Belastbarkeit von Parkett (Wasserbett?)

Diskutiere Belastbarkeit von Parkett (Wasserbett?) im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, vielleicht gibt es Leute hier, die sich ein bisschen mit Regelkunde im Parkettbereich auskennen und die mir weiterhelfen können....

  1. #1 Recoursive, 04.07.2021
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    Hallo zusammen,
    vielleicht gibt es Leute hier, die sich ein bisschen mit Regelkunde im Parkettbereich auskennen und die mir weiterhelfen können. Es geht um einen verklebten Parkettboden in einer Neubauwohnung. Im Schlafzimmer steht ein Wasserbett, lastverteilt wie empfohlen. Nun löst sich das Parkett in der Umgebung des Bettes vom Estrich. Wahrscheinlich wegen einer leichten Durchbiegung unter dem Bett. Das Bett wiegt 800kg, verteilt auf 4m2. Also gut unter den angesetzten Verkehrslasten für Wohnräume.

    Der Bauträger sagt das Bett ist halt zu schwer. Kann das sein? Muss ein ordnungsgemäß verklebter Parkettboden nicht auch die Verkehrslasten nach Norm aushalten? Und falls nicht, woher könnte ich das gewusst haben?

    Viele Grüße
    Marcus
     
  2. #2 Fabian Weber, 04.07.2021
    Zuletzt bearbeitet: 04.07.2021
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  3. #3 Recoursive, 04.07.2021
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    Hallo Fabian,
    Es sind 6 Kreuze, ca. 30cm Kantenlänge.
    Die waren beim Bett dabei
     
  4. #4 Fabian Weber, 04.07.2021
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    Dann ist die zulässige Belastung meiner Meinung nach nicht überschritten.
     
  5. #5 simon84, 04.07.2021
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    welche Verkehrslast ist denn bei dir angesetzt ? 200 / qm ? Auf dem Bett liegt niemand ?
     
  6. #6 Recoursive, 04.07.2021
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    Hallo,
    es sind zumindest die üblichen 1,5 kN / m2 angesetzt, die sich aber immer auf die Gesamtfläche des Zimmers beziehen (15m2). Insg. für den Raum also kein Thema.
    Natürlich liegt man auch gelegentlich auf dem Bett

    könnte man sich in der Argumentation mit dem Bauträger denn auf eine Angabe bei Parkett beziehen? Steht irgendwo etwas wie: "bei ordnungsgemäßer Verklebung mit mind. Xxx belastbar" ?

    worauf könnte ich ggf. jetzt verweisen wenn der einfach behauptet dass das für Parkett zu schwer ist?

    Danke für Eure Unterstützung!!
     
  7. #7 simon84, 04.07.2021
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    Wenn die Verkehrslast (des Estrich vermutlich) 1,5 kN/qm beträgt dann bist du mit 800 kg auf 4 qm drüber.
    Das sind dann ca 2 kN/qm. Plus zwei erwachsene bist du da deutlich drüber.

    das heißt nicht dass es sofort zum Schaden kommen muss!

    aber selbstverständlich hat der Vertragspartner das Recht die Haftung für Schäden am Estrich / Risse und ggf auch an der FBH dann auszuschließen

    das ist ein gefährlicher Trugschluss . Ganz im Gegenteil, die Belastung pro qm ist immer auf den belasteten qm oder sogar noch genauer bei Punkt Belastungen zu sehen,

    das heißt bei einem Aquarium oder Wasserbett welches auf dünnen Metallfüssen steht ist die Belastung logischerweise wesentlich höher als bei vollflächiger Verteilung auf dem Boden, Beispiel Aquarium auf Platte direkt auf dem Boden.

    Du kannst auch auf keinen Fall Verkehrslasten von teilen eines Raums summieren und dann abziehen also irgendwie sowas wie, im großen Raum steht ja nur das Bett und sonst nix schweres :)

    sorry aber den Zahn muss ich dir ziehen
     
  8. #8 Recoursive, 04.07.2021
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    Hallo Simon,
    dem kann ich nicht zustimmen falls ich es richtig verstanden hab.
    Die DIN 1055 unterscheidet in Flächen und Punktlasten, die natürlich überlagert werden.
    Die Flächenlast ist ein Mittelwert für den gesamten Raum. Zusätzlich sind aber maximale Einzellasten zu beachten, insofern kann man nicht beliebig schieben.
    Es stimmt also dass man die Gesamtlast eines Raumes nicht auf einen Punkt stellen darf. Daher gibt es überlagerte Kriterien für Einzellasten. Diese sind in der Norm mit zB 1 kN angegeben. Die Lastverteilung des Bettes müsste also auf Punkte < 100 kg verteilt werden. Das wäre bei 6 Verteilungskreuzen eigentlich gegeben. Damit wären beide Kriterien erfüllt

    Nach Deiner Aussage wäre es ein Problem, wenn sich drei Personen in einem Raum auf 1m treffen. Denn dann wären auch die 200 kg überschritten. Dem ist aber natürlich nicht so.

    Das sind aber statische Betrachtungen. In meiner Frage gings ja um Parkett. Hier kann es ganz andere Regeln geben.
     
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  9. #9 simon84, 04.07.2021
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    genau, und das Parkett hält sicher nicht mehr aus als der Estrich :(

    PS. Auch bei 6 Einzellasten bist du doch drüber sobald jemand im Bett liegt ….
     
  10. #10 Recoursive, 04.07.2021
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    Also die Decken und Estrichbeanspruchung ist problemlos und steht hier nicht zur Frage. Eine Einzellast entspricht der Größe einer Coladose. Das Bett hat 6 x 30cm große Verteilerkreuze, entspricht also 3,6m Linienlast. Sollte wirklich kein Thema sein.

    Mein Gedanke war, ob sich Anforderungen an Bodenbeläge auch an den Anforderungen an Estrich orientieren (was ja sinnvoll wäre) oder ob ein Bodenbelag explizit weniger belastet werden darf und wo das dann steht.
     
  11. #11 simon84, 04.07.2021
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    Die zulässige Punktlast des oberbelags kannst du beim Hersteller des Parkett Belags nachfragen.

    ich habe aber ein bisschen den eindruck du willst es dir eh so wie du es gerne willst gesundbeten bzw zurecht rechnen :)

    Ich weiß ja nicht ob das ein EFH ist oder eine Wohnung in einer WEG

    mit Beschädigungen (Druckstellen etc) im Parkett musst du meiner Meinung nach auf jeden Fall rechnen und dafür kannst du auch niemand anderen verantwortlich machen, als dich selber wenn du so ein schweres Wasserbett da hin stellst. Egal wie du es drehst und wendest. Das einzige was du da noch machen könntest wäre etwas zur weiteren Lastverteilung unterzulegen

    dass deshalb gleich das ganze Haus einstürzt, sicher nicht.

    aber gerade bei einer WEG kannst du garantiert davon ausgehen dass du für jegliche Risse oder Setzungen in der Wohnung unter dir verantwortlich gemacht wirst, egal ob es da einen sachlichen Zusammenhang gibt oder nicht.

    mit der Flächenlast kriegst du mich persönlich nicht überzeugt.

    2 Erwachsene plus 800 kg Bett und je nach dem ob das Parkett selber überhaupt eingerechnet ist oder nicht, da bist du auf jeden Fall drüber

    ps. Versicherung für Wasserschaden nicht vergessen
     
  12. #12 monty81, 04.07.2021
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    Ein 800kg Wasserbett ohne Menschen kann man ohne die genaue Statik nicht schönrechnen. Auch wenn es vermutlich (wenn es auch an einer tragenden Wand steht) vermutlich keine Probleme für die Statik bedeutet. Ohne es nachzurechnen kann man das aber nicht einfach sagen.

    Im Übrigen ist die DIN1055 schon lange Geschichte, wenn das Gebäude (so wie ich es lese) recht neu ist, gehen die Lastannahmen nach der DIN 1991-1, speziell nach dem NA. Ändert hier aber nichts an den Annahmen von 1,5kN/m² für Räume mit ausreichender Querverteilung der Lasten bzw. 2kN/m² und Einzellasten bis 1KN für andere Wohnräume. Da du die Statik vermutlich nicht zur Hand hast, ist also von 1,5kN/m² auszugehen. Mit ca. 950kg (inkl. 2 Personen, Bettzeug,...) sind es aber 2,33kN/m² und die Einzellasten wären 1,55kN. Wobei letztere nicht wirklich relevant ist für die Statik bei einem flächigen Bauteil.
    Du kannst nicht einfach den Raum in ganzer Fläche ansetzen und dann die Last konzentrierter verteilen. Das kann schiefgehen.

    Ich weiß, es geht nicht um die Statik. Aber Hersteller von FBH, Parkett etc. orientieren sich bei Produkten, die nicht für den Objekteinsatz gedacht sind natürlich auch daran und da wird wohl keiner für mehr als 150kN/m² oder hohe Punklasten garantieren bzw. dafür haften.

    Wenn man dann noch vielleicht die Ebenheit vor Verlegen grenzwertig war an mancher Stelle, war zwar alles ordnungsgemäß, bei hoher, permanenter Einzellast kann dann aber durchaus sich etwas verschieben, der Kleber ist ja auch elastisch und hat seine Grenzen.

    Also ich denke nicht, dass du dem Bauträger das in die Schuhe schieben kannst, da müssten schon objektive Fehler beim Bodenaufbau dazukommen.

    Im übrigen ist es war statisch gut, dass das Bett an einer (hoffentlich tragenden) Wand steht, für den Aufbau unter dem Fußboden ist das aber gerade negativ beim schwimmenden Estrich. gerade natürlich bei FBH.
     
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