nicht?

    Tageslicht lässt sich auch in solche Keller über entsprechende Fensterflächen bringen. Ist halt ein Kompromiss wenn die Brüstungshöhe dann bei 1,20 m ü. OKFF liegt.
     
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  11. #11 K a t j a, 01.06.2021
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    Seh ich anders. Wer ein Haus baut, sollte sich bewußt sein, dass er etwas in die Landschafft stellt, was nicht so schnell bzw. nur sehr aufwendig rückgängig zu machen ist. Wenn ich also Mist plane, müssen das meine Kinder und Enkel noch ausbaden. Wenn ich nur einen Bungalow bauen darf und es passt nicht, dann ist es das falsche Grundstück, der falsche Entwurf oder ich muss meine Ansprüche ändern.
    Alle Wohnräume, wo man sich dauerhaft aufhält, sind im Keller deplatziert. Als Gast ließe ich mich niemals in den Keller sperren. Da nehm ich 3x eher ein Hotel.
    Sowas ist sicher unproblematisch.
    Das ist dann halt die Frage, ab welcher Brüstungs- und Fensterhöhe man Räume noch als wohnlich empfindet. Wenn es nur noch Schießscharten an der Decke sind, wird es ratzfatz zur Höhle.
     
  12. BaUT

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    Bei so mancher Bausünde würde ich mir wünschen das der Planer mindestens 1-2 Jahr lang dort zwangsweise wohnen müsste inkl. der eigenen Werbetafel am Klingelschild. Aber wir leben nun mal in einer Demokratie und des Menschen Wille ist nun mal sein Himmelreich.

    Du bist ja für dieses hier diskutierte Haus zum Glück weder Bauherr*in noch verantwortliche Planer*in.

    Dem Fragesteller sei gesagt dass er seine Fenster für das KG ja so planen kann dass sie direkt von der Kellerdecke bis zu einer Brüstungshöhe von.... reichen und dass er die zur Wohnnutzung vorgesehenen Räume im UG außen anböschen sollte.

    Ääääh - von der ganzen Raumnutzungsdebatte mal ganz abgesehen:

    Wie sind denn eigentlich die Baugrundbeschaffenheiten hinsichtlich Versickerungsfähigkeit und Bemessungswasserstand (zeHGW und höchster anzunehmender Stauwasserhorizont)??? Wenn der Bemessungspegel im Bereich der Kelleraußenwände liegt, dann können wir die natürliche Belichtung und die Anböschung von Kellerfenstern knicken und es müssen stattdessen druckwasserdichte kellerlichtschächte vorgeschraubt werden. DANN sind die Räume im KG tatsächlich kaum noch als Aufenthaltsräume zu Wohnzwecken geeignet.
     
  13. #13 guriter, 01.06.2021
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    Es sollen dort schöne Hobbyräume und zusätzliche Gästezimmer entstehen. Es ist klar, dass dort niemand dauerhaft wohnen soll, aber die Räume möchte ich dennoch möglichst lichtdurchflutet und angenehm gestalten, daher sollen die Fenster möglichst groß sein und die Decke möglichst hoch.
     
  14. BaUT

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    Ja dann checke halt die hydrologischen Bodenverhältnisse und dann kannst du die Kellerdecke bei knapp unter 1,40 m über GOK anordnen und den Keller unterhalb dieser Höhenlage so tief anlegen wie du magst und dann zeichnest du für die betreffenden "Wohnräume" mal von der kellerdecke die maximal herstellbaren Fenstergrößen in einem Schnitt ein und überlegst ob das passen kann mit oder ohne Böschung vor den Fenstern. Ist ja keine Hexerei, wenn der Bemessungspegel unter der geplanten Kellersohle oder noch viel tiefer liegt.
     
  15. #15 guriter, 01.06.2021
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    Zur Eigennutzung. Ich möchte einfach mir im Vorfeld überlegen, wie man die Fläche maximieren kann (Hobbyräume, Gästezimmer), da es leider in meiner Gegend keine großen Grundstücke gibt. Das Grundstück habe ich noch nicht einmal, wie das heute so ist, ist man einer von Hundert und der Meistbietende erhält es auch. Warte also darauf, wie sich der Verkäufer bzw. der Makler entscheidet (Die Verkäufer sind so alt, weit über 90, so dass der Makler wahrscheinlich komplett die Entscheidung treffen wird)
     
  16. #16 guriter, 01.06.2021
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    Danke für die Tipps. Warte gerade darauf, ob wir überhaupt den Zuschlag bekommen. Aber selbst wenn nicht, so habe ich etwas gelernt und kann es verwenden, wenn es soweit ist.
     
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