Anspruch auf Entsalzungpatrone (Neubau)

Diskutiere Anspruch auf Entsalzungpatrone (Neubau) im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo Zusammen, ich habe eine recht spezielle Frage und hoffe, dass es hier vielleicht jemanden gibt, der mir einen Tipp geben kann. In unserem...

  1. #1 1mannlan, 11.07.2021
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    Hallo Zusammen,
    ich habe eine recht spezielle Frage und hoffe, dass es hier vielleicht jemanden gibt, der mir einen Tipp geben kann.
    In unserem Neubau wurde eine THZ 5.5. Eco Wärmepumpe eingebaut. Laut Hersteller muss diese mit voll entsalztem Wasser befüllt werden. Die Erstbefüllung wurde auch so gemacht.

    Zur Nachfüllung der Fußbodenheizung wurde uns dann eine "Syr FüllCombi BA 6628" verbaut, soweit so gut.
    Eine Entsalzungspatrone wurde allerdings nicht verbaut. Ergo erlischt beim Nachfüllen der Heizung (im Extremfall) die Herstellergarantie.

    Ich habe das Ganze bemängelt, den Haushersteller aufgefordert eine Entsalzungspatrone einbauen zu lassen.
    Dieser lehnt nun den Mangel ab, denn seiner Meinung nach, könne die Anlage ja mittels mobiler Füllstation durch einen Fachbetrieb nachgefüllt werden.
    Meine Argumentation, dass dies ja reichlich sinnlos ist werden gekonnt ignoriert, der Haushersteller beharrt auf einen Standpunkt.

    Der Sub-Unternehmer hat nun auf meinen Wunsch eine Entsalzungspatrone eingebaut, Kostenpunkt ca. 200 €, die Rechnung habe ich jedoch noch nicht erhalten.

    Hat jemand eine Idee wie ich den Haushersteller auf die Übernahme der Rechnung festnageln kann? Gibt es einen Anspruch, dass eine Anlage so konstruiert sein sollte, dass eine Fehlbedienung ausgeschlossen werden kann oder etwas in die Richtung? Hierzu konnte ich leider nichts finden...

    Vertraglich ist nichts genaueres vereinbart.

    Vielen Dank im Voraus!

    Grüße
    Wolfgang
     

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  2. #2 Fabian Weber, 11.07.2021
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  3. #3 Gast85808, 11.07.2021
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    Ich halte diese Anlagen wie im Bild ohnehin für Blödsinn, aber das ist ein anderes Thema. Fakt ist, wenn die FBH ordnungsgemäß gespült und befüllt wurde, dann ist sie dicht. Dann verliert sie kein Wasser und hält. Wenn dann irgendwo ein extremer Druckverlust ist, hat das meistens andere Ursachen. Nachfüllen: das ist keine Gewährleistung (Ausnahme s.o.), sondern Wartung. Und das ist Dein Problem.

    Zur Frage: ist so eine Patrone im Vertrag zugesagt? Ich denke nicht. Also, Dein Problem.

    Abgesehen davon: selbst wenn Du jetzt 1x im Jahr das Ding für 2 Liter benutzt, kannste danach die Harzpatrone wegschmeißen und fürs nächste Mal eine neue kaufen. Auch wieder Dein Problem.

    Fazit: ganz unrecht hat der GU/GÜ nicht, warum er das DIng überhaupt eingebaut hat, bleibt sein Geheimnis. Und selbst wenn Du mal ohne entmineralisiertes Wasser befüllst, wird der ph-Wert nicht so drastisch verschlechtert, daß Du unter die Vorgaben rutscht. (Ausnahme: wie oben)
     
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  4. #4 simon84, 11.07.2021
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    Soll der GU vielleicht auch noch deinen Strom und dein Mittagessen zahlen ?
    Woraus soll sich so eine Verpflichtung denn ergeben ?
    Wenn die Anlage fachgerecht gefüllt wurde und es keine weiteren vertraglichen Verpflichtungen zur Wartung gibt, dann muss da doch kein Verbrauchsmaterial wie so ne Patrone dabei sein.

    Beim Auto ist doch auch kein Kraftstoff, Öl oder adblue Kanister dabei nur weil du tanken musst :)

    Außerdem hat die Firma recht. Die Wartung sollte durch eine fachfirma erfolgen insbesondere während der Garantiezeit um Probleme zu vermeiden

    und die fachfirma hat ihr mobiles Füllgerät eh selber
     
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  5. #5 1mannlan, 11.07.2021
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    Danke für die bisherigen Antworten.
    Wie es aussieht wird es vermutlich schwierig hier einen Anspruch durchzusetzen.

    Ich habe die Patrone deshalb gefordert, weil der Haushersteller ja schon eine Nachfüllstation hat einbauen lassen. Um den Autovergleich zu ziehen:
    Er hat einen Adblue-Tank eingebaut der direkt mit dem Motor verbunden wurde, den Filter hat er aber weggelassen (was laut Hersteller bei der Benutzung die Garantie vernichtet) und Argumentiert nun damit, ich müsse den Tank ja nicht benutzen, sondern könnte Adblue in der Fachwerkstatt nachfüllen lassen.

    Wäre von Anfang an keine Station verbaut worden, hätte ich auch kein Problem. Aber eine halbe Anlage einzubauen und sich wegen Kleinkram querzustellen passt leider sehr zu diesem Hersteller und ich möchte Ihn nicht mit dieser Vorgehensweise durchkommen lassen.
     
  6. #6 simon84, 11.07.2021
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    Achso es geht ums persönliche Gerechtigkeitsgefühl…. Na dann

    könnte es denn sein dass die füllstation an sich aus anderen Gründen nötig ist? Eine entsalzung ist in D nicht gesetzlich vorgeschrieben.

    Naja wenn du drauf bestehst baut er dann die füllstation dann wieder aus und alles ist gut ?
     
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  7. #7 Gast85808, 11.07.2021
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    Na gut, bleiben wir beim Auto. Wenn Du keine Sitzheizung bestellst, dann bekommst Du auch keine. Selbst dann nicht, wenn schon alle Kabelstränge dafür verlegt sind und nur noch der Schalter fehlt. Ich glaube, bei Dir gehen Anspruchsdenken und Baubeschreibung verschiedene Wege. Sowas klärt man vorher, bzw. es ist das drin, was in der Baubeschreibung steht. Und laut Baubeschreibung ist vermutlich eine Befüllstation geschuldet. Die ist drin, mehr nicht.
     
  8. #8 1mannlan, 11.07.2021
    Zuletzt bearbeitet: 11.07.2021
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    Vielleicht hat es den Eindruck erweckt ich wollte in meinem persönlichen Rachefeldzug gegen den Haushersteller alles rausholen was nur möglich ist.

    Dem ist nicht so. Es gibt nur leider schon unzählige Fälle in dem genau dieser Hersteller Bauherren an die Grenzen des Ruin und darüber hinaus getrieben hat nur aus Profitgier. Eben dieser Haushersteller versucht sich über Gesetze hinweg zu setzen und hat scheinbar eine größere Rechtsabteilung als Mitarbeiter mit denen man sprechen könnte.

    Ich könnte hier nun einige (selbst erlebte) Fälle erläutern in denen der Haushersteller gefuscht hat und die Kosten im Nachhinein auf uns umlegen wollte. Aber das gehört hier denke ich nicht hin.

    Demnach werde ich genauso hart bleiben und weiter alles fordern was mir zusteht und dem Haushersteller nicht noch mehr in den leider immer noch nicht vollen Rachen schmeißen.

    Ein normaler GU spricht mit dem Bauherren über offene Punkte. Unserer tut das nicht und kann offenbar nichts anderes als pauschal erst einmal alles abzulehnen, bis man Ihn festnageln kann.

    Das habe ich in unserem Baugebiet und nirgendwo sonst in dieser Form erlebt.

    Und genau deshalb muss ich leider gefühlt I jedem der noch offenen Punkte offenbar Experte sein, da die Aussagen des Hausherstellers leider nichts als heiße Luft sind und keine Lösung hervorbringen.

    Deshalb wollte ich einfach nur wissen ob hier jemand den Fall beurteilen kann.
    Den Ausbau hatte ich übrigens gefordert (Als Alternative zur Entsalzungspatrone) Keine Reaktion seitens des Hausherstellers.

    In der Bauleistungsbeschreibung (die sonst extrem ausführlich ist) steht nichts zur Ausführung. Nur, welche Anlage verbaut wird.

    Demnach erwarte ich eine funktionsfähige Anlage und keinen Pfusch der mir im Worst case die Garantie vernichtet, nur weil das zwischen Sub und Haushersteller anscheinend nicht ganz geklärt wurde...
    Und weil der Autovergleich immer gut geht:
    Wenn ich ein Auto bestelle erwarte ich keinen Knopf im Cockpit, den ich erst dann drücken darf, wenn ich noch ein Teil nachkaufe, weil sonst der Motor über die Jahre evt. Kaputt geht und die Garantie weg ist.
     
  9. #9 Fred Astair, 11.07.2021
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    Die "Nachfüllstation" ist ein Systemtrenner, der gesetzlich vorgeschrieben ist, damit Du nicht auf die Idee kommst, verbotenerweise die Heizung mit der Trinkwasseranlage zu verbinden. Vorbildlicher GU.
    Dann sieh das Ding als das an, was es funktionell ist, ein Wasserhahn. Im Übrigen interessiert es niemanden, ob Du ein Problem damit hast und ich hoffe sehr, dass sich der GU nicht noch auf diese Nassauerei einlässt.
     
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  10. #10 1mannlan, 11.07.2021
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    Das Problem was ich habe ist, das ich ja genau für dieses Teil (im Hauspreis) bezahlt habe, es aber nicht nutzen kann, weil ich keine Möglichkeit habe davor oder danach das Wasser zu enthärten.

    Das mag also erstmal vorbildlich klingen ist aber reine Geldvernichtung, weil es so wie es installiert wurde nicht nutzbar ist.
     
  11. #11 Fred Astair, 11.07.2021
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    Das haben ja nun Mehrere getan, aber Du stocherst vermutlich weiter, bis Dir jemand den Bauch streichelt.

    Welchen Ausbau hast Du gefordert?
     
  12. #12 Fred Astair, 11.07.2021
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    Der Systemtrenner tut genau, was er soll: Er schützt Deine Trinkwasseranlage vor unzulässigen Beeinträchtigungen.
     
  13. #13 1mannlan, 11.07.2021
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    Ich habe den Haushersteller dazu aufgefordert den überspitzt gesagt "Garantievernichtungshahn" also die Nachspeisestation auszubauen, damit niemand diesen benutzen kann.

    Ich möchte nicht den Bauch gestreichelt bekommen und hatte nur auf Meinungen gehofft die mir unabhängig von den Umständen (wie es zum Einbau kam), eine Einschätzung geben.

    Dann hätte man ihn aber nicht beidseitig fest mit der Anlage verbinden sollen. Er schützt so zwar die Trinkwasseranlage "zerstört" so aber im Gegenzug im Worst Case die Heizung.
    Dann wäre es besser gewesen den gleich ganz wegzulassen.
     
  14. #14 Fred Astair, 11.07.2021
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    Ok, da gebe ich Dir Recht. "Beidseitig" ist zwar von Dir falsch ausgedrückt, denn Trinkwasserseitig muss er fest angeschlossen sein. Die heizungsseitige Verbindung muss aber weg. Das kannst Du verlangen.
     
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