Korrekter Aufbau Fernwärmeheizung

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  1. swlw

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    Hallo,

    es geht um den korrekten Aufbau einer Fernwärme-Heizungsanlage.

    Kurz zum grundsätzlichen Aufbau:

    Es gibt einen Fernwärme-Hausanschluss mit zugehöriger Messuhr für die jährliche Ablesung des Gesamtverbrauchs.

    Es gibt einen Warmwasserspeicher.

    Angeschlossen sind zwei Wohnungen.

    Die Wohnungen haben jeweils 1 Wärmemengenzähler für die Heizung, 1 Warmwasserzähler

    Laut Ablese-/Abrechnungsdienst wird folgendermaßen abgerechnet:

    Gesamtverbrauch Fernwärme - Warmwasserverbräuche der Wohnungen = Heizungsverbrauch aller Wohnungen

    Zur eigentlichen Frage:

    Laut Abrechnungsfirma kann es hierbei zu Problemen kommen, die eine korrekte Messung bei den Wärmemengenzählern in den Wohnungen verhindern.
    Sie weist darauf hin, dass, wenn mehr als 25% des Verbrauchs nicht zugeordnet werden können, nach §9a Heizkostenverordnung, nach Wohnfläche abgerechnet werden muss, was wohl keiner will.

    Abhilfe könnten sogenannte Rückschlagklappen schaffen, welche verhindern könnten, dass heißes Wasser in den Rücklauf geschoben wird. (So weit ich verstanden habe!)

    Ein Heizungsbauer schlägt dagegen eine zusätzliche Messuhr vor, welche den Heizungsverbrauch aller Wohnungen misst.

    Ich hoffe, ich habe die Situation als Laie verständlich dargestellt.

    Wie baut man eine solche Anlage korrekt auf?

    Rückschlagklappen? Zusätzliche Messuhr? Oder beides?

    Schon mal vielen Dank für eure Antworten.
     
  2. #2 simon84, 13.08.2021
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    Beides. Rückschlagventile (oder andere Lösung) so dass sichergestellt ist, dass während WW Bereitung nichts in den Rücklauf der jeweiligen HK der Wohnung gedrückt werden kann.

    Separate Zähler für das warmwasser pro Wohnung !
     
  3. #3 Fred Astair, 13.08.2021
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    Seit ein paar Jahren sind Wärmemengenzähler für die WW-Bereitung Pflicht. Dann hast Du Gesamtverbrauch = WMZ Wng.1 + WMZ Wng.2 + WMZ WW-Speicher.
    Ohnehin sind mind. 30 und höchstens 50% nach Fläche umzulegen.

    Simon war schneller.
     
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  4. #4 simon84, 13.08.2021
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    WMZ (oder MWZ wer sich noch dran erinnert :mega_lol:) sind sowieso extrem wichtig.

    1. kann das WW verhalten bei einem gut gedämmten Gebäude einen Riesen Unterschied machen.

    der Soldat er einmal am Tag kalt duscht vs die 5 köpfige Familie mit 3 Kindern etc

    außerdem hast du so indirekt auch etwaige defekte im
    Blick. Alles schon gesehen sogar Wohnungen in größeren MFH wo die Heizung überhaupt nicht funktionierte und der Mieter es erst gemerkt hat weil der „Verbrauch“ immer 0 war
     
  5. swlw

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    Vielen Dank für die schnellen Antworten.
    Vielleicht noch zur Präzisierung: In den Wohnungen ist Fußbodenheizung verlegt.

    Warmwasserzähler sind in den Wohnungen installiert.

    Für mich noch mal zum Verständnis:

    Es sollten Rückschlagklappen installiert sein. Außerdem ein Warmwasserzähler (WWZ) und ein Wärmmengenzähler (WMZ) für jede Wohnung. Außerdem ein Wärmemengenzähler, der den Gesamtverbrauch auf Heizungsseite misst.

    @simon84: Habe ich das also richtig verstanden, dass ohne die Rückschlagklappen bei der Warmwasserbereitung heißes Wasser in den Heizungsrücklauf gedrückt werden kann, wodurch die WMZ der Heizung falsch messen könnten?

    @Fred Astair: Dass maximal 50% nach Fläche umgelegt werden dürfen, ist mir bekannt. Es gibt aber, wie gesagt, den §9a, welcher unter bestimmten Umständen eine Abrechnung ausschließlich nach Wohnfläche verlangt.
    Soll laut Abrechnungsdienst durchaus vorkommen und dann immer für Ärger sorgen.
     
  6. #6 simon84, 13.08.2021
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    Wir kennen dein Hydraulikschema nicht im Detail.
    Was ich dir aber sagen kann ist, die Ladepumpe des WW Speichers sitzt normal im Rücklauf des Wärmeerzeugers und pumpt in Richtung Rücklauf (sie saugt sozusagen durch den WW Behälter).

    Je nach dem wie und wo das hydraulisch eingebunden ist, könnte es durchaus sein, dass die Ladepumpe der WW Bereitung in den Rücklauf der Heizkreise "drückt".

    Ob und wie weit das deine WMZ stört kann ich nicht beurteilen.

    Was ich dir aber sagen kann, nur anhand von WW Zählern kannst du WW überhaupt nicht abrechnen, weil du ja gar nicht weisst, wie viel % Energie für WW Bereitung umgesetzt wurden im Verhältnis zur Raumheizung.

    Daher brauchst du den WMZ für die Abrechung von WW wie bereits zuvor von @Fred Astair im Detail beschrieben
     
  7. #7 Fred Astair, 13.08.2021
    Fred Astair

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    Das ist insofern unwichtig, dass ohnehin nur WMZ und keine HKV in Frage kommen.
    Das ist richtig, entbindet aber nicht von der Pflicht, die Wärmemenge der WW-Bereitung zu messen.
    Rückflussverhinderer sollten ohnehin eingebaut sein (in die Kundenanlage).
    Je nach Vertrag wäre der Gesamtzähler verzichtbar, wenn der Lieferer die Zähler für Raumwärme und für WW anerkennt und abrechnet.

    Kannst Du den mal zitieren? In meiner HKVO von 2009 gibts den nicht.
     
  8. swlw

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    §9a HeizkostenV: § 9a HeizkostenV - Einzelnorm

    Wusste ich auch nicht ;-)

    Laut Dienst wird so gerechnet: (nach §9 HeizkostenV: § 9 HeizkostenV - Einzelnorm)

    Energieverbrauch Wassererwärmung: Q = 2,5 (kWh/cbm K) x V x (tw - 10° C)

    z.B.: Q = 2,5 x (kWh/cbm K) x 50 cbm x (50 - 10) K = 5000 kWh

    Dies wird dann in kWh Fernwärme umgerechnet

    Qww = Q / 1,15 = 5000 kWh / 1,15 = 4348 kWh Fernwärme

    Bei 20.000 kWh Fernwärme gesamt blieben also 20.000 kWh - 4348 kWh = 15652 kWh für die Heizung

    Ein Wärmemengenzähler für das Warmwasser wäre somit nicht unbedingt erforderlich.
    (Natürlich ist die Methode ungenauer als tatsächlich zu messen, aber gesetzeskonform)

    Das Problem sei, dass jede Störung der Anlage zu seltsamen Messwerten der WMZ in den Wohnungen führen könne:

    Um beim Beispiel zu bleiben: ca. 15.000 kWh für die Heizung, die WMZ der einzelnen Wohnungen zeigen zusammen nur 5.000 kWh.

    Soll so schon vorgekommen sein. Ursache war lt. Mitarbeiter eine defekte (ständig laufende) Ladepumpe für den Warmwasserspeicher, wodurch deutlich mehr Energie fürs WW verbraucht wurde,
    als die Rechnung oben anzeigte. Zusätzlich drückte bei der Warmwasserbereitung, da keine Rückflussverhinderer installiert waren, heißes Wasser in den Heizungsrücklauf.

    Ergebnis: Völlig unplausible Werte. Abrechnung nach Wohnfläche. Bewohner größerer Wohnungen, die selten zu Hause waren und wenig heizten haben sich beschwert.

    Leider ist nicht mehr herauszubekommen, wie die Anlage genau aufgebaut ist, da der GU, welcher das Haus vor 12 Jahren gebaut hat und der Heizungsbauer nicht mehr existieren.

    Wir wollen einfach alles korrekt haben, um mit unseren Miteigentümern keinen Streit zu bekommen.



    Danke nochmal.
     
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