Berechnung Fläche Fassade

Diskutiere Berechnung Fläche Fassade im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo, kurze Frage: wenn ich Verputzer engagieren möchte wird die Fassadenfläche mit oder ohne Fenster berechnet? Habe was gefunden zu Flächen...

  1. hrbaer

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    Hallo,

    kurze Frage: wenn ich Verputzer engagieren möchte wird die Fassadenfläche mit oder ohne Fenster berechnet?

    Habe was gefunden zu Flächen die min. >2,5qm groß sein müssen, bin aber nicht sicher ob das für innen oder außen gilt, bzw. noch aktuell ist?!

    Danke für kurzes Feedback.
     
  2. Alex88

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    Wurde oder wird die VOB rechtsgültig vereinbart?
    Kann sie das überhaupt?
     
  3. hrbaer

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    Oha, keine Ahnung. Was heißt VOB?

    In unserem Fall hatten wir über ca. 250qm gesprochen (war eine Angabe die ich von anderen Handwerkern genannt und diesem weitergegeben habe) und jetzt sagt mir der beauftragte Verputzer, dass die Fläche eigentlich 330qm sind und die Arbeiten entsprechend mehr kosten als das ausgestellte Angebot.

    Mal abgesehen von dem Streit den wir gerade führen, dass er im Zweifel vor der Angebotserstellung die Flächenangabe hätte überprüfen müssen will ich jetzt einfach mal nachrechnen wieviel es denn tatsächlich ist. Und da müsste ich halt mal wissen ob die Fensterflächen rausgereichter werden müssen oder nicht.
     
  4. #4 nordanney, 05.10.2021
    nordanney

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    Wenn Du die Fenster raus rechnest, musst Du aber im Gegenzug die ganzen Laibungen einrechnen. Deshalb wird oft übermessen und damit die fehlende Laibungsberechnung egalisiert.
    Das heißt dann nein.
    Muss ich es so verstehen, dass du den Handwerker für 250 m² beauftragt hast, er für 250 m² Angebot erstellt hat und jetzt feststellt, dass die Fläche größer ist? Was steht denn alles genau im Auftrag?
     
  5. hrbaer

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    Längere Geschichte…leider zu unseren Ungunsten (weil naiv).

    Also, wir wollen Haus, Mauer und Garage verputzen lassen. Im Sommer hatte ich 3-4 Handwerker hier und habe mir Angebote eingeholt. Mündlich besprochen eben Fassade, Mauer und Garage. Der erste Handwerker hat dann von ca. 250qm gesprochen und den Wert habe ich dann bei allen anderen so weitergegeben. Der, der jetzt den Zuschlag erhalten hat will aber von dem Zusatz Mauer und Garage nix mehr wissen und sagt, dass er jetzt nachträglich das Haus vermessen hat und mit Garage und Mauer auf ca. 330qm kommt. Da er von 250qm ausgegangen ist spiegelt halt auch das Angebot nur die Arbeit für 250qm wieder und jetzt wo die Fassade fertig ist sagt er, dass Garage und Mauer eben nicht mehr dazuzählen weil deutlich mehr Fläche als angenommen.

    Jetzt zum naiven Teil: Im angenommenen Angebot steht weder was von qm und noch viel Schlimmer auch nix von Garage und Mauer, sondern nur Fassade. D.h. egal was mal besprochen war findet sich nirgends in einer Schriftform was mir natürlich jedes Argument nimmt mich auf etwas berufen zu können.

    So, und jetzt wollte ich halt mal „überprüfen“ was es mit den 250qm oder eben 330qm auf sich hat und das mal nachrechnen.

    Wenn’s am Ende tatsächlich die 330qm sind hab ich sowieso nix mehr in der Hand was mich irgendwie weiterbringt. Sollten es aber nur 250 oder 260qm sein sieht die Welt ja schon wieder etwas anders aus. Und genau deswegen die Frage mit den Fenstern.

    Abgesehen davon mal die Frage, warum man die Leibungen mit der Fläche verrechnet? Das geht sich doch nicht mal im Ansatz aus? Ein Fenster mit 2m Breite und 1,20m Höhe hat doch eine wesentlich größere Fläche als die 20cm Leibung die da einmal drum herum gehen??
     
  6. #6 Osnabruecker, 05.10.2021
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    Doch, ganz gut. Du hast zwar weniger Material, aber der Aufwand ums Eck und schmal ist deutlich höher vom Lohnanteil. Daher ist das schon eine praxisnahe Abrechnung.

    Welcher Handwerker will auch schon 4 Stunden Aufmaß nehmen für ne Abrechnung? Länge × Höhe - wenige große Öffnungen.
    Alles .
     
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  7. #7 nordanney, 05.10.2021
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    Fläche ist quasi Fließbandarbeit. Wie Anstrich einer kompletten Wand.
    Laibungen ist quasi Manufaktur. Innenecken, Übergang zum Fensterrahmen, Anputzleisten, Fenster abkleben, Außenecken, Kantenschutz usw.
    Höherer Arbeitsaufwand! Deine 2x1,2 als Fläche zu verputzen = 5 Minuten. Die Laibung braucht dann 40 Minuten. (Keine Ahnung, welche Zeiten wirklich korrekt sind. Gilt nur der Veranschaulichung.)
     
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  8. hrbaer

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    OK, danke. Gibts für diese „großen Öffnungen“ ne Vorgabe? Z.B. diese 2,5qm nach irgendeiner ISO über die ich zuletzt gestolpert bin? Da die Beziehung jetzt ohnehin schon einigermaßen belastet ist will ich es jetzt nicht unnötig auf die Spitze treiben. So wie ich das verstehe kommen bei mir ohnehin nur die bodentiefen Terassenfenster und ggf. unser 3-elementiges Schlafzimmerfenster in Betracht.

    Wenn es jetzt aber eben eine klar definierte Vorgabe gibt was wie verrechnet werden darf gibts hinterher auch keinen Ärger.
     
  9. Alex88

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    er muss aber doch dann einen Preis pro m² angegeben haben und einen Satz dazu schreiben, dass nach Aufmaß abgerechnet wird,
    oder habt ihr einen Pauschalpreis vereinbart?
     
  10. hrbaer

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    Pauschalpreis.
     
  11. SvenvH

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    Da fragst du am besten den Handwerker selbst. Ich kann das als Fliesenleger auch ziemlich genau sagen was durchgemessen wird und was nicht. Sockelunterbrechungen unter 1m, Flächen unter 0,4 x0,4 m² usw.
     
  12. #12 Fred Astair, 06.10.2021
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    Ohne Angaben, was genau enthalten ist?
     
  13. hrbaer

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    Grobe Positionen stehen schon drin:
    Baustelleneinrichtung, Reinigung Fassade, Schutzmaßnahmen, Setzen Eckkantenschutz, Gewebearmierung, Oberputz, Grundierung, Fassadenanstrich, Streichen Gesims

    Aber noch mal: Mich interessiert weniger das Angebot als viel mehr die rechtliche Grundlage wie eine Aussenfläche zu bemessen ist. Der kann ja erst mal alles behaupten wie viel qm das sind. Ich will’s halt gern selber nachrechnen. Wenn ich den Frage bekomme ich natürlich die Antwort alles ohne Fenster/Türen völlig egal wie groß die sind.
     
  14. SvenvH

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    Du könntest evtl. bei der BG Bau nachfragen ob die dir Auskunft darüber geben können. Von denen werden die Tarifbücher herausgegeben in denen genau definiert wird was abgerechnet werden darf.
     
  15. Alex88

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    Flächen > 2,5 m² werden abgezogen, aber im Gegenzug die Leibungen verrechnet
    Flächen < 2,5 m² werden übermessen
     
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  16. ps0125

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    @SvenH
    Was hat bitte die BG Bau damit zu tun? Das ist doch Käse.

    @Alex88
    Das stimmt so auch nicht.
    Im BGB gibt es solche Regeln ohnehin nicht, und nach VOB würde das Ganze so aussehen:
    Laut VOB:
    "Die Leibungen von Aussparungen, z. B. Öffnungen,
    Nischen, sind unabhängig davon, ob die Aussparungen
    übermessen oder abgezogen werden, gemäß
    Abschnitt 5.2.3 grundsätzlich gesondert zu
    rechnen, in der Regel gemäß Abschnitt 0.5.2,
    1. Spiegelstrich, nach Längenmaß."

    @TE
    Wenn du einen Pauschalpreis hast ohne Definition was darin enthalten ist, nützt dir das alles eh nichts.
     
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  17. Alex88

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    @ps0125, stimmt, ich hätte den Satz:
    zum Schluß schreiben sollen
    Asche auf mein Haupt
     
  18. #18 Surfer88, 07.10.2021
    Surfer88

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    Gleiches Thema hatte ich auch bei der Abrechnung.
    Habe 4 große Doppelfensteröffnungen mit 2,5x2m, witzigerweise war die Übermessung tatsächlich günstiger als nach Laibungsabrechnung.

    Lg
     
  19. SvenvH

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    Also ich mach meine Aufmaße und Abrechnungen selber und lege diese dem Chef nur noch zur Überprüfung vor. Dabei richte ich mich nach dem Tarifbuch in dem genau geregelt ist was wie Abgerechnet werden kann und darf. Das Tarifbuch gibt es von der Genossenschaft.
     
  20. #20 Fabian Weber, 07.10.2021
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    Also für den Fragesteller nochmal ganz einfach.

    Öffnungen unter 2,5m2 werden übermessen.

    Für die Leibungen gibt es eigentlich immer eine extra Abrechnungsposition.

    Hat denn der Putzer die Rechnung schon gestellt? Dann würde er das Aufmaß zur Prüfung vorlegen.
     
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