Kein Anschluss für Schmutz-/Frischwasser an Grundstücksgrenze

Diskutiere Kein Anschluss für Schmutz-/Frischwasser an Grundstücksgrenze im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo liebes Forum, wir bauen gerade ein Massivhaus auf ein Grundstück, dass wir vor einigen Jahren gekauft haben. Das Grundstück wurde voll...

  1. sega

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    Hallo liebes Forum,

    wir bauen gerade ein Massivhaus auf ein Grundstück, dass wir vor einigen Jahren gekauft haben. Das Grundstück wurde voll erschlossen gekauft. Es war lediglich bekannt, dass noch Beiträge für den Wasserversorgung und Abwasser offen sind, die nach Baugenehmigung zu bezahlen sind. Das waren etwa 12t€ die wir bereits bezahlt haben.

    Wir haben natürlich im Vorhinein schon versucht festzustellen wie die Versorgungslage am Grundstück ist. Leider gab es hierzu bei der Gemeinde keinerlei Pläne (?).

    Jetzt ist es so, dass offenbar kein Anschluss am Grundstück liegt und das Grundstück entsprechend noch an das Kanalnetz 5m in der Straße angeschlossen werden muss. Wie ist das normalerweise geregelt? Ich nehme an die oben genannten Beiträge für den Wasserversorgung und Abwasser enthalten bereits die Kosten für den Anschluss des Grundstücks. Müssen wir das entsprechend bezahlen oder ist das jetzt Sache der Gemeinde? Wo ist sowas geregelt?

    Danke schonmal für eure Zeit.
     
  2. #2 Kriminelle, 15.04.2022
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    Ich denke, Ihr müsstet es beantragen, wenn ich Dich richtig verstanden habe. Da bin ich mir aber nicht sicher.
    Der Versorger der Gemeinde holt sich dann von einem Punkt das Wasser, buddelt und schließt Euer Grundstück an.
     
  3. #3 simon84, 15.04.2022
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    Voll erschlossen bedeutet nicht Wasser und Abwasser direkt am Grundstück . Leider etwas verwirrend für Laien.
    Von wem habt ihr das Grundstück erworben? Von der Gemeinde ? Oder wer genau hat euch zugesichert dass es „voll erschlossen“ ist ?
    Normal schaut man halt beim Grundstückkauf wo die PE Rohre aus dem Boden stehen und wo der Gulli Deckel liegt.

    gut hilft ja nun alles nix. Nachfragen bei der Gemeinde welche Kosten exakt auf euch zukommen und wo eigenleistung möglich wäre um die zu reduzieren, zb graben auf eigenem Grundstück für die Leitungen usw
     
  4. SIL

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    Voll erschlossen Simon heißt - alle Medien an der Grenze des Grundstücks und nicht 5 m weg, das noch Gebühren entstehen ist klar und etwas Gebuddel.

    Dann solltest du bei deiner Gemeinde dem EVU und AbWZV mal nachhaken, ELT und eventuell Gas Telekom ? Fehlen noch?
     
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  5. #5 simon84, 15.04.2022
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    das stimmt nicht überall in D
    Es gibt Gemeinden da wird ein Grundstück rechtlich korrekt als voll erschlossen bezeichnet auch wenn Leitungen erst 50 Meter entfernt in der Straße sind !

    Hatten wir vor kurzem erst einen Beitrag dazu hier.

    Und deshalb frage ich auch so blöd nach wer hier exakt an wen und mit welchem Wortlaut ein Grundstück verkauft hat.

    wenn es keine Rohr Pläne gibt ist das ja schon der Wink mit dem Zaunpfahl dass es auch keine Erschließung gibt . Zumindest nicht so wie man sich vorstellt
     
  6. #6 Kriminelle, 15.04.2022
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    Erschlossen bedeutet anliegend. Bei uns waren sie bei „voll erschlossen“ ggü, also auf der anderen Straßenseite. Die legen keine zwei Parallelen Stränge… wirtschaftlich im Neubaugebiet ist anders.
    Die Preise sind eh gleich, da zählt nur der Abstand Grundstücksgrenze/Hausabschluss. Selbst machen (buddeln) durfte man eh nicht, dafür gibt es bei uns nur eine Firma, die beauftragt wird.
     
  7. SIL

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    Nee, das bezieht sich dann auf ein Gebiet mit mehreren Flurstücken , so urbane Entwicklungsdinger oder Baugebiet, aber nicht auf einzelne Grundstücke.
     
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  8. SIL

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    Aber deine Stutzen und Abgriffe waren alle vorhanden, denn es wurde sicher nicht nochmal alles geöffnet oder hast du Kanalanstich etc bezahlt plus Decke etc ist aber beim TE egal er hat schon bezahlt zumindest AbW etc
     
  9. Dimeto

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    Dazu gibt es keine gesetzliche Norm. Mangels Legaldefinition von "voll erschlossen" bedarf es der genauen Beschreibung im Kaufvertrag. Fehlt diese, ist Streit vorprogrammiert, da, wie man schon hier sieht, Laien, Fachleute und Juristen sehr unterschiedliche Auffassungen zur Erschließung haben.
    Vor dem Grundstückskauf, vor der Genehmigungsplanung, vor dem Baubeginn?
    Wie konnte dann die Entwässerungsplanung durchgeführt werden?
    Ich fürchte, diese Annahme ist nicht korrekt.
    Das kommt darauf an, was genau in den bezahlten 12k€ enthalten ist. Gibt es dazu keine präzise Leistungsbeschreibung?
    Bund: Baugesetzbuch (BauGB), Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
    Land (z.B. NRW): Landesbauordnung (BauO NRW), Landeswassergesetz (LWG)
    Kommune: Entwässerungssatzung und dazugehörige Gebührensatzung
    All diese Vorschriften beantworten aber Deine Frage zu den letzten 5m nicht, denn es kommt auf den Einzelfall an, wann das Grundstück zum Baugrundstück wurde und welche Leistungen durch die Gemeinde wann erbracht und wann abgerechnet wurden.
     
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