Frage zur EnEV/GEG bei Umbau

Diskutiere Frage zur EnEV/GEG bei Umbau im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo zusammen, ich hätte eine Frage zum Thema EnEV bzw. GEG. Unser Reihenmittelhaus wurde im Jahr 2010 unter Einhaltung der EnEV 2009 gebaut. Um...

  1. #1 balz333, 11.04.2022
    balz333

    balz333

    Dabei seit:
    11.03.2012
    Beiträge:
    86
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT
    Ort:
    Langenfeld
    Hallo zusammen,

    ich hätte eine Frage zum Thema EnEV bzw. GEG. Unser Reihenmittelhaus wurde im Jahr 2010 unter Einhaltung der EnEV 2009 gebaut. Um diese zu erreichen wurde uns vom Bauträger eine Solarthermie-Anlage auf's Dach gesetzt.
    Leider hat sich im vergangenen Jahr der Solarthermie Teil unserer Heizung verabschiedet, weshalb ich mir gedacht hatte, einfach eine PV-Anlage auf's Dach zu setzen. Jetzt sagte mir mein Schornsteinfeger, das ich das gar nicht so ohne weiteres darf, da nach der heutigen GEG ein Verschlechterungsverbot besteht.
    Deshalb die Frage gilt das auch für mein Vorhaben? Ausserdem werden nach der neusten GEG-Fassung wohl auch erneuerbare Energien angerechnet, sofern es dem Eigenverbrauch dient. Kann ich diese Energie-Einsparung mit meiner ehemaligen Solarthermie "aufrechnen" ?

    Wäre super, wenn mir jemand nähere Infos zu solch einem Umbau mitteilen könnte.

    Besten Dank
    Mario
     
  2. #2 SIL, 11.04.2022
    Zuletzt bearbeitet: 11.04.2022
    SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    9.102
    Zustimmungen:
    3.323
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    Wieviel Panell? Die üblichen 2?
    Keine Ahnung hat er vermutlich.

    Also Gas nehme ich an mit Solar für WW oder mehr ? Desweiteren brauchst du zwingend den Energieausweis und zwar nicht nur die 3/4 Zettel sondern die gesamte Berechnung, ich kann es mir fast nicht vorstellen das die Solartherme notwendig war, denn d.h. alles äußerst knapp gebaut, weiterhin welches Erdgas hast du ? Umgestellt?
    Ja und auch schon vorher und auch mit Einspeisung

    Ist die Frage wieviel du investieren willst bis 10kW oder mehr, mit Akku .... sonst beginnt der ganze Zirkus mit Anlagen in der Steuererklärung etc ggf Umsatzsteuer und so weiter...

    Das ist eine komplexe Rechnung , ein Laie bekommt dies nicht hin.

    Edit: das sogenannte Verschlechterungsgebot besteht auch schon ewig..
     
    balz333 und simon84 gefällt das.
  3. #3 balz333, 11.04.2022
    balz333

    balz333

    Dabei seit:
    11.03.2012
    Beiträge:
    86
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT
    Ort:
    Langenfeld
    Die Anlage ist eine Wolf CSZ11/300 mit 2 Panelen auf dem Dach und einem 300L WW Speicher. Der Solarteil der Anlage dient ausschliesslich der WW Aufbereitung. (keine Heizung). Der Brennwertteil der Anlage läuft mit dem üblichen Stadtgas. Wie meinst Du das mit dem "umgestellt"? Bisher haben wir L-Gas - keine Ahnung wann und ob jetzt überhaupt noch auf H-Gas umgestellt wird. Den Enegieausweis hatte ich bei der Hausübergabe erhalten, es sind aber nur die von Dir erwähnten 3-4 Blätter.

    Die geplante PV-Anlage soll eine Leistung von 7kWp haben und daran ein Speicher mit 8-9kW angeschlossen werden. Mehr geht bei unserem Dach durch die Abstandsvorschriften nicht.

    Wenn ich Dich richtig verstehe, so ist es wohl eher unwahrscheinlich, das der Wegfall des Solaranteils zur Unterschreitung des EnEV/GEG führt - vor allem wenn ich dies durch die PV-Anlage kompensiere (zumindest anteilig)..

    Danke für die schnelle Rückmeldung!
     
  4. SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    9.102
    Zustimmungen:
    3.323
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    Ja, beim 'Srandardgebäude' das Problem ist hier etwas kompliziert gelagert - deine 'neue Elektrizität' kannst in den Primärenergiebedarf einrechnen, beim Trinkwasser ( warm als Verbrauch ) leider nicht bei der 2009er Fassung, interessanter Weise beim 'Heizkreislauf' etc schon.
    Falls dein WW Speicher, das Modell steht hier ja nicht ...Heizpatrone einbauen wenn es geht - alle Happy xD
    H- Gas Umstellung was ja soweit beschlossen war ( bis 2030 ) bringt auch noch paar Punkte.

    Sofern du eine Klima oder KWL besitzt oder heizt du eventuell elektrisch zu ( HHK ...) hast erschlägt sich das eh Thema sowieso, du kannst ja deinen Energieausweis mal durchsehen und ob du generell nicht schon besser bist, als was ausgewiesen, deinen Jahresgasverbrauch etc hast ja.
     
    balz333 und simon84 gefällt das.
  5. #5 balz333, 12.04.2022
    balz333

    balz333

    Dabei seit:
    11.03.2012
    Beiträge:
    86
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT
    Ort:
    Langenfeld
    Bei der Wolf Solar-Brennwert-Kombi CSZ hat der Speicher keine spezielle Bezeichnung. Die Kombi besteht aus einer Wolf CGB-11 Brennwerttherme und einem "integrierten" 300L Speicher. Eine zusätzliche Heizpatrone ist meines Wissens nach nicht vorgesehen. Beim H-Gas bezog sich meine Vermutung auf die aktuelle politische Lage - erhalten wir H-Gas nicht vorwiegend aus Russland? Deshalb könnte ich mir vorstellen, das die Umstellung nicht mehr deutchlandweit stattfinden wird.

    Deinen Punkt bzgl. der Klimaanlage fand ich sehr interessant. Ich wusste nicht, das deren Heizleistung auch mit eingerechnet werden darf. Diese beträgt laut Unterlagen max. 6,3kW. Habe ich Dich richtig verstanden, das diese auch mit eingerechnet werden dürfte?

    Bliebe die WW Versorgung. Da der Speicher vermutlich auch keine Ewigkeit mehr hält (Sole-Spindel ist bereits durchgerostet und deshalb stillgelegt), würde ich zukünftig einen Speicher mit Heizpatrone in Erwägung ziehen. Ich hoffe das ich den Punkt von Dir richtig verstanden habe.

    An wen wendet man sich um eine Energiepaß-Berechnung zu erhalten ? Damals haben wir dies alles vom Bauträger erhalten.

    Besten Dank!

    P.S. Eine vielleicht dumme Frage noch. Was gilt jetzt eigentlich bei dem Umbau für mich EnEV2009 oder die aktuelle GEG ?
     

    Anhänge:

  6. SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    9.102
    Zustimmungen:
    3.323
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    Wenn diese von Anfang an mit dabei war ja, als singuläre Nachrüstung nein, wobei ich bei 2009 eher von Nichterfassung in der Berechnung ausgehe, muss aber keinen 'auf die Nase' gebunden werden.

    Eventuell liegt im Bauamt, in deiner Bauakte die komplette Berechnung obwohl bei EFH die Bauämter eh etwas schlampig sind- kostet digital je nach Gemeinde 60-120€ ca falls du diese beziehen willst

    Kälteleistung 6,3 KW oder 6,3 elektrische Leistung?

    Du kannst ja einen Kombispeicher nehmen wo die Heizpatrone nachrüstbar ist, mit der Klima ( falls beim Neubau errichtet ) und der elektrischen Aufheizung des WW bist du weit ab von einer Verschlechterung.


    Da gibt es viele, allerdings stellt sich die Frage wozu?Ein DENA zert oder sonstige kosten schnell einige 1000er , eventuell darf dein SAN dies auch und der Kaminfeger.

    Diese insofern du keine Umbauten an der Gebäudehülle vornimmst ( Fenster Dämmung Dach ).
     
    simon84 gefällt das.
  7. #7 balz333, 14.04.2022
    balz333

    balz333

    Dabei seit:
    11.03.2012
    Beiträge:
    86
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT
    Ort:
    Langenfeld
    Nein, die Klima wurde erst später installiert. Schade, da habe ich Dich falsch verstanden. Ich dachte man könne diese dennoch einrechnen.

    Modell Mitsubishi SCM 40 ZS-W

    Kühlleistung (min.~max.)kW 4,0 (1,5~5,9)
    Heizleistung (min.~max.)kW 4,5 (1,0~6,3)

    Energiebedarf pro Jahr Kühlen/Heizen kWh 154/1.222

    Leistungsaufnahme Kühlen (min.~max.) kW 0,80 (0,34~2,10)
    Leistungsaufnahme Heizen (min.~max.) kW 0,83 (0,25~1,48)

    Nur mit einen Kombi-Speicher werde ich doch vermutlich nicht den erforderlichen Solarthermie-Ausgleich hinbekommen - oder ?

    Dann habe ich ja scheinbar doch ein größeres Problem und kann mir meine PV-Anlage aus dem Kopf schlagen. Wie zuvor geschrieben - der Solar-Teil ist defekt und ich wollte diese Dachfläche eigentlich für PV nutzen.

    Vielen Dank nochmal für die vielen Infos!
     
  8. SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    9.102
    Zustimmungen:
    3.323
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    Doch - das langt deine gesamte Heizung profitiert ja davon.

    Ich wundere mich immer noch was der Kaminfeger da zu kamellen hat, dieser hat auch gar keinen Rechtsanspruch das du zum Beispiel deine Solar wieder errichtest.
     
    simon84 gefällt das.
Thema:

Frage zur EnEV/GEG bei Umbau

Die Seite wird geladen...

Frage zur EnEV/GEG bei Umbau - Ähnliche Themen

  1. Frage zu Heizung und ENEV

    Frage zu Heizung und ENEV: Hallo zusammen, eine Frage zur ENEV. Die besagt ja, dass man bei einem Hauskauf unter gewissen Umständen innerhalb von 2 Jahren den...
  2. Fragen zur Energieberechnung/Bauphysikalischem Nachweis EnEV

    Fragen zur Energieberechnung/Bauphysikalischem Nachweis EnEV: Guten Morgen zusammen! Wir bauen ein EFH mit Staffelgeschoss (zur Erinnerung:...
  3. Frage zur ENEV allgemein

    Frage zur ENEV allgemein: Kann man mit PV Anlagen , Holzheizung etc Punkte gutmachen bei einer Nutzungsänderung von Büro zu Wohnen oder muss man immer die Fassade dämmen...
  4. Grundsätzliche Frage zur EnEV

    Grundsätzliche Frage zur EnEV: Hallo zusammen, ich blicke bei der EnEV nicht ganz durch. Sinn der EnEV ist es ja irgendwo dass wir von den Fossilen Energieträgern hin zu...
  5. Energieeinsparnachweis EnEV 2009 für KfW 70: Frage wegen Lüftungsanlage

    Energieeinsparnachweis EnEV 2009 für KfW 70: Frage wegen Lüftungsanlage: Hallo! Wir nähern uns so langsam dem Innenausbau des Hauses. Im Rahmen dessen tauchen jetzt Fragen bzgl. des Energieeinsparnachweises, den uns...