Abwasserleitung an Nachbarn anschließen

Diskutiere Abwasserleitung an Nachbarn anschließen im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo an euch Alle, ich habe schon das Forum durchsucht aber noch nichts passendes gefunden. Daher stelle ich meine Frage(n) hier ein. Folgende...

  1. #1 MagdalenaDe, 04.03.2022
    MagdalenaDe

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    Hallo an euch Alle, ich habe schon das Forum durchsucht aber noch nichts passendes gefunden. Daher stelle ich meine Frage(n) hier ein.

    Folgende Situation: Wir haben gerade ein Fertighaus auf Bodenplatte gebaut. Unser Grundstück hat leichte Hanglage. Die Entwässerung (sowohl Abwasser als auch Regenwasser) muss über den Kanal erfolgen. Da wir leicht unterhalb des Kanals liegen, müssten wir mittels einer Druckleitung alles nach oben befördern, was uns inkl. Tiefbau ca. 40.000€ kosten würde (2-Familienhaus). Jetzt untersuchen wir gerade eine andere Alternative, und zwar die Entwässerung über das unter uns liegende Grundstück (den Nachbar haben wir natürlich gefragt und er ist offen dafür). Dabei haben wir ein paar Probleme mit Fragen :)

    1. Wir können uns nicht direkt an den Kanal anschließen, weil der auf der anderen Straßenseite liegt, sondern müssten uns den Kanalzulauf, also das Rohr ab Grundstücksgrenze des Nachbarn bis zum Anschluss an den Kanal teilen. - Hat jemand Erfahrung damit, wie so etwas rechtlich auszugestalten ist, damit, auch beim Verkauf des Hauses durch den Nachbarn unser Recht sicher wäre? Wird sowas von einer Grunddienstbarkeit vollständig abgedeckt (weil wir wollen ja nicht nur das Rohr über sein Grundstück führen sondern auch einen Teil seines Rohres mitnutzen)?

    2. Das Kanalzulaufrohr hat einen Durchmesser von 150mm. Reicht das aus für 3 Familien?

    3. Wir kennen zwar die Höhe des Kanals, aber nicht die Höhe des Zulaufrohrs an der Grundstücksgrenze (gibt auch keine Pläne dazu oder ähnliches). Damit wir ausrechnen können, ob das Gefälle von unserem Haus bis zum Kanalzulauf ausreicht (ca. 100 Meter müssten wir überbrücken), gibt es Anhaltspunkte, wie wir die Höhe ermitteln können? Gibt es zum Beispiel eine Norm, dass solche Rohre maximal mit einem Gefälle von XX% verlegt werden oder so?

    Ich weiß, dass uns zum Beispiel zum rechtlichen Thema ein Anwalt weiterhelfen kann. Und dass wir am Ende noch einen Planer brauchen, der das Ganze zu Papier bringt. Aber wir wollen keine größeren Kosten verursachen, bevor nicht halbwegs realistisch ist, dass das funktionieren könnte, denn wenn nicht, müssen wir für die Druckleitung schon unglaublich viel Geld bezahlen :(

    Ich bin also für jeden Tipp dankbar! Viele Grüße und ein schönes Wochenende! Magdalena
     
  2. BaUT

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    Euer Haus ist schon fertig?
    Baugenehmigung ohne Entwässerungsplanung?

    Eure Leitungen müssen beim Nachbarn als Leitungsrecht in Abt. 2 des Grundbuches (Lastenverzeichnis) eingetragen werden, damit diese dauerhaft gesichert sind.

    Ansonsten braucht ihr einen HT-Planer, der das mit den Anschlussquerschnitten prüft (150er Rohr für drei Parteien ist nicht grad üppig)
     
  3. #3 MagdalenaDe, 04.03.2022
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    Danke für deine Antwort. Wir haben natürlich eine Baugenehmigung und unser Rohbau wurde Anfang Feburar gestellt.

    In den Bauantragsplänen ist eine Druckleitung eingezeichnet, die aber so nicht realisierbar ist (unser Architekt kennt sich damit nicht aus, das hat sich erst herausgestellt als wir die Verlegung konkret in Auftrag geben wollten). Außerdem hat sich erst nach Baugenehmigung herausgestellt, dass der Boden nicht ausreichend versickerungsfähig ist und dass daher die geplante Entwässerung auf dem Grundstück ebenfalls nicht realisierbar ist. Ich bin mir nicht ganz sicher, eventuell müssten wir, wenn wir einen konkreten Plan haben, nochmal beim Bauamt vorstellig werden. Die Entwässerungsplanung war aber wirklich nur als Grobskizze in unserem Grundrissplan. Also so einen richtigen Entwässerungsantrag, wie es viele machen müssten, mussten wir hier bei uns nicht einreichen.

    Würde denn das Leitungsrecht auch die Mitnutzung seines Rohres abdecken? Ich hab das immer so verstanden, dass wir damit nur das Recht hätten, unsere Leitung über sein Grundstück zu legen?

    Und was genau ist ein HT Planer? Könnte der dann ggf. auch prüfen, ob die Rohrführung hinhaut hinsichtlich des Gefälles?
     
  4. BaUT

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    Wenn Euer Bauwerksdesigner mit der Entwässerungsplanung überfordert ist, dann sollte er doch zumindest einen Haustechnikplaner kennen, von dem er sich entsprechende Unterstützung holen kann. Da muss dann beim Nachbarn auch erstmal Bestandsaufnahme gemacht werden wo dort die Leitungen verlaufen und ob und wo und wie ihr da anschließen könntet. Der Nachbar wird dafür auch was haben wollen, weil dieses Leitungsrecht ggf. die Bebaubarkeit und somit den Wert seines Grundstücks mindert. Da muss dann ein ofizielle Planung und ein Vertrag und eine Grunbucheintragung dieses Rechtes vorgenommen werden.

    Vielleicht solltet ihr euch mit diesem Vorhaben mal an den Abwasserzweckverband wenden, der bei euch das Kanalnetz betreibt, der kann euch sagen ob und wie das funzt und euch vielleicht auch einen Planer empfehlen.
     
  5. #5 MagdalenaDe, 04.03.2022
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    Ja, Du hast Recht, unser Architekt ist ne Pfeife. Da er aber auch noch zusätzlich in einem anderen Bundesland sitzt, kann er uns auch keine Firma empfehlen. Aber nach einem Haustechnikplaner kann ich ja im Internet suchen. Bisher wusste ich einfach nicht, wonach wir da suchen müssen.

    Dass der Nachbar was dafür haben will, ist klar. Wenn das Ganze am Ende teurer ist als die Druckleitung, dann macht es halt auch keinen Sinn. Aber das müssen wir ja erstmal herausfinden. Den 40.000€ stehen Kosten für den Nachbarn, Erdarbeiten für die Leitungen, Planungskosten und Notargebühren gegenüber.

    Das mit dem Abwasserzweckverband ist ein guter Hinweis. Da schaue ich mal. Die Stadt konnte uns nämlich nur bedingt weiterhelfen. Danke
     
  6. #6 VollNormal, 04.03.2022
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    1. Falls noch nicht vorhanden, Übergabeschacht an der Grundstücksgrenze zur Straße erstellen. Das Loch dafür muss eh gegraben werden, um eure Leitung an die des Nachbarn anzuschließen. Und dann gleich noch einen auf eure Seite der Grenze zum Nachbarn.

    2. Bei uns sind die Hausanschlüsse an den Hauptsammler regelmässig in DN150 ausgeführt. Auch bei Mehrfamilienhäusern.

    3. Die Lage des Hausanschlusses sollte der Kanalnetzbetreiber benennen können. Entweder liefert der die Tiefe gleich mit, oder die wird interpoliert aus den Tiefen der beiden nächsten Schächte. Die Tiefenlage der Entwässerung des Nachbarn ist hoffentlich auch bekannt, dann lässt sich unter der Annahme eines gleichmäßigen Gefälles auch die Tiefe eures möglichen Anschlusspunktes abschätzen.
     
  7. #7 JohnBirlo, 04.03.2022
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    Als allererstes solltet ihr euch direkt an den Betreiber des Kanalnetzes wenden (Abwasserverband, Gemeindewerke, etc.). Die beraten euch kostenlos was möglich ist und wie sie es gerne hätten. Ein Anwalt bringt euch hier erstmal gar nicht weiter.

    Wenn der Abwasserverbandsmensch euch Möglichkeiten aufgezeigt habt, braucht ihr nen Fachplaner der das zeichnet.

    100m Graben und darin Abwasserrohr verlegen ist übrigens auch nicht günstig.

    Ihr solltet das alles sehr zeitnah anstoßen, weil das dauert alles.
     
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  8. #8 petra345, 04.03.2022
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    Der tieferliegende Nachbar wird spätestens wenn eine Verstopfung auftritt und er von euch das Abwasser in den Keller gedrückt bekommt, nicht mehr freundlich sein und Abhilfe fordern.

    Also macht den Unsinn nicht. Es gibt irgendwann Ärger.
    Dann muß es auf jeden Fall geändert werden und das wird nicht billiger.

    Auch wenn ich die Anlage nicht kenne, aber 40.000 € für eine Hebeanlage kommt mir etwas großzügig vor.
    Kann man denn den Archi nach dieser Fehlleistung nicht für den weiteren Bau freistellen?
    .
     
  9. #9 simon84, 04.03.2022
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    ist halt die Frage ob das sinnvoll ist? Wenn er/sie den Rest gut kann und nur bei Entwässerung überfordert ist, wäre wohl sinnvoller einen TGA Planer und den Abwasserversorger (das heißt doch so oder?) hinzuzuziehen
     
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  10. seaway

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    Ich würde mich ja niemals an den Kanal des Nachbarn hängen.
    Spätestens wie oben beschreiben wenns Rückstau / Verstopfung gab wart ihr schuld. Egal ob ihr wirklich schuld ward. Ich hoffe ihr versteht.
    Wenn der Kanal des Nachbarn hin ist bezahlt ihr den in einigen Jahren genauso anteilig mit.
    U.u. untersagt euch der Abwassernetzbetreiber diese Lösung und fordert einen eigenen Anschluss. Was ich definitiv bevorzugen würde.
     
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