Baugerüst nötig?

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  1. Uli72

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    Hallo zusammen!

    Auf dem Nachbargrundstück (Reihenbebauung) wird derzeit ein Neubau errichtet.
    Die Gebäude sind unterschiedlich hoch (beide mehrstöckig) und der Bauherr will nun auf unsere an die gemeinsame Wand angrenzende Dachterrasse ein Gerüst stellen, um Arbeiten an seiner neu erbauten Giebelwand bzw. Fassade auszuführen. Welche Arbeiten das im Detail sind, wurde nicht mitgeteilt bzw. soll kurzfristig vor Ort durch die ausführenden Gewerke geklärt werden. Grob gesagt sollen wohl WDVS und/oder Putzarbeiten erfolgen. Das Gerüst soll 12 Wochen lang stehen.

    Auch auf das Dach unseres Staffelgeschosses soll ein Gerüst gestellt werden. "Übrig" bleibt dann an der Giebelseite des Bauherren noch eine Fläche von ca. 2m², die nicht unmittelbar über das Dachfanggerüst erreicht werden kann (wohl aber von der Nachbarseite aus, die noch keine Dacheindeckung hat oder einfach direkt von unserer Terrasse aus, die ja über das Dachfanggerüst erreichbar sein wird).

    Die Terrassenabdichtung wurde bei einer früheren Gerüststellung schon einmal erheblich beschädigt, so dass aufwändige Anschlussarbeiten notwendig wurden. Wir fragen uns daher, ob eine 12-wöchige Einrüstung mit Stellung von Gerüstfüßen auf den Terrassenboden hier wirklich die zweckmäßigste Lösung ist.

    Sind Alternativen denkbar, oder kann man das aus der Ferne nicht beurteilen? Angehängt noch Skizzen zur besseren Verständlichkeit.

    Vielen Dank schon einmal!
    Uli

    Anbei ein paar Bilder
    So sieht es zur Zeit aus
    [​IMG]
    [​IMG]

    Plan Gerüst zu stellen:
    [​IMG]
     
  2. #2 Fred Astair, 07.06.2022
    Fred Astair

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    Für den Bauunternehmer sicher. ;)
    Da das Nachbargebäude höher wird, als Eures, sehe ich aber auch eine Notwendigkeit zum Gerüst.
    Ob die lange Standzeit notwendig ist, sollte geprüft werden.
    Ihr solltet eine saubere Vereinbarung über Zeit, räumlichen Umfang der Einschränkung und Art und Weise des Bauwerksschutzes treffen. Denkbar wäre auch ein vorab zu leistende Sicherheit zur Abdeckung von Beschädigungen und eine Geldleistung als Schadensersatz wegen der Nutzungseinschränkungen.
     
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  3. Uli72

    Uli72

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    Vielen Dank für die Antwort!

    Die saubere Vereinbarung versuchen wir jetzt zu erwirken, bisher hat der Bauherr mit verbindlichen Informationen leider gegeizt.

    Ist der Gerüstteil auf der Terrasse auch erforderlich (statt eines reinen Dachgerüsts, z.B. Hänge- oder Konsolgerüst)? Der Abstand zwischen oberstem horizontalen Geländerholm des Gerüsts und Oberkante Gerüstbelag zwecks Fallsicherung dürfte doch auch nicht höher ausfallen, als das Terrassengeländer selbst (ca. 1,15m), nur dass sich auf einem Gerüst das Ganze dann in noch größerer Höhe abspielt?

    Hoffe man versteht, was ich meine.
    Wir stören uns nur an den geplanten Gerüstfüßen auf der Terrasse, wegen der vormals in einer vergleichbaren Siuation entstandenen Beschädigungen. Die Notwendigkeit eines Gerüststeils auf dem Satteldach ist uns plausibel. Für den Laien sieht es halt so aus, als käme ein Mensch durchschnittlicher Körpergröße auch auf unserem Terrassenboden stehend bequem an alle Stellen dran, die nicht vom Dach(gerüst) aus erreichbar sind.

    Liebe Grüße
    Uli
     
  4. #4 simon84, 07.06.2022
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    ist doch recht einfach : keine Infos gar kein Gerüst :)
     
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  5. #5 VollNormal, 07.06.2022
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    Da gibt es doch Möglichkeiten, mit geeigneten Unterlagen einer Beschädigung vorzubeugen. Gehört auf jeden Fall mit in die saubere Vereinbarung. Falls eine hängende Alternative möglich ist, um so besser. Sollte diese teurer sein, ist das nicht dein Problem.
     
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  6. #6 petra345, 08.06.2022
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    Nach den schlechten Erfahrungen, offenbar hat man keine Bohlen unter die Gerüstfüße gelegt, sollte man doch verlangen können, daß dieser schräge Teil, der über das Dach geht, auch noch einen Meter verlängert wird.
    Dann darf er sein Gerüst vor der Terrasse und auf dem Boden aufstellen bzw. abstützen.
     
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  7. BaUT

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    Wer begleitet/überwacht eigentlich diese Anschlussarbeiten
    - Kehlblech zwischen eurem Dach und der nachbarlichen Grenzwand
    - Blechabdeckung eurer Balkongrenzwand
    - ggf. Anpassung eures Rinnenendes und Dachkastens ?
     
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  8. Uli72

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    Vielen Dank für die weiteren Antworten!

    :)
    Wir haben Bedenken, dass man uns den Vorwurf macht, wir würden das Voranschreiten des Bauprojekts verzögern und das im Fall der Fälle teuer wird. Der Bauherr ist wohl der Ansicht, er hätte genügend Infos rausgerückt.
    Bedenken begründet oder unbegründet?

    Bautenschutzmatten und Bohlen waren schon im Gespräch. Hatten wir beim letzten Gerüst auch, der Boden ging trotzdem kaputt. Gibt es noch Alternativen? Ist nicht die neueste Abdichtung und am Ende will das dann verständlicherweise niemand in Flickschusterei reparieren.

    Das wäre 20+m weiter unten. Ginge das (Stabilität, Statik u.ä.)?

    Wie ist denn das Vorgehen bzw. Ansprechpartner, um sowas zu prüfen/prüfen zu lassen?

    Diese Wörter lese ich hier zum ersten Mal :)
    Wer müsste das denn (unsererseits?) überwachen und in welcher Form? Von der Nachbarseite war noch niemand bei uns zur Begutachtung.
    Die spärlichen Daten, die uns zur Verfügung gestellt wurde, gingen an die WEG-Verwaltung und dann an uns.

    Danke euch!
    Uli
     
  9. #9 simon84, 08.06.2022
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    er kann euch doch vorwerfen was er will. Im Zweifelsfall will er doch auf eurem Grundstück und eurem
    Gebäude etwas temporär errichten. Das kannst du doch als böser Nachbar bis zu einer gerichtlichen Entscheidung Blockieren.

    natürlich musst du nicht wissen welche Wandfarbe an der Fassade verwendet wird, aber den groben Ablauf und Umfang der Arbeiten schon. Und vor allem der Inhalt insbesondere die Haftungsklausel in einer zwischen euch schriftlich zu dokumentierenden Vereinbarung muss stehen bevor er los legt

    nicht du verzögerst sein Projekt Sondern er hat viel spät damit angefangen sich um die nötige Zustimmung für eine Überbauung zu kümmern und liefert nicht genug Infos
     
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  10. #10 petra345, 08.06.2022
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    "Das wäre 20+m weiter unten. Ginge das (Stabilität, Statik u.ä.)?"

    Mein Gerüst kann, nach Zulassung, 25 m hoch gebaut werden und dann kann immer noch eine ganze Palette mit Steinen oder Dachziegeln, also etwa 1 to von den Rahmen, aber nicht von den Gerüstbohlen, abgetragen werden.
    Das Ganze muß natürlich am Bauwerk, nach den Vorgaben der Zulassung, verankert werden.
     
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  11. Alex88

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    Wenn keine ausreichenden Vorkehrungen getroffen werden um Schäden zu vermeiden, gäbe es bei mir kein Gerüst, soll er doch bis Weihnachten warten und sich dann seine Fassade wünschen
     
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  12. #12 Fred Astair, 08.06.2022
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    Das wird so sein, wenn der Nachbar weiter nicht kooperiert.
    Dann war die Lastverteilung nicht ausreichend oder etwas an Eurem Aufbau krank.

    Ist das ein Hochhaus?

    Das wäre ein Bausachverständiger, der auf Kosten des Bauherren-Nachbars eine Beweissicherung auf Eurer Seite vornimmt und die vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen bewertet und überwacht.

    Schön, dass wir auch schon erfahren, dass Du gar nicht der Ansprechpartner bist sondern eine Eigentümergemeinschaft. Was dabei beschädigt werden kann, ist bis auf Deinen Kunstrasenteppich und die Blumenkästen alles Gemeinschaftseigentum.
    Du bist nur in Form einer Nutzungseinschränkung betroffen.
     
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  13. Uli72

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    Danke für den Zuspruch, simon84 und Alex88!

    Besten Dank für die Info!

    Vermutlich letzteres.

    Laut BauO anscheinend nicht, das Nachbarhaus möglw. schon.

    Alles klar, danke für die Info!

    Der Bauherr wurde von der Verwaltung an uns verwiesen, Kommunikation zu diesem Bauabschnitt lief dann nur noch zwischen uns und Bauherr, schriftliche Vereinbarungen u.ä. sollen alle über uns laufen. Daran hat kein Beteiligter Anstoß genommen, so dass wir natürlich dachten, dass dies das übliche Procedere sei. War keine Absicht, das nicht zu erwähnen. Wir haben, wie man sieht, diesbezüglich keine Ahnung und der Eingangspost war gefühlt ohnehin schon recht lang und unübersichtlich.

    Daher wohl die Weiterleitung der Verwaltung an uns, da es die anderen in der WEG nicht direkt betrifft.

    Was die Frage ausgelöst hat, war weniger der Unmut über Folgekosten und deren ungeklärte Übernahme, die durch eine Berüstung auf der Terrasse entstehen könnten, als vielmehr der über Nutzungseinschränkungen unbekannter Dauer durch 12 Wochen Gerüst + erwartbar aufwändige Anschlussarbeiten mit unbekanntem Enddatum auf Basis schwammigster Informationslage.

    Liebe Grüße und noch einen schönen Abend
    Uli
     
  14. SIL

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    Völlig unverständlich, wo ist vom Neubau das Gerüst Straße und Rückseitig ?Die Zeichnung stimmt ja dann so nicht - ganz einfach will der 'Nachbar' hier sparen, schon mal was von Brücken und Traversen Konsolen Auslegern gehört? Zumal wenn der Neubau noch verspringt und die Giebelseite nicht gerade über 25 m ist , stelle ich das Gerüst gar nicht bei Ihnen ab, eventuell ein paar Rahmen als Stützung oder im First max mehr braucht da keiner.

    Der 'Nachbar' bzw die ausführende Firma soll sich einen Gerüstbauer suchen der Ahnung hat, dass solche Lösung natürlich mehr kostet ,als einfach abstellen ist ja nicht ihr Problem.
     
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  15. Uli72

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    Das wurde in der Grafik zwecks Übersichtlichkeit rausretuschiert. Hatte dann wohl gegenteiligen Effekt …

    Der Neubau verspringt zur Straßenseite hin nicht, der Nachbar hat sich an sein Baugerüst eine Plane mit Print von der geplanten Fassadengestaltung gehängt. Giebel des Nachbarn ist in dem blau eingefärbten Bereich.
    Möglich, dass die Giebelseite >25 m ist.

    Vielen Dank für die Einschätzung und die entsprechenden Fachbegriffe!
     
  16. BaUT

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    Sehr uncool, wenn sich die Hausverwaltung auf diesem Wege aus der Verantwortung zieht, denn sie muss alles zum Schutz des Gemeinschaftseigentums unternehmen und kann diese Aufgabe nur an einzelne Eigentümer abgeben, wenn die WEG vorher sowas wie einen "Bauausschuss" gebildet hat in dem Baufachleute aus dem Pool der Eigentümer sitzen. Einzeleigentümer/Bauleien können da von der HV nicht als "Ansprechpartner" vorgeschoben werden, denn wer haftet, wenn sie Sie als DG-Wohnungseigentümer evtl. falsche Entscheidungen treffen oder mit der Bauleitung des Nachbarn falscher Ausführung der Bauwerksanschlüsse zustimmen? Deshalb meine Frage in #7: Wer kontrolliert das alles? Die WEG-Verwaltung sollte sich einen Architekten oder Sachverständigen sowie einen Baufachanwalt suchen, der Die Nachbarschaftsvereinbarung mit Sicherheitsleistungen (z.B. Bürgschaft) für eventuellen Schäden einschätzt und vertraglich vereinbart. Und der Archi/SV sollte bei 2-3 Ortsterminen checken ob Schäden aufgetreten sind und wie die Anschlüsse fachgerecht hergestellt werden.
     
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  17. Uli72

    Uli72

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    Verstehe. Wobei die Übertragung der Verantwortung seitens Hausverwaltung aus gutem Willen erfolgt und als Gefallen an uns gedacht sein dürfte, weil wir im Rahmen der letzten Gerüststellung summa summarum 6 Monate lang Theater hatten und das diesmal gerne vermieden hätten, was für die Gesamt-WEG eben weniger bedeutsam ist.

    Ist uns nicht bekannt. Derzeit liegen ja auch vom Nachbarn keine verwertbaren Informationen für eine Kontrolle vor.
    Wieder was gelernt, uns war nicht bewusst, dass man diese Schritte gehen sollte, da waren wir wohl zu blauäugig. Bei einem anderen Bauabschnitt wurden wir mit Planungsdetails, Gutachten, Beweissicherungen usw. regelrecht erschlagen, da schien alles Hand und Fuß zu haben …

    Vielen Dank für die Informationen!
     
  18. #18 simon84, 09.06.2022
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    Spätestens dann wenn es einen Rechtsstreit wegen Beschädigungen gibt die die gesamte WEG (Kosten) betreffen. Für mich hört sich das ja so an als ob die WEG der Gerüst Stellung zustimmen will oder bereits hat (?)

    wäre da als Miteigentümer sehr vorsichtig mich zu weit aus dem Fenster zu lehnen ! Am Ende bleibt alles an euch hängen und es wird versucht euch etwas anzuhängen wofür ihr nie zuständig oder verantwortlich gewesen sein solltet !

    würde mich drauf konzentrieren Infos zu sammeln (wie zb eine saubere schriftliche Vereinbarung etc) und diese über die WEG und den bestellten Verwalter zum Nachbarn bringen. Keinesfalls direkt irgendwelche Vereinbarungen treffen ! Das kannst du nämlich gar nicht als Miteigentümer allein
     
  19. Netzer

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    Wegen ner einfachen Gerüststellung so ne Baustelle aufmachen. Boden gut abdecken, Gerüst drauf und gut ists!
     
    Zukunftsmusik, BaUT und Berndt gefällt das.
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