Höhe der Rasenkante stört den Nachbarn

Diskutiere Höhe der Rasenkante stört den Nachbarn im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo zusammen, wir stecken aktuell mitten im Hausbau und haben grade angefangen den Garten anzulegen. Da sich die Nachbarn andauernd beschwert...

  1. #1 Hausbau2021, 09.08.2021
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    Hallo zusammen, wir stecken aktuell mitten im Hausbau und haben grade angefangen den Garten anzulegen. Da sich die Nachbarn andauernd beschwert haben, dass auf unserer Seite des bereits vorhandenen Zauns so viel Klee und Löwenzahn wächst, haben wir jetzt kurzen Prozess gemacht und auf unserer Seite einen 40 cm Streifen ausgehoben und dort eine Rasenkante gesetzt. Direkt daneben ist eine 30 cm Gehwegplatte geplant. Jetzt hat der Nachbar allerdings gesehen, dass die Rasenkante 5 cm über seine Wiese hinausragt und beschwert sich, dass auf Grund der Raswnkante sein Regenwasser nicht mehr über unser Grundstück ablaufen kann und bei ihm auf dem Grundstück stehen bleibt. Dazu muss man sagen, beide Grundstücke haben ein natürliches Gefälle und es gibt häufiger mal Starkregen. Wobei diese kleine Kante dann auch kein Hindernis mehr darstellt. Hat hier jemand ähnliche Erfahrungen gemacht. Er hat uns schon mit "jede Menge Ärger" gedroht. Was sollen wir tun?

    Viele Grüße
     
  2. #2 K a t j a, 09.08.2021
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    Ich dachte immer, jeder muss sein Regenwasser auf seinem eigenen Grundstück entsorgen und nicht beim Nachbarn. Von daher würde ich da einfach gar nix tun. Die Unkrautkante hätte ich als wertvolles Insektenbiotop umbetitelt und dann wäre auch die stehen geblieben. Mehr als ein Lächeln hättes es da auch nicht gegeben.
     
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  3. #3 Maape838, 09.08.2021
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    Das mit dem Regenwasser sehe ich auch so. Wurde hier auch schon oft drüber geschrieben.
    Also so lassen.
    Das mit dem Löwenzahn kenn ich auch. Da wurde zur "Güte" ein Schattiergewebe angebracht. Damit nicht alles "rüberweht". Würde mich nicht interessieren was der Nachbar meint. Aber wenn es schon soweit ist
    Da würde ich schon den Sichtschutz planen
    Mein Beileid
     
  4. #4 Maape838, 09.08.2021
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    Schick mal ein Foto
     
  5. BaUT

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    Nicht die paar wirklich bösen Menschen machen uns das Leben schwer, sondern die Abertausenden Dummen...
    Einen davon habt ihr offenbar als Nachbarn.

    Schreibt in Euer persönliches Bautagebuch entsprechende Gesprächsprotokolle mit Datum und Inhalt (und macht immer mal ein Foto dazu vorher/nachher) und legt sie ab für den Fall dass man auf den Unsinn des Nachbarn in einigen Monaten oder Jahren tatsächlich mal reagieren muss. Ansonsten meckern lassen und abwarten.
     
  6. #6 Hausbau2021, 09.08.2021
    Zuletzt bearbeitet: 09.08.2021
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    Ein Sichtschutz ist laut Bebauungsplan leider nicht zulässig. Wir dürfen aber eine Mauer in 70 cm Höhe errichten. Was uns nur wundert ist :
    § 82 LWG -Wild abfließendes Wasser
    (1) Der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstücks darf
    1. 1.
      den außerhalb eines Bettes dem natürlichen Gefälle folgenden Abfluss von Wasser, das auf seinem Grundstück entspringt oder sich dort natürlich ansammelt,
    2. 2.
      den natürlichen Zufluss wild abfließenden Wassers von den höherliegenden Grundstücken
    nicht so verändern, dass Nachteile für andere Grundstücke entstehen.

    Hat unser Nachbar damit etwa doch recht? Aber dann funktioniert auch die Mauer nicht, die laut Bebauungsplan zulässig ist.
     
  7. #7 K a t j a, 09.08.2021
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    Das betrifft m.E. nur Flüsse, Seen und dergleichen. Regenwasser ist erstmal kein Gewässer.
     
  8. BaUT

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    Was macht dein Nachbar hauptberuflich?
    Hobbyjurist? Pensionierter Grundschullehrer?

    Selbst wenn man das auf Regenwasser anwenden würde - wo genau liegen bei einer überstaubaren Rasenkante die nach Gesetz untersagten Nachteile bzw. Beeinträchtigung des Nachbargrundstückes???
     
  9. #9 Hausbau2021, 09.08.2021
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    Er ist Rentner und war davor Ingenieur. Jetzt hat er jede Menge Zeit. Er sagt, dass sein Grundstück durch die Rasenkante zur "Wanne" wird und sich das Wasser bei ihm staut bzw Richtung Haus läuft.
    Aber ja, wir reden hier von wenigen Zentimetern. Wenn Wassermassen kommen, dann laufen die natürlich wie gehabt über unser Grundstück.
    Da wäre eben die Frage, ob es für solche "Beeinträchtigungen" ein Mindermaß gibt. Ich finde den Streit um eine Rasenkante wirklich maximal lächerlich. Aber trotzdem möchte man ja auch rechtlich abgesichert sein.
     
  10. Dimeto

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    Nein, aber wild abfließendes Wasser.
    Es fehlt ein Bild, um mögliche Beeinträchtigungen zu erahnen.
    Vielleicht, wenn es Euch gelungen ist, die Fugen zwischen den Kantsteinelementen wasserdicht zu bekommen. Hast Du einen Lageplan mit aktuellen Höhenangaben?
    Ja schon, aber wenn sich nach dem Regen dort für längere Zeit - also viele Stunden - eine Pfütze bildet, weil Euer natürlicher Boden nicht versickerungsfähig ist, ist eine Beeinträchtigung nicht kategorisch auszuschließen.
    Mach mal Fotos nach einem Regenschauer und dokumentiere, wie lange das Wasser stehen bleibt.
    Die muss dann natürlich auch wasserdurchlässig konstruiert sein, sonst hätte er tatsächlich einen Stausee.
     
  11. BaUT

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    Jupp - steht auch so in §2 ebendieses LWG
    (2) Jeder ist verpflichtet, mit Wasser sparsam umzugehen. Der Anfall von Abwasser ist soweit wie möglich zu vermeiden. Niederschlagswasser soll nur in dafür zugelassene Anlagen eingeleitet werden, soweit es nicht bei demjenigen, bei dem es anfällt, mit vertretbarem Aufwand verwertet oder versickert werden kann, und die Möglichkeit nicht besteht, es mit vertretbarem Aufwand in ein oberirdisches Gewässer mittelbar oder unmittelbar abfließen zu lassen.

    Man muss offenbar beides gegeneinander abwägen.
     
  12. Dimeto

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    Nein. §82 bezieht sich auf wild abfließendes Wasser, §2 auf Niederschlagswasser.
    § 51 LWG – Begriffsbestimmung, Geltungsbereich
    (zu § 18a WHG ) (1)
    (1) Abwasser ist das ... von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen abfließende und zum Fortleiten gesammelte Wasser (Niederschlagswasser) ....
     
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  13. BaUT

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    Na dann ist doch also schon klar, dass der Nachbar den §82 LWG gar nicht für den Oberflächenablauf von Regenwasser ansetzen kann.

    Unser Nachbar hat auch entlang der Grenzhecke einen ca. 20 cm hohen Stahlblechstreifen gegen das Oberflächenwasser eingebuddelt, damit bei Starkregen nicht der gesamte Regen von unserem Hanggrundstück zu ihm läuft. Nachvollziehbar! Würde nie auf die Idee kommen ihm das zu verbieten.
     
  14. #14 K a t j a, 09.08.2021
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    Ein lustiger Fall mit Boomerang-Effekt. Kannst ja mal fragen, ob er doch lieber wieder den Löwenzahn an der Grenze hätte... ;)

    Bleibt die Frage, ob man unter wild abfließendem Wasser die mangelnde Regenwasserentsorgung des Nachbarn hinzu zählen kann? Vermutlich eine Einzelfallentscheidung, ich würde das aber mal bezweifeln. Wenn ich ein GS mit schwer versickerbarem Boden hab, kann ich doch das Problem nicht auf den Nachbarn abwälzen, selbst wenn es vielleicht bisher so ganz gut geklappt hat.
     
  15. Dimeto

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    Wieso? Wenn der Regen auf die nicht versiegelte Gartenfläche fällt und wegen des natürlichen Gefälles zum Nachbargundstück fließt, dann darf der Nachbar diesen Zufluss nicht verhindern, wenn dies den Oberlieger schädigt.
    Weil vermutlich Eure Geländetopografie und Bodenbeschaffenheit Schäden verhindert. Wenn sich das Wasser tagelang 20cm hoch auf Deinem Grundstück aufstauen würde, würdest Du das vielleicht anders sehen.
     
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  16. #16 meisterLars, 09.08.2021
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    Baut doch einfach die erlaubte 70cm-Mauer zum Nachbarn. Dann habt ihr wenigstens nen richtigen Staudamm und keine 5cm-Kante, über die das Wasser einfach so rüberhüpfen kann...:bef1011:
     
  17. BaUT

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    Nu übertrreib mal nicht! Der TE schrieb von 5 cm. Da ergibt sich also nur eine Stauwasserbreite von deutlich unter 3 m Breite (Abstand vom Nachbarhas zum Gartenzaun. Also ist das haus doch gar nicht gefährdet, oder?
     
  18. hazzel

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    Uha, hier haben wir mal wieder ein Exemplar des Supernachbarn, der Energiemagnet, mit unglaublich viel Zeit. Zum Vorfall: Er wird mit seinem Schnödder nicht aufhören. Du hast deine Hecke nicht korrekt geschnitten, oder zum falschen Zeitpunkt, dein Rasenmäher ist zu laut...

    Motive hierfür sind häufig : Suche nach Aufmerksamkeit, Wut, Angst oder Macht. Das einzige ist (ohne Brüskierung) die Grenzen aufweisen. Und Ihn zu integrieren (mit Ihm Grillen o.ä.) investiere pro Jahr 1-2 Abende, dann hast du Ruhe vor dem Herren.

    Und ja ich weiß, es wäre einfacher dieses Problem zu lösen, nur das ist nicht sein wirkliches Problem!!
     
  19. Dimeto

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    Meine von Dir zitierten Sätze bezogen sich auf Deinen Nachbarn, der ja ein 20cm hohes Hindernis errichtet hat. Zur Klärung der örtlichen Situation beim TE trägt dieser leider nichts bei. Und die Charakterisierung des Nachbarn beruht ja auch nur auf den Aussagen des TE. Vielleicht sind die 5cm wirklich lächerlich und vielleicht ist der Nachbar noch schlimmer, als er hier erscheint. Es ist aber nicht auszuschließen, dass der Rasenkantstein negative Auswirkungen auf dem Nachbargrundstück verursacht hat.
     
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  20. hazzel

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    Genau wie das Beschweren über Klee, und Löwenzahn auf dem Nachbargrundstück.
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