Mängelbehebung in Eigenleistung - Kohle in die eigene Tasche?

Diskutiere Mängelbehebung in Eigenleistung - Kohle in die eigene Tasche? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Moral ... ... was ist denn das? Gibt´s glaub´ ich nur noch ganz vereinzelt. Ich mache gerade einen kleineren Umbau in Frankfurt. Zugang nur...

  1. #21 VolkerKugel (†), 25.11.2006
    VolkerKugel (†)

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    Moral ...

    ... was ist denn das? Gibt´s glaub´ ich nur noch ganz vereinzelt.

    Ich mache gerade einen kleineren Umbau in Frankfurt. Zugang nur möglich über das Nachbargrundstück (= verwilderter ungepflegter Garten - monatliche Pacht maximal € 100,00).
    Nutzungsentgeltforderung der Eigentümerin (Lehrerin :biggthumpup: ) = € 100,00 / Kalendertag.
    Nach zähen Verhandlungen: € 90,00 / tatsächlichem Arbeitstag.

    Und da kommst Du mit Moral :yikes . Nochmal: was issen das ?
     
  2. Bruno

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    Na dann positionier dich mal Volker, damit ich dich auf der richtigen Seite einordnen kann.
     
  3. Quelle

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    Darf ich ein paar Tage ihr Auto leihen?

    Ja, klar, aber das kostet sie aber 100 Euro am Tag.

    Wieso, es steht doch sonst auch nur rum!

    Ja und? Das ist doch meine Angelegenheit, was ich sonst mit meinem Auto mache! Was ändert das an unserem Verhältnis?
     
  4. Bruno

    Bruno

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    Ah, da hat sich einer ganz schnell positioniert. Wäre nicht nötig gewesen, ich hätte es auch so gewusst.

    Bleiben wir mal bei Volkers Lehrerin. Nächsten Sommer wird ihr die Haustür ins Schloss fallen. Sie bittet den Nachbarn um die Leiter, die in dessen Garten liegt, um über den Balkon in ihr Haus einsteigen zu können. Der wird sich an vergangenen Winter erinnern und sagen: "gerne, kostet 100 €". Die Lehrerin wird auf ihre Notlage hinweisen, denn sie hat einen Topf Kochendes auf dem Herd stehen. Der Nachbar: "ach so, es ist wichtig. Dann kostet es 200 €. Wenn Sie kein Geld haben, können Sie ja heute abend auf den Strich gehen."

    Die Lehrerin hat den Weg in ein trauriges Nachbarverhältnis, in eine kalte Gesellschaft von Egoisten bereitet, denen die Motivlage ihrer Nächsten völlig egal ist. Das ändert sich! An deiner Frage merkt man, dass du das nicht mehr realisierst. Du bist dort längst angekommen.
     
  5. #25 VolkerKugel (†), 25.11.2006
    VolkerKugel (†)

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    Und was noch schlimmer ist ...

    ... keiner regt sich mehr drüber auf.

    Mein Bauherr ist hier eine WEG. Kommentar eines Miteigentümers dazu:
    "Die Forderung auf ein tägliches Nutzungsentgelt können wir aufgrund der hier vorliegenden Angebots/Nachfragesituation nachvollziehen ..."

    Soweit sind wir also schon - außer mir regt sich Keiner darüber auf :fleen .
     
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    du springst auch durch jeden reifen, den man dir vor hält. allez hopp! :D
     
  7. Bruno

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    Quelle hält Reifchen hoch, wie witzig, ich würde sagen du regredierst 1).

    1) Regression

    Stellt sich dem Menschen in seinen Handlungen oder Lebensbestrebungen irgendein Hindernis entgegen, so gibt es – rein theoretisch – stets zwei Möglichkeiten: Entweder überwindet er das Hindernis, oder er scheitert. Die Psychoanalyse konnte den Nachweis erbringen, dass der Mensch im zweiten Fall in der Regel nicht einfach zur Tagesordnung übergeht, sondern als Antwort auf sein Frustrationserlebnis regrediert, d.h. eine Verhaltensweise äussert, die einer entwicklungsmässig (genetisch) früheren Stufe entspricht. Diese Regression ist insofern ein Abwehrmechanismus, als sie offenbar dazu dient, die mit dem Scheitern verbundenen Minderwertigkeits-, Schuld- und Angstgefühle nicht ins Bewusstsein kommen zu lassen. Die bewusste Auseinandersetzung mit diesen belastenden Inhalten wird gewissermassen überkleistert durch eine kindische Ersatzhandlung.
     
  8. Rolf

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    Unmoralisch?

    :offtopic:

    Für mich ist es eher unmoralisch eine Leistung nicht, unvollständig oder mangelhaft zu erbringen, anschließend die Erbringung oder Nachbesserung zu verweigern und sich dann noch aufregen wenn die nicht, mangelhaft oder unvollständig erbrachte Leistung nicht oder unvollständig bezahlt wird! :frust
     
  9. #29 VolkerKugel (†), 25.11.2006
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    Wissen wir denn ...

    ... ob´s auch so war? Bis jetzt haben wir nur eine Seite gehört :cool: .
     
  10. Eric

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    @Volker

    Das halte ich jetzt für unsachlich.

    Hier kommt immer nur eine Seite zu Gehör. Was die erklärt, ist erst mal als Faktum hinzunehmen. Ob der mitgeteilte Sachverhalt der Wahrheit entspricht, ist nicht Gegenstand des Forums.
     
  11. Ryker

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    Es geht hier aber nicht um "für Mangel einbehaltenes Geld" sondern um die "Verwendung des über den Mangelwert hinaus" einbehaltenes Geld.
     
  12. Quelle

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  13. Quelle

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    :respekt :respekt :respekt
     
  14. Bruno

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    Wieso mich? Wer hat sich denn nach Mitternacht noch an den PC geschleppt um mangels Argument noch einen Flame loszuwerden? Denk mal nächste Nacht drüber nach wenn du kannst ;)
     
  15. #35 VolkerKugel (†), 26.11.2006
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    Es fällt mir aber sehr schwer ...

    ... meine Erfahrungen als bauleitender und begutachtender Architekt mit Mängelbehauptungen von Bauherren/Erwerbern/Mieter zu vergessen.
    Reduktionen - nach näherem Hinsehen - von z.B. € 1.000 auf € 100 waren/sind da keine Seltenheit :konfusius .
     
  16. #36 Ralf Dühlmeyer, 26.11.2006
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    Mal ganz weit ab...

    von jedweder Auslegung:
    BU macht einen Fehler und behebt diesen nicht (das Warum ist unwichtig)
    Dem AG steht dazu ein Ausgleich zu, einmal für den sächlichen Schaden, zum anderen für evtl. ersparten Aufwand (z.B. billiges Material).
    Der AG kann wählen, ob er Kohle will oder einen, der es an Stelle des BU richtet.
    Nimmt er die Kohle, ist es seine Sache, ob er damit nach Ibiza jetet oder sich Material im Baumarkt kauft und heimwerkelt.
    Werkelt er heim(lich) und es kömmt ihn teurer, is Nasewischen Trend.
    Und selbst wenn er was im Sack behält, hat der AG ein Problem.
    Im Falle der Veräusserung MUSS er den Mangel (der ja eigentlich nicht mehr besteht) angeben, weil er die Mangelbehebung nicht beweisen kann [​IMG] - was sagt schon eine Baumarktquittung aus.
    Macht er das nicht, könnte ein Pfiffikus als Käufer auf Arglist plädieren.
    Womit sich dann Zwei gesucht und gefunden hätten. :smoke
     
  17. Berni

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    Tach,

    gehen wir doch zurück zur Ausgangsfrage.

    Es sollte doch nun hinlänglich geklärt sein, daß das so nicht geht.

    Zitat von Rolf:
    Da hast Du auch Recht. Aber kennen wir den Grund, warum der Handwerker hier nicht nachbessert?
    Wenn es denn dieser Handwerker sein sollte, http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=8106&highlight=Malerarbeiten
    lässt sich das für mich nachvollziehen.
    Erst werden Verträge mündlich ausgehandelt, dann soll der Handwerker nochmals schriftlich geknebelt werden.
    Das ist Moral.
     
  18. #38 alfred37, 23.03.2009
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    Also wenn jemand an die Leistung des Auftragnehmers unrechtmässig, Hand anlegt, verneint der Auftragnehmer auch jegliche Gewähr/Garantie-Ansprüche.

    Dann musst du bei eventuell später auftretenden Mängeln nachweisen, dass dein Auftragnehmer Schuld an der Sache ist.

    Das dürfte sehr auwendig für dich werden.

    Das sollte auch nicht ausser Acht gelassen werden.

    Es kann schon sein, der Auftragnehmer Müller liefert und montiert eine Tür und ein anderer ( Schulze) montiert den Drücker oder den Profilzylinder.
     
  19. sepp

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    wow... ob die noch leben, die hier gefragt haben?
     
  20. #40 alfred37, 26.03.2009
    alfred37

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    hallo Sepp,

    hast Recht. Denen sind schon Flügel ( oder Hörner mit Pferdefuss ) gewachsen.
     
Thema: Mängelbehebung in Eigenleistung - Kohle in die eigene Tasche?
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