Baugrube/Keller vom Nachbargrundstück vollgelaufen

Diskutiere Baugrube/Keller vom Nachbargrundstück vollgelaufen im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Aktueller Fall: Nachbar A mit denkmalgeschütztem Altbau der 1920er Jahre. Dachentwässerung erfolgt seit fast hundert Jahren in eine gemauerte...

  1. BaUT

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    Aktueller Fall:

    Nachbar A mit denkmalgeschütztem Altbau der 1920er Jahre. Dachentwässerung erfolgt seit fast hundert Jahren in eine gemauerte Sickergrube welche sich an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn B befindet und deren Sohle (Sickerhorizont) etwa 1,40 unter Geländeoberkante liegt. Aufgrund des eiszeitlich vorhandenen Sandbodens in den oberen 3 - 4 m hat die Versickerung in der Grube stets reibungslos funktioniert.

    Nachbar B baut neu. Dazu hebt er an der gemeinsamen Grundstücksgrenze mehr als >2,50 m tief aus und stellt unmittelbar an die alte gemauerte Sickergrube von Nachbar A eine Trägerbohlwand. Dort soll zwischen Haus und Grundstücksgrenze die Tiefgarage hin.

    Bereits 7 Monate vor Beginn der Bauarbeiten erhält Nachbar B von Nachbar A mehrere Emails mit Hinweis auf grenznahe Bauten (Sickergrube, Gartenmauern, Plattenwege, etc.) welche alle im Rahmen des Denkmalschutzes mit zu berücksichtigen seien, wenn denn der Neubau bis an die Grundstücksgrenze ausgeführt werden solle.

    Nach den aktuellen Starkregenereignissen der letzten Tage meldet sich Nachbar B (Neubau) nun bei Nachbar A mit dem Kommentar:
    "Ihre Sickergrube ist undicht und ihr ganzes Regenwasser läuft (durch die Bohlen der Trägerbohlwand) auf mein Grundstück und hat meinen Rohbaukeller (Tiefgarage und angrenzende Räume) überflutet. Bitte teilen Sie diesen Schaden ihrer Gebäudehaftpflichtversicherung mit. Ich werde die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten demnächst bei Ihnen zur Regulierung einreichen."

    Ist das nun dreist oder dumm oder hat er sogar Recht - der Nachbar B???
     
  2. Piofan

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    vermute mal, das Nachbar "B" schlechte Karten hat. Denn Nachbar A hatte ihn ja vorinformiert...oder liege ich da falsch ?
     
  3. Domski

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    So einfach wird das nicht sein, die Versicherungen sind da mitunter recht kreativ. Nachbar A darf B nicht überfluten, aber B wird vermutlich mindestens eine Teilschuld haben, da er bei bekannter Ausgangslage nicht genug Vorsorge getroffen hat, seine Baugrube zu sichern (z BSP mit wasserdichter Spundwand.

    Was war denn vorher an der Stelle von B seiner Grube?
     
  4. #4 seaway, 02.08.2021
    Zuletzt bearbeitet: 02.08.2021
    seaway

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    - genau mein Humor. :mega_lol:
    Kommt direkt nach: Aus dem Rohr kommt Wasser und Regen fällt von oben.


    Ich halts mal für dumm-dreist. War ja gewarnt und informiert. Bei nicht-verstehen hätte man auch nachfragen können.
    Da für Versickerungsanlagen Mindestabstände eingehalten werden müssen, welche nun von Nachbar B durch seine Maßnahme unterschritten werden. Verursacher = B.
    Ich würde mal kack-dreist den Spieß umdrehen und Nachbar B den Kostenvoranschag für eine neue Versickerungsanlage an andere Stelle auf meinem (A) Grund senden.

    Alternativ, vermutlch in erster Instanz stressfreier, meiner Versicherung den Fall schildern und die machen lassen. Ablehnungsschreiben haben die auf Serie vorformuliert.
     
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  5. Domski

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    Guter Hinweis. Haftpflichtversicherungen sind in erster Linie zur Abwehr unberechtigter Forderungen hilfreich (passiver Rechtsschutz). Die sollen sich damit rumärgern. Wenn B nicht total unkreativ ist, hat er den Schaden ebenfalls seiner Versicherung übergeben. In deren Kommunikation kannst du alle Laie nur verlieren.
     
  6. #6 Fred Astair, 02.08.2021
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    Stimme @seaway und @Domski zu.
    Auf was für Ideen manche Leute kommen: "Ihre Sickergrube ist undicht".
    Selten so gelacht...
     
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  7. #7 Fabian Weber, 02.08.2021
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    Im Rohbau ist doch überhaupt kein Schaden entstanden. Mein Rohbau steht auch seit 4 Wochen 25cm tief unter Wasser. Der Beton freut sich und abgepumpt wird, wenn es da unten weitergeht.

    Für seinen dichten Bau ist Nachbar B schon noch selbst verantwortlich.
     
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  8. #8 Fabian Weber, 02.08.2021
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    Ist jetzt nicht die Sickergrube kaputt, weil nach unten freigespült. Vielleicht setzt die sich ja jetzt und dann bricht das Rohr ab...
     
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  9. BaUT

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    Vorher war bei Nachbar B Gartenland mit höhengleicher Geländeoberkante beider Grundstücke und ein altes Wohnhaus aus den 30ern stand 20 m weiter hinten in seinem Grundstück. Dieses hat er abgerissen und baut nun vorne an der Straße mit eben dieser Baugrube.

    Beide Grundstücke bei uns in der Straße - leider hat Nachbar A keine Gebäudehaftpflicht, aber ein freundliches Antwortschreiben werd ich dann wohl mal formulieren.
     
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  10. #10 Fred Astair, 03.08.2021
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    Die Haftpflicht, nämlich die Pflicht zu haften, wenn von Deinem Grundstück Gefahr für Dritte ausgeht, hast Du schon, nur hast Du es aus unerfindlichen Gründen versäumt, eine der wichtigsten und sehr preiswerten Versicherungen dagegen abzuschließen.
    Würdest Du nicht das dämliche A und B benutzen sondern von "ich und der Nachbar rechts oder links" schriebest, könnte man Deinen Text auch lesen.
     
  11. #11 BaUT, 03.08.2021
    Zuletzt bearbeitet: 03.08.2021
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    Nee - ich bin weder A noch B.
    Ich bin da nur der sachverständige Berater für Nachbar A und hatte vor Baubeginn das Basisgutachten der Beweissicherung für den denkmalgeschützten Altbau gefertigt für befreundete Nachbarn A (unsere Kinder gingen in die selbe Kita). Um meine Versicherungen musst du dir keine Sorgen machen.

    Wollte hier eigentlich auch nur mal etwas zur Unterhaltung beitragen. Den Fall bekommen wir schon gelöst. Seine Baugrube (Nachbar B) ist auch vom eigenen Grundstück vollgelaufen und es gibt gar keine Entwässerung der Baugrube. Die haben bisher nur auf Versickerung vertraut und das hat offenbar beim Starkregen nicht gereicht.
     
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  12. deimos

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    Ich würde ja einfach mal nachfragen, wie der Beweis aussehen soll, dass die Sickergrube dafür verantwortlich ist. Nach Starkregen kann es ja genauso gut sein, dass es einfach von oben in den Rohbau geregnet hat. Je nachdem, wie der Rohbau aussieht kann man das ja auch gut hinterfragen, wie hoch das Wasser in der Baugrube hätte stehen müssen, bevor der Rohbau geflutet wird. Und auf jeden Fall auch mal das Wasser betrachten: Wenn das komplett klar ist und keine entsprechenden Sand- bzw. Schlammablagerungen am Boden sind, dürfte das nicht über die geflutete Baugrube eingedrungen sein, sondern reines Regenwasser sein, welches von oben reingeregnet ist.
    Aber selbst wenn es aus der Sickergrube kommt: Grenzbebauung ist vom Nachbarn B zu schützen, hat er das gemacht? Und von welchem Schaden redet er? Notfalls für eine Stunde eine Schmutzwasserpumpe rein und gut ist.
     
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