Schuldet der Architekt aktualisiertes Leistungsverzeichnis nach Werkplanung

Diskutiere Schuldet der Architekt aktualisiertes Leistungsverzeichnis nach Werkplanung im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, unser Architekt hatte die Rohbauausschreibung auf Basis der Entwurfspläne und darauf basierenden Mengenschätzungen vorgenommen....

  1. #1 Fragezeichen89, 21.04.2022
    Fragezeichen89

    Fragezeichen89

    Dabei seit:
    14.07.2021
    Beiträge:
    10
    Zustimmungen:
    4
    Hallo zusammen,

    unser Architekt hatte die Rohbauausschreibung auf Basis der Entwurfspläne und darauf basierenden Mengenschätzungen vorgenommen.

    Einiges hat sich nach der Werkplanung/Statik nun geändert und es gab einige Massenverschiebungen. Er hatte die Mehrkosten dadurch auf 5.000€ geschätzt. Er hat aber kein vollständig aktualisiertes Leistungsverzeichnis erstellt und das klingt für uns alles sehr schwammig.

    Gerne würden wir ein vollständiges Leistungsverzeichnis haben. Er sagt, er hätte aktuell viel zu tun und momentan kaum Zeit für „zusätzliche Arbeiten“.

    Müssen wir uns mit dem veralteten LVZ und der Werkplanung zufrieden geben oder schuldet der Architekt ein vollständiges LVZ?

    Viele Grüße
     
  2. #2 Gast 85175, 21.04.2022
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Ja ne, das klingt fürchterlich durcheinander.

    Mich würde mal interessieren wie es dazu gekommen ist, dass der das LV vor der Ausführungsplanung gemacht hat. Wenn er alles von Anfang an beauftragt hatte, dann hätte er das nämlich in anderer Reihenfolge machen sollen. Das weiß der ziemlich sicher auch und es muss da ja einen Grund für das Chaos geben.

    Prinzipiell schuldet der ein vollständiges LV, aber das Prinzip kann man halt auch sabotieren…
     
    11ant und hansmeier gefällt das.
  3. #3 Fragezeichen89, 21.04.2022
    Fragezeichen89

    Fragezeichen89

    Dabei seit:
    14.07.2021
    Beiträge:
    10
    Zustimmungen:
    4
    Es gab einen Änderungsbauantrag der sich deutlich verzögert hat durch das Amt. Er wollte dann die Ausschreibung schon starten um ein Bauunternehmen zu sichern, da wir sonst nicht pünktlich beginnen könnten. Die Werkpläne aber wollte er erst nach der Genehmigung anfertigen wegen möglichen Auflagen etc.

    Das klang für uns plausibel.

    Nur das LV für den Rohbau wurde vor der Werkplanung erstellt.
     
  4. #4 Gast 85175, 21.04.2022
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Ich versteh es noch immer nicht, aber egal. Wenn man die Ausschreibung Wochen vorher „startet“, dann ist die doch mittlerweile durch und es müßte jetzt schon einen Vertrag mit dem Rohbauer geben, sonst ist der Termin ja nicht „gesichert“. Und in dem Fall ist das LV erstmal wie es ist, alles was man da noch tun kann ist zu versuchen die Preise für die Änderungen zufriedenstellend zu verhandeln.

    Das mit den „Auflagen“ kann sinnig sein, oder auch faule Ausrede, kommt drauf an wie sehr man die Vorschriften beim Antrag ausgereizt hat.

    Wie auch immer, es ist schwer einzuschätzen was „Änderungen“ sein sollen. Wenn die 5.000€ Massenänderungen/unwesentlichen Zusatzleistungen geschuldet sind, dann ist das wohl einigermaßen unkritisch. Wenn es sich da aber um größere Änderungen handelt, das LV also jetzt in großen Teilen was ganz anderes beschreibt als das was gemacht werden muss, dann würde ich es doch geändert haben wollen.

    Man kann euch aus der Ferne wenig raten, weil man weiß nicht wer das Chaos zu verantworten hat, was die Änderungen genau sind und wie die Folgen sind wenn man das jetzt noch ändert (vor allem terminlich). Und daher kann man euch nur sagen, dass der Planer im Grundsatz ein weitestgehend vollständiges/zutreffendes LV schuldet, ob es schlau ist das jetzt noch einzufordern weiß ich aber nicht.
     
    11ant gefällt das.
  5. #5 Fabian Weber, 21.04.2022
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.583
    Zustimmungen:
    5.157
    Kommt ein bisschen auf die Erfahrung des Architekten und die Komplexität der Bauaufgabe an. Einen Rohbau kann man schon nach der Entwurfsplanung ausschreiben, da ändert sich meist ja nicht mehr viel. Wenn man die üblichen Ungenauigkeiten von ca. 10% ansetzt, dann sind 5000€ ja noch locker im Rahmen.
     
Thema:

Schuldet der Architekt aktualisiertes Leistungsverzeichnis nach Werkplanung

Die Seite wird geladen...

Schuldet der Architekt aktualisiertes Leistungsverzeichnis nach Werkplanung - Ähnliche Themen

  1. Baufinanzierung, wer schuldet die Raten?

    Baufinanzierung, wer schuldet die Raten?: Guten Tag, ich habe eine Frage zu meiner bestehenden Baufinanzierung, zu der ich bei google noch keine passende Antwort finden konnte. Daher...
  2. LP5: Welche Dokumentation schuldet der Architekt dem Bauherrn

    LP5: Welche Dokumentation schuldet der Architekt dem Bauherrn: Hallo an die Experten, wir befinden uns am Ende der Leistungsphase 5. Das Architekturbüro hat die Rechnung für diese nun abgeschlossene Phase...
  3. Wie viele Details schuldet der Planer/Architekt?

    Wie viele Details schuldet der Planer/Architekt?: Hallo, im Moment läuft der Fenstereinbau + Alu Außenbank gelinde gesagt sehr eckig. Mit Hilfe des Forums habe ich als Baulaie die wichtigsten...
  4. Schuldet ein Architekt die Baugenehmigung ?

    Schuldet ein Architekt die Baugenehmigung ?: Bauherr beauftragt den Architekt wegen einer Umbaumaßnahme. Der Architekt hat dem Bauamt alle angeforderten Unterlagen für den...
  5. Schuldet der Architekt dem Bauherrn dwg´s?

    Schuldet der Architekt dem Bauherrn dwg´s?: Muß der Architekt z.B. nach einem Aufmaß im Bestand oder auch bei einem Neubau dem Bauherrn/Auftraggeber die Planunterlagen automatisch auch im...