Rammschäden: Zweizeiliges Gutachten mit Bezug auf Bilder

Diskutiere Rammschäden: Zweizeiliges Gutachten mit Bezug auf Bilder im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, mein neuer Nachbar hat das Nachbarhaus abreißen lassen und ein neues Haus gebaut. Im Rahmen der Rammarbeiten wurde mein Haus...

  1. #1 Ostfriese311, 17.11.2021
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    Hallo zusammen,

    mein neuer Nachbar hat das Nachbarhaus abreißen lassen und ein neues Haus gebaut. Im Rahmen der Rammarbeiten wurde mein Haus sowie auch die anderen, umliegenden Häuser beschädigt. Ich habe ein Beweissicherungsverfahren durchführen lassen, wobei sich nun herausgestellt hat, dass im Gutachten nur steht, dass Schäden entstanden sind und dazu Bilder gemacht wurden. Ist dieses Gutachten ausreichend?

    Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen.
     
  2. BaUT

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    Nein, wir können nicht weiterhelfen!

    1. Liegt ein "Basisgutachten" vor, welches den Zustand ihres Hauses VOR Beginn der nachbarlichen Baumaßnahmen dokumentiert?

    2. Wann wurde die Ortsbesichtigung des o. g. Gutachten durchgeführt?
    [ ] vor,
    [ ] während oder
    [ ] nach
    den nachbarlichen Abriss und Rammarbeiten?

    3. Kann der Beweissicherungsgutachter anhand der Schadensbilder gerichtsfest darlegen, dass die von ihm dokumentierten Schäden
    [ ] Neuschäden sind und
    [ ] definitiv in einem kausalen Zusammenhang mit den nachbarlichen Baumaßnahmen stehen?

    4. Haben sie die Schäden dem Nachbarn gemeldet?
    5. Hat der Nachbar die Schäden den ausführenden Unternehmen gemeldet und diese ihren Versicherungen?

    Im Zweifel müssen sie jetzt ein gerichtliches Beweisverfahren nach §485 ZPO anleiern und dabei die RICHTIGEN Fragen an den gerichtlichen Sachverständigen stellen!!!
     
  3. #3 Ostfriese311, 17.11.2021
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    Erst einmal Danke für die Antwort. Zu Ihren Fragen:

    1. Ja, ein Basisgutachten vor den Baumaßnahmen liegt vor.
    2. Die Gutachten waren vor, während und nach dem Abriss und den Rammarbeiten da.
    3. Der Gutachter schreibt, dass es sich um neue Riss- und Setzungsschäden durch die Rammarbeiten handelt.
    4. Ja
    5. Die Bauherrenversicherung verweigert die Zahlung, da die Schäden durch das ausführende Unternehmen erzeugt wurden. Die Versicherung des ausführenden Unternehmen verweigert die Zahlung, weil aus deren Sicht die Bauherrenversicherung aufkommen soll.
     
  4. BaUT

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    Na dann ist doch alles klar.
    Reichen Sie Schadenersatzklage gegen den Nachbarn und evtl. auch dessen Unternehmer ein. Der Richter entscheidet dann wer zahlen muss. Für sie ist primär der Nachbar als schadensverursachender Bauherr der Ansprechpartner. Kann ihnen doch egal sein, ob der den Schaden aus eigener Tasche zahlt oder seine Versicherung oder die Versicherung seines Unternehmers.

    Die genaue Vorgehensweise klären Sie bitte mit einem Fachanwalt für Baurecht.
     
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  5. #5 Ostfriese311, 17.11.2021
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    Ich habe gerade mit meinem Fachanwalt für Baurecht gesprochen und der sagt, dass der Fall sich im deliktischen Schadensrecht befindet und daher das ausführende Unternehmen zu verklagen ist und nicht der Bauherr. In dem Zusammenhang habe ich mir ein paar Urteile angeschaut und in denen wird immer erst der Bauherr verklagt, wodurch ich jetzt leider verunsichert bin.
     
  6. BaUT

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    Weshalb trotz höherer Gebühren viele Geschädigte im Zweifel gegen Nachbarn UND Baufirma Klage einreichen um nicht am Ende den Prozess zu verlieren, weil die Klage abgewiesen wurde weil der eigentliche Schadensverursacher nicht verklagt wurde. Soll es der Richter sortieren! Deine Gutachterkosten, deine Anwalts- und Gerichtskosten trägt doch am Ende sowieso die Gegenseite.
     
  7. profil

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  8. #8 Ostfriese311, 17.11.2021
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    Ok, vielen Dank für die ganze Aufklärung. Ich habe meinem Anwalt gesagt, dass mir die Kosten egal sind, da ich zweifelsfrei Geschädigter bin und über eine Rechtsschutzversicherung verfüge, weshalb der Eigenanteil, falls die Klage scheitert, nur 120€ sind und die Kosten der Reparatur deutlich höher sind.
     
  9. #9 Ostfriese311, 17.11.2021
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    @profil Ich habe meinen Rechtsanwalt nochmal angerufen und der ist sich absolut sicher, dass das ausführende Unternehmen zu verklagen ist, weil im Endeffekt die Ramme das Haus beschädigt hat. Er geht davon aus, dass das ausführende Unternehmen daraufhin den Bauherren verklagt, um schadlos zu bleiben.
     
  10. BaUT

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    Das klingt seltsam!

    Weg 1: Klage gegen Nachbarn in der Hoffnung dass der dann dem Unternehmer den Streit verkündet und evtl. auch seinem Bauleiter oder diesen als Streithelfer hinzuzieht.
    Weg 2: Klage gegen Nachbarn und seinen Unternehmer und die können dann überlegen ob sie dem Bauleiter noch den Streit verkünden oder diesen als Streithelfer hinzu ziehen.
     
  11. #11 Ostfriese311, 17.11.2021
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    Ja, mich wundert das auch, dass das ausführende Unternehmen direkt verklagt wird und nicht der Bauherr, insbesondere wegen den Urteilen. Kann man zwei Kanzleien benutzen, um über eine den Bauherren und über die andere das ausführende Unternehmen zu verklagen?
     
  12. BaUT

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    Nein, aber du kannst einen anderen RA um eine n diesbezügliche Beratung bitten bevor du dich von RA 1 in ein unvollständiges Klageverfahren schieben lässt.
     
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  13. SIL

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    Nee, Baut das Bauunternehmen zuerst - weder Architekt noch Unternehmen sind Verrichtungsgehilfen, der Auftraggeber muss sich insofern er nicht selbst im Fachbereich tâtig ist auf die Unternehmen verlassen.

    Haftung dem Bauherr nachzuweisen ist in solchen Fällen immer schwierig, deliktisch gleich gar nicht,der Bauherr kann beitreten bzw kann ihm gleichzeitig der Streit mit verkündet werden, wobei ich hier aber vorab abrate.

    Könnte man , ist aber unsinnig weil sofort auf den gleichlautenden Vortag im parallel Verfahren verwiesen wird und dies eher hemmt.

    Maßgeblich sind die tatsächlichen Schäden die entstanden sind , die Gutachten liegen ja nicht vor ...
     
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  14. #14 Gast 85175, 17.11.2021
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    Der ist gut!
     
  15. BaUT

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    Danke für den Hinweis. Hab ich trotz langer Tätigkeit bzgl. Beweissicherungen tatsächlich bisher nicht erlebt, dass nur das ausführende Unternehmen verklagt wurde sondern meist alle gegnerisch am Bau beteiligten (Bauherr, Generalunternehmer, Grundbauer, ggf. Statiker und ggf. Bauleitung) - entweder man hat die alle direkt verklagt oder die haben sich sehr schnell untereinander den Streit verkündet um die Lasten auf Beklagtenseite auf breiteren Schultern zu verteilen.
     
  16. #16 Ostfriese311, 18.11.2021
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    @SIL Die Gutachten liegen vor oder meinst du mit deiner Aussage, dass die nicht ausreichend sind?

    @chillig80 War das ironisch gemeint? Hoffe nicht

    In der Kanzlei hat sich ein weiterer Fachanwalt für Baurecht sowie auch ein Fachanwalt für Versicherungsrecht den Fall angesehen und die sind sich alle einig, dass das ausführende Unternehmen zu verklagen ist. Ich werde Euch auf dem laufenden halten, falls Ihr möchtet, und bedanke mich für die ganzen Antworten und investierte Zeit. Ihr seid großartig!
     
  17. #17 BaUT, 18.11.2021
    Zuletzt bearbeitet: 18.11.2021
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    Prima - also das Unternehmen!
    ...und wenn der Tiefbauer seinen A... retten will, kann er ja immernoch dem Statiker oder dem Bauleiter des GU den Streit verkünden wegen Planungsfehlern oder Organisationsverschulden. Aber das ist dann offenbar seine Sache.

    Das man nach "deliktischem Schadensrecht" den "Täter" verklagen muss ist nachvollziehbar.
    Schwierig wird das nur, wenn der Nachbar dir den Täter gar nicht nennt und du als Geschädigter den Tiefbauer nicht auf frischer Tat ertappst und dessen Firmendaten vom Firmenauto abschreiben kannst. Ob dann vielleicht doch erstmal die Bauherrenhaftung des Nachbarn als auftraggebender Vertreter des Schädigers greift?
    Ach ja - Jura ist auch nicht immer einfach, aber dafür reiche ich meine Kunden dann auch lieber an Fachanwälte weiter und kümmere mich nur um die Mängel/Schäden selbst.
     
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  18. #18 simon84, 18.11.2021
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    Ich denke genau das umgekehrte ist ja hier der Fall.
    Der (vermeintliche) Verursacher ist auf der Basis der hier gegebenen Infos direkt zuordnungsfähig.
    Und somit sollte man auch (in erster Linie) auf diesen zu gehen.
    Den Bauherrn "mitzuverklagen" ist sicher keine schlechte Idee.

    Ob der Verursacher das gesamte Verschulden trägt (z.B. Mangelhafte Planung durch Archi/Statiker, fehlende bzw. unzureichende Bodengutachten, "Anweisungen" oder Haftungsausschlüsse des Bauherrn um Kosten zu sparen etc...) oder ggf. einer Schadensminderungspflicht nicht nachgekommen ist, falls Schäden während den Arbeiten gemeldet wurden und trotzdem fortgefahren wurde, das kann doch hier niemand klären.

    Auch als Nachbar hat man ganz sicher nicht die gesamte Aktenlage des Bauherrn vorliegen und die Tatsache, dass Bauherr und Tiefbauer sich schon um die Versicherung streiten zeigt mir schon, dass da evtl. mehr faul ist bzw. stinkt als man aufs Erste sieht...
     
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  19. BaUT

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    Stimmt, da dürfte es reichen wenn der TE den Tiefbauer verklagt und dann wird dieser bzw. die juristische Abteilung seiner Versicherung darauf bestehen, dass der Tiefbauer dem Bauherrn und ggf. noch dem Statiker und dem Bauleiter des GU den Streit verkündet. Da brauch sich der TE dann sicher nicht mehr drum kümmern und kann die Klage mit einem Gebührensatz für nur eine Gegenpartei eröffnen.

    Toll, da hab ich als alter Hase wieder juristisch was dazu gelernt. :bef1021: Dank an die tollen Beraterkollegen hier. :respekt
     
  20. #20 Ostfriese311, 19.11.2021
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    Inzwischen beschäftigen sich die beiden Fachanwälte für Baurecht der Kanzlei mit dem Fall und haben heute dem Tiefbauer eine Frist bis zur dritten Woche im Dezember gegeben, um die Schäden zu reparieren. Das zweizeilige Gutachten wurde mithilfe der Fotos in Text umgewandelt. In diesem Sinne wurden Vergleiche zwischen den einzelnen vor, während und nach den Bauarbeiten gemacht. Sollte der Tiefbauer die Frist nicht erfüllen oder sich gar nicht erst melden, wird schnellstmöglich Klage eingereicht. Sollte der Prozess scheitern, kommt mein neuer Nachbar für die Schäden auf. Das habe ich von dem heute über seinen Anwalt schriftlich erhalten.
     
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