Bauträger Beseitigung Mängel

Diskutiere Bauträger Beseitigung Mängel im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Leute, Bei uns waren jetzt einige Handwerker, die waren mit dem Bauleiter da und sind alle MängelPunkte durchgegangen. Jetzt haben wir...

  1. Chingi

    Chingi

    Dabei seit:
    03.03.2021
    Beiträge:
    131
    Zustimmungen:
    8
    Hallo Leute,

    Bei uns waren jetzt einige Handwerker, die waren mit dem Bauleiter da und sind alle MängelPunkte durchgegangen.

    Jetzt haben wir aber festgestellt das einige Punkte nicht beseitigt worden sind.

    Anfrage beim Bauträger hat ergeben.

    Wir müssten selbst kontrollieren ob alle Mängel am selben Tage wo die Handwerker ihre Mängel beseitigt haben ob auch alles beseitigt worden ist.

    Jetzt ist er der Meinung wir müssen alles selbst bezahlen wenn die wieder anrücken müssen.

    Ist das so richtig?

    Vielen Dank im vorraus
     
  2. #2 JohnBirlo, 06.03.2022
    JohnBirlo

    JohnBirlo

    Dabei seit:
    28.05.2020
    Beiträge:
    1.151
    Zustimmungen:
    428
    Totaler Quatsch.

    Ihr seid doch net schuld, wenn die es net schaffen eine Liste abzuarbeiten.

    Um was geht es denn noch so?
     
  3. Chingi

    Chingi

    Dabei seit:
    03.03.2021
    Beiträge:
    131
    Zustimmungen:
    8
    Sämtliche Fussbodensockelkeisten wurden 2x nachgebessert. Jedesmal war der Bauleiter dabei und ist diese mit dem Handwerker durchgegangen.

    Uns ist dann erst später beim putzen aufgefallen das diese Mängel nicht beseitigt worden sind. zb. Nägel gucken raus.

    Oder lösten sich.. statt das zu befestigen wurde es mit Acryl befüllt. Was sich mit der Zeit verfärbt und sichtbar wurde.

    Der Bauträger sagt wir haben " Mitwirkungspflicht " und es ist unsere verschulden.
     
  4. SvenvH

    SvenvH
    Moderator

    Dabei seit:
    22.11.2019
    Beiträge:
    4.055
    Zustimmungen:
    1.533
    Hast du denn schon alle Rechnungen bezahlt?
     
  5. #5 klappradl, 07.03.2022
    klappradl

    klappradl

    Dabei seit:
    10.02.2021
    Beiträge:
    1.942
    Zustimmungen:
    829
    Beruf:
    Physik
    Ort:
    Düsseldorf
    Der ist doch immer noch ein Bauträger. Ihr müsst doch nicht seine Handwerker überwachen.
     
  6. Chingi

    Chingi

    Dabei seit:
    03.03.2021
    Beiträge:
    131
    Zustimmungen:
    8
    Also bezahlt ist nicht alles ..

    Eine bürgschaft von 20tsd + von der letztenn
    zahlung haben wir 10tsd einbehalten.

    Da es noch viele weitere Mängel gibt.

    Wie zb . alle Türen Mangelhaft / Fussboden Mangelhaft ect.

    Jetzt droht der Bauträger mit Mahnungen und hat die Mängelbeseitigung aufgrund nicht Zahlung eingestellt..
    Und wir hätten es versäumt die Handwerker aufmerksam zu machen auf die Mängel wo die da waren zum Beseitigen einiger Mängel.

    Auch die Aussenanlage ist zum Teil noch nicht fertiggestellt.

    Viele Grüße
     
  7. #7 Fabian Weber, 07.03.2022
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.589
    Zustimmungen:
    5.164
    Für sowas gibt es gemeinsame Abnahmen der Mängelbeseitigung.
     
    Gast 85175 gefällt das.
  8. #8 Chingi, 07.03.2022
    Zuletzt bearbeitet: 07.03.2022
    Chingi

    Chingi

    Dabei seit:
    03.03.2021
    Beiträge:
    131
    Zustimmungen:
    8
    Ja das wurde auch vereinbart. Und die Mängel bis heute nicht beseitigt. Und wenn wurden diese Mängel nicht fachgerecht beseitigt. Einige Ecken wurden garnicht abgearbeitet.

    Jetzt sagt der Bauträger, das wir es versäumt hätten die Handwerker aufmerksam zu machen.
    Wir hätten es versäumt da wir Mitbestimmungsrecht haben.
    Gerne würde er die Handwerker wieder bestellen aber wir müssten es selbst bezahlen.
    Da es aber durch die Bauleitung geführt worden ist. Ist uns das Neu.
     
  9. #9 Fred Astair, 07.03.2022
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    10.721
    Zustimmungen:
    5.199
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Das ist nicht neu sondern falsch.
    Ihr seid nicht die Hilfsbauleiter des BT.
    Eure Pflicht ist es, die Mängel geltend zu machen. Habt Ihr getan.
    Weiterhin müsst Ihr den Firmen die Möglichkeit zur Nachbesserung (bis zu dreimal) geben. Habt Ihr getan.
    Danach kann und wird der BT eine Bestätigung der Mängelbeseitigung fordern. Die habt Ihr zu leisten, wenn denn die Mängel wirklich beseitigt sind.
    Hoffentlich habt Ihr den Handwerkern nichts unterschrieben, dass alles erledigt ist?
    Zur Nachkontrolle, über die Nachbesserungsversuche habt Ihr soviel Zeit, wie es Euch angemessen erscheint.
    Denkt immer daran, die Unterschrift unter ein Abnahmeverlangen ist Euer schärfstes Schwert. Danach kämpft Ihr nur noch mit einem Holzlöffel in der Hand.
     
    Fabian Weber, Manufact, Jo Bauherr und einer weiteren Person gefällt das.
  10. SvenvH

    SvenvH
    Moderator

    Dabei seit:
    22.11.2019
    Beiträge:
    4.055
    Zustimmungen:
    1.533
    Wenn es um so große Summen geht, dann solltet ihr einen Gutachter hinzuziehen. Wenn ihr das getan habt könnt ihr sogar schon nach dem ersten Nachbesserungsversuch einen anderen Handwerker beauftragen, je nachdem wie der die Mängel bzw. die Nachbesserungsversuche einschätzt.
    Was die Rechnungen und Mahnungen angeht solltet ihr dann einen Anwalt einschalten. Bei sowas kann jede fachlich falsch ausgedrückte Aussage gegen einen verwendet werden und zu einer großen Katastrophe führen
     
  11. Chingi

    Chingi

    Dabei seit:
    03.03.2021
    Beiträge:
    131
    Zustimmungen:
    8
    Nein unterschrieben wurde hier nichts.

    Was würde den ein Gutachten kosten ?

    Vielen Dank für eure Hilfe.
     
  12. SvenvH

    SvenvH
    Moderator

    Dabei seit:
    22.11.2019
    Beiträge:
    4.055
    Zustimmungen:
    1.533
    Ein Gutachter kostet sehr viel Geld, genauso wie der Anwalt. Die Kosten trägt in der Regel aber der Verlierer. Ihr könnt ja nichts dafür dass die Handwerker Pfuschen. Ebenso beauftragt man Handwerker wenn man selber keine Ahnung hat, folgedessen könnt ihr auch die Mängel, abgesehen von den Optischen, nicht selber beurteilen und benötigt deshalb fachliche Unterstützung.
     
    Chingi gefällt das.
  13. #13 Fred Astair, 07.03.2022
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    10.721
    Zustimmungen:
    5.199
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Ich wusste bisher nicht, dass ein Gutachter denselben Unfehlbarkeitsanspruch hat, wie das Jüngste Gericht! Ich halte obigen Satz für gefährlichen Unsinn.
     
    Manufact gefällt das.
  14. SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    9.113
    Zustimmungen:
    3.332
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    1x "Nachbesserung" Fred , dies gilt auch bei fruchtlosen Verstreichen der 'Nachfrist' wobei hier "angemessener Zeitraum ' gilt, eine endlose oder mehrfacher Austausch oder der Versuch der wiederholten Behebung muss keiner dulden, es gilt das BGB.
     
    Fabian Weber und SvenvH gefällt das.
  15. SvenvH

    SvenvH
    Moderator

    Dabei seit:
    22.11.2019
    Beiträge:
    4.055
    Zustimmungen:
    1.533
    Nein das wohl nicht. Der weiß aber wie man in solchen Situationen weiter vorgeht, was der TE nicht weiß.
     
  16. #16 msfox30, 07.03.2022
    msfox30

    msfox30

    Dabei seit:
    12.05.2015
    Beiträge:
    1.836
    Zustimmungen:
    616
    Beruf:
    IT Berater
    Ort:
    Halle
    Waren die Mängel zu dem Zeitpunkt beseitigt?
    --
    An welchem Punkt sind wir denn überhaupt - vor oder nach der (Haupt-)Abnahme mit Mängelliste?
    Wie schon richtig erwähnt, wird nach der Abarbeitung der Mängelliste ein (Nach-)Abnahme der solchen durchgeführt.
    War der Bauleiter noch einmal vor Ort, nachdem die Mängel behoben wurden?
    Wenn nicht, gilt es ja nicht als "abgenommen".
    Meines Wissens, muss die Abnahme immer vor Ort erfolgen.
    Dann dreh doch den Spieß einfach um.
    Schreib noch einmal alle Mängel auf und setze dem BT eine Frist.
    Er kann dich doch auch gern Mahnen. Dann legst du gegen die Mahnung wiederspruch ein und hängst die Mängelliste mit Frist gleich inten dran.
    --
    Bei uns war es umgekehrt. Es waren alle Mängel beseitigt, aber der GU hat mir keine Abnahme geschickt und damit auch kein Geld erhalten.
    Mit dem Datum der (Nach-)Abnahme beginnt ja schließlichd die Gewährleistung für die offnen Punkte.
     
  17. #17 Fred Astair, 07.03.2022
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    10.721
    Zustimmungen:
    5.199
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Ob der Bauleiter vor Ort oder in Honolulu war, spielt überhaupt keine Rolle. Der Abnehmende soll unterschreiben, dass alles i O. ist oder eben nicht.
     
  18. Chingi

    Chingi

    Dabei seit:
    03.03.2021
    Beiträge:
    131
    Zustimmungen:
    8
    Vielen Dank Leute im vorraus ihr habt mir echt bis jetzt gut geholfen.

    Jetzt wurd auch klar das der BT in einigen vielen Punkten versucht mich auf den Arm zu nehmen.

    Die Abnahme ist erfolgt schon am 1.11.
    21 ab da an wurden an einigen Punkten mängelbeseitigung durchgeführt / versucht einiges wurde nur zu hälfte gemacht einiges sogar verschlimmert.

    Ich bin auch der Meinung das der BT sein geld will und dann tschüss !!

    Auch telefonische Absprachen sowohl sein Mitarbeiter der Bauleiter der sich Vorort im Nachhinein vieles notiert hat und jetzt plötzlich von dem allem nichts wissen wollen.

    Aber meine Punkte im Mängelprotokol sind deutlich und die Mängel die wir dann beim bewohnen festgestellt haben.

    Bis heute gibt es keine treppe zum garten somit ist der Zugang von der Wohnung aus nicht möglich, darauf sagte der BT es wäre kein Mangel und würde nicht rechtfertigen das wir sein Geld nicht zahlen.

    Absturzsicherung / gelönder fehlt am Gehweg/ stellplatz wo es über 1m tief geht.

    Hier soll auch nur ein handlauf hin, frag mich was das für eine Absicherung sein soll.

    Der Garten ist nicht mit grün gesäht / Hecke fehlt.

    Fahrradkeller nicht nutzbar aufgrund fehlender Halterungen und Bauteile werden zum Teil gelagert.
    Alles das wäre für den BT nichts was einschränkt.

    Und es kommen noch weitere Sachen dazu.
     
  19. #19 VollNormal, 07.03.2022
    VollNormal

    VollNormal

    Dabei seit:
    20.11.2021
    Beiträge:
    2.900
    Zustimmungen:
    1.726
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Bochum
    Sind die oben genannten fehlenden Dinge denn gemäß Vertrag überhaupt zu erstellen?

    Eine nicht erbrachte Leistung ist selbstverständlich auch nicht zu bezahlen. Eine nicht vereinbarte Leistung aber genauso selbstverständlich auch nicht zu erbringen. Da wir den Vertrag nicht kennen, können wir auch nicht beurteilen, ob die vermeintlich fehlenden Leistungen Bestandteil desselben sind.

    Mit der erfolgten Abnahme habt ihr bekundet, dass ihr grundsätzlich mit der Ausführung einverstanden seid. Die festgestellten Mängel stehen hoffentlich alle im Abnahmeprotokoll. Mit seiner Unterschrift darunter hat der Auftragnehmer diese anerkannt und muss sie beseitigen.

    Also: Vertrag aufmerksam lesen, Abnahmeprotokoll aufmerksam lesen, prüfen ob die geschuldete Leistung vollständig erbracht wurde. Mangelhafte Leistungen erst nach vollständiger Mangelbeseitigung bezahlen.
     
  20. #20 Fabian Weber, 07.03.2022
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.589
    Zustimmungen:
    5.164
    Stellt die fehlende Treppe denn vielleicht sogar eine Rettungsweg dar? Dürft Ihr denn überhaupt schon drin wohnen, wenn nicht alles baurechtlich notwendige errichtet wurde?
     
Thema:

Bauträger Beseitigung Mängel

Die Seite wird geladen...

Bauträger Beseitigung Mängel - Ähnliche Themen

  1. Ist Spartenauskunft bei Bauträgern üblich?

    Ist Spartenauskunft bei Bauträgern üblich?: Servus beinander, das Thema ist für mich extrem wichtig: Holen Bauträger üblicherweise eine Spartenauskunft ein, oder verlassen sie sich auf...
  2. Hauskauf von Bauträger - Absicherung vor Insolvenz

    Hauskauf von Bauträger - Absicherung vor Insolvenz: Hallo Forengemeinde, wir sind kurz davor ein Haus über einen Bauträger zu kaufen. Das Haus ist bereits fertig gestellt, jedoch fehlt noch der...
  3. Höhenabweichung Grundstücks-Aufschüttung von Baugenehmigung - Bauträger stoppt Bau

    Höhenabweichung Grundstücks-Aufschüttung von Baugenehmigung - Bauträger stoppt Bau: Hallo liebe Experten, Wir haben aufgrund des wassersensiblen Bereichs des Grundstücks (Bau Einfamilienhaus, schlüsselfertig) vor dem Antrag auf...
  4. Baukonto gesucht, das nur an Bauträger auszahlt

    Baukonto gesucht, das nur an Bauträger auszahlt: Hallo zusammen, wir sind gerade im Bau unseres Eigenheims - in einer Woche sollen die Bagger losrollen. Wir bauen mit Bauträger, die Finanzierung...
  5. Gefälle Grundleitung zu groß (RMH mit Bauträger)

    Gefälle Grundleitung zu groß (RMH mit Bauträger): Hallo, wir bauen aktuell ein RMH mit einem Bauträger. Der Tiefbauer hat die Grundleitung mit einem Gefälle von 16% verlegt (siehe Bilder), bei...