Stützmauer im natürlichen Geländeverlauf

Diskutiere Stützmauer im natürlichen Geländeverlauf im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo in die Runde… Ich wende mich mal an diese Runde, in der Hoffnung hilfreiche Rückmeldung zu bekommen! Folgende Situation: Kurz nach dem...

  1. #1 Anton Lama, 22.10.2021
    Anton Lama

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    Hallo in die Runde…

    Ich wende mich mal an diese Runde, in der Hoffnung hilfreiche Rückmeldung zu bekommen!

    Folgende Situation:
    Kurz nach dem Krieg haben 2 Brüder in NRW ein großes Grundstück im Außenbereich mit natürlicher Hanglage geteilt und jeweils ein Eigenheim errichtet.

    Der „ Untere“ hat den Berg augenscheinlich abgegraben um seinen Hof ebenerdig zu haben, und vernünftig Garage bauen zu können.
    Um das oben liegende Erdreich zu stürzen wurde eine entsprechende Mauer errichtet…

    HEUTE:
    Im unteren Bereich leben Nachfahren des ursprünglichen Erbauers
    Wir sind die insgesamt 3. Eigentümer des oberen Grundstücks.

    nun ist die Mauer in die Jahre gekommen und verliert den ein oder anderen Stein.
    Gemäß Grundstücksgrenze liegt die Mauer auf unserem Teil, genauso wie ein Teil der Hofeinfahrt und Garage.

    Jetzt erwartet man von uns, dass wir auf unsere Kosten die Mauer sanieren- natürlich nach den Vorstellungen der „unteren Partei“, die ja draufgucken muss.

    Das sehe ich natürlich nicht ein!

    Eine gütliche Einigung scheint schwierig…

    Wer kann mit Wissen helfen?
     
  2. #2 simon84, 22.10.2021
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  3. #3 Anton Lama, 22.10.2021
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    Darf ich fragen, warum wir zahlen müssen?

    wieso müssen wir unter einer alten Grenzüberbauung „leiden“

    Er möchte ja auch noch den Zeitpunkt bestimmen…
     
  4. Domski

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    Darf ich fragen, in welchem Verhältnis ihr zu dem Bruder des ehemaligen Erbauers steht? Falls ihr das Grundstück mit Haus und Mauer erworben habt, seid ihr (unabhängig von der Historie) Eigentümer einer Stützmauer geworden und müsst (leider) auch für deren Instandhaltung sorgen. In welcher Form, Farbe und Zeit oft das macht, obliegt vollständig euch. Ausnahme: es kommt zu einer echten Beeinträchtigung (Verkehrssicherungspflicht ist das Stichwort) eines anderen, dann darf der als Ersatzvornahme selbst tätig werden und euch den Kram in Rechnung stellen.

    Denkt dran, bevor ihr tätig werdet, die Arbeiten und die zeitweise Einschränkung auf dem Nachbargrundstück 14 Tage vorher schriftlich anzukündigen.
     
  5. #5 simon84, 22.10.2021
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    Dein Grundstück, Deine Mauer, Deine Verantwortung !

    Natürlich steht dir immer der Rechtsweg offen, zu argumentieren dass die Nachbarn abgegraben haben und du (bzw dein Grundstücksvorbesitzer) nicht aufgeschüttet, dass es in der letzten 60+ Jahre keinerlei Vereinbarung oder Ausgleich jeglicher Art und Weise gab dafür gab, dass es überhaupt keinen Grund und keine Vereinbarung gab, warum die Mauer auf deinem Grundstück steht und nicht an der Grenze bzw. auf der Nachbarsseite.

    Du hast schon Recht normalerweise im Neubau hat derjenige die Kosten zu tragen, der das Gelände verändert, und er muss auch immer an der Grenze sichern oder an der Grenze den natürlichen Verlauf beibehalten.

    Selbstverständlich kannst du die Situation maximal eskalieren, indem du um Rückbau der Mauer und Neubau auf der Nachbarseite forderst und einklagst.
    Wenn die Garage und die Hofeinfahrt die des Nachbarn sind und nicht deine eigene kannst du die Situation noch weiter zuspitzen, indem du den Rückbau des Garagenteils auf deinem Grund forderst, sowie die Hofeinfahrt abgetrennt wird bzw. mit Zaun versehen. Ggf. auch noch Entfernung eines Bodenbelags/Pflaster einfordern.

    Das alles kann man machen um noch mehr Feuer ins Öl zu gießen.
    Ich als Nachbar würde mich auch richtig freuen, wenn da ein neuer kommt, das Grundstück nebendran kauft und mir dann irgendwas erzählt was ich jetzt alles machen muss :)

    Konstruktiv zur Lösung finde ich nur .

    1. Ggf. (Falls nicht geschehen bzw wirklich schon 100% sicher bekannt) : Grenzfeststellung durch Vermesser.
    Öfters ist es dann eben doch anders als gedacht.

    2. Vorschlag bringen, Kostenübernahme für die einfachste Hangsicherung (z.B. Abböschung und Bepflanzung auf deinem Grundstück bis zur Grenze oder ggf. noch L Steine) anbieten.
    Falls etwas "schöneres" gefordert wird, soll der Nachbar die Preisdifferenz übernehmen.
    Und das Thema mit der Garage kann man ja schon mal anbringen, die Überbauung zu formalisieren und in einem Zug mitabzuwickeln.
     
    flokra und Domski gefällt das.
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