Lattenabstand Dachsteine zu groß

Diskutiere Lattenabstand Dachsteine zu groß im Dach Forum im Bereich Neubau; @ryker Dachlatten. 30/50 und Sparrenabstand 75 cm -> das müßte passen es geht um die zusätzlichen Stützlatten unter dem Stein: [ATTACH]...

  1. HaJue

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    @ryker
    Dachlatten. 30/50 und Sparrenabstand 75 cm -> das müßte passen
    es geht um die zusätzlichen Stützlatten unter dem Stein:
    Den Anhang 10683 betrachten
    Trotzdem hast Du recht:
    ... und wird auch so von mir nicht akzeptiert (allein schon aus Haftungsgründen)

    Gruß
    Hajue
     
  2. Ryker

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    Da steht aber nichts vom mittleren Deckmaß :confused:
     
  3. Ryker

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    Weg vom fachlichen Fakten, hin zu persönlichen Meinungen:

    Um häßliche Durchbiegungen zu verhindern, empfehle ich mindestens die alten 38/58,
    die alberne Vollmaßigkeit mal ignorierend. In Hannover, meiner alten Heimat,
    war die Kombination 75 cm Sparrenabstand/4x6er Latte durchgehend akzeptiert
    kein DDM hätte eine 3X5er ausgeschrieben, auch wenns zulässig war.
     
  4. #24 Gast360547, 22.11.2006
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    hast recht, ist (4), wobei...

    Moin Ryker,

    ... sich (3) schon mit 4 mehr oder weniger beschäftigt.:lock

    Ich hab gerade nen Kollegen anne Strippe, der kennt das auch nur mit dem mittleren Lattmaß.
    2x rechnen mußt Du eh, soviel steht fest. Und niemand sagt, dass bei 24,24 Reihen nicht auch nach unten, also kleinerer Reihenzahl, ausgewichen werden darf, solange die Mindestüberdeckung eingehalten wird.
    Der Haken ist doch der: passt das bei Deinem Rechenweg mal mehr oder weniger zufällig mit der Anzahl der Reihen, wenn Du mit der Mindestüberdeckung gerechnet hat, dann gehen viele von unseren Kollegen her und decken auch mal weniger als die erforderliche Mindestüberdeckung. Wohl aus Sparsamkeitsgründen.

    Grüße
    si
     
  5. #25 Klaus Gross, 22.11.2006
    Zuletzt bearbeitet: 22.11.2006
    Klaus Gross

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    800:33.5= 23.88 -> 24 Reihen, LW 33.33 cm

    Kollege Ryker,
    hmmm, wer soll den diese LW genau einhalten ? Theoretisch auf dem Papier ja, aber praktisch am Bau würde ich doch Probleme sehen, oder ??:wow

    Mit dem stärkeren Lattenquerschnitt gebe ich Dir uneingeschränkt recht.
     
  6. carpe

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    In der Zeit wo ihr hier rechnet hab ich schon gelattet *g*
     
  7. Ryker

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    Das mußt Du halt ein bißchen vermitteln, damits nicht so auffällt, wenn Du einen Drittelmillimeter danebenliegst :shades
     
  8. Ryker

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    Auch (4) ists nicht - zumindest nicht in meiner Fachregel.

    Letztlich sparst Du Dir mit meinem Rechenweg die dritte Rechnung, die ggf. noch erforderlich wird.
    Jedenfalls aber dürften sich mit "meiner" Methode Maximallattweitenüberschreitungen (<- tolles Wort, unbedingt dem FR-Auschuß vorlegen)
    ausschließen, ebenso wird immer die "geringstzulässige Lattenreihenmenge" (<- auch zum Ausschuß)
    ermittelt weswegen daß bei uns auch so an der Berufsschule so ausgebildet wurde.
    Mit Eurer Methode lässt sich garnicht abschätzen, in welche Richtung idealerweise
    zu runden ist.
    Die Sache mit dem mittleren Lattmaß stammt offenbar noch aus glücklichen Zeiten,
    in denen jede Firma es sich leisten konnte, eine Reihe Dachsteine zu verschenken.


    Gebt doch mal spaßeshalber Euren Lehrlingen die Rechnungen (800, 597, 500 cm Sparrenlänge, DN 25°,
    Frankfurter Pfanne) am nächsten Schlechtwettertag auf und schaut, was ausgebildet wurde.
     
  9. Ryker

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    Das hat sich Dein Kollege auf HaJues Dach wohl auch gedacht - oder wie kommt der überhaupt auf 34.5 cm?
    Ich komme da noch nichtmal rechnerisch hin :shades
     
  10. HaJue

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    ... und genau diese überschüssigen Steine haben sie wieder mitgenommen (einschl. Ortgangziegel) :mauer
    Eine Reihe mehr wären ca. 130 Steine + 4 Ortgangziegel gewesen ...

    Und: Danke für die anregende und hilfreiche Diskussion!
    Gruß
    Hajue
     
  11. Ryker

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    Die hätten sie Dir ja nicht geschenkt - die Dachsteine, Ortgänge und Latten gehören Dir.

    Mit der Diskussion sind wir noch nicht durch, denke ich - was gedenkst Du jetzt zu tun?
     
  12. HaJue

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    Moin, moin,
    die Sache ist wirklich noch nicht durch.
    Nachdem wir zusammen mit den Nachbarn unsere beiden DHH aufstocken ist (leider) ein abgestimmtes Verhalten notwendig. Und da wir in der Hütte bereits wohnen, hat Prio 1 zunächst ein dichtes Dach, da wir sonst im Keller ein Schwimmbad einrichten können (Ausschnitt für Treppe wurde bereits gesägt).

    Im Moment rede ich mit Engelszungen auf den Nachbarn ein, um diesen überhaupt von notwendigen Schritten zu überzeugen.

    Für mich habe ich folgende Vorgehensweise vorgesehen:
    1.) Sachverständigen für das Dachdeckerhandwerk einschalten (auch faktisch als Moderator), denn mir wird eh nichts geglaubt (Zitat Nachbar: Das sind Handwerker, die wissen schon wie es gemacht wird)
    2.) Mängelanzeige beim Zimmerer mit Aufforderung zur Nachbesserung
    3.) ... (abhängig von Reaktion des Zimmerers)

    Aus der Diskussion habe ich mitgenommen: Ein Verlangen nach Mangelbeseitigung durch Umlattung und Neueindeckung ist nicht unverhältnismaßig - zumal die Garantien seitens Braas nur mit Einhaltung der Verleganleitung greifen. Dabei können auch die anderen Mängel bereinigt werden (Sicherheitssteigtritt, Abstand Stützen Schneefanggitter, Anschlüsse an Dachflächenfenster).

    NB: Gestern wurden auf meinen mündlichen Hinweis hin die DWD-Platten an den Wänden nachgeklammert - diese waren genagelt, haben aber keine Zulassung für Nagelung, wenn Platte statisch wirksam sein soll.

    Gruß
    Hajue

    Noch eine kleine Geschichte am Rande: Velux-Dachflächenfenster wurden eingebaut, Dach war noch nicht eingedeckt. Gestern erzählte mir der Nachbar, daß bei ihm Regenwasser an den Anschlüssen reingelaufen wäre. Er hätte den Handwerker darauf angesprochen. Anwort: Das wird mit Eindeckung dicht - und damit war für ihn die Geschichte erledigt und das Problem zufriedengestellt gelöst.
     
  13. Ryker

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    Da ich behauptete, Umlatten sei zumutbar:
    Ich verstand es zu dem Zeitpunkt so, daß nur eingelattet, nicht aber eingedeckt sei.
    Das Dach abzudecken, dann umzulatten und wieder einzudecken ist aber unverhältnismäßig,
    zumindestens, so lange es nur um die Beseitigung des Mangels einer zu großen Lattweite
    geht. Stell doch mal ein paar Fotos Deines Gebäudes ein, dann könnte ich Dir meine
    Einschätzung
    dazu geben ob ich es, wenn es mein Fehler wäre, lieber umdecken
    würde oder doch lieber nur die USB/UDB an den Überlappungen verklebte und die anderen
    Mängel beseitigte, sowas hängt auch damit zusammen, ob es Überstandsbretter am
    Ortgang gibt und ob ich Gerüst für das Ganze benötige.

    Du bist rechtlich sicherlich auf der sicheren Seite, wenn Du Dir einen Sachverständigen nimmst,
    solange Du mit Deinem Zimmermann noch vernüftig reden kannst, könntest Du auch versuchen,
    ihm das Problem der Lattweite von einem Euch gemeinsam bekannten Dachdecker
    zu erläutern.

    Die braassche Produktgarantie wird ohnehin nicht viel mehr abdecken, als das die Pfannen
    nun aus Beton bestehen - und eben in 30 Jahren auch noch. Vielleicht noch ein bißchen
    was über die Farbechtheit oder Moosbewuchs.
    Da aber Dachflächen über 30° DN auf 34.5 cm eingelattet werden dürfen ist es doch
    stark verwunderlich, daß all das nun nicht mehr funktionieren soll.
    Auch würde ich wetten, daß Du durch Altbausiedlungen in Deiner Nähe fahren kannst,
    auf alten Betondachsteindächern nachmessend herausfinden, daß viele Dachsteine
    mit zu geringer Höhenüberdeckung verlegt sind und die Bewohner noch nie damit
    zusammenhängendes hereinregnen erfahren haben.

    Zusammengefaßt:
    Es ist einiges falsch gelaufen, in der Majorität jedoch kein Beinbruch - nur an den Dachtritten
    und Fensteranschlüssen besteht Änderungsbedarf, der Rest ist Verhandlungssache.
     
  14. #34 Olaf (†), 24.11.2006
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    Mhm, interessant,...

    bleibt für mich die Frage, warum es überhaupt dann technische Festlegungen gibt. Alles Spasss?
    Aus Deiner Auffassung könnte man schlussfolgern, "mach et wie Du willst", wenn genügend Nachfolgegewerke dran waren, wird es unverhältnismäßig - Hauptsache nicht zu zeitig erwischen lassen?
    So richtig kann ich damit nicht leben. Insoweit glaub ich mich daran erinnern zu können gelesen zu haben, dass durch Gerichte die Auffassung vertreten wird, es komme nicht darauf an, ob ein Schaden bereits eingetreten ist oder wie wahrscheinlich dieser ist, sondern einzig darauf, ob technische Regeln verletzt sind und die theoretische Möglichkeit besteht, das was passiert.
    Unverhältnismäßig wäre für mich, umzulatten, weil die Dinger anstatt farblos grün imprägniert sind.
    Vielleicht sehe ich das aber nur zu eng?
    Olaf
     
  15. Ryker

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    Besteht denn die theoretische Möglichkeit auch noch, wenn die Überlappungen verklebt werden?
     
  16. HaJue

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    Foto's kommen gerne!

    jo, dann sattle ich beruflich auch um!

    Zum Status quo:
    • Dach gedeckt
    • Gerüst steht noch (und das auch noch eine Zeit lang)
    • Regenrinnen wurden vor Deckung montiert
    • das einzige was an Nachfolgegewerken am Dach noch kommt, sind die Kammineinfassungen -und Verkleidungen, kann aber noch gestoppt werden bzw. dürfte unkritisch sein, da die Lage der seitl. Aufkantungen unverändert bleibt (kann ich aber noch mit dem Spengler besprechen).

    Gruß
    HaJue
     
  17. #37 Olaf (†), 24.11.2006
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    Ne ne,

    Ryker meinte was anderes. Mittlerweile ist soviel rund ums Dach geschehen, dass ein Umlatten mit Rückbau aller anderen Sachen ein Schweinegeld (locker ein mehrfaches der Kosten des Umlattens) kosten dürfte.
     
  18. Ryker

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    So weit, so gut.
    Überschlägig beim Duschen ausgedacht habe ich mir, daß dieses Ändern locker das Fünffache
    der ursprünglichen Position "Traglattung" kosten wird. Darüber können wir diskutieren,
    werden vermutlich aber keine Einigung erzielen. Es bleibt aber ein unverhältnismäßiger
    Aufwand.
    Verhältmismäßig als Nachbeserung ist m.E. Abkleben der Überlappungen ausreichen,
    dies muß jedoch nicht unter den Konterlatten erfolgen, wie ich oben behauptete,
    das nämlich wird nur für regensichere Unterdächer explizit gefordert, ist aber für die
    nächstbessere regensichernde Zusatzmaßnahme (Unterdeckung mit verklebten Überlappungen)
    als die jetzige nicht erfoderlich.


    streiche geht, setze ginge.

    Nun besser?
     
  19. #39 Olaf (†), 24.11.2006
    Olaf (†)

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    Bleibt die Frage,

    wozu gibt es technische Regeln? Die kann nur der außer Kraft setzen, der sie aufgestellt hat, in dem Falle Braas und die haben sich wohl abschließend positioniert:

    Und ich glaube NICHT, dass ein SV Kraft seiner Wassersuppe (sorry für die lose Formulierung) diese so einfach für nicht relevant erklären kann - oder übernimmt er in Zukunft die Systemgarantie?

    Olaf
     
  20. Ryker

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    DEr Zimmermann bekommt doch Strafarbeiten fürs Regelbrechen, was soll er den noch machen?
    Meinetwegen kann er die Garantie dafür übernehmen, daß der Dachstein auch in 30
    Jahren noch aus Beton besteht, das wird ihn wohl nicht umbringen.
     
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