Hallo alle beisammen, unter welchen Bedingungen "muss" bei einer bituminösen Abdichtung, eine Randfixierung vorgenommen werden? Ist es immer von der Windsogberechnung abhängig, oder gibt es Mindestvoraussetzungen, wie z. B. Neigung? Wo finde ich die Niederschrift im Regelwerk? Danke und einen schönen Sonntag.
Flachdachrichtlinie oder Herstellervorgabe: Fragen: -einlagig oder 2lagig ausgeführt ? -welche Beanspruchungsklasse thermisch und mechanisch ? - lose geführt? - bei 2 lagiger Ausführung 1 Lage selbst/ kaltklebend- 2 Lage .... - von welchen Bauteil sprechen wir Attika/Bohlen/ Traufgang .... - welche Bahnen würden verwendet?....
-nach FDRL -zweilagig -IIB -verklebter Aufbau, EPS-Gefälledämmung auf Dampfsperre, 1. Lage kaltselbstklebend, 2. Lage vollflächig verschweißt, -Anschluss Attika-Randbereich -da es sich um eine bestehende Abdichtung handelt, ist die Bahn nicht zu bestimmen Danke und Gruß
Somit Altbestand? Hier kommt es auf die Detailausführung an, wenn beide Bahnen nicht von der vertikalen in die Horizontale geführt sind ( respektiv 2 Lage auf die Attika) dann ist die Fixierung notwendig, bei voller Weiterführung auf die Attika nein , ich nehme Attika ist verwahrt?Und die Attika ist nicht 1m in der Höhe oder ähnliches... Hier wäre ein Foto hilfreich, wobei ohne Bahnmaterial es dann sicher immer noch die Frage stellt ob punktuell oder voll gesichert sein muss, das ist ja seit 2008? möglich... @DD A weiß das sicher genau.
Nabend SIL, vielen Dank das du dich so ausführlich mit meiner Frage beschäftigt hast. Ich werde mal versuchen ob ich zur Situation noch genauere Infos und Bilder zusammenbringen kann. Gruß zimmerermeini