Vermessung Vermesser Rechnung prüfen

Diskutiere Vermessung Vermesser Rechnung prüfen im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir haben einen Vermesser mit der Teilung unseres Grundstück und der Lageplanerstellung für ein 1FH beauftragt. Zuerst hatten...

  1. #1 marcidarci175, 21.12.2021
    Zuletzt bearbeitet: 22.12.2021
    marcidarci175

    marcidarci175

    Dabei seit:
    21.12.2021
    Beiträge:
    75
    Zustimmungen:
    8
    Hallo zusammen,

    wir haben einen Vermesser mit der Teilung unseres Grundstück und der Lageplanerstellung für ein 1FH beauftragt. Zuerst hatten wir Differenzen bezüglich der zeitlichen Fertigstellung. Dann hat uns das Katasteramt darauf hingewiesen, dass hätte auch ein einfacheres Verfahren hätte vollzogen werden können. Jetzt haben wir 5 Kostenbescheide über insgesamt 7200,- Euro bekommen.

    Jetzt mal im Ernst. Die Lagepläne hat unser Architekt erstellt. Die haben das nur noch in Farbe gemacht. 12 angefangen Arbeitsviertelstunden für eine Unbedenklichkeitsbesscheinigung. Über die Kosten, dass wenn wir die Grenzsteinsetzung nach hinten verschieben hat uns auch niemand vorab informiert. Und noch ein paar weitere Dinge. Irgendwie stinkt das ein bisschen zum Himmel. Gerne würden wir diese Rechnungen prüfen lassen. Wissen jedoch nicht wo.

    Nochmal Hallo zusammen und mit der Bitte um Entschuldigung für die vorherigen unzureichenden Informationen.

    Hier das Ganze mal etwas detaillierter:

    04.09.21
    Wir haben ein etwas größeres Grundstück in Bochum (NRW) gekauft mit der Absicht dieses zu teilen und die Hälfte weiter zu veräußern, sowie die andere Hälfte anschließend zu bebauen.

    07.09.21
    Auf Empfehlung unseres Bauträgers haben wird den ÖBVI XXX kontaktiert, um eine Teilung für 2 EFH vorzunehmen, sodass zweimal 10 m breite EFH´s auf den jeweiligen Grundstücken gebaut werden können. Da haben wir darum gebeten für Ende September Kapazitäten zum Vermessen für uns einzuplanen. Für den 04.10. haben wir dann einen Termin bekommen. Recht spät haben sie an dem Tag begonnen und einen weiteren Termin für die Woche darauf zur Fortführung veranschlagt. Hier wurden wir mehrfach im Vorfeld dazu aufgefordert die Gartenhütten aufgrund einer aktuellen Gesetzeslage zu entfernen, sonst müsse man erst einen gesonderten Antrag stellen. Den Abriss haben wir zum 03.10.2021 vollzogen.

    20.09.21
    Info von ÖBVI XXX per Mail erhalten, dass zu den Baulasten nichts Erhellendes aus dem Kaufvertrag hervorgeht und zur Sicherheit eine Abfrage nach Baulasten bei der zuständigen Behörde gestellt wird. Ich habe ihn per Mail darauf hingewiesen, dass das ok ist, solange uns dazu keine Kosten entstehen. Unser Bauträger hat am selben Tag mit ÖBVI XXX telefonisch kommuniziert, dass man telefonisch Rücksprache mit der Behörde gehalten hat und keine Baulasten eingetragen sind. Der Bauträger in seinem Auftrag aber trotzdem eine Bestätigung angefordert hat und dafür auch die Kosten bereits übernommen hat.

    04.10.21
    Erster Vermessungstag

    11.10.21
    Zweiter Vermessungstag

    Dann kam eine ziemlich lange Bearbeitungszeit. Mehrfach haben wir nachgefasst, da der Termin für den Verkauf immer näher rückte.

    22.10.21
    Zeichnung mit den beiden Häusern, Höhen, Abständen und Linien für die geplante Teilung (Flächenabmessung) als Planungsgrundlage mit der Bitte um Freigabe bekommen. Das haben wir dann auch freigegeben. Da wir aber trotzdem als Voraussetzung für den Verkauf von der Stadt die Genehmigung der Teilung benötigen war/ist weiterhin Eile geboten.

    29.10.21
    Nach Prüfung Freigabe erteilt (MA im Urlaub)

    11.11.21
    Die Größen der Grundstücke für den Kaufvertrag wurden uns auf Nachfrage mitgeteilt.

    15.11.21
    ÖBVI XXX hat uns telefonisch den Vorschlag gemacht den Grenztermin ohne Einladung der Nachbarn und mit Genehmigung der alten Eigentümer vorzunehmen. Ich habe den Mitarbeiter des Büros jedoch darum gebeten eine Woche zu warten, bis wir auch im Grundbuch eingetragen sind. Außerdem hat er gesagt, dass er vorschlägt die Grenzsteinsetzung ans Ende der Bauphase zu setzen, da die Steine eh wahrscheinlich im Rahmen des Bauvorhabens ein- und ausgebuddelt werden. Über die dabei entstehenden Mehrkosten wurden wir nicht informiert. Begründung war einfacher und schneller.

    19.11.21
    Laut Info des Mitarbeiters, hat ÖBVI XXX oder der Mitarbeiter des Büros trotz vorheriger Bitte nicht gemacht -> die Grenzniederschrift an die alten Eigentümer verschickt mit der bitte um Einverständnis zur geplanten Teilung.

    21.11.21
    Da mir bewusst war, dass die alten Eigentümer nichts damit anfangen können, bin ich dann durch die Gegend gefahren und habe mir die Unterschriften von denen abgeholt und sie am nächsten Tag im Vermessungsbüro vorbeigebracht.

    10.12.21
    Nach zwei Wochen habe ich dann beim Katasteramt nachgefragt. Dort sagte man mir, dass der Antrag am 09.12.21 erst eingegangen ist. Sie ihn nächste Woche aber noch bearbeiten. Jedoch fragte man mich auch, warum der Vermesser das so umständlich gemacht hat und man hätte doch ein ???-Verfahren machen können. Das wäre deutlich einfacher. Leider habe ich mir nicht den genauen Wortlaut aufgeschrieben. Telefonisch erreiche ich zur Zeit aber auch niemanden mehr dort um mir das genauer zu erläutern lassen was damit gemeint ist.

    14.12.21
    Zwei Wochen später kam vom ÖBVI XXX die Bitte um Grundbuchauszug wo wir als Käufer vermerkt sind und der Bitte ihm eine Kopie der Personalausweise zuzusenden, da die Stadt Bochum gerne einen „separaten Antrag für die Eintragung ins Grundbuch“ benötige.

    15.12.21
    Dann habe ich beim Katasteramt nachgefragt. Da kam die Aussage, dass man sich der Vermesser an die Regularien der Stadt Bochum halten muss, die ein bisschen anders sind, als die in der Region wo der Vermesser sitzt. Also irgendwas schien da falsch gelaufen zu sein.

    18.12.21
    Zweiten Teil der Rechnung zur Grundstücksteilung erhalten. (Vorher keine Rechnung erhalten)

    20.12.21
    Daraufhin nach den anderen Rechnungen gefragt, die wir nie erhalten haben.

    21.12.21
    Info von MA des ÖBVI XXX erhalten, dass Lageplan zum Bauantrag fertig. Abgeholt und zum Architekten gebracht.

    21.12.21
    5 x Kostennoten per Mail von ÖBVI XXX erhalten.


    Hier meine Anmerkungen zur Infragestellung der Richtigkeit der Kostenauflistung:

    1. Laut Information der Stadt Bochum hätte es ein einfacheres Verfahren zur Teilung gegeben. Nach meiner Vermutung auch kostengünstiger!?

    2. Grenzsteinsetzung (zurückgestellte Abmarkung) wäre zumindest für 2 Steine im Grundstückshintergrund meines Erachtens nicht nötig gewesen.

    3. Baulastenauskunft haben wir selbst übernommen und die Kosten dafür getragen.

    4. Bei zwei zum selben Verfahren gehörenden Lageplänen, sind dort alle Kosten korrekt bzw. wird das eine nicht in das jeweils andere inkludiert? (Doppelberechnung). Musste eine doppelte Lageplanung gemacht werden.

    5. Hätte die erste Flächenabmessung als Planungsgrundlage einfacher gehalten werden können?

    6. Hätten die Hütten wirklich abgerissen werden müssen? Keine Rechtsgrundlage gefunden. Hier sind uns enorme Kosten entstanden. Unter Berücksichtigung des zeitlichen Faktors oder bei einer wirklich notwendiger vorherigen Antragsstellung wäre das ok gewesen.

    7. Ist die zeitliche Aufwendung korrekt?
     

    Anhänge:

  2. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.344
    Zustimmungen:
    1.701
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    Da das Vermessungswesen Ländersache ist, ist es immer hilfreich, das Bundesland zu nennen oder wenigsten im Profil anzugeben.
    Hinterher ist man immer schlauer. Wir können hier natürlich versuchen, Schritt für Schritt aufzudröseln, wer wann was beauftragt hat, welche Beratung daraufhin aufgrund welcher Fakten erfolgte und was genau im Einzelnen durchgeführt wurde. Da Dein Urteil aber schon feststeht, dürfte es schwierig sein, objektive Informationen zu sammeln und zu bewerten. Sollte auch dein Architekt zu dem Schluss kommen, dass der Vermesser Unsinn gemacht hat, wäre es das einfachste, sich die Vorgehensweise und die Rechnungen haarklein vom Vermessungsingenieur erklären zu lassen.
    Warum? Ihr habt doch den Vermesser damit beauftragt.
    Das mag für Dich so aussehen. Für eine Bewertung fehlt es hier an Fakten, ich bin aber sicher, dass es deutlich mehr Unterschiede gibt.
    In NRW ist für die hoheitlichen Tätigkeiten (Teilung, amtlicher Lageplan, Gebäudeeinmessung) der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) die dem Sitz des Vermessungsbüros entsprechende Bezirksregierung Aufsichtsbehörde, für Beschwerden zu Ingenieurtätigkeiten (Grob-, Feinabsteckung) ist die Ingenieurkammer Bau zuständig.
     
    11ant, marcidarci175 und Jo Bauherr gefällt das.
  3. #3 Gast 85175, 21.12.2021
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Wenn es fünf Kostenbescheide waren, dann wäre mal interessant was da wieviel gekostet hat. Was Du da schreibst ist wie: Ich habe 5 Autos gekauft und jetzt kostet das 100.000€, was haltet ihr davon? Verstehst schon…
     
    marcidarci175 gefällt das.
  4. #4 marcidarci175, 22.12.2021
    marcidarci175

    marcidarci175

    Dabei seit:
    21.12.2021
    Beiträge:
    75
    Zustimmungen:
    8
    Nochmal Hallo zusammen und mit der Bitte um Entschuldigung für die vorherigen unzureichenden Informationen.

    Hier das Ganze mal etwas detaillierter:

    04.09.21
    Wir haben ein etwas größeres Grundstück in Bochum (NRW) gekauft mit der Absicht dieses zu teilen und die Hälfte weiter zu veräußern, sowie die andere Hälfte anschließend zu bebauen.

    07.09.21
    Auf Empfehlung unseres Bauträgers haben wird den ÖBVI XXX kontaktiert, um eine Teilung für 2 EFH vorzunehmen, sodass zweimal 10 m breite EFH´s auf den jeweiligen Grundstücken gebaut werden können. Da haben wir darum gebeten für Ende September Kapazitäten zum Vermessen für uns einzuplanen. Für den 04.10. haben wir dann einen Termin bekommen. Recht spät haben sie an dem Tag begonnen und einen weiteren Termin für die Woche darauf zur Fortführung veranschlagt. Hier wurden wir mehrfach im Vorfeld dazu aufgefordert die Gartenhütten aufgrund einer aktuellen Gesetzeslage zu entfernen, sonst müsse man erst einen gesonderten Antrag stellen. Den Abriss haben wir zum 03.10.2021 vollzogen.

    20.09.21
    Info von ÖBVI XXX per Mail erhalten, dass zu den Baulasten nichts Erhellendes aus dem Kaufvertrag hervorgeht und zur Sicherheit eine Abfrage nach Baulasten bei der zuständigen Behörde gestellt wird. Ich habe ihn per Mail darauf hingewiesen, dass das ok ist, solange uns dazu keine Kosten entstehen. Unser Bauträger hat am selben Tag mit ÖBVI XXX telefonisch kommuniziert, dass man telefonisch Rücksprache mit der Behörde gehalten hat und keine Baulasten eingetragen sind. Der Bauträger in seinem Auftrag aber trotzdem eine Bestätigung angefordert hat und dafür auch die Kosten bereits übernommen hat.

    04.10.21
    Erster Vermessungstag

    11.10.21
    Zweiter Vermessungstag

    Dann kam eine ziemlich lange Bearbeitungszeit. Mehrfach haben wir nachgefasst, da der Termin für den Verkauf immer näher rückte.

    22.10.21
    Zeichnung mit den beiden Häusern, Höhen, Abständen und Linien für die geplante Teilung (Flächenabmessung) als Planungsgrundlage mit der Bitte um Freigabe bekommen. Das haben wir dann auch freigegeben. Da wir aber trotzdem als Voraussetzung für den Verkauf von der Stadt die Genehmigung der Teilung benötigen war/ist weiterhin Eile geboten.

    29.10.21
    Nach Prüfung Freigabe erteilt (MA im Urlaub)

    11.11.21
    Die Größen der Grundstücke für den Kaufvertrag wurden uns auf Nachfrage mitgeteilt.

    15.11.21
    ÖBVI XXX hat uns telefonisch den Vorschlag gemacht den Grenztermin ohne Einladung der Nachbarn und mit Genehmigung der alten Eigentümer vorzunehmen. Ich habe den Mitarbeiter des Büros jedoch darum gebeten eine Woche zu warten, bis wir auch im Grundbuch eingetragen sind. Außerdem hat er gesagt, dass er vorschlägt die Grenzsteinsetzung ans Ende der Bauphase zu setzen, da die Steine eh wahrscheinlich im Rahmen des Bauvorhabens ein- und ausgebuddelt werden. Über die dabei entstehenden Mehrkosten wurden wir nicht informiert. Begründung war einfacher und schneller.

    19.11.21
    Laut Info des Mitarbeiters, hat ÖBVI XXX oder der Mitarbeiter des Büros trotz vorheriger Bitte nicht gemacht -> die Grenzniederschrift an die alten Eigentümer verschickt mit der bitte um Einverständnis zur geplanten Teilung.

    21.11.21
    Da mir bewusst war, dass die alten Eigentümer nichts damit anfangen können, bin ich dann durch die Gegend gefahren und habe mir die Unterschriften von denen abgeholt und sie am nächsten Tag im Vermessungsbüro vorbeigebracht.

    10.12.21
    Nach zwei Wochen habe ich dann beim Katasteramt nachgefragt. Dort sagte man mir, dass der Antrag am 09.12.21 erst eingegangen ist. Sie ihn nächste Woche aber noch bearbeiten. Jedoch fragte man mich auch, warum der Vermesser das so umständlich gemacht hat und man hätte doch ein ???-Verfahren machen können. Das wäre deutlich einfacher. Leider habe ich mir nicht den genauen Wortlaut aufgeschrieben. Telefonisch erreiche ich zur Zeit aber auch niemanden mehr dort um mir das genauer zu erläutern lassen was damit gemeint ist.

    14.12.21
    Zwei Wochen später kam vom ÖBVI XXX die Bitte um Grundbuchauszug wo wir als Käufer vermerkt sind und der Bitte ihm eine Kopie der Personalausweise zuzusenden, da die Stadt Bochum gerne einen „separaten Antrag für die Eintragung ins Grundbuch“ benötige.

    15.12.21
    Dann habe ich beim Katasteramt nachgefragt. Da kam die Aussage, dass man sich der Vermesser an die Regularien der Stadt Bochum halten muss, die ein bisschen anders sind, als die in der Region wo der Vermesser sitzt. Also irgendwas schien da falsch gelaufen zu sein.

    18.12.21
    Zweiten Teil der Rechnung zur Grundstücksteilung erhalten. (Vorher keine Rechnung erhalten)

    20.12.21
    Daraufhin nach den anderen Rechnungen gefragt, die wir nie erhalten haben.

    21.12.21
    Info von MA des ÖBVI XXX erhalten, dass Lageplan zum Bauantrag fertig. Abgeholt und zum Architekten gebracht.

    21.12.21
    5 x Kostennoten per Mail von ÖBVI XXX erhalten.


    Hier meine Anmerkungen zur Infragestellung der Richtigkeit der Kostenauflistung:

    1. Laut Information der Stadt Bochum hätte es ein einfacheres Verfahren zur Teilung gegeben. Nach meiner Vermutung auch kostengünstiger!?

    2. Grenzsteinsetzung (zurückgestellte Abmarkung) wäre zumindest für 2 Steine im Grundstückshintergrund meines Erachtens nicht nötig gewesen.

    3. Baulastenauskunft haben wir selbst übernommen und die Kosten dafür getragen.

    4. Bei zwei zum selben Verfahren gehörenden Lageplänen, sind dort alle Kosten korrekt bzw. wird das eine nicht in das jeweils andere inkludiert? (Doppelberechnung). Musste eine doppelte Lageplanung gemacht werden.

    5. Hätte die erste Flächenabmessung als Planungsgrundlage einfacher gehalten werden können?

    6. Hätten die Hütten wirklich abgerissen werden müssen? Keine Rechtsgrundlage gefunden. Hier sind uns enorme Kosten entstanden. Unter Berücksichtigung des zeitlichen Faktors oder bei einer wirklich notwendiger vorherigen Antragsstellung wäre das ok gewesen.

    7. Ist die zeitliche Aufwendung korrekt?
     

    Anhänge:

  5. #5 marcidarci175, 22.12.2021
    marcidarci175

    marcidarci175

    Dabei seit:
    21.12.2021
    Beiträge:
    75
    Zustimmungen:
    8

    Ja aber der Architekt hat das für die schon vorbereitet. Lageplan sieht 1 zu eins so aus nur, in Farbe!
     
  6. #6 marcidarci175, 22.12.2021
    marcidarci175

    marcidarci175

    Dabei seit:
    21.12.2021
    Beiträge:
    75
    Zustimmungen:
    8

    Habs noch mal genauer zusammengefasst!
     
  7. #7 marcidarci175, 22.12.2021
    marcidarci175

    marcidarci175

    Dabei seit:
    21.12.2021
    Beiträge:
    75
    Zustimmungen:
    8


    Hab, jetzt noch mal siehe oben genauer zusammengefasst.
     
  8. #8 simon84, 22.12.2021
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.869
    Zustimmungen:
    5.615
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Warum muss sich eine Rechnung für eine Dienstleistung eigentlich immer nach dem Aufwand in Stunden bemessen ?

    es geht doch auch um Befähigung und Kenntnisse

    Ist doch beim Notar und Grundbuch Amt auch nicht anders oder denkst du die haben mehr / weniger Arbeit nur weil ein Grundstück größer oder teurer ist ?

    Außerdem gibt es ganz sicher eine Berechnungsgrundlage


    Bei Fragen zu deiner Rechnung ist dein einziger Ansprechpartner der Vertragspartner

    frag ihn wie sich die Rechnung zusammensetzt, warum und was er als Beauftragung verstanden hatte

    und nimm den Architekt mit dazu besprecht das zu dritt am Tisch

    Sicher können alle fragen in der Runde beantwortet werden und vielleicht gibt es sogar eine Lösung / Kompromiss
     
  9. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.344
    Zustimmungen:
    1.701
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    Wenn Du Dich Deinen Auftragnehmern gegenüber genauso chaotisch vehalten hast, wie hier im Thread, wundert es mich nicht, wenn es tatsächlich Missverständnisse gegeben hat. Grobe Schnitzer kann ich aber nicht entdecken.
    Versuchen wir's mal mit dem Aufdröseln:
    Zunächst mal ist bei der Faktenlage mit geplanter Teilung und gleichzeitiger Bauantragstellung nach BauPrüfVO ein amtlicher Lageplan erforderlich. Dieser muss nach qualitativen Grundsätzen erstellt werden, die ein Architekt nicht leisten kann. Wenn die Lagepläne von Architekt und Vermesser sich tatsächlich nur durch die Farbe unterscheiden, hat wohl eher der Architekt vom Vermesser abgekupfert. Du kannst Dich also höchstens gegen eine Lageplanrechnung vom Architekten wenden.
    Die Baulastenabfrage ist bei der Erstellung eines amtlichen Lageplanes zwingend. Es liegt daher nicht in Deiner Macht, die Abfrage aus Kostengründen zu verhindern, es sei denn, Du stornierst den ganzen Auftrag. Fraglich ist auch, ob Deine Mail das Vermessungsbüro rechtzeitig vor der Abfrage erreicht hat.
    Ganz sicher? Dann wären IMHO statt der 150€ nur 30€ fällig.
    Und hat der Bauträger, der übrigens kein Bauträger sondern vermutlich ein Bauunternehmer ist, Dir die Gebühren in Rechnung gestellt?
    ... weil es keine Mehrkosten gibt. Zugegeben, ist blöd formuliert in der Rechnung, aber die 630,-€ wären sowieso fällig gewesen. Sie würden allerdings nochmal anfallen, wenn Du die spätere Abmarkung nicht vom gleichen Vermessungsbüro machen lässt.
    Kommunikationsproblem. Verständlich, wenn Du vorher so viel Druck gemacht hast (s. Satz 1).
    Die Mitarbeiter bekommen ja nur die fertigen Vermessungsunterlagen und kennen die Vorgeschichte nicht. Ein enger Zeitrahmen macht bestimmte Verwaltungsprozesse komplizierter. Zur Klärung im Forum reichen die gelieferten Fakten aber nicht, zumal nicht einmal Du mehr weißt, was genau gesagt wurde.
    Hast Du selber eine schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis angefordert und erhalten? Wann? Wie hoch waren die Gebühren?
    Mit den Ausschnitten aus den Gebührenbescheiden ist eine Beurteilung schwierig, aber ich denke, hier lohnt eine Nachfrage. Eine Basisgebühr von 935€ müsste IMHO gegen eine Zeitgebühr nach 6.3.1 getauscht werden. Diese müsste ein paar hundert Euro niedriger ausfallen. Diese Einschätzung kann aber je nach zeitlichem Ablauf und Kommunikationschaos falsch sein.
    Ja, einer für die Teilungsgenehmigung und einer für die Bauantragstellung.
    Dazu fehlen hier jegliche Informationen.
    Auch hierzu fehlen jegliche Informationen, mindestes ein Lageplan mit den Hütten und der Lageplan zum Bauantrag.
    Ja.
     
    11ant gefällt das.
  10. #10 Surfer88, 22.12.2021
    Surfer88

    Surfer88

    Dabei seit:
    17.12.2018
    Beiträge:
    1.096
    Zustimmungen:
    463

    Wie wäre es mit Fragen und Angebot erstellen lassen?

    Lg
     
  11. #11 marcidarci175, 22.12.2021
    Zuletzt bearbeitet: 22.12.2021
    marcidarci175

    marcidarci175

    Dabei seit:
    21.12.2021
    Beiträge:
    75
    Zustimmungen:
    8
     

    Anhänge:

  12. #12 Dimeto, 23.12.2021
    Zuletzt bearbeitet: 23.12.2021
    Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.344
    Zustimmungen:
    1.701
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    Du markierst den Text, den Du zitieren möchtest mit der linken Maustaste. Sobald Du die Taste loslässt, erscheint ein Kontextmenü rechts unterhalb der Markierung und Du klickst auf "Zitieren".
    Na das sind doch 'ne Menge beweisbarer Argumente, zu denen der Auftragnehmer mal Stellung beziehen kann. Ich würde das persönliche Gespräch suchen und einen Zeugen mitnehmen. Falls keine plausible Erklärung vorgebracht wird, wird die Rechnung gekürzt. Allerdings muss ich Dich warnen: Da es sich um Gebühren handelt, muss bei juristischer Eskalation nicht der ÖbVI den Betrag einklagen, sondern Du musst gegen den Gebührenbescheid klagen.
    Diese Information ist neu und lichtet den Nebel wieder etwas mehr.
    OK, mein Fehler. Den Punkt kannst Du bei einem mündlichen Schlichtungsversuch als unfaire Desinformation anbringen, juristisch wird er schwer anfechtbar sein.
    Sorry, aber mit solchen Apfel-Birnen-Vergleichen disqualifizierst Du Dich für jeden Einigungsversuch. Wenn Du mit einem solchen Projekt bei uns in der Gegend (auch NRW) aufschlägst und unter 6 Monaten rauskommst, kannst Du Dich glücklich schätzen.
    Wenn es den neuen Grenzpunkt an der Straße schon vorher als Koordinate im Kataster gegeben hätte und man hätte auf den IMHO ohnehin unsinnigen Versprung von 25cm beim hinteren Grenzpunkt verzichtet, dann hätte man eventuell eine Sonderung nach dem Katasternachweis machen können. Hätte, hätte, Fahrradkette ...
    Der Lageplan ist leider nicht aussagekräftig, da alle Grenzlängen, alte wie neue, schwarz sind. Frage nochmal ganz genau beim Katasteramt nach. Sollte die Straßengrenze im neuen Grenzpunkt schon vor der Teilung einen graphisch nicht wahrnehmbaren Knick gehabt haben, so könnte dies ein Fall für die Aufsichtsbehörde sein. Alternativ kannst Du auch einen anderen ÖbVI befragen. Zur Auswahl eines geeigneten Kandidaten bräuchtest Du aber Insiderwissen. Bei uns kenne ich zwei ÖbVIs, die sich hassen. Wenn Du einem die Taten des anderen zur Prüfung vorlegtest, ... hilft Dir aber nicht.
    Davor bedarf es aber der Vereinigung im Grundbuch. Und wenn die Grundstücke unterschiedlich belastet sind, muss auch das erst bereinigt werden. Und wenn Du noch nicht Eigentümer bist, dann muss das alles der Voreigentümer machen oder, was noch komplizierter und damit auch teurer ist, muss das alles im Notarvertrag geregelt werden. Wie gesagt, hier jede Einzelheit aufzudecken, die zu dieser oder jener Entscheidung geführt hat, dürfte unmöglich sein. Im Lageplan sehe ich auch das Nachbargebäude weit in Deine Grundstücke hineinragen, ebenso wie die Abstandsflächen. Auch das könnte die eine oder andere Entscheidung beeinflusst haben.
    Dazu bräuchte ich einen Auszug aus der Liegenschaftskarte vor der Fortführung, besser noch den Vermessungsriss zur Teilung, am besten natürlich beides.
    Mir fehlen natürlich ganz viele Informationen, insbesondere was die Kommunikation im Dreiecksverhältnis Du - Vermessungsbüro - Bauunternehmen betrifft, aber ohne Zeitdruck hätte ich zunächst die fünf Grundstücke gekauft, falls nicht schon beim Eigentumsübergang geschehen die Belastungen egalisiert, die Grundstücke vereinigt, die Flurstücke verschmolzen, dann die Teilung (bzw. Sonderung) beauftragt und zum Schluss den Bauantrag gestellt. Dafür hätte ich dann aber auch ein Jahr eingeplant. Ganz grob geschätztes Einsparpotential: 3k€
    Mein Tipp: Angesichts des Investitionsvolumens und weiterer zu erwartender Abweichungen von der Ideallinie ist der Blick nach vorne nervenschonender.
     
    11ant gefällt das.
  13. #13 marcidarci175, 26.12.2021
    marcidarci175

    marcidarci175

    Dabei seit:
    21.12.2021
    Beiträge:
    75
    Zustimmungen:
    8
    Danke :)
     
  14. #14 marcidarci175, 26.12.2021
    marcidarci175

    marcidarci175

    Dabei seit:
    21.12.2021
    Beiträge:
    75
    Zustimmungen:
    8
    Also, ich habe jetzt ausgiebig mit der Bezirksregierung gesprochen. Das Ergebnis war, dass ich zwei Möglichkeiten habe. Ein Aufsichtsbeschwerdeverfahren aufgrund der mangelhaften Beratungspflicht einzuleiten, was mir erst einmal absolut fern liegt und auch zu nichts führen würde, außer das der ÖBVI in seiner Funktion Schwierigkeiten bekommt. Es geht mir ausschliesslich um mein Geld. Eine weitere Möglichkeit ist, wie du es schon beschrieben hast, gegen den Gebührenbescheid zu klagen. Da der Vermesser die Leistungen jedoch unstrittig durchgeführt hat (egal ob beauftragt oder nicht) sind diese erst einmal zahlungspflichtig. Wenn er diese nicht in Rechnung stellt macht er sich selber straffällig. Quasi habe ich vom Teller gegessen. Dann bleibt nur wieder die mangelhafte Beratungspflicht. Da der Vermesser hoheitlich handelt, kann er jede seine Aktionen selbst inszenieren ohne mich überhaupt fragen zu müssen, wenn er es für erforderlich erachtet. Was eine Klage sicher noch schwieriger macht. Wie du sagtest wird jetzt erst einmal das Gespräch gesucht. Er muss ja schließlich noch mehr Arbeiten für uns erledigen und kommt uns hoffentlich aufgrund dieser Thematik etwas entgegen.

    Alle drei Vermessungspunkte hätten in unserem Bauvorhaben definitiv nicht zurück gestellt werden müssen und die Baulastenauskunft, die wir bereits beauftragt hatten, hätte er auch nicht machen müssen.

    Anbei noch mal eine Skizze mit der Teilung. In der Mitte sieht man die Trennungslinie, Eine Abmarkung wurde vorne am Gehweg und rechts am Ende wurden zwei Punkte gesetzt. Sieht man recht schlecht.
     

    Anhänge:

Thema:

Vermessung Vermesser Rechnung prüfen

Die Seite wird geladen...

Vermessung Vermesser Rechnung prüfen - Ähnliche Themen

  1. Vermessung Nebengebäude Kataster

    Vermessung Nebengebäude Kataster: Hallo Zusammen, ich hoffe mein Thema ist im richtigen Unterforum. Falls nicht sorry und bitte verschieben. Wir haben Mitte 2022 ein Haus...
  2. Garagenneubau, Baugenehmigung, Vermessung usw...

    Garagenneubau, Baugenehmigung, Vermessung usw...: Hallo zusammen! Vielleicht könnt Ihr mir hier weiterhelfen! An mein Grundstück (grün) soll direkt an das Carport angrenzend eine Garage (Rot)...
  3. Beubeginn und Vermessung

    Beubeginn und Vermessung: Hallo Zusammen, wir haben die Hälfte eines Grundstücks gekauft, um eine Doppelhauslälfte darauf zu bauen. Die andere Hälfte ist noch nicht...
  4. Zaun zum Nachbarn, Vermessung vor 4 Jahren,viele Fragen

    Zaun zum Nachbarn, Vermessung vor 4 Jahren,viele Fragen: Guten Tag zusammen, ich brauche dirngend Infos für mein Handeln eine orientierung bevor ie Anwältin nächste Woche vor Ort ist. Kurze...
  5. Rechnung vom Vermesser

    Rechnung vom Vermesser: Mal schnell eine Frage zur Rechnung unseres Vermessers, die wir heute bekommen haben: Die Rechnung beinhaltet neben seiner Leistung (Lageplan zum...