Fassadendämmung: Dämmstärke vs. U-Wert

Diskutiere Fassadendämmung: Dämmstärke vs. U-Wert im Sanierungskonzept & Kostenschätzung Forum im Bereich Altbau; Hallo liebes Forum, ich bin dabei ein altes Holzhaus zu sanieren und möchte dabei gerne die Fördermöglichkeiten für eine energetische Sanierung...

  1. #1 maverix, 30.11.2021
    maverix

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    Hallo liebes Forum,


    ich bin dabei ein altes Holzhaus zu sanieren und möchte dabei gerne die Fördermöglichkeiten für eine energetische Sanierung der KfW/BaFa nutzen. Dazu habe ich mir bereits einen Energieberater engagiert und versuche mit ihm festzulegen, welche Anforderungen ich dafür erfüllen muss. Leider bin ich jedoch mit der Zusammenarbeit mit diesem Energieberater nicht besonders zufrieden, weil es sehr schwierig ist, die entsprechenden Informationen von ihm zu bekommen. Deswegen wende ich mich an diese Runde in der Hoffnung, dass jemand mir etwas aushelfen kann.


    Konkret geht es gerade um die folgende Fragestellung: Der Energieberater hat mir mitgeteilt, dass - unabhängig vom Effizienzhausstandard - immer ein bestimmtes Mindestmaß der Dämmstärke eingehalten werden muss. Als Beispiel nannte er mir dass die Dachdämmung immer 280mm betragen muss - unabhängig von Art und Güte des eingesetzten Dämmmaterials.

    In meinem Fall gibt es noch eine Aufsparrendämmung von 60mm. Somit müsste ich noch 220mm Dämmmaterial einbringen, damit die Dämmung förderfähig ist. In sämtlichen Informationen finde ich aber nirgendwo eine Rede von einer Mindestdämmstärke, sondern es ist immer vom U-Wert des Bauteils die Rede, der je nach Einsatz von Material und selbstverständlich auch der Stärke zu unterschiedlichen Rechenergebnissen führt.

    Kann deswegen jemand bestätigen/bestreiten, dass diese Mindeststärken bestehen, wo diese beschrieben sind und wie dann die Mindeststärke mit der Mindestanforderung für die U-Werte (0,24 W/m3K) korrellieren?

    Darüber hinaus noch eine weitere Frage: ich habe gehört, dass für das Baujahr 1982 die GEG nicht relevant ist. Stimmt das so und hätte dies andere Grenzwerte für eine Förderung zur Folge?

    Vielen Dank für die Hilfestellung!
     
  2. ps0125

    ps0125

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    Das mit den Mindeststärken ist quatsch. U-Wert allein ist entscheidend.
    Es gibt ja Dämmstoffe mit z.B. WLG 023 oder 045, wie soll da die Dicke alleine maßgeblich sein?
    Willst du Förderung, musst du das Dach auf 0,14 bringen. Nach GEG reicht auch 0,24, dann gibt es halt keinen Zuschuss.

    Und warum sollte für so ein Haus das GEG nicht gelten?
     
  3. #3 Gast 85175, 30.11.2021
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Wegen dir hab ich mich gerade am Rotwein verschluckt…

    Ich „bestreite“, dass die Mindestdicke immer 280mm ist. Ich kann aber bestätigen, dass das GEG ein Gesetz ist und man daher die dort genannten U-Werte einhalten muss. Dass die Dicke mit dem U-Wert „korreliert“ ist richtig, je dicker die Dämmung, desto besser der U-Wert. Es gibt dann auch noch die Wärmeleitfähigkeit, deshalb ergeben sich für unterschiedliche Dämmstoffe unterschiedliche Dicken in einer ansonsten gleichen Konstruktion.


    Davon weißt nur Du und der der dir das erzählt hat. Richtig ist, es gibt Nachrüstpflichten die man unabhängig vom Baujahr immer zu bringen hat, zB. Dämmung der Kellerdecke, oberste Geschoßdecke, zugängliche Heizungsrohre, etc.). Den Rest des „Altbaus“ darf man aber erstmal lassen wie er ist. Erst wenn man dann größere Maßnahmen durchführt muß man so dämmen wie es im GEG steht (U-Wert). Und die Vorschriften zur Mindestdämmung sind dann auch nicht ganz so streng wie im Neubau.
     
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