Schimmel im UG Neubau Achtung lang !!

Diskutiere Schimmel im UG Neubau Achtung lang !! im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Ein Gutachter.... der bei einer fehlenden Bodenabdichtung und bekannten Gesundheitsproblemen eines Bewohners zu einer Estrichtrocknung als...

  1. #61 Ralf Dühlmeyer, 15.12.2006
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    Ein Gutachter....

    der bei einer fehlenden Bodenabdichtung und bekannten Gesundheitsproblemen eines Bewohners zu einer Estrichtrocknung als Sanierungsmaßnahme rät, gehört .........
    Jedenfalls nicht auf die Menschheit losgelassen.
    Das ist doch alles nur Geeiere!!!!
    Ursache feststellen - nicht mit einer Thermokamera auf wichtig machen - und dann die Ursache beheben.
    Der Estrich wird mit 99% + Wahrscheinlichkeit rausmüssen. Denn meist ist nicht der Schimmel und seine Sporen das Problem, sondern Hausstaubmilbenkot. Und Hausstaubmilben leben von Schimmelsporen ganz hervorragend. Dagegen hilft weder Trocknung noch Desinfektion.
    Und dann kann auch die Abdichtung saniert werden.
    1 - 1 1/2 Jahre - Blödsinn.
    Beweissicherungsverfahren durchführen und dann sanieren. Alles andere können Sie knicken. Sie werden Ihrem Kind das hoffentlich nicht antun wollen, im derzeitigen Zustand weiterzuleben und verkaufen können Sie das Haus auch nicht wirklich, weil Sie jeden Interessenten auf den Mangel hinweisen müssen - Preis im Keller.
    ***
    Das liest sich jetzt wieder wie eine Horrorgeschichte, aber es sind schlicht die Fakten und Tatsachen.
    So bitter es - auch und gerade finanziel - ist, beschönigen hilft Ihnen nicht.
    MfG
     
  2. Ryker

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    Welch Wortspiel :shades


    Sind Planungsfehler eines BT eigentlich grundsätzlich über eine Versicherung gedeckt?
     
  3. #63 DerKlaus, 15.12.2006
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    Was genau war das denn für ein Gutachter? Öffentlich bestellt? Handwerkskammer (welches Gewerk), oder IHK?

    Ich bitte die Worte zu tolerieren: Feuchte mit einer Thermokamera bestimmen zu wollen (in %) ist BULLSHIT!!!

    Wir haben selber eine, damit kann man evtl. Rohr-Lecks finden. Aber nur, wie schon weiter oben erwähnt, wenn das Wasser erheblich wärmer oder kälter als die Umgebung ist.

    Selbständiges Beweisverfahren ist auch meiner Meinung nach der richtige Weg. Wie schon mehrmals geschrieben: Vom EIGENEN Gutachter die Beweisfragen zusammen mit RA die Beweisfragen formulieren lassen. Fragen wie: "Hallo Gutachter, finde mal raus, woran es liegt" sind nicht erlaubt.

    Die fehlende Schweißbahn kann m.E. nicht die alleinige Ursache sein. Bis durch den Beton Wasser in flüssiger Form durchgeht, braucht es viel Zeit. Wenn der Beton aber auch schon Murks ist...........
     
  4. Robby

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    Doch kann...

    Beispiel: Nicht funktionierende Dränung, in der beschriebenen Lavapackung sammelt sich das Wasser, Beton hat Trennrisse, Wasser steigt im Arbeitsraum an und es entsteht Hydrostatischer Druck. Die Trennrisse wirken zu dem noch kapillar...

    Kann, muß nicht

    Wege zur Vorgehensweise wurden ja hinreichend beschrieben
     
  5. #65 DerKlaus, 16.12.2006
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    Für Robby

    Deswegen schrieb ich ja: "alleinige Ursache".

    Ist also kein Widerspruch. Wenn die Dame aber jetzt nicht bald einen eigenen kompetenten SV einschaltet, dann wird das nie was. Ich habe gerade im Internet einen guten Spruch gefunden:

    "Da hilft kein Beten, da hilft keine Fee. Da hilft nur TNT"

    Wieviel muß denn noch passieren?
     
  6. #66 Claudia M., 19.01.2007
    Zuletzt bearbeitet: 19.01.2007
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    Minderwert durch Schimmel Neubau UG

    Kann mir jemand sagen wie hoch der Minderwert eines Neubaus bei fehlender, nicht nach DIN Norm, abgedichteten Bodenplatte ist ?

    Im konkreten Fall ist das bewohnbare UG mit Kinderzimmern, Schlafzimmer und Bad betroffen. Seit 6 Wochen haben unsere Jungs keine Rückzugsmöglichkeit mehr.
    Der SV hat einen Baumangel festgestellt.
     
  7. #67 Hendrik42, 19.01.2007
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    Da gibt es mit Sicherheit verschiedene Sichtweisen.

    Letztes Jahr hat irgendwo ein Oberlandesgericht festgestellt, dass es kein Mangel ist, wenn auf einer Bodenplatte (Haus ohne Keller) keine Abdichtung ist, wenn noch kein Schaden aufgetreten ist... Gruselig, ich weiss...

    Die andere Sichtweise wäre das die Minderung dem Aufwand enspricht, eben diese Abdichtung nachträglich herzustellen (also Estrich raus, Dämmung raus usw. (Entsorgung kostet auch Geld!) und dann Abdichtung rein, Estrich rein usw.).

    Ich würde wohl letzteres einbehalten und mich auf einen Rechtsstreit einlassen. Aber vorher würde ich meinen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht dazu befragen...

    Gruß, Hendrik
     
  8. Robby

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    Ich denke das der Erwerber AG ein Recht auf ein Mangelfreies Gewerk hat. Die Ausführung und Planung (dazu auch die Überwachung) gerade der Abdichtung sind im Vorfeld detailiert zu planen! Dazu gibts ein BGH Urteil... ich denke das Eric da mehr zu sagen kann.

    Mindern ??? in wie fern???
    Brauchbare Wohnräume als Anbau???
     
  9. #69 Claudia M., 20.01.2007
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    @Robby

    Hallo Robby,

    siehe mal den ersten Beitrag zum Thema Schimmel im Neubau UG, da steht alles, ich denke detailliert drin.

    Es geht mir darum zu wissen, ob wir eventuell Aussicht auf einen Schadenersatzanspruch wegen Minderwer des gebäudes erhalten würden und wie hoch der evtl. sein wird.
    Wenn der GU sich weigert den Estrich auszubauen und die Bodenplatte entspr. abzudichten, müssten wir das ja selbst zahlen.
     
  10. Robby

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    Ich hab das glaube ich ganz gut verstanden... ABER

    DEr als Wohnraum gedachte Keller kann jetzt nur noch untergeordnet genutzt werden? Würde bedeuten der Keller kann nicht wie beabsichtigt genutzt werden ... Folge wäre doch neuer Wohnraum in dieser Größe würde benötigt ?

    Wie soll der denn geschaffen werden?

    Verkaufen? > Verkauf mit bewußten Mängeln???

    Wieso soll der BT das Instandsetzen eigentlich verweigern können???
     
  11. #71 Claudia M., 22.01.2007
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    @robby

    Er verweigert aber, du kannst dir nicht vorstellen was hier los ist.

    Der Gutachter schlug vor, mit speziellen Trockengeräten die Bodenplatte von oben nach unten, und den Estrich von unten nach oben zu trocknen.
    Der BT beauftragte dann ein Unternehmen, es wurden Kernbohrungen durchgeführt und die Geräte standen 20 Tage in beiden Kinderzimmern.
    Nun kommt Freitag raus, das der BT die Firma lediglich beauftragt hat, den Dämmungsaufbau, jedoch nicht die Bodenplatte und den Estrich zu trocknen.
    Wäre das so beauftragt worden, hätten wir das UG 2 Monate nicht nutzen können und das hätte den BT 3000 Euro gekostet.
    Unser Anwalt hat da Freitag per Brief noch Druck gemacht, morgen Mittag läuft die Frist ab. Architektin wollte sich heute bei mir melden, bis jetzt ist nichts passiert. Ich kann das, was hier in den letzten Wochen alles an Kommunikation und sonstigem Irrsinn war, gar nicht alles niederschreiben.
    Wir wollten uns gütlich einigen, die Kinder haben seit 7 Wochen kein Zimmer mehr. Wir möchten einfach so hier leben, wie wir es uns mal vorgestellt haben.
    Wäre das mit einer entsprechenden Trocknung möglich, okay. Aber wenn die Trocknung hier für die Katz war ? Weiß nicht was ich noch denken soll.
     
  12. #72 Ralf Dühlmeyer, 22.01.2007
    Zuletzt bearbeitet: 22.01.2007
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    Der Beitrag....

    ist vom 15.12.06!!!
    Was ausser ein paar lärmenden Gebläsen ist passiert?
    Ich vermute - nix!
    ******
    Und jetzt noch das Aushandeln einer Wertminderung :mauer :mauer .
    Läßt sich zwar berechnen, aber WOZU ?????
    Verdammichnochemal - was wollt Ihr mit dem Geld???

    Das Ding gehört vernünftig saniert - und nix anderes.

    ******
    Warum läßt Euer Anwalt solche Kaspereien wie Trocknung überhaupt zu? Vertraut Ihr und er noch immer dem Wärmebild-Feuchtefinder :yikes .
    Einen vernüftigen Gutacher ( z. B. hier ) für Beton- und Abdichtung her, Ursachen suchen, finden und die Behebung durchsetzen.
    Sonst sitzen die Kinder ausserhalb ihrer Zimmer, bis sie ne eigen Wohnung haben!
    MfG
     
  13. #73 Claudia M., 22.01.2007
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    @Ralf Dühlmeyer

    Der Gutachter hat die Ursache ja gefunden, soweit ist schon klar dass es sich um einen Baumangel handelt.
    Es geht uns auch nicht ums Geld, natürlich muss eine anständige Sanierung her, wenn der Bauträger dies aber nicht macht ?
    Gerade eben rief die Architektin an um uns mitzuteilen, dass morgen Vormittag der Fliesenleger des BT eine CM-Messung durchführen wird.
    Was bringt das, wenn die Ursache aber an der nicht nach DIN-Norm eingebrachten Folie der Bodenplatte liegt ?
    Dem BT geht es wahrscheinlich nur darum, weitere Trockengeräte aufzustellen.
     
  14. #74 Ralf Dühlmeyer, 22.01.2007
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    Nicht gefunden....

    oder nicht verstanden????
    Wenn da eine Folie (Abdichtung???) fehlt, was soll dann das Trocknen. Klar, die Feuchte, die jetzt drin ist, verschwindet. Aber wenn das LOCH nicht GEFUNDEN und ABGEDICHTET wird, habt Ihr in 4 Wochen den selben Schlamasel wieder.
    Begreift das doch bitte mal und macht das Eurem "Gutachter" klar.
    Für die Durchsetzung habt Ihr doch den Anwalt!!!!!!!
    MfG
     
  15. #75 Claudia M., 22.01.2007
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    @Ralf

    Da gibt es kein Loch zu finden....die horizontale Absperrung, die normalerweise 10 cm rauslappen muss, lappt nicht raus. Die Folie ist einfach nur reingelegt und nicht mit der horizontalen Absperrung verbunden.
    Das alles weiß der Gutachter, er hat es ja rausgefunden.
    Der BT sieht aber gar nicht ein den Estrich rauszubauen und die Bodenplatte entsprechend dicht zu machen. Und wenn wir vor Gericht gehen, kann das, 2 bis 3 Jahre dauern, wenn wir es dann durchsetzen.
    Der Gutachter meinte, mit einer entsprechenden Trocknung der Bodenplatte könnte es sein, das nichts mehr nachkommt. Aber Garantie gibt es keine.
    Meinst du es müsste noch ein anderer Gutachter schauen ?
    der käme aber sicher zu keinem anderen ergebniss.
    Da gibt es ja noch viel mehr, was man hier, aufgrund der Menge, alles gar nicht schreiben kann.
    Die Geräte wurden letzten Dienstag vorerst abgebaut, da die Monteure meinten, der Estrich sei jetzt verlegereif. Im Bad wurde eine Kernbohrung durchgeführt und unterm estrich 90 Digits gemessen. Der Monteur war sich nicht sicher ob jetzt hier noch getrocknet werden muss oder nicht. Die anwesende Architektin wollte dies auch nicht entscheiden. Den Gutachter, der von beiden Parteien gemeinsam beordert wurde, sollte, laut BT, auch nicht nachmessen und entscheiden.
    Unser Anwalt hat dem BT eine Frist bis morgen 12 Uhr gesetzt, wenn der BT nicht erklärt die vollständige Trocknung des Fußbodenbereichs insb. des Estrichs zu beauftragen.
    Ansonsten muss die vollständige Beseitigung des Bodenbelags und sodann die ordnungsgemäße Abdichtung der Bodenplatte erfolgen. Dies müssen wir aber erst einklagen.
    Und nun meldet sich die Architektin, das sie morgen mit dem Fliesenleger??? der Firma kommt um eine CM Messung durchzuführen.
    Der Anwalt meint wir sollten das erst mal zulassen, aber das ist doch jetzt schon ein totgeborenes Kind. Ich weiß das alles, und möchte auch eine vollständige Sanierung, aber wir sind doch hier echt absolut hilflos.
     
  16. #76 Ralf Dühlmeyer, 22.01.2007
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    Wat ne Folie??? Kunststofffolie??? Dann :yikes
    Klar, kostet ja ne ordentliche Stange Geld
    .Na und. Ist Sch..., aber was ist denn die Alternative??? Immer in einer Pilzzucht wohnen?
    :bounce: :bounce: Siehe unten
    :motz :motz :mauer :mauer Ihr braucht EIGENEN Sachverstand - nicht einen, der vom BT cofinanziert wird. Deswegen kommen da auch so eirige Vorschläge wie die Trocknung. :irre
    MfG
     
  17. Robby

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    Ich

    kann mich da nur allen Kollegen hier anschließen!

    Ein eigener SV und ein vernünftiger RA würden sich nicht so vereiern lassen sondern gezielt arbeiten...
     
  18. #78 Claudia M., 22.01.2007
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    Gutachter

    Seinen Teil der Gutachterkosten hat der BT natürlich nicht bezahlt. Er braucht kein Gutachten sagt er. Obwohl er ihn mit beauftragt hat.
    Der Gutachter hat ihm schon ganz deutlich vermittelt, wenn er jetzt hier nicht zu Potte kommt, ein Verfahren käme ihn teurer als das jetzt so zu regeln. Natürlich kostet das den BT eine Stange Geld, aber so ist alles nur Murks.
    Klar würden wir den Weg des Gerichtes gehen um die vollständige Sanierung durchzusetzen, nur die Zeit....
     
  19. Robby

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    Der SV

    handelt für den der ihn beauftragt (natürlich objektiv/neutral), vom Zahlungsverzug seiner Rechnung sollte er eigentlich sein Urteil nicht abhängig machen, ich nenne sowas "Leidenschaftslose Betrachtung". Übrigens von beiden beauftragt > Gesamtschuldnerische Haftung ....

    Seit das Ding hier läuft wäre eigentlich schon ein selbständiges Beweisverfahren am Rollen :winken
     
  20. #80 Claudia M., 23.01.2007
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    Neues von der Baustelle

    Heute war der Fliesenleger des BT zusammen mit der Architektin hier um eine CM Messung durchzuführen. Beim ersten Termin heute morgen um halb zehn kam der Fliesenleger und hatte das Messgerät vergessen.
    Also der nächste Termin heute nachmittag.
    In einem Kinderzimmer wurde ein Wert von 0,3 bar festgestellt, im anderen Kizi ein Wert von 1,0 bar und im Bad 1,6 bar.
    Der Fliesenleger meinte der Estrich sei verlegereif und am besten seien Fliesen in den Kinderzimmer. Die Feuchte von der Bodenplatte käme dann nicht so durch.
    Der BT hat über die Architektin vermitteln lassen, das er bereit sei die Fliesen und die Verlegekosten zu zahlen.
    Wir haben die Werte dem Gutachter mitgeteilt, er ist mit 2 Werten nicht einverstanden.
    Unser Anwalt wird jetzt mit dem BT und uns einen Termin vereinbaren.
    Der BT glaubt ja wohl nicht, dass wenn er die Fliesen bezahlt er dann aus dem Schneider ist.
    Ein Bekannter von uns, der heute morgen anwesend war, fragte die Architektin wie denn sowas wie mit der fehlenden Abdichtung passieren könne, sie wollte sich, logischerweise, nicht dazu äußern. Sie meinte nur, man könnte jetzt noch 10 Löcher bohren und gucken, sie ist halt nicht da.
    Ich habe Angst wenn wir vor Gericht gehen, er insolvent geht, und wir ohne alles, bzw. mit jeder Menge Kosten dasitzen.
     
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