Gewährleistung auf Fassade durch Markisenanbau gefährdet?

Diskutiere Gewährleistung auf Fassade durch Markisenanbau gefährdet? im Sonstiges Forum im Bereich Haustechnik; Lass dir mal den Nachweis für den sommerlichen Wärmeschutz nach DIN 4108-2 zeigen. Der sommerl. Wärmeschutz ist übrigens kein Luxusgut, sondern...

  1. #21 Fabian Weber, 31.03.2022
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    Steht im als Mieter doch überhaupt nicht zu.
     
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  2. #22 Gast 85175, 31.03.2022
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    Dann soll es der Vermieter halt der unteren Baurechtsbehörde zeigen, also wenn ihm das lieber ist… Vielleicht geht die Markuse dann ja aber doch plötzlich, man weiß es einfach erst wenn man es probiert hat.
     
  3. #23 Fabian Weber, 31.03.2022
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    Warum sollte der Vermieter das tun? Er will doch die Markise nicht. Das Bauvorhaben ist abgeschlossen. Der Vermieter muss niemandem mehr irgendwas zeigen in diesem Zusammenhang.

    Höchstens der Mieter bemängelt den sommerlichen Wärmeschutz innerhalb der Wohnung. Aber auch dann wird sich das erstmal von einem Gutachter angeschaut. Außerdem kann man fest davon ausgehen, dass bei einem Genossenschaftsbau nicht solche Fehler begangen werden.
     
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  4. #24 Gast 85175, 31.03.2022
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    Sowas wie aufgrund exponierter Lage nicht mit einfachen Mitteln zu verschaltende Terrassen und dann noch Dummschwätz bezüglich Markisenmontage kommen bei Genossenschaften nicht vor?
     
  5. #25 simon84, 31.03.2022
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    ist doch nur ein stinknormaler balkon, mehr infos haben wir bis dato von @rohabu noch nicht bekommen, vielleicht kommt ja noch was?
     
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  6. #26 Fabian Weber, 31.03.2022
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    Was soll den eine exponierte Lage bitte sein? Ein Südbalkon kann man doch easy mit einem Sonnenschirm verschatten. Wo steht denn bitte, dass die gesamte Fläche des Balkons auf einmal verschattet werden können muss?

    Ich hab nicht geschrieben, dass eine Markisenmontage bei Genossenschaften nicht vorkommt. Ich habe geschrieben, dass bei einem Genossenschaftsbau sicherlich keine Planungsfehler bezüglich sommerlichen Wärmeschutzes gemacht werden.

    Nur mal so am Rande, es gibt Mitobjekte, da steht im Mitvertrag drin, welche Farben nur für die Sonnenschirme erlaubt sind, damit sich da keiner irgendwelche Merchandise-Kacke hinstellt.
     
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  7. #27 klappradl, 01.04.2022
    Zuletzt bearbeitet: 01.04.2022
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    Wobei nicht sicher ist, ob das vor einem Gericht Bestand hätte. Es klagt aber nur selten jemand wegen der Farbe eines Schirms.
     
  8. BaUT

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    Das war ja wohl ein echter Schnellschuss.
    Ob das (versicherungs-)rechtlich tatsächlich so ist, dass der Mieter für schäden aus fehlerhaftem Einbau oder unsachgemäßem Gebrauch der Markise haftet - ich möchte das nicht entscheiden und kann dem Vermieter auch nur davon abraten. Und keiner weiß wie das in 10 Jahren ist, wenn der Mieter umzieht und die Markise da lässt...
     
  9. #29 klappradl, 01.04.2022
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    Ja.
    Aber wenn mein Sonneschirm vom Balkon fliegt und Schaden anrichtet, hafte ich als Mieter dafür.
    Wenn meine(!) Markise das gleiche tut, wieso sollte das anders sein. Nur weil sie am Haus fest verschraubt war.
    Wenn die Oberschränke meiner Einbauküche abstürzen und jemanden verletzen, hafte ich ja auch dafür.
     
  10. #30 Fred Astair, 01.04.2022
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    Hast Du Deine Küchenschränke außen an der Fassade zu hängen?
     
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  11. #31 klappradl, 01.04.2022
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    Es geht nur um Haftung gegenüber Dritten. Dabei ist es doch egal ob bei mir in der Wohnung oder vor dem Haus. Es wird ja sogar so sein, das selbst wenn die Markise zum Haus gehört, der Mieter für den Schaden haftbar ist, wenn er z.B. die Markise bei Sturm nicht eingefahren hat. Wenn seine eigene Markise herabfällt, weil er sie nicht korrekt angebaut hat, ist er auch der Verusacher des Schadens, selbst wenn er die Zustimmung des Vermieters hatte.
    BGB 823 ist kurz und über kurze Paragrafen kann man lange streiten, aber hierbei meiner Meinung nach eher nicht.
     
  12. BaUT

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    du mir nicht glauben magst, dann frag halt einen Anwalt, der wird dir vermutlich sagen: "Wenn ein Teil eines Gebäudes abstürzt, dann ist der Anspruchsgegner des Geschädigten erstmal der Eigentümer der Immobilie! Den Rest kann der dann im Innenverhältnis mit seinen Mietern regeln."

    Natürlich ist es ganz was anderes, wenn Teile die nicht fest mit dem Gebäude verbinden sind, z. B. Sonnenschirme oder vorgehängte Blumenkästen abstürzen. Das kann man nicht vergleichen oder in einen Topf werfen.

    Auch die Argumente mit deiner Wohnung sind Quatsch. In deiner Wohnung bist du als Mieter für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich, wenn du Schränke aufhängst oder aufstellst.
    Im Außenbereich ist der Eigentümer der Immobilie für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich.

    Also lass gut sein! Du kannst nicht immer Recht haben.
    Im Zweifel müssen das die Juristen klären und nicht wir.
     
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  13. #33 sinister, 25.05.2022
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    Ich würde auch meinen, dass die Begründung der Verweigerung nicht relevant ist. Bei unserer Eigentumswohnung muss auch von allen Eigentümern eine Zustimmung eingeholt werden, sobald wir irgendetwas an der Fassade machen wollen. Auch, wenn es sich lediglich um ein oder zwei Dübel handeln würde. Wir selbst haben noch nichts gemacht, aber unsere Nachbarn mit Balkon hätten fast ihr Katzennetz nicht spannen dürfen, weil sich eine Partei Quer gestellt hat. Die haben das auch so ähnlich begründet, also, falls die Fassade dadurch zerstört wird, müssten ja alle dafür finanziell aufkommen...
     
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Gewährleistung auf Fassade durch Markisenanbau gefährdet?

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