Gebrauchsfähigkeitsprüfung nach Anlagenerweiterung

Diskutiere Gebrauchsfähigkeitsprüfung nach Anlagenerweiterung im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo Bauexperten Forum, ist nach Installation einer weiteren Gasetagenheizung in einem Mehrfamilienhaus eine...

  1. JoergK

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    Hallo Bauexperten Forum,

    ist nach Installation einer weiteren Gasetagenheizung in einem Mehrfamilienhaus eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung/Leckmengenmessung nach TRGI notwendig oder vorgeschrieben?

    Müssen alle Leitungsabschnitte geprüft werden, oder nur der neu installierte Abschnitt/Anschluss?

    Ist das unabhängig davon ob in den letzten 12 Jahren bereits eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung nach TRGI durchgeführt wurde?

    Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten. Bis auf eine Wohnung sind alle Einheiten mit einer Gasetagenheizung ausgestattet. In dieser Wohnung soll jetzt auch eine Gasetagenheizung neu installiert werden. Zwei Gaszähler befinden sich im Keller die anderen in den Wohnungen. In der Wohnung ohne Gasheizung gab es bisher keinen Gasanschluss/Gaszähler.

    VG
    Jörg
     
  2. #2 Fred Astair, 29.04.2022
    Fred Astair

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    Wo sind denn Wohnungszähler noch zulässig? Die Anlage muss ja schon Asbach-Uralt sein und eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung/Leckmengenmessung nach TRGI dringend angeraten. Auch wenn der Versorger da nachlässig sein sollte, weil auch bei manchen Stadtwerken mit der Pensionierung der alten Gasmeister, die Expertise mit in den Ruhestand geschickt worden ist, würde ich Dir dringend ans Herz legen, das Geld in die Hand zu nehmen. In welcher Etage liegt denn die neu anzuschließende Wohnung?
     
  3. JoergK

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    3 Gaszähler stammen aus 2007, 2010 und 2015. Die anderen müsste ich mir ansehen. Ob da beim EInbau oder Wechsel eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung nach TRGI durchgeführt wurde weiß ich nicht. Müsste ich beim Netzbetreiber/Stadtwerk erfragen. Wie alt die Anlage selbst ist, kann ich nicht sagen. Ich denke die erste Gastetagenheizung wurde in den 80ern eingebaut.
    Die anzuschließende Wohnung befindet sich im 2. OG. Frage wäre eben, ob dadurch eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung der ganzen Anlage notwendig wird, unabhängig davon, ob diese in den letzten 12 Jahren bereits durchgeführt wurde.
     
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  4. #4 Fred Astair, 29.04.2022
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    Mit Sicherheit nicht. Zählerwechsel dauert zehn Minuten. Da wird höchstens etwas Spray auf die Verschraubung gepustet und das wars.
    Ich hatte auch DIR als Hausbesitzer dringend ans Herz gelegt, eine Prüfung machen zu lassen. DU musst Dich im Falle eines Falles verantworten, nicht die Stadtwerke, denn DU bist Betreiber, niemand anderes.
     
  5. #5 simon84, 29.04.2022
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    Wenn ich Hausbesitzer eines MFH mit 6 Einheiten wäre würde ich mir eher überlegen eine Zentralheizung einzubauen :)
     
  6. #6 Fred Astair, 29.04.2022
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    Ich auch, aber vielen Besitzern ist eingeredet worden, dass die Heizkostenabrechnung so unglaublich kompliziert sei, dass sie jede Wohnung mit einer Therme verunstaltet haben.
    Außerdem verdienen sich die Heizungsbauer daran dumm und dämlich. Ein einzelner Kessel kostet dagegen nur unwesentlich mehr als eine Therme.
     
  7. am1003

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    In Berlin sind die Zähler zumindest in Altbauten immer in der Wohung.
     
  8. #8 Fred Astair, 29.04.2022
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    Na ja Berlin war schon immer etwas hintendran.
     
  9. JoergK

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    Das würde ich auch. :)
    Mir gehören allerdings nur zwei Einheiten. Es handelt sich um eine WEG mit 6 Eigentümern (6 Wohn- + 1 Nutzeinheit).
    Die Einheiten wurden nach Teilung des Hauses nach und nach modernisiert. Vermieter wollten keinen Cent investieren, die Selbstnutzer schon.
    Auch aktuell ist da kein gemeinsamer Weg in Sicht. Zentralheizung hatte ich schon ein paar mal vorgeschlagen.
    In den letzten 3 Jahren haben 2 Eigentümer Ihre Etagenheizungen erneuert. Jetzt will eben noch einer auf Gas umsteigen.

    @FredAstair: D.h. Du würdest empfehlen eine Prüfung durchführen zu lassen, auch wenn diese noch nicht 12 Jahre zurück liegt? Wer muss diese dann zahlen, der Eigentümer, der die Anlage erweitert, oder alle Eigentümer?

    Die Empfehlung ist angekommen, aber das beantwortet nach wie vor nicht die Frage, ob durch die Anlagenerweiterung eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung der ganzen Anlage notwendig wird oder vorgeschrieben ist, unabhängig davon, ob diese in den letzten 12 Jahren bereits durchgeführt wurde.
     
  10. #10 Fred Astair, 30.04.2022
    Zuletzt bearbeitet: 30.04.2022
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    Wegen Deiner nachgeschobenen Auskunft, dass es sich um eine WEG mit 6 Eigentümern handelt, könnte sich jemand auf den Standpunkt stellen, dass es sich um 6 Einzelanlagen handelt und den einen die Anlagen der anderen nichts angehen.
    Gibt es etwa noch gemeinsame Gas-Steigleitungen durch die Küchen wie zu Kaisers Zeiten?
    Wie ich schon schrieb, hat die Aufsichts- und Ordnungsfunktion der Versorgungsunternehmen in den letzten zwanzig Jahren stark nachgelassen.
    Geblieben und sogar erhöht ist die Verantwortung der Betreiber, die aber nicht kontrolliert werden.
    Erst nach Sach- und Personenschaden tritt die Staatsmacht auf den Plan und lässt notfalls von Gerichten klären, wer verantwortlich war.
     
  11. #11 hansmeier, 30.04.2022
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    In Hamburg auch.
     
  12. #12 hansmeier, 30.04.2022
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    Interessant. In 20 Jahren in und mit Altbauten in Hamburg und Berlin habe ich wahrscheinlich kaum eine Wohnung gesehen, wo ich NICHT gemeinsame Steigleitung und Zähler in der Wohnung hatte / gesehen habe…

    Wenn man sich da also Sorgen machen sollte, hast Du einen Verweis auf eine konkrete Stelle in TRGI/DIN/… mit der man seine WEG in dieser Frage zu überzeugen versuchen kann?
     
  13. #13 Fred Astair, 30.04.2022
    Fred Astair

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    Vergiss es. WEG sind regelmäßig beratungsresistent, sobald etwas Geld kostet.
    Wenn der Versorger keine Vorgaben macht, stehst Du auf verlorenem Posten.
     
  14. JoergK

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    Wie gesagt gibt es zwei Zähler im Keller. Von diesen führen einzelne Steigleitungen in die Erdgeschosswohnungen.
    Vom Keller geht eine weitere gemeinsame Steigleitung nach oben, die durch die Wohnungen (Flure) führt,
    Daran sind die Zähler in diesen Wohnungen angeschlossen, bis auf aktuell noch die Wohnung im OG2.

    Darf der neue Gaszähler dann nicht in der Wohnung an die gemeinsame Steigleitung angeschlossen werden, sondern es muss eine neue Steigleitung in diese verlegt werden? Oder hängt das von den örtlichen Vorschriften des Versorgers ab?
     
  15. #15 Fred Astair, 02.05.2022
    Fred Astair

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    Das klärt der beauftragte Installateur mit dem Versorger.
     
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  16. #16 simon84, 02.05.2022
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    das lustige dabei ist die WEG
    Da gibts dann so Vögel die selber Gas haben aber der Verlegung einer neuen Gasleitung (neben x bestehenden) widersprechen
     
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