Abweichung Steigung bei Treppenaustritt

Diskutiere Abweichung Steigung bei Treppenaustritt im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich renoviere gerade eine Altbauwohnung im Dachgeschoss. Nun hat sich ergeben, das der Dielenboden samt Balkenlage weg kommt und statt...

  1. #1 Toby250375, 26.11.2021
    Zuletzt bearbeitet: 26.11.2021
    Toby250375

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    Hallo, ich renoviere gerade eine Altbauwohnung im Dachgeschoss.
    Nun hat sich ergeben, das der Dielenboden samt Balkenlage weg kommt und statt dessen ein Trockenestrich mit Schüttung auf der bestehenden Betondecke eingebaut wird. Um die Wärmeisolierung zu verbessern, wurde die oberste Geschossdecke mit Zellfaserdämmung befüllt, um diese isolierung zu ergänzen wird die Wohnungsdecke mit Regips um 4 cm nach unten gezogen und mit 4 cm Dämmung und Dampfsperre versehen.
    Natürlich kann ich jetzt einfach die Höhe der Ausstiegsstufe der Treppe, die zu der Wohung hinaufführt wieder annehmen und den neuen Estrich daran anlegen.
    Die Deckenhöhe ist aber nicht so gewaltig. Daher steht jetzt die Überlegung im Raum, den Estrich im Rahmen des Möglichen tiefer zu legen als den bisherigen Dielenboden.
    Ich habe nun mehrfach im Forum gelesen, das bei der Antrittstufe eine Höhendifferenz von bis zu 20mm zulässig ist. Ebenfalls wurde in einem Beitrag behauptet, das gleiche gelte für die Austrittstufe. Somit könnte ich etwa 20mm der verlorenen Deckenhöhe "zurück gewinnen", wenn das wirklich zulässig ist.
    Ist ein Höhen unterschied von 20mm von der letzen Stufe zum oberen Geschossboden tatsächlich zulässig, oder nicht?
    Danke für eureren Fachkundigen Rat im Voraus,
    der Toby
     
  2. SIL

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    Ja. -20 mm sind auch bzw noch in barrierefrei, war ja früher im Altbau mit Schwellen auch üblich, etwas hinkend der Vergleich i know
    Nein.
     
  3. #3 Toby250375, 29.11.2021
    Zuletzt bearbeitet: 29.11.2021
    Toby250375

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    Die Antwort verstehe ich nicht. ich glaube, ich habe es falsch beschrieben?
    Es geht darum, wie groß der Höhenunterschied der Austrittsstufe zu den vorherigen Stufen sein darf.
    Max die 5mm , die Grundsätzlich für alle Stufen zulässig sind, oder bis zu 20mm wie beim Antritt?
    Oder noch was anderes, was ich bisher nicht gefunden habe?
    Danke und viele Grüße,
    der Toby
     
  4. BaUT

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    zulässige Sollmaßabweichung +- 15 mm für die Antrittstufe unten und die podestgleiche Stufe oben
    alle anderen Stufen dazwischen dürfen um +- 5 mm vom Sollmaß abweichen.
    20 mm wäre also die maximal zulässige Abweichung bei Addition beider Abweichungen
     
  5. #5 VollNormal, 29.11.2021
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    2 Ideen:
    - Treppe umbauen, sprich den Höhenunterschied über alle Stufen verteilen
    - Estrich zur Austrittsstufe leicht anrampen
     
  6. SvenvH

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    Neee das darf nicht einfach addiert werden. 15mm ist das maximum aber auch nur bei Wohngebäuden.
     
  7. #7 Toby250375, 29.11.2021
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    zur ersten Idee:
    es handelt sich um eine geschlossene Holztreppe mit halber Geschoßhöhe.
    ich müsste dann ja die Stufendicke verringern, um die geringere benötigte Gesamthöhe zu verteilen, das wird doch nicht gehen?
    zu 2 : Eine Rampe zur abwärts führenden Treppe hin? scheint mir nicht realisierbar, die treppe endet in einem Flur von ca. 2,3 x 2,5 m. und nach etwa 1,2 m kommt ide erste Türe... auf 1,2 m den Estrich um 2 -5 cm anzuschrägen finde ich da schon sehr sportlich.
    Danke und Grüße,
    der Toby
     
  8. #8 Toby250375, 29.11.2021
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    Da bin ich jetzt auf den Ausgang der Diskussion der Fachleute gespannt... darf ich 15 mm oder 20 mm Unterschied von ltzter Stude zu austritt erzeugen?

    Danke und viele Grüße,
    der Toby
     
  9. SIL

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    Ja, ich hatte es so in meinen Verständnis,dass die Stufen so bleiben und das folgende Podest oder Tür oder Flur bei -20 mm dann liegt, das gilt natürlich nur wenn es keine von mehreren Parteien genutzte "Fluchttreppe' ist, du kannst ja von der tieferen Bodenebene eine leichte Rampe ziehen, wenn dir dabei wohler ist
     
  10. #10 Toby250375, 29.11.2021
    Zuletzt bearbeitet: 30.11.2021
    Toby250375

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    Der Boden soll tiefer kommen, wenn das darf, korrekt, Aber der Austritt soll an diesen tieferen Boden angepasst werden, also soll die letzte Stufe niedrieger werden als sie jetzt ist. Und hier stellt sich die Frage, wie viel tiefer darf sie werden, ohne das die Treppe selbst "unzulässig" wird.
     
  11. #11 Jo Bauherr, 29.11.2021
    Zuletzt bearbeitet: 29.11.2021
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    Bei notwendigen Treppen beträgt die zulässige Differenz in der Steigung zwischen zwei Stufen bis 0,5 cm.
    In Gebäuden bis zu zwei Wohnungen oder innerhalb einer Wohnung bis zu 1,5 cm.
    (DIN18065)
     
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  12. SIL

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    -+5mm wie Jo schrieb.
     
  13. SvenvH

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    Aber nochmal eine Grundsätzliche Frage: worüber diskutieren wir hier genau? Geht das jetzt nur darum 1,5cm Raumhöhe zu gewinnen?
     
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  14. #14 VollNormal, 29.11.2021
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    Nicht den gesamten Höhenausgleich, nur das, was übrigbleibt, wenn die maximale Differenz im Austritt ausgeschöpft ist.
     
  15. #15 Toby250375, 30.11.2021
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    Exakt. Es geht darum, um wie viel ich den Estrich und damit den Austritt der Treppe niedriger legen könnte, um Deckenhöhe zurückzugewinnen, die durch die Dämmung verloren geht.
    Danke und Grüße,
    der Toby
     
  16. BaUT

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    Die Antwort hast du doch schon bekommen!!!
    siehe #2 und #4
    Brauchste noch ein Bild?

    [​IMG]

    also die erste Stufe unten und die oberste (podestgleiche) Stufe dürfen vom Richtmaß 15 mm abweichen, also z. B. höher sein. Zählst du dann noch die zulässige Abweichung dernächsten Stufe von 5 mm dazu ist eine Abweichung von insgesamt bis zu 20 mm zulässig.
     
  17. #17 VollNormal, 30.11.2021
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    Wenn ich mir dein Bild ansehe, ist das da aber ganz klar anders dargestellt. Erste und letzte Stufe 15 mm Abweichung maximal. Die zweite Stufe darf dann zur dritten eine Abweichung von 5 mm haben.

    Wobei man erstmal kucken müsste, was denn die Sollhöhe der Stufen ist. Evetuell weicht der Austritt ja schon vom Sollmaß ab. Mit Glück für den TE wäre die Stufe im Istzustand etwas zu hoch, wenn er Pech hat, sind die 15 mm Mindermaß schon ausgereizt.
     
  18. SvenvH

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    Ich versteh garnicht warum man da einfach noch was dazu addiert. Wenn die Tolleranz 15mm beträgt dann beträgt sie 15mm und nicht 10 oder 20mm.
     
  19. BaUT

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    Ihr habt ja Recht, wenn man nur die einzelne letzte Stufe betrachtet, dann sind es 15 mm zulässige Abweichung vom Soll.

    OK - Kleiner Exkurs in meine Normenauslegung:
    Wenn wir ein idealisierte Steigungslinie haben auf der alle Vorderkanten der Stufen exakt geplant sind,
    dann darf die oberste (podestgleiche) Stufe bis zu 15 mm höher sein als die Ideallinie
    und gleichzeitig darf die nächstgelegene Stufe 5 mm unterhalb dieser Idealline liegen.
    Daraus folgt dann eine Relativabweichung von insgesamt 20 mm.

    ...zugegeben, dass ist eine sehr wohlwollende Auslegung der Norm im Sinne des Fragestellers aber durchaus nachvollziehbar oder?
     
  20. SvenvH

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    @BaUT du bist ein Schelm:D. Du meinst also der TE soll von vornherein davon ausgehen, dass das Sollmaß der Antrittstufe bereits um 5mm überschritten wurde? Das müsste man aber erstmal überprüfen.
     
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