Umfassend sanierter Altbau - Dünne Wände

Diskutiere Umfassend sanierter Altbau - Dünne Wände im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Hallo Community, meine Eltern haben sind Eigentümer einer Wohnung eines umfassend sanierten Altbaus. Das Gebäude wurde vor 3 Jahren...

  1. #1 Fareast, 29.11.2021
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    Hallo Community,

    meine Eltern haben sind Eigentümer einer Wohnung eines umfassend sanierten Altbaus.
    Das Gebäude wurde vor 3 Jahren fertiggestellt und so lange leben sie auch schon in der Wohnung.

    Da sie die fast den ganzen Tag arbeiten sind und auch nicht alle Wohnungen bewohnt waren, ist ihnen die Hellhörigkeit der Wände nie aufgefallen. Ich habe hierzu ein Ausschnitt hochgeladen.

    [​IMG]

    Sie wohnen in der W16. Alle Wände, die die Wohnung abtrennen sind meiner Erkenntnis zufolge nicht massiv.
    Das habe ich durch einfach abklopfen der Wände festgestellt.

    Die Schlankheit der Wände erkennt man auch daran, sobald die komplette Inneneinrichtung an der Nordwand durch das Zuschließen der Flurtüren im 2.OG erschüttert wird.

    Meine Eltern beklagen ebenfalls Lärm durch das Abflussrohr, da der Schacht direkt durch ihr Schlafzimmer verläuft.
    Dieser Schacht ist ebenfalls nicht massiv verbaut.

    Lohnt es sich hier einen Sachverständiger einzuschalten, der einen Schallschutznachweis erstellt?
    Ich vermute hier nämlich, dass hier trotz der Umfassenden Sanierung nicht ausreichend auf die Schallisolierung geachtet wurde.

    Eine weitere Sache frage ich mich auch noch: Alle Wände im Treppenhaus sind dick und massiv, bis auf die Nordwand unserer Wohnung. Müssen die Wände eines Treppenhauses nicht ringsrum feuerbeständig sein? Ich glaube kaum, dass diese dünnen Wände aus Gipskarton oder aus was auch immer sie bestehen, solche bauphysikalischen Ansprüchen erfüllen.

    Wie würdet ihr da vorgehen? Ich danke Euch im Voraus für Euren Rat!
     
  2. #2 Fareast, 29.11.2021
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    Hier der Ausschnitt aus dem Exposé.
     

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  3. #3 simon84, 29.11.2021
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    Je nach Anforderung ist das locker mit 2lagiger Beplankung drin ! Also die Dicke der Wand spielt hier keine Rolle. F60 und F90 bei richtiger Planung in TB problemlos erfüllbar.
     
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  4. #4 Fareast, 29.11.2021
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    Aber als Wand zwischen Flur und Wohnung ist das schon eigenartig oder sieht man das öfters so? Dann ist sie aber nicht ordentlich entkoppelt, wenn der Körperschall der diagonal darüberliegenden Haustür zu Erschütterungen führt oder?
     
  5. #5 Gast 85175, 29.11.2021
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    Zuerst würde ich mich einmal schlau machen ob da noch viel zu holen ist, also beim Verkäufer der „umfassend sanierten“ Wohnungen.

    Womit wir beim „umfassend saniert“ sind. Wenn das wirklich umfassend saniert wird, dann erlischt in vielen Bereichen der Bestandsschutz und es gelten dann die Regeln für Neubauten. Das ist aber alles nicht ganz so trivial, da kommst dann wohl um Sachverständige und Rechtsanwälte nicht herum… und da das Geld kostet, das Du ja wieder haben willst, würde ich erstmal versuchen herauszufinden ob es da noch wen gibt bei dem man was holen könnte.

    Ich zweifle gerade aus mehrerlei Gründen am Brand- und Schallschutz, aber das kann auch täuschen, das muss sich echt wer vor Ort ansehen…
     
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  6. #6 simon84, 29.11.2021
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    Das sieht man sehr oft bei Renovierungen und im neubau. Ich habe nur in Bezug auf Brandschutz geantwortet

    auch schallschutz ist bei Trockenbau bei ordentlicher Planung und Ausführung problemlos möglich, normen sind sehr gut einzuhalten

    aber das hilft dir doch alles nix
    das einzige was wir hier sehen ist ein Grundriss aus einem Verkaufsprospekt

    auf Basis dessen kann man überhaupt nichts sagen

    natürlich kann es sein dass gewisse Bauteile nicht fachgerecht ausgeführt sein. Ebenso kann sein dass Normen zB Schallschutz (noch) eingehalten sind aber es euch trotzdem zu Laut im Vergleich zu anderen Gebäuden ist.

    ihr habt konkrete Probleme / Anliegen . Das müsst ihr über Rechtsanwalt und Gutachter einkippen. Es fängt schon damit an zu beurteilen was vertraglich wirksam vereinbart wurde…. „umfassend saniert“ ist doch ein wischi waschi Wort genau wie „hochwertig“
     
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  7. #7 Fareast, 29.11.2021
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    Mit dem Begriff „umfassend saniert“ wollte ich nur betonen, dass es sich nicht um eine einfache Sanierung eines Altbaus handelt.

    Es steht ein großer Bauträger dahinter. Also Geld könnte man da schon „rausholen“ bei den Verkaufspreisen. Da ich kaum damit rechne, dass man nachträglich viel machen, ohne dass man viel Wohnfläche verliert.

    Laut dem Prospekt wurde nach DIN4902 gebaut und auf den Schallschutz geachtet, was ich aber in Frage stelle. Daher auch mein Anliegen hier im Forum.
     
  8. #8 Fareast, 29.11.2021
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    Hat man das Recht auf Einsicht der Ausführungspläne? Als Eigentümer darf man ja bestimmt die Bauantragspläne anschauen, jedoch kann am Ende ja alles ganz anders ausgeführt worden sein.

    Bevor ich ein SV für schallschutz einschalte, kann man doch bestimmt auch den Schallschutznachweis einfordern, oder was meint ihr?

    Ich habe hier noch ein pixeliges Screenshot vom Prospekt.
     

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  9. #9 Gast 85175, 29.11.2021
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    Joa, Du bist der Erste der auf die Idee kommt und die Fachjuristen beim großen Bauträger überweisen dir lieber gleich soviel wie Du willst… Toi toi toi…

    Das ist die andere Variante von „ob da was zu holen ist“ es gibt da nebst den Pleitegeiern noch die anderen, die haben zwar Geld, die geben es aber nur sehr ungern her.

    Wie man nach DIN 4902 baut wäre die nächste Frage, mir wäre ja die DIN 4109 lieber, aber so ist es halt…
    https://www.beuth.de/de/norm/din-4902/700340

    Und zum Rest, Du solltest schon versuchen jetzt einmal alles an Infos zu sammeln was die mehr oder weniger freiwillig rausrücken, aber das Ganze ist sehr bald ein Fall für (teure) Profis und die holen sich dann schon was sie noch brauchen…
     
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  10. #10 Gast 85175, 29.11.2021
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    Ich sehe gerade, in dem Prospekt steht 4109, die „Handfahrzeuge“ hast also Du erfunden, ändert aber am Rest nix.
     
  11. #11 Jo Bauherr, 29.11.2021
    Zuletzt bearbeitet: 29.11.2021
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    @ #8
    Wenn der Verkäufer tatsächlich in der Altbausanierung "erhöhte Anforderungen nach DIN 4109 Beiblatt 2" versprochen hat, dann sollte da mit einem guten Anwalt easy! einiges zu holen sein!

    Kenne keinen sanierten Altbau, wo das in den Etagen annähernd erfüllt wird. Zumindest keinen mit Holzbalkendecken.
     
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  12. #12 Gast 85175, 29.11.2021
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    Ja ne, die haben ja nichtmal den Anfängerfehler mit dem Abflussrohr im Schlafzimmer hinbekommen, aber es halt gegenüber dem „großen Bauträger“ kein Fall zum selbst Briefe schreiben…
     
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  13. BaUT

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    Ist doch immer das Gleiche. Erst ohne jegliche Ahnung vom Bau so eine Mogelpackung für 400.000 EUR oder mehr kaufen, weil es so schön nostalgisch und zugleich schick aussah und dann hadern, weil man für seiN Recht 5.000 EUR für ein Schallschutzgutachten ausgeben müsste.
     
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  14. #14 simon84, 29.11.2021
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    Kenne zwar weder das Projekt noch den Ort und die Umstände aber der ursprüngliche Grundriss den man erahnen kann gefällt mir auch. Etwas schade dass man da einfach nur paar Wände reinstellt und x kleine Wohnungen draus macht.

    dass man die eine Leicht schiefe Wand planlinks oben auf teufel komm raus mit Vorsatz Schale begradigt hat naja ….

    aber wie gesagt kenn das Projekt nicht von daher
     
  15. #15 Gast 85175, 29.11.2021
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    Weiß nicht, hier im Spdwesten kostet sowas mittlerweile eher 600k, außer bist im Ballungsgebiet, dann eher 1Mio…

    Wie auch immer, es ist mir ja schon jeher ein Rätsel wie man mit den „erhöhten Anforderungen“ werben kann und dann aber schon am Abflussrohr im Schlafzimmer scheitert…
     
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  16. #16 Gast 85175, 29.11.2021
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    Nich vor ein paar Jahren weil finanziell nicht mehr ging, heute weil die Leute keine andere Wahl mehr haben als es zu kaufen. Die Mitte ist tot…
     
  17. #17 Fareast, 29.11.2021
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    Natürlich meine ich die DIN4109, mein Fehler, habe die DIN-Normen nicht mehr ganz beisammen :lock

    Dann versuche ich mal an Schnittdetails ranzukommen. Die Grundrisse hier, dienen lediglich zur Orientierung.
     
  18. #18 simon84, 29.11.2021
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    du als Käufer nur wenn das in deinem Vertrag steht.
    Wenn mehrere Käufer bzw. die ganze WEG betroffen sind dann habt zumindest eine bessere Grundlage zu argumentieren. Außerdem kann man sich die Gutachter kosten dann teilen.

    solch detaillierte Pläne werden sich im Bauamt vermutlich nicht finden lassen. Aber evtl gibt es Unterlagen zum schallschutz Nachweis ?
    Welches Bundesland ist es denn ? Kommt natürlich auch drauf an was das Bauamt bei Dem Umbau so alles angefordert hat
     
  19. #19 Fareast, 29.11.2021
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    Ich muss noch dazu sagen, dass wir anfänglich nicht mal eine Balkonentwässerung hatten.

    Auf meinen Hinweis hin, hat der Bauträger erst gemeint: „nein das soll so sein, da stimmt alles“.
    Bis sie dann doch ALLE Balkone neu aufgerissen haben um Entwässerungsrinnen herzustellen. Ach und natürlich musste der Schlosser auch ran und an alle bestehen Stahlgeländer noch Speier auszubilden.
    Das war ein Jahr nach dem Einzug.

    Das Hotel, was als Neubau neben dran steht, wurde nach meinem Hinweis auch komplett nachgebessert.

    ... so viel zu Planungsfehler. Also wenn Sie am Ende vergessen haben, dass sie erhöhten Schallschutz versprochen hatten, wäre es für mich keine Überraschung mehr.
     
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  20. #20 Fareast, 29.11.2021
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    Ich habe mich mal bei den Nachbarn durchgeklingelt. Der Nachbar direkt über uns hat den gleichen Grundriss wie wir. Die Tür die so viel Kummer verursacht ist direkt an seiner Küchen/Wohnzimmer Wand. Jedoch ist er „nur“ Mieter, aber ihm verrückt auch das Geschirr im Schrank wenn da mal die Tür zu geht.

    Beim Bauamt liegen wie du sagtest, vermutlich keine Ausführungspläne. Aber ich versuche es auf jeden Fall mal mit dem Schallschutznachweis. Ich gehe mal davon aus, dass er vor der Bauabnahme durchgeführt werden muss, aber ich schließe nicht aus, dass da geschummelt wurde.

    Wir sind in Baden-Württemberg.
     
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