unzufrieden mit Gewerk - doppelte Rechnungstellung

Diskutiere unzufrieden mit Gewerk - doppelte Rechnungstellung im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich baue aktuell mit einem noch recht kleinen aber wachsendenGeneralunternehmer (GU) ein Massivhaus Bungalow in Niedersachsen....

  1. #1 Bancoran86, 18.01.2022
    Zuletzt bearbeitet: 18.01.2022
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    Hallo zusammen,

    ich baue aktuell mit einem noch recht kleinen aber wachsendenGeneralunternehmer (GU) ein Massivhaus Bungalow in Niedersachsen.
    weitere Randdaten: - Grundstückserwerb und Baugenehmigung erfolgten im Mai/Juni 2021
    - erster Spatenstich Juni 2021
    - vereinbart wurde ein einzugsfertiges Haus/ schlüsselfertig inklusive Malerarbeiten
    - aktueller Stand: Rohbau inklusive Klinkerarbeiten, Fenster und Haustür abgeschlossen
    - nächster Schritt: Anschlüsse für die Sanitären Anlagen, Verputz

    Ich bitte zu berücksichtigen, dass ich als Geisteswissenschaftler nicht vom Fach bin und dies mein erstes Haus ist, welches ich baue (und hoffentlich auch das letzte).

    Bislang lief alles sehr gut soweit. Mit meinem Bauleiter bin ich einigermaßen zufrieden. Er macht seine Arbeit gut und pünktlich und schreitet immer sofort ein wenn etwas bei der Arbeit der Gewerke zu beanstanden ist. Er ist nur nicht besonders stark was die Kommunikation angeht. Wenn ich Fragen habe, beantwortet er diese oft gar nicht. Wenn ich aber Wünsche und Anmerkungen habe, setzt er diese in der Regel sofort kommentarlos um. Laut meinem Nachbarn, der selbst vom Fach ist und das meiste an seinem Haus in Eigenleistung erbringt, macht mein Bauleiter einen soliden Job.

    Auch mit dem GU an sich bin ich sehr zufrieden. Ich bekomme vom GU immer regelmäßig Updates zum Geschehen und welche Gewerke beteiligt sind und alle Kontaktdaten. Auch Fotos vom Bauplatz bekomme ich regelmäßig zugeschickt, sobald sich etwas neues tut. Absolut umtriebiger GU, der viel Energie investiert.

    Nun hat er aber ein Gewerk, welches sowohl meine Sanitären Anlagen/Heizung als auch Elektrik installieren soll, welches ich am liebsten einfach nur noch loswerden würde. Unhabhängig von meiner persönlichen Wahrnehmung, die absolut nicht die beste ist, hat mir mein GU mitgeteilt, dass mein Haus auch das letzte sein wird, an dem er dieses Gewerk arbeiten lässt und sich für die neuen Projekte einen anderen Partner suchen wird, weil es zu große Differenzen gab. (Tolle Wurst, ich muss also noch mit denen auskommen?)
    Wie, weshalb warum bin ich unzufrieden?

    Das Gewerk will Sachen doppelt abrechnet. Wie ich erfahren habe, versucht der Herr L. das auch immer wieder.
    Angefangen hat es bei der Fußbodenheizung. Laut meinem GU hat diese auch die Funktion, dass man im Sommer eine leichte Kühlung von bis zu 5 C erwirken kann.

    Herr L. teilte mir mit, dass diese Funktion nicht in der Grundausstattung vorhanden wäre, welche von dem GU bei ihm gebucht wurde und hat mir für diese "Zusatz"-Funktion ein Angebot zugeschickt für 2000 €. Mein GU meinte, dass er dieses Vorgehen bisher bei allen vorangegangenen Bauprojekten durchgezogen hat und solche Angebote an alle Bauherren gerichtet hat. Bislang musste der GU alle Bauherren immer "vorwarnen", dass diese auf das Angebot nicht eingehen sollen, denn das seie in der Leistung enthalten. Soweit mir bekannt, hat dann auch keiner der anderen Bauherren nachgegeben und etwas draufbezahlt.

    Nun hatte ich neulich ein Gespräch mit Herrn L. am Bauplatz und er meinte Zitat "Sie müssen die 2000 € ja nicht bezahlen aus dem Angebot. Dann installiere ich Ihnen eben nur was meiner Meinung nach tatsächlich in der Leistung enthalten ist und dann verlege ich die Rohre der Fußbodenheizung nicht so eng. Da bin ich ganz leidenschaftslos. Das müssen Sie wissen, was Sie wollen."

    Ich hatte daraufhin gesagt, dass er bitte sich noch einmal mit dem GU zusammensetzen soll und sie sich einigen sollen, was nun in dem gebuchten Paket enthalten ist und was davon Zusatzleistungen wären.
    Die antwort war nur trocken "Nö das mach ich nicht. Auf den bin ich nicht mehr gut zu sprechen. Entweder Sie zahlen und ich mach das oder Sie zahlen nicht und ich mach es nicht. Dazu muss ich nicht mit dem GU reden."

    So ein Kindergartenverhalten ist für mich ehrlich gar keine gutes Anzeichen für ein vertrauenwürdiges Gewerbe. Ich hätte auch ganz ehrlich lieber ein Gewerk für die Heizungsinstallation, welches ich auch für später guten Gewissens beauftragen kann für die jährlichen Wartungen. Mit so einem Gewerk wünsche ich mir das aber definitiv nicht. Außerdem geben mir seine Aussagen das Gefühl von "ich mach dann halt meine arbeit nicht richtig und pfusch einfach was da hin" was einer unterschwelligen Drohung/Erpressung gleich kommt. Woher soll ich noch wissen, dass er überhaupt irgendetwas so macht, wie es vereinbart war?
    Mein GU wiederum versucht professionell zu bleiben und sagt, dass er mit Herrn L. in Kontakt treten will und das bereinigen möchte. Diese Bereitschaft zur Kommunikation ist leider weiterhin sehr einseitig.

    Ich halte Herrn L. auch durch meine Erfahrung bei der Bemusterung zur Badausstattung für sehr unglaubwürdig. Ich wusste, dass ich bei der Ausstattung des Bades noch einmal draufzahlen würde, ging aber davon aus, dass diese Zusatzkosten dann mit den im Grundpaket enthaltenen Kosten verrechnet werden. So habe ich z.B. die Toilette so genommen wie sie in der Grundausstattung enthalten inklusive ABsenkbarem Deckel. Auf das Angebot wurde mir aber die komplette Toilette angerechnet. Im Paket enthalten ist eine Badewanne für 150 Euro und ich habe mir eine für 800 ausgesucht. Die 150 wurden nicht abgezogen sondern die 800 sind voll im Angebot aufgelistet. So zieht sich das durch die komplette Ausstattung. Als ich Ihn darauf ansprach, ob das noch nachträglich miteinander verrechnet wird, meinte er "nein, sowas mach ich nicht, das ist zu viel Arbeit gegeinander zu rechnen." Und auf meine Frage ob der GU ihm dann nichts mehr für die Ausstattung zahlen muss, meinte er "ich hab ja auch mehr Arbeit mit den hochwertigeren Sachen, das nimmt sich dann nichts. Da brauch man nirgendwo irgendwas verrechnen."
    Ich hätte dann aber erwartet, dass(sollte diese Behauptung stimmen) er seinen Stundensatz gesondert auflistet aber das verweigert er ebenfalls alles. Ich unterstelle ihm einfach mal, dass er seine Angebote also absichtlich undurchsichtig gestaltet und einfach nur 2 mal zulangen möchte.

    Mir ist schon klar das Zusatzleistungen bezahlt werden müssen. Jede Extrasteckdose jeder extra Lichtschalter und von hochwertiger Keramiker wollen wir ja gar nicht reden - Qualität kostet. Aber ich habe hier einfach das Gefühl, dass Herr L. aus Unwissenheit Profit schlagen will und das nicht zu knapp. Und dazu kommt einfach das schlechte Gefühle dazu "Was macht er nun tatsächlich? Das was vereinbart wurde und was bezahlt wird oder so wie er Lust zu hat?"

    Am liebsten würde ich das Gewerk wechseln. Aber in weit ist das überhaupt möglich? Wie sind da meine Rechte? Kann ich das schon auf Verdacht, dass mutwillig schadhaftes Verhalten zu erwarten ist oder erst wenn der Ärger sichtbar wird durch bereits entstandene Schäden? Hat jemand eine gute Empfehlung für mich? Oder ähnliche Erfahrungen und weiß, was möglich ist in so einem Fall? Von der IHK beraten lassen?

    Mit lieben Grüßen

    Bancoran
     
  2. #2 nordanney, 18.01.2022
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    1. Du baust nicht mit einem Bauträger, sondern mit einem Generalunternehmer (GU). Der Bauträger verkauft Grundstück und Haus in einem Vertrag
    2. Ansprechpartner ist zunächst Dein Vertragspartner. Du hast auch nur mit ihm einen Vertrag, nicht mit seinen Subunternehmern.
    3. Sonderleistungen von Subs sind zu vergüten. Aber das ist Dir ja auch klar.
    4. Verrechnung ist nicht das Thema zwischen Dir und dem Sub. Verrechnen oder erstatten kann Dir nur der GU, denn nur mit ihm hast Du eine Leistungsbeschreibung vereinbart. Der Sub kann Dir nur einen Aufpreis nennen. Was Du und der GU damit machen, interessiert ihn nicht. Ist auch ok.
    5. Gewerk wechseln durch Dich geht nicht, da Du ja gar nicht den Auftrag erteilt hast. Du hast beim GU ein Haus gekauft.

    Insofern würde ich Diskussionen erst einmal mit den GU suchen.
     
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  3. #3 Bancoran86, 18.01.2022
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    Okay, danke für die schnelle und hilfreiche Antwort ,@nordanney.

    Und danke für den Hinweis mit der Bezeichung GGeneralunternehmer. Ich verbesser das gleich, damit niemand noch verwirrter ist.
     
  4. #4 K a t j a, 18.01.2022
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    Trotzdem hat man aber einen gewissen Einfluss auf die ausführende Firma. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Bauherren einzelne Gewerke aus dem GU-Vertrag nachträglich heraus nehmen. Allerdings trägt man dann auch das Risiko. Gerade an Schnittstellen will es bei Problemen dann oft keiner gewesen sein und die Haftung des GU ist weg.
    Deshalb ist es meist sinnvoller mit seinem GU erneut zu verhandeln, ob ein Wechsel der ausführenden Firma möglich ist. Vermutlich kommt es dann zu Zeitverlust und Preisanpassungen. Das kann aber u.U. dennoch besser sein, als Pfusch und Ärger ohne Ende.
     
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  5. #5 msfox30, 18.01.2022
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    Das kenne ich. Während der Bauphase hatten wir die SWP gewechselt, weil es die aus dem Vertrag nicht mehr gab. Die neue (Vaillant) sollte mit Kühlfunktion sein. Bei der Inbetriebnahme im Sommer sagte ich, nun kühlen sie mal. Der Monteur meinte, das wäre vertraglich nicht vereinbart und kostet extra. Letztlich war mal der Vaillant-Techniker da und hat im Menü die Kühlfunktion einfach aktiviert. Aus technischen Gründen kühlt es zwar immer noch nicht, war theoretisch würde es funktionieren.
    Lern: Nur was vertraglich vereinbart ist, wird auch geleistet.
    So einfach ist das nicht. Fordere die Berechnung der FBH ein - bei deinem GU! Wenn er dir die Berechnung nicht rausrückt (so wie bei uns), dann nimm Einsicht in die Berechnung und schreib dir ggf. alles ab. Nur auf dieser Basis kannst du am Ende die FBH kontrollieren und auch abnehmen. Ohne Berechnung, keinen Abnahme, ohne Abnahmen kein Geld an den GU.
    Damit wirst du wohl leben müssen. Nur was im Vertrag steht ist beim Bau bindend. Bei allem danach bist du den Preisen der Gewerke ausgeliefert. Deine Wanne hätte auch 950€ kosten können. Dann hätte er die 150€ abgezogen und du hättest auch 800€ bezahlt. Sieht auf dem Papier schön aus, ändert aber am Geld nix.
    Nein, da das Gewerk nicht dein Vertragspartner ist. DEIN Vertragspartner ist dein GU. Wenn zu dem ein gutes Verhältnis hast, musst du zusehen, dass es so bleibt, auch wenn du ihm die ständig die Mängel seines Sub-Gewerkes aufzeigen musst. Primär läuft ALLES über ihn - alles.
    Bei unserem GU waren wir in der glücklichen Lage, dass er für nicht erbrachte Leistungen z.B. Badewanne eine Art Preisliste hatte auf dieser Basis er uns dann die Erstattung berechnete. Nur, die Preisliste kannten wir vor der Vertragsunterzeichnung auch nicht - also auch wieder Willkühr während der Bauphase.
     
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  6. #6 Bancoran86, 18.01.2022
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    okay Super, das ist doch aber alles schonmal sehr hilfreich.
     
  7. #7 msfox30, 18.01.2022
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    Muss mich mal selbst zitieren :).
    Noch ein Nachtrag: Hier musst du etwas geschickt vorgehen. Du solltest die ursprüngliche FBH-Berechnung bekommen. Sprich, kann ja sein, dass der Heizungsbauer dir nachträglich irgendetwas unterschiebt. Auf alle Fälle sollte die Berechnung nachvollziehbar sein. Entscheidend sind dabei die Vorlauftemperaturen. Klar, kann er die Abstände der FBH größer berechnen, wenn er einfach die Vorlauftemperatur hoch nimmt.* Nur läuft dann deine Anlagen nicht mehr effizient genug. Laien-Meinung: Hier wäre ein Spielraum, weil nirgends im Vertrag die Effizienz (Jahresarbeitszahl) deiner Anlage definiert. Das wollte unser Sachverständiger damals, macht aber kein Heizungsbauer mit. Hoher Vorlauf heißt bei einer Wärmepumpe auch schlechte Jahresarbeitszahl.
    Die richtigen Verlegeabstände solltest du VOR dem Estrich für richtig befunden haben. Wenn der Estrich drin ist, wird daran keiner mehr etwas ändern.

    *Die Berechnung ist hier sehr anfällig. Das hat mir unsere Heizungsbauer an seinem Programm mal gezeigt. Wie gesagt, er wollte die Berechnung nicht rausrücken, hat es mir aber ausführlich erklärt und simuliert. Ein Haupteinflussfaktor ist der Bodenbelag. Der Verlegabstand ändert sich deutlich, zwischen Fliesen und Parkett. Wenn dich dein Heizungsbauer also noch nicht nach deinem Bodenbelag gefragt hat, würde ich stutzig werden.
    Letzlich war es bei uns umgekehrt. Unser Heizungsbauer hat im ganzen Haus ca. 10cm bzw. im Bad etwa 8cm verlegt. Da unser Heizungsbauer die Berechnung nicht rausgerückt hat, habe ich die FBH von einem exteren Gutachter berechnen lassen. Dieser hatte wesentlich höhere Vorlauftemperaturen (50°C hab ich aus der Berechnung) angesetzt und der Verlegabstand lag z.T. bei 20cm. Im Grunde hat es unser Heizungsbauer als besser verlegt, als er hätte gemusst. So kann ich die ganze Anlage mit "nur" <30°C oder mal 32°C bei ca. -10°C Außentemperatur fahren.
     
  8. #8 Ybias78, 19.01.2022
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    Erstmal ist es keine Kühlung mit der Fußbodenheizung, sondern eine Temperierung, die 2-3 Grad ausmacht. Nicht mit der Klimaanlage zu vergleichen, ist aber merklich. Wir zahlen für unsere Temperierung ca. 4.500 €, da für diese u.a. digitale Schalter nötig sind, die Kosten einen großen Aufpreis.

    Was mir aber bei der Beschreibung des TE fehlt, ist der externe Baubegleiter. Wenn Du nicht vom Werk bist, wieso hast keinen externen Baubegleiter eingestellt? Kostet ca. 1% der Gesamtsumme, verhindert aber auch mehrere Zehntausende Euro Pfusch. Der GU kann Dir viel erzählen. Die Verlegung der FBH ist im BLB geleregelt, auch die Abstände, etc. Dies prüft der externe Baubegleiter natürlich auch.
     
  9. #9 Fred Astair, 19.01.2022
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    Ich verstehs nicht. Was machen die alle für ein Geschisse um die Berechnung? Ich habe meinen Kunden immer alle Berechnungsunterlagen in die Hand gedrückt und mir auf meinem Exemplar bestätigen lassen, dass die Rahmenbedingungen so und nicht anders vom Auftraggeber vorgegeben waren. Das fängt bei den Raumlufttemperaturen an und hört richtigerweise bei den Fußbodenbelägen auf. Das war dann auch meine Absicherung, wenn der dicke Perser später im Wohnzimmer ausgerollt wurde und keine 26° Raumlufttemperatur erreicht wurden.
    Waskann denn der Externe rechnen, wenn Du ihm nicht die Vorgaben zur Verfügung stellst?
     
  10. #10 msfox30, 19.01.2022
    Zuletzt bearbeitet: 19.01.2022
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    Das habe ich bis heute nicht verstanden. Er meinte, das hat er noch nie gemacht und wird es auch nicht machen. Es wäre vertraglich nicht vereinbart. Ich habe ihm sogar angeboten, dass ich das direkt bezahlen, ohne es über unsere GU laufen zu lassen.
    Ich hab ihm alles zur Verfügung gestellt, was er haben wollte. Das Haus incl. Bodenbeläge war ja da schon fertig. Und das man ein SoleWärmepumpe nicht mit 50°C Vorlauf bei -14°C AT fährt, sollte er auch wissen. Ich glaube aber, dass vielleicht mit dem Bad zusammenhängt. Denn dort nimmt man ja RT mit 24°C. Dort hat er auch einen Verlegabstand von 7,5cm ausgerechnet. Naja und daran orientierten sich alle anderen Räume. Real lassen wir aber das Bad nicht bei 24°C dauerhaft laufen. Hier ist es so warm wie im restlichen Haus - 21 - 22°C.
    Mein Erwartung war da eigentlich, dass er in etwa das ausrechnet, was verlegt wurde. Ich einen Nachweis habe. Das es am Ende aber schlechter geworden ist, konnte ich ja nicht ahnen. Letztlich habe ich die Rechnung dafür meinem GU von der Schlussrate abgezogen, da mir die Berechnung zustand.
     
  11. #11 Fabian Weber, 19.01.2022
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    Hallo Bancoran,

    Du musst gar nichts an irgendwelche Subunternehmer zahlen, Punkt.

    Wenn Du eine höhere Ausstattung im Bad nimmst, dann läuft das auch über den GU.

    Da Du scheinbar ziemlich hilflos bist, rate ich Dir dringend einen externen Bauleiter einzustellen.

    Solche unverhohlenen Drohungen würden bei mir roten Alarm auslösen. Das ist schon ein Grund den Sub von der Baustelle zu werfen. Ein unabhängiger Zeuge wäre aber gut.
     
  12. #12 Bancoran86, 20.01.2022
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    Hallo nochmal,

    ich hatte jetzt schon einige gute Infos bezüglich der FBH bekommen.

    Nun habe ich auch in anderen Artikeln zu dem Thema gelesen, dass neben dem Bodenbelag und der Vorlauftemperatur auch der Wärmeerzeuger eine Rolle spielt.

    Bei mir wird es eine Wärmepumpe sein. Und zu dem Thema Wärmepupe lese ich wiederholz, dass da ein Verlegeabstand von 10 cm empfohlen wird. Kann man das so denn pauschalisieren? Sind 10 cm dann nicht schon eine relativ dichte Verlegung?

    LG

    Bancoran
     
  13. #13 nordanney, 20.01.2022
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    Im Sinne einer guten Effizienz = möglichst niedrige Vorlauftemperaturen sollte eine möglichst enge Verlegung gewählt werden. Das ist nicht nur bei der WP so, aber dort besonders wichtig.
    10 cm sehe ich nicht als besonders dichte Verlegung an, sondern eher als Standard. Im Bad, um dort einen entsprechend hohen Wärmeeintrag zu bekommen, können es auch mal 5cm sein.
     
  14. #14 msfox30, 20.01.2022
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    Jain. Wenn er natürlich etwas Zusätzliches nur mit dem Subunternehmer vereinbart, wird er das auch direkt an ihn bezahlen müssen, solange es nicht über den GU lief. Wenn der GU mit macht. NUR, wird es dann schwierig mit der Gewährleistung!
    War bei uns auch so. Die Verkabelung des extra Schaltschrankes mit dem Smarthome habe ich direkt mit dem Elektriker gemacht. Den Aufpreis für die andere Haustür andere Türklinken habe ich mit dem Fensterbauer direkt gemacht.
    Was unbedingt über den GU ging, war der Steinteppich im Bad. Ist das was undicht, muss verhindert werden, dass die beiden Auftragenehmer sich die Schuld gegenseitig zuweisen.
    2x nein. Das rechnet dir der Heizungsbauer aus bzw. forderst du von deinem GU ein. Wie gesagt, bei uns waren es etwa 10cm, im Bad und Gäste WC weniger.
     
  15. #15 Fabian Weber, 20.01.2022
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    Wenn man mit 10cm Verlegeabstand plant und alle Kreise nicht über 80m sind, dann ist man auf der richtigen Seite. Fachlich korrekt ist das aber so nicht.

    Wenn Du eine Wärmepumpe bekommst, dann ist für diese optimal, wenn die maximale Vorlauftemperatur im Auslegungsfall, also bei z.B. -12Grad bei 30° Grad liegt. Wenn er mit 35Grad rechnet ist es schon ungünstig für eine Wärmepumpe.

    Lass Dir mal bitte die genaue Planung hierzu geben. Nicht, dass hier wieder eine viel zu große Wärmepumpe mit Pufferspeicher geplant wird.
     
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