Pflasterung über Grenze

Diskutiere Pflasterung über Grenze im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo, Habe eine gepflasterte Garageneinfahrt dessen Pflasterung bis zum Gartenzaun des Nachbarn geht. Pflasterung ist über 10 Jahre alt. Nun hat...

  1. Bubu68

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    Hallo,

    Habe eine gepflasterte Garageneinfahrt dessen Pflasterung bis zum Gartenzaun des Nachbarn geht. Pflasterung ist über 10 Jahre alt. Nun hat der Besitzer gewechselt, Es gab einen Termin vom Amt zur exakten Bestimmung des Grenzverlaufs an dem der neue Nachbar nicht teilnahm. Nun möchte er seine neue Pflasterung (Zaun wurde entfernt) exakt bis zur Grenze haben. Zur Straße hin ragt meine Pflasterung ca. 10cm auf sein Grundstück. An der Garage sitzt die Pflasterung an der Grenze. Demnach müsste ein Dreieck herausgeschnitten werden.
    Frage: Unterliegt das nicht einem Bestandsschutz? Er hat das Grundstück mit Grenzmarkierung auf meinem Pflaster gekauft. Wenn ich mit einem Absägen der Pflasterung entlang der Grenze einverstanden bin sehe ich es jedoch nicht ein das zu bezahlen. Wie seht ihr das? (Bislang gibt es darüber keinen Streit und örtlich einen Termin - möchte das nur abgeklärt wissen)
     
  2. #2 Thomas So, 22.10.2021
    Thomas So

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    Sies mal so:
    Warum sollte ich als neuer Besitzer etwas dulden/ die Entfernung bezahlen, das widerrechtlich auf meinem Grund liegt?
    Die Grundstücksgrenze ist ja nun keine Empfehlung oder ein Ratschlag, warum wurde denn im Vorfeld über die Grenze hinaus gepflastert?
     
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  3. #3 Osnabruecker, 22.10.2021
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    Vergleichbare Themen wurden hier schon häufig diskutiert, bitte die Suchfunktion nutzen.


    Kurz:
    Grenzen sind einzuhalten, Dein Nachbar hat die Zügel in der Hand.
    Es gibt diverse einvernehmliche Möglichkeiten (Auf gute Nachbarschaft trinken auf den halben m2, pachten, kaufen...). Hierfür dann bitte die anderen Themen durchlesen.
     
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  4. #4 nordanney, 22.10.2021
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    Dein Nachbar hat ein Grundstück gekauft. Das will er nutzen. DU hast auf seinem Grundstück etwas "errichtet". Völlig egal, ob Haus, Zaun oder Pflaster. DU musst DEIN Pflaster von seinem Grundstück entfernen. Punkt. Aus.

    ==> Ansonsten reden und sich gütlich einigen.
     
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  5. #5 Gast82596, 22.10.2021
    Gast82596

    Gast82596 Gast

    Haha, das mit dem Bestandsschutz ist gut. Nach 10 Jahren gehört dir der Teil des Grundstücks? Oder steht der teil schon unter Denkmalschutz, damit er nicht abgerissen werden darf.
     
  6. JPtm

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    Die Frage ist doch, wenn der dort auch eine Einfahrt pflastern will ob er da ev an die bestehenden Fläche ranpflastert und gut ist. Im Endeffekt würde er auf den "abgeschnittenen" Teil ja auch nur Pflaster legen.
     
  7. #7 simon84, 22.10.2021
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    Der Nachbar will halt klare Fakten schaffen. Ist doch auch legitim.
    Wieso sollte der Nachbarn für die Entfernung deines Pflasters auf seinem Grund zahlen ???
    Also Ideen gibts :)

    schade dass ihr da nicht zusammen kommt
    Grade eine gemeinsame Grenzgestaltung ist doch eigentlich der ideale Zeitpunkt die Grundlage für eine gute Nachbarschaft zu schaffen.

    aber ganz ohne Kompromiss wird das nicht gehen
    Geben und nehmen usw
     
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  8. Bubu68

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    Danke für die Antworten.

    Also ich müsste hier einiges richtig stellen.

    Wer sagt denn das ich mich mit meinem Nachbarn nicht einigen kann?
    Der alte Nachbar hatte 70 Jahre lang dort entlang einen Kantenstein. Hättet ihr nicht bis zum Kantenstein gepflastert?
    So ging das Pflaster jedoch über die Grenze.
    An einer anderen Grundstücksgrenze hatte ich als Beispiel einen Zaun genannt der auf der Grenze steht. Hier wurde mir beim Grenztermin Amtlich bestätigt das der Zaun stehen bleiben kann. Ich ging davon aus das es bei gepflasterte Flächen auch Tolleranzen gibt. Da ging es jedoch nur um ganz wenige cm. Wie gesagt. Man kann nicht auf mm geneu einmessen.


    Leider kann der Nachbar nicht an meinem Pfaster anpflastern da er einen Höhenversatz hat. (schräge Auffahrt) Er muss erst einen L-Stein setzen. Der neue Nachbar kann leider nicht auf einige cm seines Grundstückes verzichten da nun 3m von der Grundstücksgrenze ein neues Haus steht und dort sein Auto geparkt werden soll. Würde er sonst machen. Wir haben uns ja auch geeinigt. Das Bauunternehmen hat den Schotter auf mein Pflaster gekippt ohne zu berücksichtigen das dort noch ein L-Stein hin muss.
    Jetzt wird erst ein Streifen des Schotters beseitigt. Dann werde ich einen halben Meter meiner Pfasterung aufnehmen, Der neue Nachbar setzt den L-Stein, natürlich dann exakt auf der Grenze, und ich kann dann an den L-Stein pflastern.

    Ich habe mich auch vorher im Internet eingelesen bevor ich hier die Frage gestellt habe. Dort habe ich gelesen das es wegen Maßtolleranzen beim Vermessen keine Pflicht gbit die überragende Pfasterung zu entfernen. Auch habe ich gelesen das ab einem gewissen Maß eine Miete bezahlt werden müsste. Wenn das alles gelogen ist was ich gelesen haben OK.

    Ich habe ein sehr gutes Verhältniss zum neuen Nachbarn und der will mir auch bei den Pfasterarbeiten helfen.
    Ich wollte lediglich die rechtliche Lage klären.
     
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  9. #9 JohnBirlo, 25.10.2021
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    Das Pflaster gehört dem, auf dessen Grundstück es liegt, oder soll jetzt der TE dafür bezahlen, dass das Pflaster des Nachbarn auf dessen Grundstück auf dessen Wunsch abgebaut wird?

    Falls der Nachbar sein Grundstück verändern will, muss er das natürlich bezahlen.
     
  10. #10 simon84, 25.10.2021
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    das heißt ich pflastere jetzt mal 20cm über die Grenze meines Nachbarn, warte dann paar Jahre bis er es
    Merkt und er hat dann den Salat ? Ne ne :)
     
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  11. #11 nordanney, 25.10.2021
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    Kann man. Macht man auch. Genau dafür gibt es Vermessungen.
    Das ist doch die perfekte Lösung! So läuft es - egal was rechtliche richtig und gerichtlich durchholbar ist. Gutes Verhältnis sowie Geben und Nehmen.
     
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  12. Bubu68

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    Guter Einwand. Nun wir ändern das nun gemeinschaftlich.
     
  13. Hembo

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    Also ich würde jetzt mal die Analogie zu einem Entwässerungskanal des Nachbarn ziehen der überraschenderweise vom Nachbarn über mein neugekauftes Grundstück verlief.

    Dein Nachbar hat nach § 1004 BGB einen
    Abwehranspruch zur Beseitigung der Beeinträchtigung auf seinem Grundstück.

    Das heißt er darf das natürlich entfernen. Prinzipiell musst Du die Entfernung auch bezahlen.

    Es gibt aber mit der Zeit dass das verjährt. Einen genauen Zeitrahmen kann ich Dir nicht nennen. Bin mir auch unsicher ob so was genau festgelegt ist. Bei uns war die Leitung aus den 1970ern und da meinte unser anwalt wird das schwierig/unsicher.
    Das heißt nicht dass Dein Nachbar das Anrecht verliert mit seinem Grundstück zu machen was ihm beliebt. er darf den Asphalt dann weiterbenutzen oder entfernen in dem Fall müßtest Du dann aber nicht unbedingt dafür bezahlen für die Entfernung.

    Miete für den Asphalt bekomst Du aber gewiss nicht.
    Falls Er Dir erlauben würde einen Weg über sein Grundstück offiziell zu nutzen (reicht jetzt nicht dass da nur asphalt liegt) oder einen Kanal über sein Grundstück zu führen, könnte er theoretisch mit Dir eine Benutzungsmiete verlangen.

    Wegen dem qm würde ich aber versuchen einen Rechtstreit zu vermeiden und vorschlagen, dass man sich die Kosten für den Asphaltschnitt&Entsorgung teilt.


    Ich hab in meinem Fall dann das Ding mit den beginnenden Bauarbiten selbst entsorgt und bin damit dem Nachbarn entgegen gekommen, der schon genug Kosten hatte sich selbst den Entwässerungskanal neuzulegen....
     
Thema: Pflasterung über Grenze
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