Hilfe Bebauungsplan: Gleichgeneigte, versetzte Pult- und Satteldächer

Diskutiere Hilfe Bebauungsplan: Gleichgeneigte, versetzte Pult- und Satteldächer im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebes Bauexpertenforum, wir überlegen gerade ein Grundstück zu kaufen. Ein Punkt im Bebauungsplan können wir uns jedoch nicht erklären,...

  1. #1 Poweredbymike, 20.11.2021
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    Hallo liebes Bauexpertenforum,

    wir überlegen gerade ein Grundstück zu kaufen. Ein Punkt im Bebauungsplan können wir uns jedoch nicht erklären, ich hoffe Ihr könnt uns dabei helfen.

    Im Anhang habe ich den entsprechenden Ausschnitt aus dem Bebauungsplan hinzugefügt.
    Und zwar geht es um die erlaubte Dachform.

    Wir würden das Grundstück gerne mit einem Haus mit zwei Vollgeschossen bebauen.
    Ist eine Bebauung hierbei wirklich nur mit einem versetzten Plut-Dach oder einem versetzten Satteldach (letztendlich das gleiche?) möglich? Oder ist ein ganz "normales" Satteldach mit mittigem First, ohne Versatz zulässig?

    Ist es realistisch, dass der Versatz zwingend ist? Insbesondere wenn man sich mal 4.4.1 anschaut, -> Was soll denn ein versetztes Walmdach sein?

    Und außerdem: Ist ein versetztes Dach bei einer Garage üblich/sinnvoll?

    Mein Plan wäre als nächstes am Montag morgen mal im Bauamt der Gemeinde anzurufen. Doch selbst wenn diese mir telefonisch bestätigen, dass ein klassisches Satteldach auch möglich wäre, dann habe ich ja nichts in der Hand oder? Wie gehe ich hiermit um

    Danke für Eure Einschätzung!
     

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  2. #2 Poweredbymike, 20.11.2021
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    PS: Im Nachgang betrachtet wäre mein Punkte vermutlich besser unter "Baugesuch, Baugenehmigung" aufgehoben. Ich bitte das zu entschuldigen.
     
  3. #3 simon84, 20.11.2021
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    Welches Zeichen hat euer Grundstück ? II ?

    die Liste bezieht sich meiner Meinung nach auf die Grundstücke die mit unterschiedlichen Zeichen gekennzeichnet sind, welche auf der einen Seite die Bebauung beschreiben (Anzahl Geschosse etc.) auf der anderen Seite die dachform.

    das bedeutet meiner Meinung also nicht du musst eine bestimmte Dachform bauen weil du zwei vollgeschosse baust, sondern das bedeutet, auf dem Grundstück mit diesem Zeichen darf man nur zwei vollgeschosse mit der beschriebenen Dachform bauen.

    das mit den versetzten Pult Dächern hat vielleicht was mit der Ansicht zu tun, also Gelände / höhenverlauf des Grundstücks oder der anderen umliegenden Grundstücke.

    Euer Architekt kann versuchen eine Abweichung zu formulieren und ihr könnt das beantragen ob ihr auch mit „normalo“ Satteldach bauen könnt
     
  4. #4 Poweredbymike, 20.11.2021
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    Anbei das in der Planzeichnung angegebene Zeichen
     

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  5. #5 simon84, 20.11.2021
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    Ach so , nochmal genau gelesen. Meiner Meinung nach kannst du da bei zwei voll geschossen ganz normal ein Satteldach bauen !! Mit max 25 grad

    @Dimeto
     
  6. #6 Poweredbymike, 20.11.2021
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    Hallo Simon84,

    vielen Dank für deine super schnelle Antwort.
    In dem Bebauungsplan gibt es 6 Parzellen/Grundstücke und für alle 6 gelten die dargestellten Zeichen.
    Das heißt ich kann mir aussuchen, ob ich I, I+D oder II bauen möchte.

    Das mit max 25 Grad bei 2 Vollgeschossen ist mir klar und passt auch für uns.
    Nur dieses wörtchen "versetzte" verwirrt uns halt total.
    Bin schon der Meinung, dass ein "normalo" Satteldach auch zulässig wäre, jedoch ist es für mich halt uneindeutig.

    Die Sache ist ja die, dass ich mich entscheiden muss ob ich das Grundstück will oder eben nicht :)
    Und wenn da nur so versetzte Dächer zulässig wären, wäre das halt ein Punkt dagegen.
    Einen Architekt haben wir noch nicht. :(

    Das heißt man kann (über einen Architekt) einen "Antrag auf Abweichung" stellen und sich das klar von der Gemeinde bestätigen lassen, bevor man das Grundstück kauft?

    Vielen Dank und sorry für die Anfänger-Fragen. Bin halt doch ein Laie.
     
  7. #7 simon84, 20.11.2021
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    Nein, das mit der Abweichung ist schon ein längerer Prozess. Aber in diesem Fall nicht nötig. Wenn es eilig ist ruf einfach bei dem Bauamt/Gemeinde an. Ich lese das jedenfalls so dass ein Satteldach mit 25 grad zulässig wäre.
     
  8. #8 Poweredbymike, 20.11.2021
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    Passt, rufe am Montag morgen dort an, reicht dann die mündliche Aussage vom Bauamt?
    Oder besser wenn ich mir das schriftlich bestätigen lasse?
     
  9. Dimeto

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    Nein.
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    Nein.
    Nein/Nein, aber wem's gefällt ...
    Doch, die Nutzungsschablone aus #4. Du kannst auch beim Amt Einsicht in die Begründung zum BPlan nehmen, falls es die nicht sogar online gibt. Dort sollte eine eindeutigere Formulierung drin stehen. Hat noch kein anderer im Geltungsbereich des BPlans gebaut oder einen Bauantrag eingereicht?

    Die Nutzungsschablone ist schon sehr speziell. Der vollständige BPlan wäre sicher sehr interessant.
     
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  10. #10 Kriminelle, 20.11.2021
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    Gleichgeneigte, versetzte Pult und Satteldächer, das ist eine Aufzählung. Du kannst fast alles bauen, entsprechend l, l+D etc. Walmdächer nur auf Eingeschosser. Die typische Stadtvilla fällt schon mal raus.
    Die Garage muss die gleiche DachNEIGUNG haben.
    Ich persönlich sehe in der Erlaubnis von versetzten Dächern einen Gewinn für das Baugebiet.
     
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  11. #11 simon84, 20.11.2021
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    Sorry dass ich das erst ungenau und zu schnell beantwortet hatte. Ich ging davon aus, dass es ein größeres Baugebiet mit verschiedenen Bereichen war.

    das hier ist ja eigentlich sehr flexibel. (Auf den ersten Blick)

    mich würden (rein aus Interesse) mehr Details Interessieren insbesondere das mit den Versetzten Dächern.

    für eine genauere Planung bzw Anpassung des Wunsch Grundriss wäre es auch wichtig die komplette Satzung zu kennen, also bezugshöhen, Regelung zu Keller / DG etc.

    Und Natürlich das Bundesland
     
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  12. #12 Kriminelle, 20.11.2021
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    ich auch - hätte mich nicht entschuldigt, weil man davon zu anfangs ausgehen musste :winken
    Schade, dass es nur 6 Grundstücke betrifft.
     
  13. #13 Poweredbymike, 20.11.2021
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    Guten Abend zusammen,

    vielen Dank für Eure Kommentare und Eure Einschätzungen.

    Alles gut, wenn dann muss ich mich entschuldigen, dass ich nicht ausreichend Infos geliefert habe. Sorry!

    Verstehe. Online gibt es nur ein Dokument (die Zeichnung + "Festsetzungen durch Text"). Mal sehen was das Bauamt mir so erzählt, rufe auf jeden Fall mal kurz durch.
    Und ja so ist es, bisher hat dort noch niemand gebaut.

    Ich verstehe deinen Punkt. Finden es optisch einfach nicht so schön, so ein versetztes Dach, aber das zusätzliche Licht durch ein Fester kann denke ich auf jeden Fall auch für solch ein versetztes Pultdach sprechen.

    Bundesland ist Bayern, in dem mir vorliegenden Dokument steht nicht so viel mehr drin, hab dir noch ein bisschen was dazu gescreenshotet, vermute aber das hilft dir nicht viel weiter. Werde mich auf jeden Fall erkundigen, ob es noch so ein Dokument mit einer eindeutigeren Formulierung gibt.

    Besten Dank nochmal und viele Grüße!
     

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  14. #14 Kriminelle, 21.11.2021
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    Demnach handelt es sich um Hanggrundstücke. Da ist die versetzte Bauweise bzw Pult ja oft angebrachter als statisches Satteldach.
     
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  15. #15 Poweredbymike, 22.11.2021
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    Guten Abend zusammen,

    also Ihr hattet recht :)
    Die gute Frau beim Bauamt meinte, dass es ja versetzte Satteldächer gar nicht gäbe und der Text somit glasklar ist.
    "Normalo" Satteldächer sind somit zulässig und das versetzt bezieht sich nur auf das Pultdach.

    Ja korret, es gibt einen Versatz. Dieser ist aber wirklich nur relativ gering

    Zusätzliche Dokumente gibt es wohl nicht, neben dem Dokument, welches mir vorliegt... Mir wurde auf jeden Fall gesagt, dass das alles wäre was es gibt.

    Theme sehe ich somit als erledigt an :)
    Nochmal vielen Dank in die Runde und beste Grüße!
     
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