Dachfürst so i.O.?

Diskutiere Dachfürst so i.O.? im Spezialthema: Wind- und Luftdicht Forum im Bereich Bauphysik; Hallo zusammen, ich wohne in einem Mehrparteienhaus. Baujahr 1992. Lediglich der Keller ist deutlich älter. Heute ist mir durch Zufall...

  1. #1 Digital1987, 26.10.2021
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    Hallo zusammen,

    ich wohne in einem Mehrparteienhaus. Baujahr 1992. Lediglich der Keller ist deutlich älter. Heute ist mir durch Zufall aufgefallen, dass man wenn das Licht günstig steht unter dem Dachfürst an einigen Stellen durchschauen kann. Ich war bereits auf dem unausgebauten Dachboden. Dort sieht man lediglich etwas Licht einfallen. Unter den Ziegeln ist aber eine noch völlig intakte Delta Gitterfolie vorhanden. Ansonsten ist der Dachboden trocken und auch bei extremen Schneefall und Wind ist bislang nichts nass geworden.

    Muss ein Dachdecker hier tätig werden oder sind solche Lücken normal?

    Falls es unternommen werden muss, was ist genau zu tun und was würde dies ca. kosten?

    Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
     

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  2. #2 Fred Astair, 26.10.2021
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    Gehört Dir das Haus?
    Wenn nicht, sags Deinem Vermieter.
     
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  3. #3 Digital1987, 26.10.2021
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    Ich bin Eigentümer einer der Wohnungen und lebe dort auch.
     
  4. #4 Fred Astair, 26.10.2021
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    Dann sags Eurer Verwaltung, dass die einen Dachdecker drüberschauen lassen. Besteht vielleicht noch Gewährleistung?
    Fachlich kann ich wenig beitragen. Ich habe nur Flachdächer.
     
  5. #5 Digital1987, 26.10.2021
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    Gute Frage. Das Dach ist von 1992... Denke wohl eher nicht. Vielleicht gibt es hier ja noch Menschen, die davon Ahnung haben.
     
  6. #6 petra345, 26.10.2021
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    Dann ist vermutlich der Hausverwalter der Ansprechpartner.
    Der beauftragt dann einen Dachdecker mit einem Angebot.

    Die Hauseigentümer sind nicht Vertragspartner des Dachdeckers und haben folglich nichts zu sagen.
    Aber sie dürfen die Rechnung bezahlen. Ob der Verwalter eine technische Abnahme macht, steht in den Sternen. Eigentlich kann er es auch garnicht. Freie Bahn für die Handwerker....

    In meinem letzten Fall brauchte ein Dachdecker 4 Arbeitsstunden und ein anderer den ganzen Tag mit DIXI-Kosten für den ganzen Monat und einem Aufzug für den verstopften Ablauf eines Vordaches über der Eingangstür mit kalkulierten Kosten von 5.500 €. Den Auftrag für 5.500 € wollte der Verwalter schon erteilen wenn ich geschwiegen hätte. Einen zweiten Anbieter hatte der Verwalter bei 5.500 € nicht für notwendig befunden. Warum bei dem verstopften Ablauf das ganze Vordach einschließlich des Fallrohres und der Dachrinne erneuert werden sollte, wußte sowieso keiner. Das hatte der Verwalter auch nicht als seine Aufgabe angesehen.

    Also wer da die Augen nicht rechtzeitig aufmacht, macht sie später bestimmt auf.

    Was dieser konkrete Auftrag kosten wird, ist unter diesen Bedingungen bestimmt nicht im Forum zu klären.
     
  7. #7 Digital1987, 26.10.2021
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    Danke für die Antwort. Die Frage ist ja auch, ob dieses Spiel zwischen Dach und Dachfürst normal sein kann und so bleiben kann?
     
  8. #8 petra345, 26.10.2021
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    Normal ist es nicht! Aber die Firststeine sind vermutlich an einer Firstlatte befestigt, die aus irgend einem Grunde jetzt zu hoch über dem _First schwebt. Außerdem ist es üblich über der letzten Ziegelreihe eine Folie unter den Firststeinen zur Abdichtung zu verlegen. Das waren früher vorgeschnittenen Kunststoffplatten. Heute ist es oft eine Firstrolle, die man von Hand an das Dach anformt und darüber die Firstziegel befestigt.

    Dazu müssen die Firstziegel vollständig entfernt werden und die BG wird auf beiden Seiten ein Fanggerüst fordern. Spart sich der Unternehmer diese Vorsichtsmaßnahme, kostet es eine saftige Strafe, wenn die BG davon erfährt.

    Aber wenn es noch nicht reinregnet kann man die Arbeiten in einer günstigeren Jahreszeit durchführen.

    .
     
  9. #9 Fred Astair, 26.10.2021
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    So ein lindwurmhaftes auf und ab dürfte nicht fachgerecht sein.
    Übrigens: Der Fürst ist kein Adliger sondern ein First.
     
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  10. #10 Digital1987, 26.10.2021
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    Hatte mich verschrieben. Was meinst du mit Auf und ab? :)
     
  11. #11 Fred Astair, 26.10.2021
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    Nicht verschrieben. Du wusstest es nicht. Ist doch nicht schlimm. Ein Danke hätte gereicht. :)
    Das: 20211026_165407_1.jpg
     
  12. BaUT

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    Bitte nicht solchen juristischen Unsinn schreiben!

    Die WEG als eine Form ähnlich der GbR ist sehrwohl Auftraggeberin/Vertragspartnerin des Handwerkers und die Verwaltung hat je nach Vollmacht meist nur beschränkte Prokura und kann einen Auftrag nur namens der WEG auszulösen (Kleinreparaturen bis ..... EUR ohne WEG-Beschluss und alles drüber nur mit WEG-Beschluss. Die Grenze steht meist in den Verwalterverträgen.). Somit ist die WEG bzw. deren vertretender Beirat auch jederzeit berechtigt die beauftragten Arbeiten zu überwachen und diese nach Fertigstellung abzunehmen. Die WEG kann dies bei Kleinstreparaturen natürlich dem Verwalter überlassen. Bei Großprojekten sollte die Verwaltung mangels baufachlicher Kompetenz die Bauüberwachung weder selbst vornehmen noch dem WEG-Beirat (wenn nicht zufällig ein kompetenter Baufachmann Teil der HV oder Teil der WEG ist) überlassen sondern der WEG die Beauftragung eines externen Planers/Bauleiters empfehlen, z.B. bei Dachsanierungen, nachträglicher Bauwerksabdichtung, Strangsanierungen etc.
     
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  13. BaUT

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    Scheint nicht wirklich hoch zu sein.
    Mehrparteienhaus heißt bei dir? 2WE im EG und 2WE im OG?
    Dach scheint nicht ausgebaut, oder doch?
    Wie sieht die Situation unter dem First denn von innen aus? Schäden erkennbar?
     
  14. #14 petra345, 27.10.2021
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    Da muß man das Kleingedruckte der Verwaltervertäge genau lesen.
    Im Übrigen gilt § 164 BGB Satz 1 und die folgenden §§.

    Der Verwalter ist der Vertreter der Eigentümer und was er innerhalb seiner Vertretungsmacht veranlaßt, haben die Eigentümer als Vertretene zu bezahlen.
    .
     
  15. BaUT

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    Weshalb Verwaltervollmachten i.d.R. beschränkt sind, wie ich erläutert habe.
    Da ist nichts kleingedruckt. Die meisten WEG-Mitglieder sind nur grundsätzlich zu faul Verwalterverträge zu lesen und verzichten aus Gewohnheit auf ihre Mitbestimmungsrechte und entmündigen sich damit selbst. Das ist ein Unterschied. Die WEG-Mitglieder haben sehrwohl das Recht die Arbeit der Verwaltung zu kontrollieren und zu reglementieren, wenn diese nicht im Sinne der Gemeinschaft handelt.

    Deine WEG kann froh sein, dass sie dich hat und du aufpasst. Das Recht dazu hast du.

    Eure HV hat einen Verfügungsrahmen von über 5.000 EUR über die sie Aufträge ohne vorherigen WEG-Beschluss auslösen darf? Mutig!
    Da sind die meisten WEGs in Berlin deutlich vorsichtiger und setzen den Verfügungsrahmen meist auf 1.500 oder 2.000 EUR fest und für alles drüber ist mindestens eine Prüfung und Freigabe durch den WEG-Beirat erforderlich oder eben gleich ein WEG-Beschluss.
     
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  16. #16 Digital1987, 27.10.2021
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    Genau, zwei wohnen oben und zwei unten. Oben ist nur ein begehbarer Dachboden der nicht ausgebaut ist.

    Nein, Schäden sind so nicht erkennbar. Außer, dass ein Balken einen starken Riss über die komplette Fläche aufweist und tiefer geht. Aber dies sei wohl normal...
     

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  17. BaUT

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    OK - Unterspannbahn ist drin.

    Dann sollte - wie @petra345 schon schrieb - im nächsten Frühjahr mal ein Dachdecker hochkrabbeln,
    - die Firstziegel aufnehmen,
    - die Firstlatte richten,
    - eine Firstrolle einbauen,
    - die Firstziegel neu setzen
    und Rechnung dafür schreiben
     
  18. #18 Digital1987, 27.10.2021
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    Alles klar. Danke für die Info. Reicht ja warscheinlich auch nur der First, oder? Die seitlichen scheinen alle dicht anzuliegen. Würdest du den Balken mit starkem Riss überprüfen lassen?
     
  19. #19 Digital1987, 27.10.2021
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    Wird man warscheinlich die alten Ziegel noch verwenden können, oder? Sind jetzt ca. 30 Jahre alt. Sind Tonziegel. Habe gehört, dass wir Glück haben mit der Gitterfolie (Unterspannbahn). Diese ist noch völlig intakt und löst sich nicht auf. Früher gab es da wohl auch einige minderwertige Ausführungen...
     
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    Das liegt nur daran dass ihr keine Belichtungsziegel drin habt sonst wäre auch eure Folie UV-bedingt mindestens bereichsweise versprödet.

    Der Dachdecker wird sehen ob er die Firstziegel alle abschrauben oder entklammern und wieder verwenden kann. Ansonsten wird er sicher Ersatz finden.
     
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