Nachbar Grundstücknutzung für Kran erlauben - Vertrag?

Diskutiere Nachbar Grundstücknutzung für Kran erlauben - Vertrag? im Sonstiges Forum im Bereich Haustechnik; Liebe Experten, meine Tochter und ihr Mann sind mit ihrem Bau jetzt fertig, aber nebenan wird gebaut. Der künftige Nachbar hatte schon einige...

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  1. #1 meisterlaie, 10.02.2022
    meisterlaie

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    Liebe Experten,

    meine Tochter und ihr Mann sind mit ihrem Bau jetzt fertig, aber nebenan wird gebaut. Der künftige Nachbar hatte schon einige Probleme, und sich bisher auch als unzuverlässig erwiesen (baut bereits mit der 2ten Firma jetzt, Baustelle lag bereits einmal mit offenem Loch 9 monate brach).

    Jetzt möchte er seinen Baukran auf den Grundstück meiner Familie aufstellen, weil beim ihm kein Platz ist (ich bin anderer Meinung, er müsste halt die böschung abtragen und befestigen. aber ok)

    Mein Schwiegersohn, netter Mensch mit wenig schlechten Erfahrungen, hat jetzt eine mündliche Erlaubnis erteilt.
    Und jetzt wird der Kran grad augebaut.

    Ich finde zu dem Thema nichts, nur das Leute schon stress haben, wenn das Ding auf der Grenze steht oder sogar nur drüber schwenkt.

    Der teil des Grundstücks liegt noch brach, der Galabauer macht eh nur leise Hoffungen für Q4 22, und es ist der unattraktivste Teil eines recht großen Grundstücks, 8 Wochen Kran darauf ist kein Stress.

    Meine Lebenerfahrung sagt mir aber, das kann schief gehen. Der soll sein Haus bauen, aber nicht den kran 2 Jahre da stehen haben und meine Familie hat den Schaden, oder schlimmer er geht pleite und das Ding steht wie in diesem Fall in Norddeutschland Jahrzehnte.
    Will jetzt aber nicht wieder als der Pessimist dastehen, wenn gar kein Risiko besteht.

    Frage:
    gilt so eine mündliche Zusage überhaupt (der Nachbar wollte noch eine Bestätigung per Whatsapp, die gab es aber nicht seitens meiner Familie)?
    oder gilt sie eh bis auf Widerruf, der jederzeit (mit Frist) erfolgen kann?

    Meine Idee wäre folgende dazu:
    Man bittet den Nachbarn, ein Schreiben vorzulegen, das eine befristete Nutzung unter Vorrausetzungen (Wiederherstellung des vorherigen Zustands), von mir aus auch mit Puffer für höhere Gewalt (aber nicht für den Pleitefall).
    Falls keine Einsicht auf der Gegenseite ist, droht mit Entzug der Genehmigung.

    Meinungen/Erfahrungen/Vorschläge?
     
  2. #2 Fred Astair, 10.02.2022
    Fred Astair

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    Dann ist bereits alles zu spät, wenn nicht das Verhältnis auf immer und ewig vergiftet sein soll. Verwandte hauen nach drei Tagen wieder ab. Nachbarn hast Du ewig an der Backe.
    Vor der Zustimmung hätte man sich noch was Plausibles ausdenken können. warum das nicht geht. Aber jetzt?
    Richtig. Das kann es und wird es vielleicht auch.
    Aber die jungen Leute müssen und wollen ihre Erfahrung selber sammeln und Du bist vermutlich nicht mehr erziehungsberechtigt. Eine Haupterkenntnis fürs Leben wird hoffentlich sein, niemals ad hoc zu irgendwas drängen lassen. Immer eine Bedenkzeit erbeten und sich schlau machen.
     
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  3. #3 meisterlaie, 10.02.2022
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    ich dachte meine Frage wäre konkret genug, das ich gern wüsste, wie die Rechtslage aussieht. die emotionalen Folgen kann ich selbst bewerten - also, haben sie da was zu sagen?
    z.b. sagen sie es ist zu spät: meiner Erfahrung nach ist es nie zu spät. Mein Nachbar musste (wegen dem Bauamt, nicht wegen mir) nach 9 Jahren seine Garage umbauen lassen - weil so nicht genehmigt.
     
  4. Mok

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    Deine Bedenken zum Pleitefall kann ich nicht nachvollziehen. Wenn, dann müsste schon der Kranaufsteller pleitegehen. Wenn der Nachbar seine Rechnungen nicht mehr bezahlen kann, ist der Krank schneller weg, als du gucken kannst.

    Ansonsten das was Fred sagt.
     
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  5. Mok

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    Verträge können auch mündlich abgeschlossen werden. Nach deiner Beschreibung steht also ein Vertrag über die Aufstellung des Krans, ohne Auflagen oder Bedingungen. Natürlich ist das auch rechtlich bindend. Aber das schöne/ blöde (je nach Perspektive) ist ja, dass mündliche Absprachen vergessen/ verleugnet/ anders in Erinnerung sein können. Aber ja, es muss nicht zu spät sein. Bereitet ein Schriftstück vor (ihr, nicht der Nachbar!) mit euren Bedingungen zur Kranaufstellung.
     
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  6. #6 meisterlaie, 10.02.2022
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    Danke für den Hinweis - ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob der Kran gekauft oder gemietet ist. wäre mal gut raus zu finden.
    Sie haben verstanden was er sagt? für mich sagt er nur ich soll mich nicht einmischen - meine Frage ging aber darum, wie die Sachlage ist: kann meine Familie im Streitfall den Kran beseiten lassen, ist er eh zu Wiederherstellung verpflichtet (Zustand wurde mit fotos dokumentiert.)
    Es ist ok wenn sie es so wenig wissen wie ich - aber vielleicht kennt sich ja jemand damit aus.
     
  7. #7 meisterlaie, 10.02.2022
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    Danke - das ist mal ne Meinung/auskunft, die ich als Kopfmensch verstehe :biggthumpup:
     
  8. ynnus

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    Hoffentlich findet Ihr Nachbar nicht diesen Beitrag im Forum und kann sich dann darauf berufen, dass der mündliche Vertrag doch ohne Bedingungen abgeschlossen wurde und nicht in Vergessenheit gerät. ;)
     
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  9. #9 meisterlaie, 10.02.2022
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    stimmt - aber ich bin alt und schwerhörig - kann sein das ich das falsch verstanden habe bei meinem Schwiegersohn, wissen se
     
  10. #10 Gast82596, 10.02.2022
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    Früher hieß es Rasenmähereltern, dann kamen die Helicoptereltern.
    Wie nennt man es jetzt wenn die Eltern schon die zukünftigen Nachbarn der erwachsenen Kinder vergrätzen wollen.
    Wann dürfen die Jungen entlich mal wieder selber Fehler machen oder auch nicht.
     
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  11. #11 meisterlaie, 10.02.2022
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    wie bewerten sie erst Menschen, die sich ungefragt in die Beziehungen wild fremder einmischen?
    Sagen sie bei ihren Großeltern auch, die sollen erstmal auf den Enkeltrick reinfallen um ihre eigenen Erfahrungen zu machen? Leute gibts - man warnte mich vor onlineforen - die Erfahrung mach ich wohl grad selbst - ich bin daber sehr dankbar für jeden der sich zur Sache äußert
     
  12. #12 Gast82596, 10.02.2022
    Gast82596

    Gast82596 Gast

    Wenn ich was wissen will stelle ich die Frage selber, egal ob hier oder wo anders.
    Wenn meine Kinder was wissen wollen stellen auch sie die Fragen selbständig.
    Ich bin in meinen Leben noch nie auf die Idee gekommen für meine Kinder in einem Forum Fragen zu stellen, das sollten sie in diesem Alter alleine können.
     
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  13. #13 Fred Astair, 10.02.2022
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    Wenn Sie mir auf meinen freundlichen Hinweis so dämlich kommen, dann kann ich das auch: Rechtsfragen dürfen in diesem Forum überhaupt nicht beantwortet werden. Sonst kann der Betreiber fürchterlichen Ärger kriegen.
    Sie haben vermutlich die NUBs nicht gelesen?
     
  14. #14 meisterlaie, 10.02.2022
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    sie haben recht, ich hätte einfach nur um Einschätzung der Sachlage bitten sollen. jetzt gestatten sie mir einen freundlichen Hinweis - wenn sie ihren Hinweis freundlich fanden - dann hoffe ich das sie im leben freundlicher behandelt werden.
     
  15. #15 meisterlaie, 10.02.2022
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    Sie müssen echt Langeweile haben - ich kann das kaum glauben - das ist doch hier ein Bauforum - wie kommen sie überhaupt dazu sowas zu kommentieren? Ist das nen Hobby von ihnen ? ich versteh euch nicht Leute - da schreibt man ganz im Detail und offen hin was man möchte - und statt die Frage zu beantworten macht ihr so ein Fass auf. Nach dem Motto da gibt einer was persönliches von sich preis -super dann lass uns das jetzt mal abwertend bewerten, ohne zur Sachlage beizutragen. Wer tut sowas?
     
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  16. Alex88

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    Das sieht man ja oben….
    So ein mündlicher Vertrag ist schon gültig, nur wird sich im Schadensfall keiner mehr erinnern, vor allem der Schadensverursacher nicht. Ich vermute mal, dass man nachträglich nichts mehr daran ändern kann. Wenn der Schwiegersohn nichts schriftl. vereinbart hat, wirst du ihn nicht vor evtl. schlechten Erfahrungen bewahren können
     
  17. #17 Fred Astair, 10.02.2022
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    Das will er doch nicht hören Alex. :)
     
  18. #18 VollNormal, 10.02.2022
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    Klar gilt das, (die meisten) Verträge können rechtlich bindend auch mündlich geschlossen werden. Nur die Beweislage ist im Streitfall äußerst dünn.

    An Stelle der Kinder würde ich jetzt dem Nachbarn eine Gestattung ausstellen und darin die Punkte, die mir wichtig sind, fixieren.
    So oder so ähnlich, evtl. einmal den Rechtsverdreher des geringsten Mißtrauens drüber kucken lassen und dann dem Nachbarn als "supertolles Entgegenkommen" überstellen.
     
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  19. #19 Gast82596, 10.02.2022
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    Die gleichen die "für" ihre Kinder hier Fragen einstellen, weil sie glauben die können es NOCH nicht.
     
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  20. #20 simon84, 11.02.2022
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