Hangmauer an der Grundstücksgrenze

Diskutiere Hangmauer an der Grundstücksgrenze im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo zusammen, das Bild im Anhang beschreibt folgendes: 279 ist mein Gründstück und die Hangmauer soll an der Grenze zu 136 stehen (natürlich...

  1. mojack

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    Hallo zusammen,

    das Bild im Anhang beschreibt folgendes:

    279 ist mein Gründstück und die Hangmauer soll an der Grenze zu 136 stehen (natürlich mit einem Abstand von 50 cm zur Grenze).

    Zwischen dem Grundstück 279 und 136 gibt es einen Höhenunterscheid von ca. 2,20 Meter. Dadurch endet mein Grundstück durch eine Hangböschung. Da ich nun die ganzen Bäume und Büsche entfernen und eine ebene Wiesenfläche anbauen will, möchte ich den Hang mit sogenannten statischen Betonblöcken (aka Legobetonblöcke) sichern.

    Der Bereich 136 ist laut städtischer Plan ein Weg, allerdings nutzt mein Nachbar diesen Bereich.

    Laut Baurecht, ist hier der Bau dieser Mauer bis zu einer Höhe von 1,80 Meter genehmigungsfrei.

    Ist also nun also mein Vorhaben soweit möglich?

    Beste Grüße
     

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  2. Dimeto

    Dimeto

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    ... aber leider nicht die Höhensituation. Auch Deine Worte vermögen das nicht, daher ergänze ich mal das Höhenprofil Deines Grundstücks:
    Höhenprofil.png
    Warum?
    Auf den letzten fünf Metern sind es schon 3,3m. Bis zur Straße kommen nochmal ca. 2,5m dazu.
    Was genau hast Du vor? Aufschütten? Wo genau, wie hoch genau?
    Das ist nur die Katasterkarte, die die tatsächliche Nutzung zu einem mehr oder weniger zufälligen Zeitpunkt in der Vergangenheit darstellt. Sie gibt keine Hinweise zu den Eigentums- und Widmungsverhältnissen.
    Wo kommen die 1,80m her? Laut BauO NRW sind es 2m. Eine Aufschüttung ist aber nur bis 30m² genehmigungsfrei.
    Da wir nicht wissen, was Du vorhast, ist eine Beurteilung nicht möglich.
     
    simon84 gefällt das.
  3. mojack

    mojack

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    Ich möchte wie richtig erkannt den Hang aufschütten und eine ebene Wiesenfläche anbauen. Muss man beim Bau einer Mauer einen Abstand von 0,5m zur Grenze nicht einhalten oder weshalb die Gegenfrage?
    Die Mauer soll 1,80m hoch und 15m lang sein. Wie wird die Aufschüttung genau gemessen?
    Mein Nachbar und ich möchten uns schriftlich einigen, dass er auf seiner Seite der Mauer eine Wandbegrünung bzw. Mauerpflanzen anbauen kann um die Betonoptik zu verkleiden.
    Das Mauerwerk soll mit Betonlegosteinen errichtet werden. Ein Betonlegostein hat die Maße 180x60x60cm und wiegt 1490kg. Das Ganze wird mit einem Kran aufgebaut. Für diese Art von Mauerwerk ist kein Fundament erforderlich. Ein tragfähiger Untergrund ist vorhanden.

    Auf was muss ich hierbei achten? Die Gemeinde hat keine Sonderregel und laut BauO NRW sind anscheinend sogar 2m möglich.

    Da ich nicht möchte, dass ich das Ganze irgendwann zurück bauen muss, weil ich etwas nicht beachtet habe, möchte ich hier nochmal um Rat bitten. Habe ich auf alles geachtet?
     
  4. Dimeto

    Dimeto

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    Um Missverständnissen vorzubeugen: Die meisten Menschen verstehen unter einer ebenen Fläche eine (nahezu) horizontale Ebene, obwohl nach mathematischer Definition eine Ebene beliebig im Raum liegen kann. Wenn Du also eine Pool-geeignete Fläche herstellen möchtest, musst Du erstmal eine exakte Höhenbestandskarte erstellen um damit ein baurechtlich zulässiges Ziel zu entwickeln. Wenn ich nämlich vom vorliegenden Höhenprofil ausgehe, befindet sich der Großteil Deines Gartens auf knapp über 334m ü. NHN, während die Nachbargrenze bei etwa 330,3m ü. NHN liegt. Die Höhe der Stützwand müsste dann bei ca. 3,5m liegen, was ohne Weiteres nicht zulässig ist.
    Die 0,5m haben ihren Ursprung im historischen Schwengelrecht und finden sich heute in § 36 Abs. 2 NachbGNRW. Da das Nachbargrundstück aber im Bebauungsplan als Bauland festgesetzt ist, greift dieser § bei Dir nicht. Privatrechtlich gilt § 30 NachbGNRW. Ob und wie die Stapelblöcke dieser Vorschrift genügen, weiß ich nicht. Fachgerecht bemessene und eingebaute L-Steine müssen jedenfalls keinen Abstand einhalten.
    Dann musst Du Dir noch Gedanken zu den wahrscheinlich verbleibenden 1,5m bis zu Deinem Gartenniveau machen.
    Du ermittelst die Fläche, die von der Aufschüttung betroffen ist. Bei 15m Länge blieben noch 2m Breite. Das reicht für Dein Vorhaben bei Weitem nicht; es ist genehmigungspflichtig - was ich übrigens als Vorteil erachte, da die Meinungen bei einer so hohen Aufschüttung bezüglich Abstandsflächen auseinander gehen. Die einen haben gemäß § 6 Abs. 8 Nr. 6 BauO NRW keine Bedenken, die anderen halten sie aufgrund von § 6 Abs. 1 Nr. 2 für unzulässig.
    Deine Stadt bietet doch eine Bauberatung an. Lass' Dir mal deren Sichtweise erklären.
     
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