Umfassend sanierter Altbau - Dünne Wände

Diskutiere Umfassend sanierter Altbau - Dünne Wände im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Schreib mir mal bitte PN welcher Bauträger das war.

  1. #21 Gast 85175, 29.11.2021
    Gast 85175

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    Schreib mir mal bitte PN welcher Bauträger das war.
     
  2. BaUT

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    Ja - bei uns in Berlin kannste für 350.000 auch nur noch ein 1Personen-Wohn-Klo kaufen. Aber Egal.

    Offenbar gab es ja deutlich mehr Baufehler und offenbar war die Erwerbergemeinschaft zu dumm oder zu geizig oder einfach zu vertrauensseelig und hat weder das Sondereigentum noch das Gemeinschaftseigentum von einem Sachverständigen überprüfen lassen. Da kann man dem Bauträger nur gratulieren. Glück gehabt. 50% der verbauten Mängel werden also bis nach Ablauf der Gewährleistung unerkannt bleiben.
     
  3. #23 trockener Bauer, 30.11.2021
    trockener Bauer

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    Ich gebe auch mal meinen Senf dazu:
    Als Lektüre für Trockenbau und Schallschutz empfehle ich das Knauf-Dokument https://www.knauf.de/wmv/?id=15559

    Simon hat in #2 schon das Thema Brandschutz angesprochen. Fast noch wichtiger ist hier aber das Thema Schallschutz. Wir reden hier über eine Wohnungstrennwand (also zur Abtrennung von Wohneinheiten) und dafür empfiehlt Knauf die W115! Das wäre doppeltes Ständerwerk.

    (Ich betone bewusst das "empfiehlt". Es kann auch anders gelöst werden, ist aber von ganz vielen Faktoren abhängig. Kann man wahrscheinlich nur vor Ort bewerten.)
     
  4. Alex88

    Alex88
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    das kann nicht mal ein Profi auf diese Art feststellen, denn es könnte ja sein, dass hier Massivwände aus Kosten- u. Zeitgründen mit Trockenputz verkleidet wurden.
    Bohr mal an einer unauffälligen Stelle ein 4 -5 mm dickes Loch und schau mal wie weit der reingeht bis du auf etwas hartes stößt
     
  5. #25 Fareast, 30.11.2021
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    Habe schon Probe gebohrt.
    Das Ergebnis ist eine klebrige feine weiße Substanz.
    Ging alles mit kaum Widerstand, jedoch habe ich jetzt nicht versucht bis zum Flur durchzubohren.
     
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  6. BaUT

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    Diese klein-klein-Recherche ist Spielerei...

    Die alten Leute sollen sich in der nächsten WEG-Versammlung zusammen setzen und die gemeinsame Beauftragung eines Sachverständigen beschließen, der alle Wohnungen (Sondereigentum) und das Gemeinschaftseigentum durchgeht und dann rechtzeitig VOR ABLAUF DER GEWÄHRLEISTUNG ein Mängelprotokoll erstellt, welches dann dem Bauträger vorgelegt werden kann - zur Mängelbeseitigung oder finanziellen Regulierung.

    Die meisten Leute haben gar keine Vorstellung was da alles verpfuscht werden kann bei so einer "vollumfänglichen Pinselsanierung":
    Schallschutz,
    Brandschutz,
    Abdichtungen (Badezimmer, Dach, Balkone, Keller)
    Wärmeschutz,
    Lüftung
    Elektro
    Heizung und Warmwasser
    allgemeine Ausstattung außen (Putz, Verblechungen, Geländeranschlüsse etc.)
    allgemeine Ausstattungen innen (Putz, Fliesen, Bodenbeläge, Türeinbauten etc.)
    usw.
    usw.
    usw.

    Ich hoffe mal, dass der Bauträger nicht noch einzelne Wohnungen besitzt und deshalb bei der WEG-Versammlung dabei ist.
    Ich hoffe mal, dass ihre Hausverwaltung nicht eine Tochterfirma oder Freundin des Bauträgers ist.
    All das würde diesen vernünftigen Weg einer Mängelverfolgung natürlich erschweren.
     
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  7. zulu

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    Nun lasst mal die Kirche im Dorf. Der gemeine Bausachverständige findet bestimmt jede Menge Ausführungsmängel für Brandschutz, Feuchteschutz, Toleranzen etc., kann aber zur eigentlichen Frage (Schallschutz) nichts verwertbares sagen. Der Vorschlag, Sachverständige alle Aspekte des Sonder- und Gemeinschaftseigentums prüfen zu lassen, dürfte nahezu 10k € zu Buche schlagen und hilft dem TE mit seiner Schallschutzproblematik nicht weiter.

    Dass die Wohnungstrennwände in Trockenbau ausgeführt sind ist nicht schön, aber grundsätzlich zulässig. Auch die Ausführung mit Einfachständerwerk ist grundsätzlich imstande, die geforderten Werte der Luftschalldämmung zu leisten.
    Ich persönlich meine ja, dass eine Ausführung mit Einfachständerwerk trotzdem nicht dem Stand der Technik entspricht, aber das wird unter Sachverständigen nicht einheitlich gesehen.

    Letztlich muss ein Sachverständiger anrücken und das nachmessen, einen anderen Weg gibt es nicht. Dazu braucht man auch nicht die Ausführungspläne. Anforderung ist ein bewertetes Bau-Schalldämm-Maß, und das kann man nachmessen und dann ist es erfüllt oder nicht. Würde ich mal auf etwa 3k € schätzen. Wichtig wäre für ein solches vorgerichtliches Parteigutachten eine VMPA-Schallschtzprüfstelle oder besser noch einen ö.b.u.v. Sachverständigen für Bauakustik zu beauftragen.

    Wenn man schon dabei ist sollte auch die Luft- und Trittschalldämmung der Geschossdecken nachgemessen werden - bei alten Holzbalkendecken ist es sehr schwer die Trittschallanforderungen des Beiblatt 2 zu erfüllen.
     
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