Altbau: Außenputz erneuern

Diskutiere Altbau: Außenputz erneuern im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Also leisten sie eigentlich (lt. Wikipedia) keinen oder kaum einen Beitrag zur Wärmedämmung, werden aber im Mauerwerksbereich trotzdem zur Dämmung...

  1. BaUT

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    Diese Sauerkrautplatten als Aufdopplung auf dünnen Vollziegel-Mauerwerkswänden waren in Berlin bereits 1890 einfacher Dämmstandard. Und auch in den 1950er und 1960er Jahren hat man solche HWL-Platten noch als Dämmung von Deckenrändern und Fensterstürzen aus Beton verwendet. Zudem waren sie gute Putzträger.

    Die Grundsatzfrage bleibt doch:
    Variante A: Soll der Haussockel feucht bleiben, dann mach halt innen den ganzen Plunder ab und ziehe eine Innenabdichtung aus Sperrputz und hinterfeuchtungssicherer, sulfatbeständiger Dichtschlämme auf. Darüber dann wieder Putz (gerne einen porigen Sanierputz als Antikondensationsputz). Dann lüftet die MW-Feuchte nur nach draußen ab.
    Variante B: Soll der Sockel trocken gelegt werden, so wirst du um einen Mauerwerkstausch nicht drum rum kommen oder du musst eine Kombilösung (Horizontalsperre über dem Sockel + Innenabdichtung) bauen.
     
  2. #42 Heribertus, 13.06.2022
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    Okay.
    Im Grunde könnte ich mit der Mauerfeuchte leben. Die bisher neu verputzten Innenwände kommen mit dem feuchten Mauerwerk offenbar gut klar, soweit man z. B. keine Möbel unmittelbar an die Wand stellt, was dann mangels ausreichender Luftzirkulation dahinter natürlich Schimmel hervorruft.

    Bei der Erneuerung von Außenputz ist nach GEG ja eine Dämmung vorgeschrieben. Damit ist das Ablüften der MW-Feuchte nach außen unterbunden, es geht nur noch nach innen. Deshalb will ja meine Baufirma schon den Sockel nicht außen dämmen. Wenn ich mir schon aus Kostengründen den Mauerwerkstausch ersparen will, bleibt eigentlich nur noch die Kombilösung aus Variante B.

    Horizontalsperre über dem Sockel heißt also, die Sperre liegt dann praktisch auf dem Bruchsteinmauerwerk, bzw. im Ziegelbereich dann auf Fußbodenniveau.
     
  3. #43 Heribertus, 13.06.2022
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    Zurück zum GEG und der Frage der Wirtschaftlichkeit der insofern vorgeschriebenen Dämm-Maßnahmen nach § 48 und Anhang 7 GEG.
    Wie bereits geschildert, ist das Wohngebäude ja mittlerweile an die 100 Jahre alt.

    Nach § 102 GEG gibt es Ausnahmen von der Dämmpflicht, z. B. weil die Wirtschaftlichkeit nicht mehr gegeben ist:
    "...Eine unbillige Härte liegt insbesondere vor, wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer, bei Anforderungen an bestehende Gebäude innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen nicht erwirtschaftet werden können. ..."

    Davon ist doch bei einem entsprechend alten Gebäude eigentlich auszugehen. Googelt man nach der "üblichen" Nutzungsdauer von Wohngebäuden, bekommt man als Ergebnis eine Nutzungsdauer von ca. 60 - 100 Jahre für Einfamilienhäuser. Wesentliche Modernisierungen haben in der Zeit kaum stattgefunden, wenn man von den üblichen Renovierungen, vom Austausch von Fenstern und Türen, der Dach-Eindeckung und des Einbaus einer Gas-Zentralheizung mal absieht.
     
  4. BaUT

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    Das ist zu kurz gesprungen, denn auch dieses Gebäude hat einen Restwert und eine Restnutzungsdauer. Ein Gutachter wird dort vermutlich von 30 (ohne Bauwerksabdichtung) oder 50 Jahren (mit Bauwerksabdichtung) Restnutzungsdauer ausgehen.
     
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  5. #45 simon84, 13.06.2022
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    Du kannst ja den Antrag mit der nötigen fachlichen Unterstützung stellen und dann berichten was passiert. Alles andere is Glaskugelraten.
     
  6. BaUT

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    Wo kein Kläger da kein Richter.
    Da müsste dich schon der Nachbar beim Bauamt anzeigen wenn du den Putz ohne WDVS durch großflächige Erneuerung reparierst.
     
  7. #47 Heribertus, 13.06.2022
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    Ja, wer weiß es bis jetzt? Nur meine Baufirma, die mich bisher nicht auf das GEG hingewiesen hat.
    Wenn ich mir die Situation in meiner Gegend so anschau, hab ich den Eindruck, dass das GEG (bzw. das Vorgänger-Gesetz) hier nicht sonderlich bekannt ist. Soweit hier Altgebäude neu verputzt werden, scheint sich auf dem flachen Land (im Außenbereich, ländliche Anwesen) kaum jemand um die Wärmedämmung zu kümmern (in der Siedlung schaut es wieder anders aus). Auch nicht mein Nachbar, der selber grad neu verputzt, aber der dämmt immerhin seinen Bruchsteinsockel...
     
  8. #48 Heribertus, 13.06.2022
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    @BaUT:
    Aber unter den gegebenen Umständen erscheint mir bei den zu erwartenden Kosten für die notwendigen Sockelabdichtungsmaßnahmen (zur Vermeidung von Bauschäden durch die Außenwand-Dämmung) und der notwendigen Wärmedämmung nach GEG auch bei einer Rest-Nutzungszeit von 50 Jahren eine Wirtschaftlichkeit nicht mehr gegeben. Um eine umfassende Energie-Einsparung bei diesem Altbau zu erreichen, müssten doch auch andere Bauteile möglichst optimal wärmegedämmt sein...
    Die bisherigen Maßnahmen (wärmegedämmte Fenster im OG, Schütt-Dämmung der obersten Geschossdecke) reichen jedenfalls bisher nicht um eine nennenswerte Einsparung zu erzielen. Die Kunststofffenster im EG, da müsste ich mal sehen, ob das "Isolierglas" von 1998/1999 schon den heutigen Isolierglas-Standard entspricht, dann eine neue, besser dämmende Haustür (deren Glasfenster haben keine Isolierfunktion nach heutigem Standard)..

    Ich habe mal vor Jahren Wärmebild-Aufnahmen machen lassen, damals hatte ich den Eindruck, dass die Wärmeverluste für den Gebäudezustand gar nicht sooo schlecht aussehen. Was damals schon auffiel: die vergleichsweise hohen Wärmeverluste der Bruchsteinsockel. Deshalb auch die Idee, wenigstens die Sockel wärmezudämmen.
     
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