Bauleiter hat Amt niedergelegt

Diskutiere Bauleiter hat Amt niedergelegt im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Guten Morgen in die Runde, zunächst einmal frohe Weihnachten an alle. Ich habe gerade einen Brief aus dem Briefkasten gefischt, der mir das ganze...

  1. #1 RenateRey, 25.12.2021
    RenateRey

    RenateRey

    Dabei seit:
    25.12.2021
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    1
    Guten Morgen in die Runde,
    zunächst einmal frohe Weihnachten an alle.

    Ich habe gerade einen Brief aus dem Briefkasten gefischt, der mir das ganze Weihnachten versaut.

    Wir bauen mein Elternhaus um und hatten ziemlich Ärger mit dem Architekten. Eigentlich waren wir uns einig, dass unsere Wege sich trennen. Er hat uns gesagt, dass wir beim Amt einen Bauleiterwechsel anzeigen sollen. Dass haben wir gemacht, bzw. für die großen Dacharbeiten einen Fachbauleiter bestellt.
    Nun kommt ein Brief vom Bauamt, dass der Architekt die Bauleitung mit sofortiger Wirkung am 10.12 niedergelegt hat. Wir haben eine Woche, bis kommenden Do Zeit, einen neuen Gesamtbauleiter zu bestimmen. Ansonsten müssen wir unseren roten Punkt zurück schicken

    Wo soll ich denn so schnell jemanden her kriegen? Der Fachbauleiter zählt angeblich nicht. Wieso braucht es überhaupt einen Bauleiter, wir machen alles, bis auf das Dach selbst und der Rest ist sowieso nur innenhausbau.

    Ende Januar sollten die Dacharbeiten beginnen, wir warten schon so lange drauf, da der Architekt uns seit fast 2 Jahren nur rumschmiert. Ich kann mir nicht noch mehr Verzögerung leisten.

    Bitte bitte weiß jemand Rat.

    Viele Grüße
    Renate
     
  2. #2 Gast85808, 25.12.2021
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Wat isse ne Bauleiter? Hierzu Zitat aus LBO BaWü, ist bei anderen LBO`s gleich/ähnlich:

    Der Bauleiter hat darüber zu wachen, daß die Bauausführung den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den Entwürfen des Entwurfsverfassers entspricht. Er hat im Rahmen dieser Aufgabe auf den sicheren bautechnischen Betrieb der Baustelle, insbesondere auf das gefahrlose Ineinandergreifen der Arbeiten der Unternehmer zu achten; die Verantwortlichkeit der Unternehmer bleibt unberührt. Verstöße, denen nicht abgeholfen wird, hat er unverzüglich der Baurechtsbehörde mitzuteilen.

    (2) Hat der Bauleiter nicht für alle ihm obliegenden Aufgaben die erforderliche Sachkunde und Erfahrung, hat er den Bauherrn zu veranlassen, geeignete Fachbauleiter zu bestellen. Diese treten insoweit an die Stelle des Bauleiters. Der Bauleiter bleibt für das ordnungsgemäße Ineinandergreifen seiner Tätigkeiten mit denen der Fachbauleiter verantwortlich

    So, zu den Fragen warum. Genau aus dem Grunde. Leute Ihr unterschreibt nen Bauantrag und seid der Meinung alles ist gut. Ich hab ja keine Ahnung, was ich unterschrieben habe. Ihr müsst Euch schon im klaren sein, was man unterschreibt.

    Lösung: der Dachdecker übernimmt auch die Gesamtbauleitung (wenn er es macht, wird er vermutlich aber nicht umsonst machen).
     
    11ant gefällt das.
  3. #3 simon84, 25.12.2021
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.873
    Zustimmungen:
    5.616
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Bundesland ? NRW?
     
  4. #4 RenateRey, 25.12.2021
    RenateRey

    RenateRey

    Dabei seit:
    25.12.2021
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    1
    Wir sind Baden-Württemberg, danke.
     
  5. 11ant

    11ant

    Dabei seit:
    28.02.2017
    Beiträge:
    1.662
    Zustimmungen:
    935
    Beruf:
    Bauherrenberater
    Ort:
    RLP Nord
    Benutzertitelzusatz:
    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
    Ich bin unsicher, wofür Du Dich nun bedankst: nur höflichkeitshalber für die bisherigen Antworten oder auch dafür, aus Beitrag #2 verstanden zu haben, daß Du als BauleiterIn Dich selbst benennen kannst, denn dafür ist Absatz (2) ja da: ohne eigene Sachkunde besorgst Du Dir Fachbauleiter, die Deine Verantwortlichkeit mit ihrer Sachkunde ergänzen. Soweit der betreffende Paragraph hier vollständig zitiert wurde, enthält er offenbar keine Verpflichtung, daß Du auch diese Erfüllungsgehilfen Deiner rechtlichen Verantwortlchkeit benennen müßtest. Ich würde mich an Deiner Stelle hier also schlicht selbst als Bauleiter eintragen, den Beistand Deines Fachbauleiters besorgst Du Dir hier offenbar rein "im Innenverhältnis".
     
    HansiKlaus99, Piofan, Fabian Weber und einer weiteren Person gefällt das.
  6. #6 simon84, 26.12.2021
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.873
    Zustimmungen:
    5.616
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Die Umbauten sind ja offensichtlich so umfangreich dass es einen Bauantrag brauchte.
    Und so wie ich es verstehe ist auch nur deshalb der Architekt am Boot, was man hier so zwischen den Zeilen liest.

    in BW sollte das mit der Bauleitung tatsächlich so gehen.

    was mich viel mehr wundert ist das ganze Chaos in der Kommunikation bzw. wie das hier niedergeschrieben wurde ….
    War doch absolut absehbar dass der Architekt nicht weiter die Bauleitung übernimmt, warum ist das jetzt eine Überraschung dass man einen neuen benennen muss ?

    ein Amt hat der übrigens höchstens im weit übertragenen Sinn niedergelegt
     
  7. Domski

    Domski

    Dabei seit:
    21.06.2018
    Beiträge:
    529
    Zustimmungen:
    268
    Ich interpretiere mal rein, das der Architekt das Niederlegen nach Ansicht des TE erst durchführen soll, nachdem ein Ersatz organisiert ist. Oder der TE ist über die Kürze der Frist empört, denn, und das befürchtet der TE zurecht, lässt sich ein fachlich und menschlich kompatibler Bauleiter nicht in dieser Kürze über die Feiertage organisieren.
     
    11ant und simon84 gefällt das.
  8. #8 RenateRey, 26.12.2021
    RenateRey

    RenateRey

    Dabei seit:
    25.12.2021
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    1
    Hallo,
    Danke für die bisherigen Antworten.
    Ich konnte aus den Antworten bisher tatsächlich nicht herauslesen, dass ich mich selbst bzw. meinen Mann benennen könnte.

    Der Architekt hat sich als Gesamtbauleitung eingetragen. Natürlich weiß ich, dass ich das unterschrieben habe. Das hätte ich einfach nicht machen sollen.
    Die Beziehung zum Architekten ist schwierig, weil er uns nur Mist in den Weg legt und überhaupt nicht in die Gänge kam. Nun waren wir uns endlich mit ihm einig, dass der Dachdecker übernimmt. Der selbst hat sich aber als Fachbauleitung angeboten und nicht als Gesamtbauleitung. Mir war nicht klar, dass wir das benötigen.

    Und richtig, wie soll ich über die Feiertage, ohne einen Funken Ahnung einen neuen Bauleiter finden, der diese fremden Pläne betreut.
    Ich bin ehrlich, ich hab wirklich keine Ahnung und jetzt einfach nur Angst, dass uns die Baugenehmigung entzogen wird.

    Der Bauantrag war nötig, weil wir das Dach umbauen. Gauben und ein Balkon werden gebaut.
    Der Architekt hat aber irgendwie ein Großprojekt draus gemacht.
    Und jetzt ist er beleidigt und hat, wohl parallel zu uns, die Gesamtbauleitung mit sofortiger Wirkung gekündigt. So schnell hat er in den letzten 2 Jahren keinen einzigen Brief beim Amt eingereicht.

    Ich habe mich hier hin gewandt weil ich Rat suchte. Es irritiert mich tatsächlich von einzelnen so angeblafft zu werden, weil ich mich für Antworten oder Nachfragen bedanke.

    Könnte mir jetzt nochmal jemand genau erklären, ob ich zb meinen Mann als Bauleitung eintragen kann? So ganz ohne Qualifikation?

    Vielen Dank für die Hilfe! Ich kann sie wirklich gut gebrauchen!
     
  9. #9 Fabian Weber, 26.12.2021
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.584
    Zustimmungen:
    5.157
    In den meisten (oder sogar allen?!) Bundesländern braucht man keine entsprechende Qualifikation.

    Du brauchst nur ausreichend Kenntnisse um den Bau entsprechend der gültigen Regeln zu errichten. Es gibt keine Prüfung zum Bauleiter.

    Du darfst auch Hundesitter sein und trotzdem bauleiten, wenn Du es kannst.
     
    simon84 gefällt das.
  10. #10 simon84, 26.12.2021
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.873
    Zustimmungen:
    5.616
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Genau. Einfach mal beim Bauamt vorbeischauen und alles vor Ort klären
     
  11. 11ant

    11ant

    Dabei seit:
    28.02.2017
    Beiträge:
    1.662
    Zustimmungen:
    935
    Beruf:
    Bauherrenberater
    Ort:
    RLP Nord
    Benutzertitelzusatz:
    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
    Wer soll das wo getan haben, ich lese hier niemanden Dich anblaffen (?)
    Genau so ist es, und hat Dir @Skogen bereits in Beitrag #2 mitgeteilt (und dann nochmals in Beitrag #5 ich, weil ich mir - wenn Du es jetzt nochmals fragst, offenbar zu recht - unsicher war, ob Du das aus dem Paragraphenwortlaut deutlich genug herausgelesen hast). Eine ggf. mangelnde eigene Qualifikation füllst Du ja mit den Fachbauleitern auf, die jedoch nach meinem Verständnis nicht gesondert zu benennen sind.
     
  12. #12 simon84, 27.12.2021
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.873
    Zustimmungen:
    5.616
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    ich war da ein bisschen direkt weil mich ehrlich gesagt der Text Wirrwarr etwas genervt hat :)
    War aber nicht persönlich oder böse gemeint
     
  13. #13 Gast85808, 27.12.2021
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Oh mein Lieber, da biste aber auf dem Holzweg. Krönung ist wie immer Hessen, z.B.:

    § 51 HBO, Bauleitung - startothek - Normensammlung

    S-H verlangt Meister Bauhaupt z.B.

    usw. usw.
     
    11ant gefällt das.
  14. #14 Fabian Weber, 27.12.2021
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.584
    Zustimmungen:
    5.157
    Ja toll für S-H. Ich fände es ja auch gut, wenn das überall so wäre.
     
    simon84 gefällt das.
  15. #15 simon84, 27.12.2021
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.873
    Zustimmungen:
    5.616
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Eigentlich wäre ja die richtige Antwort dass der Bauherr hier einen anderen Architekten braucht.
    Aber das war ja nicht so wirklich die Fragestellung.

    mit HOAI und Rechnung vom Architekten würde ich aufpassen, das gibt bestimmt noch Ärger
     
    Domski und 11ant gefällt das.
  16. #16 RenateRey, 29.12.2021
    RenateRey

    RenateRey

    Dabei seit:
    25.12.2021
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    1
    Hallo ihr lieben Antwortersteller,

    Der Dachdecker übernimmt die Gesamtbauleitung!! Bin sehr erleichtert.

    Und ja, auf die Abrechnung vom Architekten bin ich sehr gespannt...
     
    simon84 gefällt das.
  17. #17 simon84, 29.12.2021
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.873
    Zustimmungen:
    5.616
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    habt ihr einen schriftlichen Vertrag ? Welche LPs waren vereinbart ? Welche wurden vor Erfüllung gekündigt ?

    ihr müsst da wirklich aufpassen, da die HOAI in den früheren leistungsphasen in erster Linie für die Geschäftswerte auf Tabellen bzw Schätzwerte abzielen.

    das heißt nur weil ihr in eigenleistung und günstig ausgeführt habt oder gar etwas das ursprünglich geplant war nicht umgesetzt habt wird deshalb der Betrag in LPH4 nicht geringer !
     
Thema:

Bauleiter hat Amt niedergelegt

Die Seite wird geladen...

Bauleiter hat Amt niedergelegt - Ähnliche Themen

  1. Als dipl.-Bauleiter CH in Deutschland selbständig werden?

    Als dipl.-Bauleiter CH in Deutschland selbständig werden?: Hallo zusammen Ich habe hier viele Jahre als Gast begeistert mitgelesen. Und empfinde das Forum als ein sehr guten Anlaufpunkt für alle am Bau...
  2. Anfängerfrage: Brauche ich einen Architekten/Bauleiter

    Anfängerfrage: Brauche ich einen Architekten/Bauleiter: Hallo Zusammen, ich bin absoluter Laie und Neuling im Haus-Bussines, aber wir träumen vom Eigenheim und haben was sehr passendes in konkreter...
  3. Unverschuldete Mehrkosten von Schlussrechnung der Bauleitung abziehen

    Unverschuldete Mehrkosten von Schlussrechnung der Bauleitung abziehen: Huhu, es gab schon viele Fragen zu diesem Thema, aber noch keine die auf meinen Sachverhalt zutrifft. Im Rahmen der Kernsanierung unseres...
  4. Bauleiter beendet Tätigkeit per sofort!?

    Bauleiter beendet Tätigkeit per sofort!?: Hallo liebes Forum, bin neu hier und bitte Euch um Hilfe. Kurze Erläuterung zu meinem Forumsname: Ich habe eine ETW bei einem Bauträger gekauft...
  5. Brauch ich einen bauleiter

    Brauch ich einen bauleiter: Hallo, ich bin neu hier im forum, vll kann mir jemand die frage beantworten. wir haben eine bestehende Halle angemietet und müssen eine...