Einspruch der Nachbarn bei Freisteller möglich?

Diskutiere Einspruch der Nachbarn bei Freisteller möglich? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, vielleicht kann jemand weiter helfen… Wir haben einen Bauantrag für einen Freisteller gestellt. Das bedeutet wir haben uns ganz genau...

  1. #1 Andrea Ahorn, 20.11.2021
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    Hallo,

    vielleicht kann jemand weiter helfen…
    Wir haben einen Bauantrag für einen Freisteller gestellt. Das bedeutet wir haben uns ganz genau genau an den Bebauungsplan gehalten, bewegen uns genau im Baufenster bzw. nutzen dieses bei Weitem nicht vollständig aus.
    Ich wurde von der Gemeinde angehalten die Nachbarn über das Bauvorhaben zu informieren.
    Jetzt kam heute ein Nachbar auf mich zu und meinte, dass es ihm nicht passt, dass das neue Haus näher an seinem Grundstück stehen wird und er seine Unterschrift widerrufen wird und einen Einspruch bei der Gemeinde einlegt.
    Ist so etwas möglich? Kann sich die Baugenehmigung dadurch verzögern?
    Vielen Dank schon mal.
    Grüße
    Andrea
     
  2. #2 msfox30, 20.11.2021
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    Was hast dir denn von im unterschreiben lassen? Wenn das Baufenster und die Abstandsflächen laut BPlan und Bauordnung passen, hat doch der Nachbar gar nix zu melden - oder?
     
  3. #3 Andrea Ahorn, 20.11.2021
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    Ich musste auf dem Bauantrag unterschreiben lassen. Dies diente aber laut Gemeinde nur der Information des Nachbarn.
    Jetzt behauptet er, dass seine Unterschrift da Gewicht hat.
    Ich glaube nicht, dass es schlussendlich Auswirkungen hat aber kann die Genehmigung dadurch verzögert werden?
     
  4. #4 simon84, 20.11.2021
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    Bundesland Bayern ?
     
  5. #5 PLeo, 20.11.2021
    Zuletzt bearbeitet: 20.11.2021
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    Ich kenne jetzt den Begriff "Freisteller" nicht, denke aber, das eine Baugenehmigung im vereinfachten oder Kenntnisgabeverfahren gemeint ist.

    Planer und Bauherr bestätigen, dass gem. Bauordnung und BPlan gebaut wird, man lässt die Nachbarn unterschreiben, (ansonsten werden die angeschrieben mit Frist für Wiederspruch) und die Bearbeitungszeit wird bedeutend verkürzt.

    Das zurückziehen des Einverständnisses und sogar Einspruch einlegen wird wahrscheinlich eine längere Bearbeitungszeit bedeuten.
    Wenn aber alles passt, erfolglos für ihn.

    Kosten, weiss ich nicht. Hatte den Fall noch nie.

    Edit:
    Ist auf jeden Fall kein gutes Zeichen für einen guten Nachbarn :(
     
  6. #6 simon84, 20.11.2021
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    Naja was heißt denn eigentlich näher an seinem Grundstück
    Entweder sind baufenster und Abstandsflächen eingehalten oder nicht ! Das ist einfache Mathematik und mit einer Skizze / Plan zu klären.

    hat sich etwas geändert nach dem Bauantrag ?

    was sagt euer Architekt bzw derjenige der den Antrag einreicht ?

    Würde mir keine allzu großen Sorgen machen aber das Verhältnis mit Nachbarn ist ja langfristig sehr wichtig
    Daher würde ich schon versuchen im Gespräch zu bleiben und Lösungen bzw Kompromisse zu finden.
     
  7. #7 Andrea Ahorn, 20.11.2021
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    Das alte Gebäude steht anders auf dem Grundstück, als das Haus das wir bauen möchten. Die vorigen Eigentümer sind auf der Seite zum Nachbarn nicht ganz ans Baufenster gegangen. Wir möchten dies aber zur Nordseite ausschöpfen. Der Abstand zum Nachbarn ist immer noch 3,75m
    Bundesland Bayern
    Unser Architekt sagt, dass alles ganz korrekt ist und es nichts zu rütteln gibt.
    Bei einem Freistellungsverfahren wäre die Genehmigung nach 4 Wochen durch. Muss aber durch die Aktion mit dem Nachbarn nochmals separat geprüft werden? Oder können die vier Wochen trotzdem eingehalten werden?
    Mathematische Erklärungen und auch die Erklärung, dass er insgesamt mehr Sonne bekommen wird, da unser Haus kleiner wird fruchten leider nicht.
    Er möchte das einfach nicht weil er meint, dass sein Haus dann an Wert verliert…. Kein vernünftiges Gespräch möglich.
     
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    Solange ihr im Baufenster seid und die Abstandflächen passen, sollte eurem Vorhaben nichts im Wege stehen.

    Das ihr weitmöglichst nach Norden geht, ist klar, ihr wollt ja Sonne im Garten.
    Woraufhin er jetzt Angst hat, das ihm die Sonne in "seinem" Süden weggenommen wird.

    Das Verfahren wird sich verlängern, also nix mehr mit 4 Wochen. Aber wie lange, und welche weiteren Konsequenzen (Bearbeitungskosten) kann ich leider nicht beantworten.
     
  9. #9 Andrea Ahorn, 20.11.2021
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    Aber das ist doch Wahnsinn! Wir halten uns an alle Vorgaben und nur weil ihm was nicht passt kann er das Verzögern? Kann ich dann Schadensersatz geltend machen? Für was gib es denn dann einen Bebauungsplan?
     
  10. PLeo

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    Achtung folgende Aussagen enthalten Sarkasmus!!!!

    Deutschland + Nette Nachbarn.

    Schadenersatz....
    Mutwillige Nötigung auf seine Wünsche einzugehen.... (?)
    Mutwilliger Eingriff in Verfahrensabläufe... (?)

    Bauverzögerung von 2 Wochen um seine Ansprüche zu prüfen...
    Kurz vor dem Winter, bevor eh nichts mehr geht...

    Ich würde abwarten und ihm ein ätschibätsch sagen, wenn sein Einspruch abgewiesen wird und gut ist.
     
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  11. #11 klappradl, 20.11.2021
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    Warun sollte das verzögern? Die Nachbarn sollen unterschreiben. Machen sie das nicht, hat das erst mal keine Konsequenzen für den Antrag. Außerdem hat er schon unterschrieben, also ist das Thema erledigt.Nur wenn er nicht unterschreibt, kann er sich gegen den Antrag zur Wehr setzen. Das müsste er dann aber auch noch machen. Ich möchte aber bezweifen, dass er seine Unterschrift widerrufen kann um das zu tun
     
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  12. #12 Andrea Ahorn, 20.11.2021
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    Ok , Danke solange wir über zwei Wochen sprechen habe ich kein Problem.
    Aber ich mag nicht einen jahrelangen Prozess am Hals haben. Und so einen Nachbarn mag ich auch nicht.
    Ich bin heute nur vom Glauben abgefallen…
    Dann warten wir mal und sehen was passiert. Und ich habe ihm noch versprochen, dass wir eine Wand von der alten Garage stehen lassen, weil er da sein Gartenhaus angehängt hat. Kostet uns 3.000 €… einfach weil wir Nette Nachbarn sein wollten.
     
  13. PLeo

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    Echt jetzt?
    Eine Wand direkt auf der Grenze ist akzeptabel wenn es ihm nutzt, aber 3,75m ist ihm zu nah?
    Wahnsinn...

    P.S. mit Wand stehen lassen wäre ich vorsichtig. Da kommt ja auch Wind dran, muss Verkehrssicher gehalten werden, und schränkt eure/Ihre Möglichkeit einer Grenzbebauung ein.
     
  14. #14 Andrea Ahorn, 20.11.2021
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    Damit die Statik noch gewährleistet ist wird das mit der Wand so teuer.
    Wir haben zwei Nachbarn mit sehr gewöhnungsbedürftigen Grenzbebauungen.
    Aber deswegen möchte ich mich nicht streiten… mache einfach schöne Pflanzen davor.
     
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    @klappradl

    Eine fehlende/Zurückgezogene Unterschrift bedeutet, dass eine Frist zur Kenntnisnahme der Pläne eingehalten werden muss. Das umgeht man mit der Unterschrift.

    Mit einem Einspruch allerdings, kann man das dann noch weiter verzögern.

    Und leider kann man seine Einwilligung/Unterschrift zurückziehen.
     
  16. PLeo

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    @Andrea Ahorn

    Ich würde dem netten Nachbarn morgen verkünden, dass aufgrund unvorhergesehener Verzögerungen bei der Baugenehmigung die Kosten hoch gehen, und er somit für die 3k € aufkommen soll, wenn er die Wand da haben will ;)

    Dann mal abwarten was kommt.
     
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  17. #17 klappradl, 20.11.2021
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    Solange das im Rahmen der Rechtmäßigkeit passiert gibt es keinerlei Anspruch auf Schadenersatz.
    Er kann jetzt vor dem Verwaltungsgreicht klagen (eigentlich nicht, denn er hat ja schon unterschrieben, aber da kenn ich mich nicht gut genug aus). Er wird aber mit der Klage scheitern, wenn die sie nicht ausreichend begrundet ist. Aufschiebende Wirkung hat die Klage nicht. Dazu musste noch ein weiterer Antrag gestellt und dem auch stattgegeben werden.
     
  18. #18 K a t j a, 20.11.2021
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    Viel Lärm um nichts. Bauverzögerung wird sich in Grenzen halten. Wenn das schon ein Problem für Euch sein sollte, dann werdet Ihr Euch noch wundern. Nachbar kann gern im Quadrat springen, wenn das Haus zum B.Plan passt, hat er das umsonst. Würde das weitgehend versuchen zu ignorieren und einfach freundlich bleiben.
    Macht nicht zu viele Zugeständnisse an den Grenzen, sonst ärgert Ihr Euch vielleicht irgendwann.
     
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    Meine ich auch.
    Das kann euch in 5-10Jahren oder sonstwann einholen.
    (Ich hätte spätestens bei den 3K "nö" gesagt)
     
  20. #20 Andrea Ahorn, 20.11.2021
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    Vielen lieben Dank an euch. Dann bin ich jetzt etwas beruhigter.
    Wir warten jetzt unsere vier Wochen mal ab und sehen was passiert.
    So weit ich es jetzt verstanden habe gibt es keine aufschiebende Wirkung. Die Unterschrift wird nicht benötigt, da der Nachbar nur über das Bauvorhaben informiert werden muss. Kenntnis hat erlangt und seinen Segen brauche ich wohl nicht.
    Er bekommt von der Gemeinde den Baubescheid und kann dann wenn er möchte dagegen klagen.
    Was ich nicht hoffe aber ich kann’s dann nicht ändern.
     
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