Außenwände mit unterschiedlichen Dämmstärken - U-Wert?

Diskutiere Außenwände mit unterschiedlichen Dämmstärken - U-Wert? im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo Experten, folgende Frage treibt mich um: Ich muss bei der Dämmung (nach EnEV 2016, Baugenehmigung ist schon etwas älter) einen U-Wert der...

  1. #1 gruenberg, 22.01.2022
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    Hallo Experten,

    folgende Frage treibt mich um:

    Ich muss bei der Dämmung (nach EnEV 2016, Baugenehmigung ist schon etwas älter) einen U-Wert der Außenwände von 0,24 einhalten.

    Nehmen wir der Einfachheit halber an, dass ich nur 2 Außenwände habe - beide gleich groß. Die eine so gedämmt (WDVS), dass ein U-Wert von 0,22 rauskommt. Die andere (vorgehängte hinterlüftete Fassade), dass ein U-Wert von 0,26 rauskommt. Erfülle ich damit die Vorgaben, da im Mittel ein U-Wert von 0,24 rauskommt?

    Oder muss ich bei jeder Außenwand den Wert von 0,24 einhalten?

    Vielen Dank und beste Grüße

    Melanie Gruenberg
     
  2. #2 simon84, 22.01.2022
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    Das kommt etwas drauf an welche Maßnahme vorgenommen wird, wofür die Baugenehmigung besteht und welche Berechnung vorgelegt wurde.

    Im Prinzip kannst du bei einem Neubau mit verschiedenen rechnerischen Methoden bilanzieren und hin- und her schieben. Zum Beispiel um höherwertige Energie Effizienz Standards zu erreichen.

    Handelt es sich um die ersterstellung des Gebäudes oder um eine Sanierung ?

    die absolute Mindestanforderung, also 0,24 für die Wände sollte aber überall eingehalten sein.

    bei Sanierung also zB nachträgliche Dämmung Muss sie eingehalten werden da dort in der Regel ja nicht das Gebäude bilanziert wird (außer bei Kern Sanierungen) sondern nur das Bauteil bewertet
     
  3. #3 gruenberg, 22.01.2022
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    Danke für die Antwort.

    Naja, es geht um einen Anbau (also Neubau) für den ENEV 2016 gilt.
    Es gibt drei Wände:
    Eine Wand zur Hälfte aus vorgehängter Fassade (U-Wert 0,26) und zur anderen Hälfte aus WDVS (U-Wert 0,22).
    Die zweite Wand aus WDVS ( U-Wert 0,22).
    Die dritte Wand wieder vorgehängte Fassade (U-Wert 0,26).

    Ich kann die Dämmstärke bei der vorgehängten Fassade nicht erhöhen.
    Im Mittel käme ich damit auf den geforderten U-Wert 0,24 (bzw. leicht darunter).

    Jetzt ist die Frage, ob man so rechnen kann?
    Wenn ich wirklich an jeder einzelnen Wand mindestens die 0,24 brauche, dann sieht es schlecht aus.
     
  4. BaUT

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    Kannste machen. Du berechnest das gewichtete Mittel des U-Weretes aller Außenwände und wenn das nicht über 0,24 liegt dann ist das doch ok.
    Der Kommentar der Anlage 3 der EnEV schtreibt ja dass Überschreitungen zulässig sind, wenn technische Grenzen dies erfordern. Wenn du also erklären kannst, warum du aus konstrktiven Gründen die verschalte Wand nicht dicker bauen konntest, dann ist doch alles gut und der Gesamtenergieverlust über die Wände insgesamt auch eingehalten.
     
    simon84 gefällt das.
  5. #5 simon84, 22.01.2022
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    Welche Planung und welcher Art von Nachweis wurde denn für den Bauantrag eingereicht ? Entspricht dieser dem was tatsächlich gebaut wird ?
    Bauen wie geplant und genehmigt ist natürlich ok, aber dann stellt sich doch die Frage gar nicht ….

    etwas einreichen, genehmigt bekommen und dann anders bauen wäre schwieriger. Dann solltest du zumindest die neue Berechnung in der Schublade haben
     
  6. Knebel

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    Der Mindestwärmeschutz muss IMMER eingehalten werden
     
  7. BaUT

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    ...der nach DIN 4108 sicher, aber der nach EnEV?
     
  8. Knebel

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    die ENEV bzw jetzt GEG verweist auf die DIN
     
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