Renovierung vor dem Gutachten

Diskutiere Renovierung vor dem Gutachten im Hilfestellung für Neulinge Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, wir müssen aufgrund eines Rechtsstreits ein Gebäude begutachtet lassen.. Ein privates Gutachten wurde bereits erstellt, aber der...

  1. #1 julia15, 30.11.2021
    julia15

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    Hallo,

    wir müssen aufgrund eines Rechtsstreits ein Gebäude begutachtet lassen.. Ein privates Gutachten wurde bereits erstellt, aber der gerichtliche Gutachter lässt auf sich warten. Es handelt sich bei dem Gebäude um eine Pension, die erst wieder in Betrieb genommen werden kann, wenn einiges renoviert wurde. Meine Frage ist, ob es Möglichkeiten gibt, vor der Begutachtung mit der Renovierung zu beginnen, eventuell die jeweiligen Handwerker später als Zeugen anzugeben oder durch genaue Dokumentierung durch Fotos die Sachlage festzuhalten. Das Gericht macht keine Angaben, wann mit dem Gutachter zu rechnen ist.
     
  2. Alex88

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    ich würde das sein lassen....
    wie soll der Gutachter den vorherigen Zustand beurteilen?
     
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  3. #3 Gast 85175, 30.11.2021
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Wenn ihr die Beweissicherung wollt um Beweise zu haben, dann lasst ihr das mit der Renovierung lieber. Sonst habt ihr am Ende nämlich nur Zeugenaussagen und evtl. noch die Beweislastumkehr an der Backe.

    Es kommt jetzt aber auch noch auf was anderes an. Wenn ihr euch zB ums Dach streitet, dann spräche wohl nichts dagegen zB. die Außenanlagen schonmal ohne Gutachter zu „renovieren“. Ihr solltet halt nicht an dem rumfummeln was der Sachverständige erstmal ankucken sollte…
     
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  4. BaUT

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    Etwas mehr Infos wären hilfreich...
    Ihr seit Eigentümer/Betreiber einer Pension.
    Auf dem Nachbargrundstück wurden Baumaßnahmen durchgeführt, die bei Euch zu Schäden geführt haben?
    Der Nachbar bzw. seine Firmen bzw. deren Versicherungen lehnen Haftung für die Schäden ab?
    Sie haben ein privates Beweissicherungsgutachten vor dem Beginn der nachbarlichen Baumaßnahmen (Basisgutachten)?
    Sie haben ein weiteres Gutachten vom selben Gutachter, welches die neu hinzu gekommenen Schäden dokumentiert?
    Sie haben ein Selbständiges Beweisverfahren nach §485 ZPO beantragt?
    Das Gericht hat den Sachverständigen noch nicht benannt, so dass sie diesen noch nicht nach konkreten Terminen und zulässigen Arbeiten vor seinem Termin befragen können?

    Das ist für Sie eine blöde Situation.
    Einerseits sollten Sie (sofern möglich) die Beweise (also die Schäden) natürlich nicht beseitigen bevor der Sachverständige sie gesehen hat, andererseits sind sie natürlich auch zur Schadensminimierung gehalten, d. h. sie können nicht einfach die Pension ungenutzt lassen und anschließend gegenüber der Gegenseite Verdienstausfall bis nach dem SV-Ortstermin geltend machen, wenn sie mit einfachen Mitteln die Beweise selbst sichern könnten und die Schadensbeseitigungskosten ja dann gleich selbst beziffern könnten durch Vorlage der Rechnungen von Putzer, Tischler und Maler.

    Wir hatten als Gerichtsachverständige auch schon Gutachten wo wir nur noch nach Aktenlage aus 3 oder 4 Gutachten die Plausibilität für das Gericht prüfen sollten damit es darauf aufbauend Recht sprechend konnte. Die eigentlichen Schäden waren da längst beseitigt.

    Mein Rat:
    Versuchen sie möglichst schnell Namen und Adresse des SV rauszubekommen und klären Sie mit ihm, wann er kommt und was sie vorher schon machen dürfen und welche Gutachten sie ihm zur Verfügung stellen können, sofern diese nicht schon bei Gericht von ihnen eingereicht worden sind.
    Wenn das zu lange dauert, dann machen Sie von jedem Raum, den sie renovieren lassen vorher massenhaft Fotos mit Übersichten und Details von den Schäden. Bei Rissen immer mit einem Zolli daneben, damit man später die Rissbreiten abschätzen kann und die Längen.
     
  5. #5 simon84, 01.12.2021
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    Was wird begutachtet? Standfestigkeit? Brandschutz? Um was geht es überhaupt ?
     
  6. Alex88

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    das werden die auch gar nicht wissen, die geben das an ein anerkanntes Büro weiter und die machen die Termine, der Gutachter
    ist ja kein Angestellter des Gerichts
     
  7. BaUT

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    Wenn das Gericht schon einen SV beauftragt hat, dann dürfen sie den auch gar nicht direkt anrufen. Das sollte dann zur Klärung ihrer Terminfragen eher ihr Anwalt für sie erledigen. Direkte Parteienkontakte könnmten dem SV sonst von der Gegenseite als Parteilichkeit und Grund für Befangenheit ausgelegt werden.
     
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