Grenzbebauung Garage mit Abstellraum Hessen

Diskutiere Grenzbebauung Garage mit Abstellraum Hessen im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, folgendes Problem liegt vor und ich hoffe, mir kann jemand helfen: Wir haben Anfang 2000 ein EFH in Hessen gebaut, auf dem...

  1. Marley

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    Hallo zusammen,

    folgendes Problem liegt vor und ich hoffe, mir kann jemand helfen:

    Wir haben Anfang 2000 ein EFH in Hessen gebaut, auf dem Grundstück meiner Eltern. Dazu wurde ein Teil des Grundstücks abgeteilt und an mich übergeben. Dadurch entstand die Situation, dass nun 3 Grundstücke t-förmig aneinander grenzen. Bis zu diesem Frühjahr war das alles kein Problem, dann wollte der Nachbar, dem das "Kopfteil des T" gehört, auf seinem bisher unbebauten Grundstück ein Haus mit Garage errichten. Da meine Eltern bereits seit Jahren eine Garage an ihrer Grenze zu dem Nachbarn stehen haben, sollte die neu zu errichtende Garage in Grenzbebauung entstehen. Auch das war noch soweit in Ordnung, dann hat man halt als Nachbar unterschrieben und alles ist gut. Das Grundstück meiner Eltern gehört mittlerweile seit einigen Jahren meinem Bruder, der dort jedoch nicht wohnt. Er hat also die Zustimmung unterschrieben.
    So weit, so gut, aber das dann errichtete Gebäude wurde knapp 3 m länger als die Garage meiner Eltern und ragt nun in voller Länge in unseren unmittelbaren Sichtbereich im Garten hinein. Dadurch, dass die alte Garage mit einem Satteldach und die neue als Flachdachbau in unterschiedlichen Höhen errichtet wurden, ist das ein alles andere als schöner Anblick. Der Abstand zu meiner Grundstücksgrenze beträgt noch etwa 1 m.
    Meine Nachfrage beim zuständigen Bauamt ergab, dass ich da nichts machen kann, da es ja nur eine Garage mit Abstellräumen sei, die keine Abstandsflächen benötigen.
    Das ist mir schon klar, zumal mein Bruder ja auch unterschrieben hat.
    Allerdings habe ich jetzt festgestellt, dass die Wandhöhe zwischen 3,40 und 3,60 m liegt und es wird nach wie vor daran gemauert. Die Garage soll übrigens ein Flachdach erhalten und hängt direkt am Haus, also eine Bodenplatte und eine Decke.
    Da in Hessen meines Wissens Grenzbebauungen nur bis zu einer mittleren Wandhöhe von 3 m ohne Abstandsflächen zugelassen sind, müsste ich doch nun die Möglichkeit haben, mich dagegen zu wehren, da es ja nun meine Abstandsflächen betrifft.
    Es gibt übrigens keinen Bebauungsplan, die umliegende Bebauung ist aus den 50er und 60er Jahren, das Haus meiner Eltern aus 1910 und als Fachwerkhaus als Kulturdenkmal eingestuft. Leider haben wir aufgrund dieser Baumaßnahme, mittlerweile auch innerfamiliäre Spannungen, da wir diese Mauer in unserem Garten so nicht hinnehmen wollen und der Rest der Familie, der ja nicht hier wohnt bzw. nur die andere Gebäudeseite sehen kann, absolut kein Verständnis für unser Problem.
    Daher hoffe ich, dass mir jemand einen Rat geben kann, wir überlegen schon ernsthaft, unser Haus zu verkaufen.

    Vielen Dank
     
  2. Dimeto

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    Ich habe zu wenig oder zu viel Phantasie, als dass ein klares Bild der Situation entstehen könnte. Mit einem Lageplan könntest Du mir helfen. Der sollte die Bestandgebäude, die im Bau befindlichen Gebäude, die Grundstücksgrenzen und die Gelände- und Gebäudehöhen beinhalten.
    Wer ist "man"? Nur Dein Bruder oder auch Du?
    Was hat "man" unterschrieben? Bauvorlagen (welche?), Kenntnisnahme-, Einverständnis- oder Baulasterklärung (Wortlaut?)?
    Fotos?
    Und genau?
     
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  3. #3 petra345, 17.07.2021
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    Grundsätzlich durfte in Hessen schon immer eine Garage an der Grenze stehen. In der derzeitigen, neuen Fassung darf die Garage allerdings an zwei Grenzlinien angrenzen. Bisher nur an einer.
    Über die Höhe kann ich auswendig nichts sagen. Aber die HBO 2018 oder 2019 gibt es kostenlos im Netz.
    .
     
  4. Marley

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    Vielen Dank für die Antworten.
    Hier noch die gewünschten Infos:

    Ich habe gar nichts unterschrieben, ich habe nicht mal Infos zum geplanten Bauwerk erhalten. Die Dame vom Amt erklärte mir auf Nachfrage, dass ich gar nichts damit zu tun habe, da es mich nicht betrifft. Wenn der Bauherr mich nicht über die anstehenden Arbeiten informiere, sei das bedauerlich, jedoch nicht das Problem des Amtes.
    Mein Bruder hat nach seinen Angaben die Bebauung der Grenze bewilligt, im Gegenzug zur ja bereits bestehenden Grenzbebauung. Auf dem Bauamt bekam ich dann die Information, dass er der längeren Bebauung zugestimmt hat und es immer noch in Ordnung sei, dass mich niemand informiert, da es ja nur eine Garage mit Abstellraum sei und diese bis an meine Grenze heranreichen darf, ohne dass ich etwas tun kann.
    Ob er eine Baulast übernommen hat, kann ich nicht sagen. Er sagt vehement Nein, aber wie ich ja schon schrieb, ist aufgrund dieses Bauwerks die Kommunikation mittlerweile gestört.
    Aktuelle Lagepläne habe ich nicht, habe mal eine Skizze mit den Gegebenheiten erstellt. Daraus lässt sich die Situation hoffentlich erkennen.
    Bezüglich des Höhenunterschiedes füge ich ein Foto bei, allerdings sind da mittlerweile noch 2 Reihen Steine obenauf gekommen, also 80 cm. Derzeit wird wieder an der Wand gearbeitet, die Bepflanzung vor der Wand muss in den nächsten Tagen entfernt werden, um außen arbeiten zu können. Diese darf wohl danach auch dort nicht mehr sein, da die Wand sonst nicht mehr zugänglich ist.
    Die Wand hat, gemessen von der Geländeoberfläche der bestehenden Garage aktuell eine Höhe von 3,85 m. Die bestehende Garage hat eine Traufhöhe von 2,80 m.
    Das Nachbargrundstück liegt etwas tiefer als unsere beiden, etwa 10-15 cm. Der nun zwischen den beiden Gebäuden entstandene Gang von 40 cm Breite ist mit einer Betonrinne versehen worden. 20210714_071502.jpg
    20210714_071502.jpg 20210717_095437_001.jpg
     
  5. #5 simon84, 17.07.2021
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    Dein Ernst ? Das auf dem Foto ist ein Problem für euch ?
    Glückwunsch! Ich tausche gerne mit dir.

    frag den Nachbar doch einfach ob er den Bereich der Garage grün streicht dann siehst du gar nix mehr.

    nur meine persönliche Meinung.

    aber wenn das Ganze schon vom Bauamt betrachtet wurde und es nicht nötig war, dass du gefragt wirst, was willst du dann machen ?

    dein Satteldach ist doch am first locker nen Meter höher ! und jetzt fängst du mit wandhöhen an.

    vielleicht einfach falsch gemessen oder falscher Bezugspunkt gewählt
     
  6. #6 Fabian Weber, 17.07.2021
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    Also erstmal wäre es hilfreich, wenn Du uns noch aufklären könntest warum Dein Bruder irgendwas unterschreibt, obwohl es Dein Grundstück ist?

    Ansonsten wäre es noch interessant, ob dem Bauamt die Wandhöhe bekannt der neuen Garage ist.

    @simon84
    Sie schreibt doch dass die Büsche wegkommen, mich würde das auch stören.
     
  7. #7 Fabian Weber, 17.07.2021
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    In Hessen sind es 3m und maximal 25m2 Wandfläche zum Nachbarn. §6 Abs.10 LBO-H
     
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  8. Marley

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    Mein Bruder hat für sein Grundstück unterschrieben, nicht für mich. Von meinem Grundstück hat das Bauwerk einen Abstand von 1,25 m.
    Ich gehe nicht davon aus, dass dem Bauamt die Höhe bekannt ist. Der Bau besteht aus einem Guss, also Bodenplatte und Decke gemeinsam ohne Versatz. Lt meinem Bruder sind in den Plänen für die Garage keine Maße verzeichnet gewesen. Ich wäre da schon hellhörig geworden, er leider nicht. Und mich hat ja keiner gefragt.
    Ich weiß, dass in Hessen 3 m mittlere Wandhöhe erlaubt sind ohne eigene Abstandsflächen. Daher stellt sich mir jetzt eben die Frage, ob bei mehr als 3 m eben auch mein Grundstück betroffen ist, was es ja bisher lt. Bauamt nicht ist.
     
  9. #9 Fabian Weber, 17.07.2021
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    Doch dann ist Dein Grundstück betroffen, denn dann löst es eine Abstandsfläche aus, die auf Deinem Grundstück liegt.

    Also geh nochmal mit der Information zur Bauhöhe zum Bauamt oder sprich vorher mit Deinem Nachbarn.
     
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  10. #10 simon84, 17.07.2021
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    Die Frage ist doch überhaupt ob die Höhe richtig gemessen wurde mit den beiden richtigen Bezugspunkten.

    Rückfrage beim Bauamt ist aber eine gute Idee !

    Welche Abstandsfläche das ggf auslöst weiss ich leider nicht !

    ich würde halt die Hecke stehen lassen und dann ist alles gut aber das ist ja Geschmackssache und darüber soll man nicht streiten
     
  11. #11 Fred Astair, 17.07.2021
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    Wem gehören denn die Büsche?
    Wenn sie der TE gehören und der bauende Nachbar sein Hammerschlagsrecht wahrnimmt, hat er hinterher den vorigen Zustand wiederherzustellen, so die Büsche da rechtmäßig stehen
     
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  12. Dimeto

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    Nein, dazu müsstest Du in Niedersachsen wohnen. In Hessen wirken die Abstandsflächen senkrecht zur Wand.
    Lageplan.png
    Wenn Deine Skizze nicht völlig maßstabslos ist, kommt die Abstandsfläche des Nachbargebäudes erst ab ca. 7,5m Höhe in grenzverletzende Regionen.
    Da hat sie Recht.
    Kann sein, denn "seine" Garage entspricht ja schon nicht dem heutigen Baurecht, und wenn es dazu keine öffentlich-rechtliche Baulast gibt, kann das Bauamt auch beim Nachbarn darauf verzichten, sofern die Nachbarn sich einig sind, was ja offensichtlich der Fall ist.
    Spielt keine Rolle, da die Garage sowieso wegen der Überschreitung der 25m² Grenze Abstandsflächen auslöst. Wie gesagt, ab 7,5m Höhe wird's interessant, es sei denn, Deine Skizze wäre so grottenschlecht, dass die Familien-Grenze in einem viel spitzeren Winkel auf die Nachbargrenze träfe.
    Das bezweifle ich, scheint doch eher eine weitere Vereinbarung zwischen Nachbarn und Deinem Bruder/Deinen Eltern zu sein. Aber mit diesem Grenzabschnitt hast Du ja gar nichts zu tun.
    Auch das betrifft Dich nicht.
    Nein.
    Korrekt.
    Nein.
    Ja.
    Nein
     
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  13. #13 Fabian Weber, 17.07.2021
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    @Dimeto

    Warum löst eine unzulässige Grenzbebauung nicht automatisch auch eine Abstandsfläche aus.
     
  14. #14 simon84, 17.07.2021
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    Handelt es sich denn überhaupt um eine grenzbebauung im technischen Sinne ?

    Bei 0,4h statt 1h kann ich da doch recht hoch Mauern ?

    Finde es recht krass sich darüber aufzuregen wenn der First der eigenen Garage bestimmte gute 4 Meter hat!

    und zumal die Lösung trivial ist, Büsche davor wie jetzt und man sieht nix !
     
  15. Dimeto

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    Zum Einen ist die hier geschilderte Grenzbebauung nicht unzulässig - jedenfalls nicht nach den bisher bekannten Fakten - , da ja der Bruder als Eigentümer des von den Eltern bewohnten Hauses sein Einverständnis erklärt hat. Zum Anderen löst diese Grenzbebauung Abstandsflächen aus, die aber nicht bis in das TE-Grundstück hineinreichen - jedenfalls nicht, wenn die Skizze irgendeinen Wert hat.
    Ja.
    Ja, ca. 7,5m.
    Ist ja nicht die TE-Garage, sondern die des Bruders/der Eltern.
    :28:

    Vielleicht ist aber auch trotz Skizze und Fotos meine Phantasie mit mir durchgegangen und die Wirklichkeit sieht ganz anders aus, als ich es mir vorstelle. Leider gab es ja keine veri- oder falsifizierende Rückmeldung seitens TE. Allerdings deckt sich meine Vorstellung mit den Aussagen des Bauamtes.
     
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  16. #16 Fabian Weber, 18.07.2021
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    Ahhh, dass die diagonale Linie die Grenze zum Bruder ist, habe ich jetzt erst kapiert.

    Na dann halt doch die Büsche.
     
  17. Marley

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    Vielen Dank für die Rückmeldungen. Offensichtlich kann ich hier nun tatsächlich nichts tun, dann ist es eben so. Ich habe tatsächlich nichts gegen einen Bau auf meinem Nachbargrundstück einzuwenden, falls dieser Eindruck entstanden sein sollte. Es ist leider nur so, dass diese Ecke eben direkt im Sichtfeld unserer Terrasse ist und man von jeder Ecke der Terrasse nur noch in diese eingemauerte Ecke schaut. Ein Verlegen der Terrasse an einen anderen Platz ist aus baulichen Gründen leider auch nicht möglich. Wir mussten unser Haus seinerzeit um 180 Grad drehen um die Genehmigung zu bekommen, damit gem. Bauamt die optische Einheit der Straße erhalten bleibt und hier darf dann scheinbar alles außer Acht bleiben. Würden die beiden Gebäude auf gleicher Höhe abschließen, wäre der optische Eindruck sicherlich gar nicht so schlimm. Auf der Vorderseite beginnen beide am gleichen Punkt, das sieht zwar merkwürdig aus, wirkt jedoch nicht störend.
    Die Hecke kann in dieser Form nicht dort bleiben, diese stand bisher auf der Grenze (mehr oder weniger), muss jetzt für die Verputzarbeiten weichen und darf dann gem. Nachbarschaftsrecht in Hessen dort so nicht mehr stehen. Außerdem keine Höhen von mehr als 2 m.
    Ich kann aus denselben Gründen keine Büsche o.Ä. dort anpflanzen, zumindest gäbe es nichts, was aus dem Blickwinkel der Terrasse diese Wand einigermaßen verdecken würde.
     
  18. #18 Fabian Weber, 18.07.2021
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    Frag doch mal Deinen Nachbarn, ob eine Begrünung der Fassade nicht denkbar wäre. Das ist ja auch ein Schutz derselben.
     
  19. Marley

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    Das wäre vielleicht denkbar, aber auch nicht umsetzbar, da der Bereich bis zur jetzigen Hecke, also der Restraum auf seinem Grundstück gleich mitbetoniert wurde so wie der gesamte Zwischenraum zwischen den beiden Gebäuden. Und auf der Gebäudeseite, die zu unserem Grundstück weist, sind 2 bodentiefen Fenster sowie eine Tür. Da ist nicht viel Fassade zum Begrünen übrig bei einer Breite von 4,50 m.
     
  20. #20 Fabian Weber, 18.07.2021
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    Hinter den Büschen sind bodentiefe Fenster?

    Bei einer Grenzbebauung?

    Vielleicht solltest Du doch mal mit Deinem Bruder sprechen.
     
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Grenzbebauung Garage mit Abstellraum Hessen

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