Altbau gekauft, Frage zur Dämmung & Heizung

Diskutiere Altbau gekauft, Frage zur Dämmung & Heizung im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo zusammen, ich hoffe ich bin hier richtig. Wir haben uns ein Altbau gekauft (Noch nicht bezahlt, noch nicht im Grundbuch eingetragen),...

  1. Klimpe

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    • Hallo zusammen,


      ich hoffe ich bin hier richtig. Wir haben uns ein Altbau gekauft (Noch nicht bezahlt, noch nicht im Grundbuch eingetragen), Schlüsselübergabe ist der 29.05. und Kaufpreisfälligkeit zum selbigen Datum.


      Jetzt zum Anliegen. Das GEG schreibt ja vor, dass die oberste Geschossdecke gedämmt sein muss, entweder das Dach oder der Fußboden auf dem Dach. Zudem müssen Gasheizungen wo der Kessel älter als 30 jähre ist, ausgetauscht werden. Das einzige was mal erneuert wurde ist, dass die Heizung von Öl auf Gas umgerüstet wurde.


      Die jetzigen (noch) Besitzer, haben das Haus 2011 gekauft und Saniert. Die Heizung wurde bisher nicht getauscht und das Dach auch nicht gedämmt - der Fußboden des Daches ebenfalls nicht.


      Jetzt die Frage: Ist es unsere Aufgabe diese Arbeiten nach dem Kauf innerhalb 2 Jahren durchzuführen oder sind die jetzigen Besitzer in Verzug und hätten die Arbeiten schon längst hätten machen !! MÜSSEN !! ? Wenn Sie es hätten machen müssen, sind sie quasi noch in der Pflicht dieses auszuführen bevor wir die neuen Besitzer werden?


      Wäre schön wenn Sich jemand mit dem Sachverhalt etwas besser auskennt als wir. Wir haben unsere Informationen bisher nur aus dem Internet.


      Vielen Dank vorab!
     
  2. #2 Hercule, 08.05.2022
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    Da wirst du zu deinem Rechtsanwalt gehen müssen der sich vermutlich auch den Kaufvertrag vorher angesehen hat.
     
  3. #3 Fabian Weber, 08.05.2022
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    Meinst Du nicht, dass diese Frage ein bisschen spät im Kaufprozess kommt?
     
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  4. #4 VollNormal, 08.05.2022
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    Das muss ja nichts Schlimmes sein. Das GEG findet sich auch im Wortlaut im Internet und da steht exakt drin, unter welchen Umständen die Dämmung der obersten Geschossdecke nachzurüsten bzw. der Heizkessel zu erneuern ist.
     
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  5. #5 simon84, 09.05.2022
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    Das mit dem Heizkessel ist noch etwas differenzierter ja.

    wenn du das Gebäude erwirbst musst du das Dach dämmen nicht der Vorbesitzer, auch wenn dieser das „verpennt“ hat .
     
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  6. SvenvH

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    In der heutigen Zeit sollte man nicht nur über die Notwendigsten Maßnahmen nachdenken, sondern Gesamtkonzepte erstellen. Die Ersparnis bei guter Dämmung ist enorm. Meine Vorbesitzer haben im Schnitt 4000m³ Gas pro Jahr verbraucht und zusätzlich noch einen Wassergeführten Scheitholzkessel dessen Wärmemenge ich nicht beziffern kann. Nun hab ich nur noch einen Verbrauch von 2300m³ Gas und dazu noch 60m² mehr Wohnfläche. Das sind aktuell schon 1700€ Ersparnis pro Jahr nur fürs Gas.
     
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  7. #7 nordanney, 09.05.2022
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    Das ist so nicht richtig. Nur bei Standard- bzw. Konstanttemperaturkesseln. Brennwert ist z.B. ausgenommen.
    Die Pflicht geht auf den Käufer über.

    Neben Heizung und Dämmung können das auch Leitungsdämmungen sein.
     
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  8. #8 VollNormal, 09.05.2022
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    Und wenn du schon mal dabei bist, mach die Kaltwasserleitungen im Keller gleich mit. Nicht, dass du im ersten Sommer im neuen Haus denkst, die wären undicht ...

    Zu den Nachrüstverpflichtungen kuckst du da: § 47 GEG - Einzelnorm und dort: § 72 GEG - Einzelnorm
     
  9. #9 simon84, 09.05.2022
    simon84

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    Der Kessel muss das Merkmal „niedrigtemperatur“
    Erfüllen
    Ein guter Anhaltspunkt dafür ist ein Außentemperatur Fühler

    brennwert muss es nicht sein.

    unabhängig von der Nachrüstpflicht kann eine Umrüstung und Modernisierung natürlich trotzdem sinnvoll sein

    von deinem Verkäufer wirst du nix einfordern können außer er hat dir irgendwas vertraglich zugesichert was jetzt nicht der Fall ist. Wäre eher unwahrscheinlich
     
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  10. #10 Gast 85175, 09.05.2022
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Nein, das ist wie mit dem gebrauchten Auto an dem der Blinker kaputt ist, das kann man auch mit kaputtem Blinker verkaufen, man darf den Mangel nur nicht verschweigen.

    Ihr kuckt da auch sonst in die Röhre. Selbst wenn man mal kurz so tut als sei das ein Sachmangel, dann müßte der beim Immobilienkauf schon arglistig verschwiegen werden damit ihr da Ansprüche geltend machen könntet…
     
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  11. #11 simon84, 05.06.2022
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    Wenn man ihn kennt. Was man nicht kennt kann man nicht „verschweigen“.

    auch ein defektes leuchtmittel kann ein Laie am Auto beim Verkauf mal übersehen wenn es ein einfacheres oder älteres Modell ohne lampenkontrolle ist.
    Zugegeben, ein defekter Blinker fällt meist auf.

    bei Autos gibts dafür Gebrauchtwagen check usw
    Bei Immobilien gibt es dafür Sachverständige die man vor dem Kauf als Interessent mitnimmt
     
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